Kontrollschilder abtreten

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wozu

    Das Abtreten von Kontrollschildern bedeutet, dass jemand sein Kontrollschild an jemand anderen weitergibt. Das kann zum Beispiel passieren, wenn eine Person ihr Auto verkauft und das Kontrollschild zusammen mit dem Auto an den Käufer übergibt. Es ist sozusagen ein Wechsel des Kontrollschilds von einer Person oder Firma zur anderen.

    Kontrollschildabtretung für Private

    Die Abtretung eines Kontrollschilds ist grundsätzlich zulässig unter Personen, die in direkter Linie verwandt sind (Grossvater - Vater - Kind), Ehegatten unter sich und Geschwistern.

    Kontrollschildabtretung für Firmen

    Die Abtretung eines Kontrollschilds ist grundsätzlich möglich infolge Umstrukturierung (z.B. Fusion, Geschäftsübernahme, Änderung der Gesellschaftsform, Übertragung an Mutter- bzw. Tochtergesellschaft).

    Vorläufige Verkehrsberechtigung

    Wenn Sie Ihre Kontrollschilder an jemand anderen abtreten, können Sie Ihr Fahrzeug in der Schweiz mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung weiter fahren. 

    Die vorläufige Verkehrsberechtigung und alle weiteren Informationen erhalten Sie hier:

  2. Nötige Unterlagen

    Vorteile:

    • Formular «Abtretung/Übertragung von Kontrollschildern»
    • Aktueller Fahrzeugausweis im Original
    • Wenn nötig neuer Fahrzeugausweis im Original oder original Prüfungsbericht Form. 13.20 A bei einem fabrikneuen Fahrzeug 
    • Versicherungsnachweis (Ausnahme: Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis)
  3. Versicherungsnachweis bestellen

    Beantragen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherung.

    Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch.

  4. Unterlagen einreichen

    Sie können uns die Unterlagen wie folgt einreichen:

    Schicken Sie uns die Unterlagen per Post

    Sie erhalten den neuen und falls vorhanden den ungültigen Fahrzeugausweis innerhalb von 10 Arbeitstagen per Post.

    Unsere Adressen

    Strassenverkehrsamt

    E-Mail

    info@stva.zh.ch

    Bringen Sie uns die Unterlagen vorbei

    Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis direkt am Schalter. Falls vorhanden erhalten Sie den ungültigen Fahrzeugausweis ebenfalls zurück.

    Unsere Standorte

    Strassenverkehrsamt

    E-Mail

    info@stva.zh.ch