Kontrollschilder abtreten

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wozu

    Das Abtreten von Kontrollschildern bedeutet, dass ein Kontrollschild an eine andere Person oder Firma abgegeben wird. Damit das möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

    Voraussetzungen für Private

    Die Abtretung eines Kontrollschilds ist grundsätzlich zulässig unter Personen, die in direkter Linie verwandt sind (Grossvater - Vater - Kind), Ehegatten unter sich und Geschwistern.

    Voraussetzungen für Firmen

    Die Abtretung eines Kontrollschilds ist grundsätzlich möglich infolge Umstrukturierung (z.B. Fusion, Geschäftsübernahme, Änderung der Gesellschaftsform, Übertragung an Mutter- bzw. Tochtergesellschaft).

  2. Nötige Unterlagen

    Vorteile:

    • Formular «Abtretung/Übertragung von Kontrollschildern»
    • Entweder Fahrzeugausweis im Original oder Prüfungsbericht im Original (Formular 13.20 A) bei einem fabrikneuen Fahrzeug 
    • Versicherungsnachweis (Ausnahme: Für Anhänger benötigen Sie keinen Versicherungsnachweis)
  3. Versicherungsnachweis bestellen

    Beantragen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherung.

    Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch.

  4. Unterlagen einreichen

    Sie können uns die Unterlagen wie folgt einreichen:

    Wollen Sie sofort mit den übernommenen Kontrollschildern fahren?

    Wenn Sie ein Kontrollschild übernehmen und sofort mit dem übernommenen Kontrollschild fahren wollen, müssen Sie das Formular «Vorläufige Verkehrsberechtigung» ausfüllen.

    Schicken Sie uns das Formular  «Vorläufige Verkehrsberechtigung» zusammen mit dem Formular «Abtretung/Übertretung von Kontrollschildern» per Post zu.

    Wenn Sie mit dem übernommenen Kontrollschild nicht sofort fahren wollen, brauchen Sie das Formular «Vorläufige Verkehrsberechtigung» nicht auszufüllen. Sie müssen dann warten, bis Sie den neuen Fahrzeugausweis erhalten.

    Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis innerhalb von 10 Arbeitstagen per Post. 

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