Kontrollschilder abtreten
Anleitung
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Kontrollschildabtretung
Sie können Ihr bestehendes oder ein anderes Fahrzeug mit einer Kontrollschildabtretung einlösen.
Vorläufige Verkehrsberechtigung
Sofern Sie bereits im Besitz der Kontrollschilder sind, können Sie bei einer Kontrollschildabtretung das Fahrzeug in der Schweiz mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, während Ihre Unterlagen bei uns bearbeitet werden.
Die vorläufige Verkehrsberechtigung und alle weiteren Informationen erhalten Sie hier:
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Nötige Unterlagen
Vorteile:
- Formular «Abtretung/Übertragung von Kontrollschildern»
- Aktueller Fahrzeugausweis im Original
- Wenn nötig neuer Fahrzeugausweis im Original oder original Prüfungsbericht Form. 13.20 A bei einem fabrikneuen Fahrzeug
- Versicherungsnachweis
Bitte beachten Sie für die Abtretung von Kontrollschildern folgende Punkte:
Kontrollschildabtretung für Private
Die Abtretung eines Kontrollschilds ist grundsätzlich zulässig unter Personen, die in direkter Linie verwandt sind (Grossvater - Vater - Kind), Ehegatten unter sich und Geschwistern.
Kontrollschildabtretung für Firmen
Die Abtretung eines Kontrollschilds ist grundsätzlich möglich infolge Umstrukturierung (z.B. Fusion, Geschäftsübernahme, Änderung der Gesellschaftsform, Übertragung an Mutter- bzw. Tochtergesellschaft).
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Versicherungsnachweis bestellen
Beantragen Sie den Versicherungsnachweis bei Ihrer Versicherung.
Die Versicherung übermittelt uns das Dokument elektronisch.
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Unterlagen einreichen
Sie können uns die Unterlagen wie folgt einreichen:
Schicken Sie uns die Unterlagen per Post
Sie erhalten den neuen und falls vorhanden den ungültigen Fahrzeugausweis innerhalb von 5 Arbeitstagen per Post.
Unsere Adressen
Strassenverkehrsamt
Bringen Sie uns die Unterlagen vorbei
Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis direkt am Schalter. Falls vorhanden erhalten Sie den ungültigen Fahrzeugausweis ebenfalls zurück.
Unsere Standorte
Strassenverkehrsamt