Fahrzeugtechnik

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Hier finden Sie detaillierte Informationen und Antworten auf Ihre Fragen zur Fahrzeugausrüstung und -technik. Technische Änderungen (Umbauten, Tuning) am Fahrzeug sind zu melden.

Fahrzeugänderungen

Sie müssen technische Änderungen am Fahrzeug melden. Geänderte Fahrzeuge müssen wir vor der Weiterverwendung prüfen.

Wir empfehlen Ihnen, sich über die Machbarkeit und den entstehenden Kosten vor der Änderung zu informieren.

    

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) regelt alle Änderungen an Motorwagen und Motorrädern:

Anhängevorrichtung (Anhängerkupplung) prüfen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug neu eine Anhängevorrichtung montieren, müssen Sie das Fahrzeug speziell prüfen lassen und wir müssen die Änderung in Ihrem Fahrzeugausweis eintragen. Erst dann dürfen Sie die Anhängevorrichtung benutzen.

Für die Prüfung brauchen Sie gewisse Fahrzeugdaten wie einen Typenschein, das so genannte Certificate of Conformity (COC) bzw. (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder die Betriebsanleitung des Fahrzeugs. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich beim Einbauen der Anhängevorrichtung und der Prüfung von einer Fachperson aus dem Garagengewerbe unterstützen lassen.

Für die Prüfung im Kanton Zürich haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Sie können online eine freiwillige Fahrzeugprüfung buchen.
  • Sie gehen zu einem Garagenbetrieb mit einer so genannten Ermächtigung zur Selbstabnahme oder zum TCS Sektion Zürich. 

Ausnahme: Für Variobloc-Systeme und durchgehende Anhängerbremssysteme (pneumatisch, elektrisch oder hydraulisch) müssen Sie in jedem Fall einen speziellen Prüfungstermin mit uns vereinbaren.

Bei Fragen hilft Ihnen unsere technische Auskunft gerne weiter: 058 811 32 28 oder technik@stva.zh.ch

Berechtigte Garagenbetriebe
Garage Strasse Nummer PLZ Ort
AKS Auto Senn AG Ueberlandstrasse 23 8340 Hinwil
Albin Herzog AG Volvo-Vertretung Jonenstrasse 32 8913 Ottenbach
Allmend Automobile AG Zwirnerstrasse 316/320 8041 Zürich
Altbach-Garage AG Klotenerstrasse 46 8303 Bassersdorf
AMAG Automobil- und Motoren AG AMAG Autowelt Giessenstrasse 4 8600 Dübendorf
AMAG Automobil und Motoren AG AMAG Bülach Bächliwis 29 8184 Bachenbülach
AMAG Automobil und Motoren AG AMAG Kloten Steinackerstrasse 20 8302 Kloten
AMAG Automobil und Motoren AG AMAG Uster Ackerstrasse 47 8610 Uster
AMAG Automobil und Motoren AG AMAG Utoquai Utoquai 47/49 8008 Zürich
AMAG Automobil- und Motoren AG AMAG Volketswil Hölzliwisenstrasse 1 8604 Volketswil
AMAG Automobil- und Motoren AG AMAG Winterthur Zürcherstrasse 312 8406 Winterthur
AMAG Automobil und Motoren AG Audi Center Zürich Altstetten Rautistrasse 23 8047 Zürich
AMAG Automobil- und Motoren AG Horgen Im Schnegg 1 8810 Horgen
AMAG Automobil und Motoren AG VW Nutzfahrzeuge Uster Pfäffikerstrasse 32 8610 Uster
AMAG Automobil und Motoren AG  Zürcherstrasse 240 8406 Winterthur
AMAG Automobil- und Motoren AG  Lättenstrasse 37 8952 Schlieren
AMAG First AG Porsche Zentrum Winterthur Steigstrasse 3 8406 Winterthur
AMAG First AG  Dufourstrasse 182 8008 Zürich
AMAG First AG, Porsche Zentrum Zürich Bernstrasse 59 8952 Schlieren
Amsler & Co AG  Lindenstrasse 16 8245 Feuerthalen
Au - Garage Gross GmbH  Austrasse 8 8134 Adliswil
Ausee-Garage AG  Riedhofstrasse 2 8804 Au ZH
Auto AG Truck  Im Gewerbepark 1 8104 Weiningen ZH
Auto BAG AG Alte Landstrasse 1 8600 Dübendorf
Auto Bolli AG, Benken ZH  Marthalerstrasse 9 8463 Benken ZH
Auto Center Wiedikon GmbH  Steinstrasse 21 8003 Zürich
Auto Corti GmbH Solistrasse 76 8180 Bülach
Auto Dünki AG  Weiachstrasse 2 8413 Neftenbach
Auto Höngg GmbH  Limmattalstrasse 136 8049 Zürich
Auto Maier Töss AG  Zürcherstrasse 159 8406 Winterthur
Auto Menzi AG  Mürtschenstrasse 7 8630 Rüti ZH
Auto Mörsburg AG  Römerstrasse  9 8545 Rickenbach b. Winterthur
Auto Mötteli GmbH  Kanalwiese 2 8488 Turbenthal
Auto Schweizer AG  Maienbrunnenstrasse 9 8908 Hedingen
Auto Seifried Seifried Freddy  Forchstrasse 185C 8132 Hinteregg
Auto Solidoro AG Zürcherstrasse 73 8800 Thalwil
Auto Steiner Zürich AG  Winterthurerstrasse 698 8051 Zürich
Auto Steinmann GmbH  Alte Zugerstrasse 2 8820 Wädenswil
Auto Trachsler AG  Pfäffikerstrasse 48 8623 Wetzikon ZH
Auto Trend Hinwil  Hintere Wässeristrasse 12 8340 Hinwil
Autocenter Bülach-Süd AG  Länggenstrasse 36 8184 Bachenbülach
AutoCenter Effretikon Inglin & Roci AG Industriestrasse 2 8307 Effretikon
Autocenter Limmattal B. Strebel AG  Grindlenstrasse 2/4 8954 Geroldswil
Autocenter Pao AG  Industriestrasse 20 8820 Wädenswil
Auto-Center Thalwil GmbH  Gewerbestrasse 18a 8800 Thalwil
Autocenter Wehntal GmbH  Gewerbestrasse 11 8162 Steinmaur
Autofrank AG  Trockenloostrasse 65 8105 Regensdorf
Autogarage Feldmann AG  Tösstalstrasse 165 8400 Winterthur
Autogarage Müller  Moosacherstrasse 10 8804 Au ZH
AUTO-GRAF AG  Seestrasse 941 8706 Meilen
auto-gretener AG  Zürichstrasse 193 8910 Affoltern am Albis
Auto-Härti AG  Wässerwiesenstrasse 95 8408 Winterthur
AUTOHAUS SCHIESS AG  Zürcherstrasse 34 8604 Hegnau-Volketswil
Autohaus Schneider AG  Zeughausstrasse 74 8400 Winterthur
Autorama AG Wetzikon  Buchgrindelstrasse 21 8620 Wetzikon ZH
Autowelt Schweiz AG  Rautistrasse 55 8047 Zürich
B.I. Collection AG  Grossmattstrasse 13 8902 Urdorf
Bächliwis Auto AG  Zürichstrasse 63 8184 Bachenbülach
Bamert AG  Zürichstrasse 99 8610 Uster
Barandun Auto AG  Regensdorferstrasse 8 8155 Niederhasli
Bertotti & Bertotti Royal-Garage GmbH  Zugerstrasse 91 8810 Horgen
Binelli Automobile AG Badenerstrasse 527 8048 Zürich
Binelli Automobile AG Filiale Adliswil Zürichstrasse 102 8134 Adliswil
Binelli Automobile AG Filiale Zürich Freihofstrasse 25 8048 Zürich
Binelli Automobile AG Filiale Zürich-City Pflanzschulstrasse 7-9 8004 Zürich
Bjarsch Automobile AG  Badenerstrasse 42 8952 Schlieren
Blitz Garage Multi Services AG  Zürcherstrasse 55 8604 Volketswil
British Classic Cars AG  Hasentalstrasse 13 8934 Knonau
Brunner & Kuhn AG  Wehntalerstrasse 82 8157 Dielsdorf
Bruno Fehr, Oberland-Garage AG  Hauptstrasse 61 8632 Tann
Bryner Nutzfahrzeuge AG  Weieracherstrasse 6 8184 Bachenbülach
Bütikofer Automobile AG  Frauenfelderstrasse 1 8404 Winterthur
Bütikofer Automobile AG  Pfäffikerstrasse 38 8610 Uster
CarStop GmbH  Bahnhofstrasse 57 8196 Wil
Central Garage AG  Ludretikonerstrasse 40-42 8800 Thalwil
Ceotto Automobile AG  Gerlisbergstrasse 11 8303 Bassersdorf
Christian Frieden Automobile AG  Seestrasse 157 8713 Stäfa
City Auto AG  Eschmattstrasse 3 8498 Gibswil-Ried
City Auto AG  Usterstrasse 46 8620 Wetzikon ZH
City Automobile, Martin Zürcher Frohbergweg 4 8833 Samstagern
Classic Car, Georg Frei  Bachstrasse 11 8104 Weiningen ZH
Corvette Sportcar Center AG  Rütistrasse 22+24 8906 Bonstetten
Damm Automobile AG  Hochstrasse 157 8330 Pfäffikon ZH
Daniel Bättig AG Auto Bättig Pfäffikerstrasse 8 8604 Volketswil
Dätwyler Auto  Wiesackerstrasse 111 8105 Regensdorf
Delta-Garage Wädenswil AG  Seestrasse 158 8820 Wädenswil
Dittli AG  Limmattalstrasse 15 8955 Oetwil an der Limmat
Duetto Automobile GmbH  Fabrikstrasse 13 8102 Oberengstringen
Egger & Etter Automobile AG Länggenstrasse 28 8184 Bachenbülach
Elaris (Schweiz) AG Bahnhofstrasse 24 8001 Zürich
Embrach Edition AG  Dorfstrasse 80/82/87 8424 Embrach
Embri Garage AG  Zürcherstrasse 50 8424 Embrach
Emil Frey AG Autohaus Zürich-Altstetten Badenerstrasse 600 8048 Zürich
Emil Frey AG Garage Zürich Nord Thurgauerstrasse 35 8050 Zürich
Emil Frey AG Grüze-Garage Grüzefeldstrasse 65 8404 Winterthur
Emil Frey AG Schlieren  Zürcherstrasse 94 8952 Schlieren
Emil Frey AG Seegarage Zollikon-Erlenbach Seestrasse 5 8702 Zollikon
Emil Frey AG Zweigniederlassung Autohaus Saumstrasse 7-11 8003 Zürich
Emil Frey AG Zweigniederlassung Dübendorf Zürichstrasse 127/129 8600 Dübendorf
Emil Frey AG Zweigniederlassung Volketswil Industriestrasse 33 8604 Volketswil
Emil Frey AG Zweigniederlassung Wädenswil Seestrasse 241 8804 Au ZH
Emil Frey AG, Opfikon  Stinson-Strasse 4 8152 Glattpark (Opfikon)
Emil Frey AG, Züri-Oberland Volketswil Industriestrasse 2b 8604 Volketswil
Emil Frey AG, Züri-Oberland Wetzikon Giessereistrasse 1 8620 Wetzikon ZH
Emil Frey AG, Zweigniederlassung Thurgauerstrasse 76 8050 Zürich
Emil Frey AG, Zweigniederlassung, Garage Zürich Nord Flughofstrasse 37 8152 Glattbrugg
Emil Frey AG, Zweigniederlassung, Seegarge Zollikon-Erlenbach Seestrasse 139 8703 Erlenbach
Emil Frey Automobile AG Zweigniederlassung Schlieren Zürcherstrasse 94 8952 Schlieren
Ernst Ruckstuhl AG  Harzachstrasse 4 8404 Winterthur
Ernst Ruckstuhl AG  Industriestrasse 10 8302 Kloten
Ernst Ruckstuhl AG  Zürichstrasse 29 8910 Affoltern am Albis
Ernst Ruckstuhl Automobile AG  Brunaustrasse 89 8002 Zürich
Ernst Ruckstuhl Automobile AG  Gewerbestrasse 24 8800 Thalwil
Ernst Ruckstuhl Automobile AG  Oberfeldstrasse 6 8302 Kloten
Ernst Ruckstuhl Automobile AG  Soodring 21 8134 Adliswil
Eschen Garage Reto Schlegel Im Usserdorf 1 8165 Schöfflisdorf
F. + Ch. Müller AG  Wehntalerstrasse 54 8162 Sünikon
Faust Auto AG  Wässeristrasse 10 8340 Hinwil
Feldhof Garage AG  Lindenstrasse 3 8707 Uetikon am See
Fischer AG Dietikon  Vorstadtstrasse 39 8953 Dietikon
Flug-Garage AG  Klotenerstrasse 72 8303 Bassersdorf
Forster Automobile-Carrosserie AG  Kirchbühlstrasse 4A 8713 Stäfa
Franz AG  Badenerstrasse 329 8003 Zürich
Franz AG  Kalchbühlstrasse 40-44 8038 Zürich
Franz AG  Moosstrasse 33a 8907 Wettswil
Franz AG, Zweigniederlassung Winterthur St. Gallerstrasse 106 8404 Winterthur
Frei Bahnhof-Garage AG  Schlosstalstrasse 211 8408 Winterthur
Furthof Garage GmbH Industriezone Furtbach Furthof 13 8107 Buchs ZH
Furttal-Garage Hans Meier AG  Eichstrasse 2 8107 Buchs ZH
Garage & Carrosserie Blättler AG  Dübendorfstrasse 5 8117 Fällanden
Garage Antonio Quici  Pfäffikerstrasse 32 8310 Kemptthal
Garage Autohof Felix Widmer  Motorenstrasse 64 8620 Wetzikon
Garage Autoport AG  Zweierstrasse 100 8003 Zürich
Garage Bosshard AG  Dorfstrasse 58 8484 Weisslingen
Garage Bosshardt AG  Schwerzenbachstrasse 41 8117 Fällanden
Garage Brönnimann - Zemp GmbH  Zürichstrasse 175 8910 Affoltern am Albis
Garage Buchmoos H. Suhner  Buechmes 4 8311 Brütten
Garage Carrosserie Moser AG  Aspstrasse 4 8472 Seuzach
Garage Dell'Anna Culmannstrasse 60 8006 Zürich
Garage Dell'Aria GmbH  Tannenstrasse 112 8424 Embrach
Garage E. Balzer  Chrummacherstrasse 5 8954 Geroldswil
Garage E. Taveri  Seestrasse 293 8810 Horgen
Garage E. Zambotti GmbH  Seestrasse 251 8706 Feldmeilen
Garage Egger AG  Zürcherstrasse 232 8953 Dietikon
Garage Eichbühl AG  Eichbüelstrasse 21 8618 Oetwil am See
Garage Elsener AG  St. Gallerstrasse 33 8352 Elsau
Garage Ernst Denzler AG  Risistrasse 24a 8903 Birmensdorf ZH
GARAGE G. ZELL GMBH  Juch-Strasse 1 8604 Volketswil
Garage Gerstl AG  Kempttalstrasse 21 8320 Fehraltorf
Garage Glättli AG  Isikerstrasse 2 8335 Hittnau
Garage Grütli, Aeberli & Albrecht Alte Winterthurerstrasse 19 8309 Nürensdorf
Garage H. Bühlmann AG  Steigstrasse 8 8406 Winterthur
Garage H. U. Eugster AG  Nordstrasse 124 8037 Zürich
Garage Hans Odermatt AG  Rosenbergstrasse 1 8304 Wallisellen
Garage Hans Peter Grauer GmbH  Tannholzstrasse 19 8105 Watt
Garage Harlacher AG  Zürichstrasse 7 8185 Winkel
Garage Hausammann AG  Industriestrasse 1 8424 Embrach
Garage Heinz Stern AG  Baumastrasse   8344 Bäretswil
Garage Heussi  Rickenstrasse 6 8050 Zürich
Garage Himmel GmbH  Trottenweg 2 8451 Kleinandelfingen
Garage Höchli AG  Reitweg 2 8400 Winterthur
Garage Huber AG  Rütistrasse 41 8634 Hombrechtikon
Garage Hunziker, Nissan Garage Tösstalstrasse 172 8400 Winterthur
Garage Illi AG  Stallikonerstrasse 85 8903 Birmensdorf ZH
Garage im Aathal K. Brägger Zürichstrasse 21 8607 Aathal-Seegräben
Garage Jenni  Zugerstrasse 1 8816 Hirzel
Garage Johann Frei AG  Hammerstrasse 85 8032 Zürich
Garage Johann Frei AG  Wildbachstrasse 31/33 8008 Zürich
Garage Kästli AG  Schulhausstrasse 39a 8703 Erlenbach ZH
Garage Klein AG  Huebwiesenstrasse 32 8954 Geroldswil
Garage Kreisel AG  Isenrietstrasse 5a 8617 Mönchaltorf
Garage Kunz AG  Würzacherstrasse 2 8493 Saland
Garage Künzle & Co  Gewerbehallenstrasse 4 8304 Wallisellen
Garage Langenegger AG  Reppischtalstrasse 90 8143 Stallikon
Garage Leu AG  Kaiserstuhlerstrasse 16 8174 Stadel b. Niederglatt
Garage M. Heiz AG  Motorenstrasse 105 8620 Wetzikon ZH
Garage M. Künzli AG  Tösstalstrasse 191 8497 Fischenthal
Garage Maurhofer GmbH  Seuzachstrasse 36 8413 Neftenbach
Garage Meier AG  Querstrasse 15 8951 Fahrweid
Garage Mettlenbach AG  Isenrietstrasse 16 8617 Mönchaltorf
Garage Minoretti AG  Zürichstrasse 44 8600 Dübendorf
garage mobilhotz ag Alte Schulstrasse 21 8103 Unterengstringen
Garage Mönchaltorf AG  Usterstrasse 31a 8617 Mönchaltorf
Garage Müller Inh. Stefan Müller Dorfstrasse 82 8912 Obfelden
Garage Neuburg AG  Riedhofstrasse 57 8408 Winterthur
Garage Nordstern AG  Güterstrasse 10 8245 Feuerthalen
Garage Otto Meier AG  Andelfingerstrasse 16 8416 Flaach
Garage P & P AG  Feldstrasse 3 8904 Aesch ZH
Garage Perin de Iaco Chalchofenstrasse 13 8910 Affoltern am Albis
Garage Peter Aeschbacher  Im Birchi 2 8175 Windlach
Garage Quaranta AG  Wehntalerstrasse 24a 8181 Höri
Garage R. Wallishauser AG  Breitestrasse 33 8106 Adlikon b. Regensdorf
Garage Reichenbach AG Affolternstrasse 12 8908 Hedingen
Garage Reusser AG  Frauenfelderstrasse 33 8404 Winterthur
Garage Ritzmann AG  Gewerbestrasse 2 8634 Hombrechtikon
Garage Rolf Achermann AG  Luppmenstrasse 17 8320 Fehraltorf
Garage Rüegg AG Albisstrasse 5 8915 Hausen am Albis
Garage Schenk AG  Alte Winterthurerstrasse 15 8309 Nürensdorf
Garage Scheuren Inh. Brunello Iacoviello Forchstrasse 148 8132 Egg b. Zürich
Garage Schick AG  Untere Schöntalstrasse 29 8406 Winterthur
Garage Schreiber AG  Pfäffikerstrasse 4 8604 Volketswil
Garage Sigrist AG  Landstrasse 10 8197 Rafz
Garage Simon Kunz AG  Hintergartstrasse 6 8479 Altikon
Garage Sommerhalder AG  Kapfsteig 1 8032 Zürich
Garage Stieger & Co  Europa-Strasse 32 8152 Glattbrugg
Garage Stoop AG  Badenerstrasse 36 8952 Schlieren
Garage T. Schneider AG  Laubisrütistrasse 22 8712 Stäfa
Garage TOGRA AG  Mettlenstrasse 22 8488 Turbenthal
Garage U. Hofmann GmbH  Altmannsteinstrasse 36 8181 Höri
Garage Vaterlaus GmbH  Tannewäg 3 8197 Rafz
Garage W. Muggli  Langwiesenstrasse 18 8108 Dällikon
Garage Weber AG, Männedorf  Bergstrasse 183 8708 Männedorf
Garage Widmer AG  Winterthurerstrasse 5 8610 Uster
Garage Wiedikon Bruno Cajacob AG  Grubenstrasse 32 8045 Zürich
Garage Zöllig  Harbernstrasse  2 8112 Otelfingen
GP Garage AG  Brunnenwiesenstrasse 6 8172 Niederglatt
Grillen-Garage AG  Schaffhauserstrasse 70 8451 Kleinandelfingen
Grogg AG  Brandbachstrasse 9 8305 Dietlikon
Grunder Auto GmbH  Birmensdorferstrasse 28 8142 Uitikon Waldegg
Gruss Ehrler AG  Zürcherstrasse 15 8620 Wetzikon ZH
Grüzenfeld Garage AG  Rudolf Diesel-Strasse 1 8404 Reutlingen (Winterthur)
H. P. Schmid AG  Weieracherstrasse 11 8184 Bachenbülach
Hans Bader AG  Wehntalerstrasse 5 8165 Oberweningen
Hansa Garage AG  Siewerdtstrasse 99 8050 Zürich
Häusermann Automobile AG  Bernerstrasse Nord 188 8064 Zürich
Häusermann Automobile AG  Vogelsangstrasse 14 8307 Effretikon
Häusermann Automobile AG  Rapperswilerstrasse 66 8620 Wetzikon ZH
Häusermann Citygarage AG  In Huebwiesen 11 8600 Dübendorf
Hedin Automotive Wohlen AG, Zweigniederlassung Dielsdorf Industriestrasse 6 8157 Dielsdorf
Herrlig-Garage AG  Birmensdorferstrasse 42 8142 Uitikon Waldegg
Hirsch & Ruckstuhl AG  Industriestrasse 8 8302 Kloten
Hirsch AG Zweigniederlassung Kloten Industriestrasse 6 8302 Kloten
Hofgarage + Carrosserie Ulrich Berger AG Hauptstrasse 4 8414 Buch am Irchel
Holliger Automobile AG  Neufrankengasse 9 8004 Zürich
Hürstwald-Garage AG  Fronwaldstrasse 15 8046 Zürich
Huser Automobile AG Garage und Carrosserie Mettlenbachstrasse 7 8617 Mönchaltorf
Hutter Auto Riedbach AG  Frauenfelderstrasse 9 8404 Winterthur
Hutter Auto Römertor AG  Frauenfelderstrasse 12 8404 Winterthur
Hutter Auto Ziel AG  Schaffhauserstrasse 131 8400 Winterthur
Hutter Dynamics AG  Hegmattenstrasse 3 8404 Winterthur
Industriegarage AG  Gewerbestrasse 1 8404 Winterthur
Iveco (Schweiz) AG  Oberfeldstrasse 18 8302 Kloten
J.H. Keller AG Automobile  Vulkanstrasse 120 8048 Zürich
Jenatschgarage J Nadlinger AG  Seestrasse 102 8002 Zürich
Jensen AG  Ifangstrasse 11 8153 Rümlang
Joos & Schach AG  Esslingerstrasse 39 8618 Oetwil am See
Jürg Mathis Automobile  Hintere Wässeristrasse 8 8340 Hinwil
Kalchbühl Garage AG  Thujastrasse  4 8038 Zürich
Karl Graf Automobile AG  Zürichstrasse 30 8932 Mettmenstetten
Kehlhof Garage AG  Gewerbestrasse 13 8162 Steinmaur
Kenny's Auto-Center AG  Bahnhofstrasse 7 8305 Dietlikon
Kenny's Auto-Center AG Zweigniederlassung Dällikon Buchserstrasse 30 8108 Dällikon
Kenny's Auto-Center AG Zweigniederlassung Wallisellen Husacherstrasse 1 8304 Wallisellen
Kläui AG  Hochstrasse 42 8330 Pfäffikon ZH
Klus-Garage AG  Asylstrasse 135 8032 Zürich
KMS Racing AG  Tobelstrasse 21 8632 Tann
Krähenmann Autocenter AG  Seestrasse 1035 8706 Meilen
Kreuz-Garage Weber AG  Bahnstrasse 29 8610 Uster
Künzler & Sauber AG  Heuweidlistrasse   8340 Hinwil
Küry Automobile AG  Moosstrasse 9 8803 Rüschlikon
Küry Park Side AG  Seehaldenstrasse 2 8803 Rüschlikon
Lakeside Garage GmbH  Seestrasse 177 8800 Thalwil
Letzigraben Garage AG Honda Automobile Zürich Letzigraben 77 8003 Zürich
Lochergut-Garage AG  Karl Bürkli-Strasse 5 8004 Zürich
Luberzen-Garage Merten  Luberzenstrasse 6 8953 Dietikon
MAN Truck & Bus Schweiz AG  Tannstrasse 1 8112 Otelfingen
MAN Truck & Bus Schweiz AG, Zweigniederlassung Volketswil Im Chies 23 8604 Volketswil
Mäschli Kreuzgarage AG  Bahnhofstrasse 7 8353 Elgg
Maserati (Schweiz) AG  Grossmattstrasse 13 8902 Urdorf
Mazda Automobile AG Bülach  Feldstrasse 80 8180 Bülach
Memphis-Garage AG  Gärtnerstrasse 5 8600 Dübendorf
Mercedes-Benz Automobil AG Zürich-Seefeld Färberstrasse 6 8008 Zürich
Mercedes-Benz Automobil AG Zweigniederlassung NF Schlieren Goldschlägistrasse 19 8952 Schlieren
Mercedes-Benz Automobil AG Zweigniederlassung Stäfa Seestrasse 153 8713 Stäfa
Mercedes-Benz Automobil AG Zweigniederlassung Wetzikon Industriestrasse 11 8620 Wetzikon ZH
Mercedes-Benz Automobil AG Zweigniederlassung Winterthur Ohrbühlstrasse 37 8409 Winterthur
Mercedes-Benz Automobil AG Zweigniederlassung Zürich Nord Hagenholzstrasse 111 8050 Zürich
Mercedes-Benz Automobil AG  Zürcherstrasse 109 8952 Schlieren
Mercedes-Benz Automobil AG, Zweigniederlassung Adliswil  Zürichstrasse 78 8134 Adliswil
Mercedes-Benz Automobil AG, Zweigniederlassung Zollikon Rotfluhstrasse 54 8702 Zollikon
Mercedes-Benz Schweiz AG  Bernstrasse 55 8952 Schlieren
MOFAG AG  Rapperswilerstrasse 41 8620 Wetzikon ZH
Neidhart Stäfa AG  Rhynerstrasse 56 8712 Stäfa
Neugut-Garage Flury AG  Neugutstrasse 57 8304 Wallisellen
Neuhof Garage Rüti Sem Neuhofstrasse 16 8630 Rüti ZH
Nord-Garage AG Ohringen Oberohringen Erlenstrasse 24 8472 Seuzach
O. Engel GmbH  Heinrich Stutz-Strasse 23 8902 Urdorf
Oberhofgarage Fischenthal GmbH  Tösstalstrasse 438 8497 Fischenthal
Oberland Garage U. Müller AG  Winterthurerstrasse 49 8610 Uster
OC Classic Cars AG  Hofstrasse 97 8620 Wetzikon ZH
Octane 126 AG Richtistrasse 2 8304 Wallisellen
Pacific Motors AG Nissan Progress Wehntalerstrasse 121 8057 Zürich
Pantaleo Automobile AG  Birmensdorferstrasse 20 8953 Dietikon
Park Garage AG  Seestrasse 47 8800 Thalwil
Park Garage Küsnacht AG  Seestrasse 115 8700 Küsnacht ZH
Perucchi Phoenix Garage  Tösstalstrasse 111 8493 Saland
Peter Winter GmbH  Ottenbacherstrasse 26 8909 Zwillikon
Pfingstweid Truck Center AG  Heimstrasse 45 8953 Dietikon
RENAULT SUISSE SA  Bergermoosstrasse 4 8902 Urdorf
René Hächler AG  Dorfstrasse 46 8912 Obfelden
Riedgarage AG Volketswil  Juchstrasse 2a 8604 Volketswil
Rimini AG Stadtgarage St. Gallerstrasse 16 8400 Winterthur
ROB'S GARAGE GMBH Alte Landstrasse 81 8706 Meilen
Roland Meili AG  Länggstrasse 9 8308 Illnau
ROTHACHER AG GARAGE  Fachstrasse 21 8942 Oberrieden
RRG SCHWEIZ AG Zweigniederlassung Zürich Badenerstrasse 330-334 8004 Zürich
RRG SCHWEIZ AG, Zweigniederlassung Glattpark Thurgauerstrasse 103 8152 Glattpark (Opfikon)
RUBAG Rollmaterial & Baumaschinen AG, Zweigniederlassung Otelfingen Industriestrasse 61 8112 Otelfingen
Rudolf Meyer AG  Opfikonerstrasse 61 8304 Wallisellen
Rütli Garage AG  Zipfelwiesenstrasse 5 8305 Dietlikon
Saturn Garage AG  Gewerbestrasse 11 8162 Steinmaur
Scania Schweiz AG  Aspstrasse 13 8472 Seuzach
Scania Schweiz AG  Steinackerstrasse 57 8302 Kloten
Scherrer Automobile GmbH  Andelfingerstrasse 30 8466 Trüllikon
Schloss-Garage Furrer AG  Esslingerstrasse 2 8627 Grüningen
Schlossgarage Winterthur AG  Wülflingerstrasse 227 8408 Winterthur
Schmid Automobile AG  Ettenhauserstrasse 12 8620 Wetzikon ZH
Schmid Autoservice GmbH  Ettenhauserstrasse 12 8620 Wetzikon
Schmohl AG  Stinson-Strasse 2 8152 Glattpark (Opfikon)
Schönenberger Nutzfahrzeuge AG  Industriestrasse 15 8625 Gossau ZH
Schuler Walter Garage  Schönenbergstrasse 271 8820 Wädenswil
Seebad Garage AG Seestrasse 269 8706 Feldmeilen
Seefeld Garage AG  Rapperswilerstrasse 50 8630 Rüti ZH
Seefeld-Garage AG Filiale Aufdorf Garage Männedorf Aufdorfstrasse 172 8708 Männedorf
Seefeld-Garage AG Filiale Aufdorf Garage Stäfa Laubisrütistrasse 77 8713 Uerikon
Seegarage Müller AG  Seestrasse 340 8810 Horgen
Seegarage Stäfa AG  Seestrasse 155 8713 Stäfa
Seemattgarage Peischler GmbH  Alte Winterthurerstrasse 11 8180 Bülach
Sihltalgarage AG  Zürichstrasse 41 8134 Adliswil
Solero Automobile GmbH Allmendstrasse 18 8320 Fehraltorf
Sonnenberg Garage AG  Sonnenbergstrasse 22 8800 Thalwil
Spezialwerchstatt AG  Pfäffikerstrasse 31a 8335 Hittnau
Spiess Garage AG  Dachsenerstrasse 7 8248 Uhwiesen
Stadelmann & Huber GmbH  Birmensdorferstrasse 24 8902 Urdorf
Stehli & Fischer AG  Ottenweg 11 8008 Zürich
Steinemann Ueberlandgarage AG  St. Gallerstrasse 4 8353 Elgg
Sulzer Auto AG Adliswil  Zürichstrasse 40 8134 Adliswil
Tesla Switzerland GmbH, Zürich, Zweigniederlassung Winterthur  Schlachthofstrasse 19 8406 Winterthur
Tesla Switzerland GmbH, Zweigniederlassung Schlieren Brandstrasse 51-55 8952 Schlieren
Th. Willy AG Auto-Zentrum Zürcherstrasse 145 8952 Schlieren
Top Garage Fischenthal AG  Tösstalstrasse 263 8497 Fischenthal
Touring Garage Eglisau Ivanovski GmbH Eigenackerstrasse 43/45 8193 Eglisau
Touring-Garage Luggen AG  Laubisrütistrasse 68 8713 Stäfa
Tresch Automobile AG  Ueberlandstrasse 189 8600 Dübendorf
Uhlig AG Aarütistrasse 4 8192 Glattfelden
VICTORY GARAGEN AG  Zürcherstrasse 36 8193 Eglisau
VICTORY GARAGEN AG, Zweigniederlassung Bülach Schleufenbergstrasse 3 8180 Bülach
Vogt Automobile AG  Gewerbestrasse 9 8162 Steinmaur
Vorort - Garage AG  Zürichstrasse 61 8184 Bachenbülach
Waldvogel Automobile GmbH  Bahnhofstrasse 2 8165 Schöfflisdorf
Walter Streuli AG Sandhof-Garage Schönenbergstrasse 139 8820 Wädenswil
W-Cars AG  Gottfried-Kellerstrasse 15 8192 Glattfelden
Wegmann Automobile AG  Zürcherstrasse 44 8604 Volketswil
Wepfer Technics AG  Thurtalstrasse 40 8450 Andelfingen
Wildbachgarage AG  Grubenstrasse 8 8620 Wetzikon ZH
Wirag AG  Stäffelistrasse 1 8409 Winterthur
CC Auto GmbH Hofstrasse  106 8620 Wetzikon ZH

Fahrwerk

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vorteile:

  • Änderungen am Originalfahrwerk können sich negativ auf die Fahrzeugkinematik (z.B. Lenken, Bremsen) und auf Fahrzeugsysteme (z.B. Airbag, Gurtstraffer) auswirken. Das Strassenverkehrsamt übernimmt keine Haftung.
  • Fahrzeuge, welche mit einer Niveauregulierung oder mit elektronischer Bremsantriebsregelung (z.B. ASR, ABS oder ESP) ausgerüstet sind, müssen in einer Gargae eingestellt resp. worden sein.
  • Beachten Sie, dass lastabhängige Bremskraftregler sowie die Lenkgeometrie eingestellt werden müssen.
  • Die Verwendbarkeit von Schneeketten wird im Strassenverkehrsamt nicht geprüft.
  • Die Verwendung nachbehandelter Federn (abgesägt, abgeschliffen, warm nachgesetzt etc.) ist nicht zulässig.

Vorteile:

  • Es muss ein ungehindertes Verkehren im üblichen Verkehrsfluss möglich sein (Schwellen, Randsteine etc.).
  • Ausreichende Ein- und Ausfederwege müssen vorhanden sein, egal wie das Fahrzeug beladen ist.
  • Bei vollständig entlastetem Rad muss eine minimale Federvorspannung vorhanden sein (Feder darf nur mit Kraftaufwand aus dem Sitz bewegt werden können).
  • Die Anbauhöhe und Einstellung von Beleuchtungseinrichtungen müssen den Vorschriften entsprechen.
  • Bei Höhenmessungen am Fahrzeug wird von der kleinsten Höhe in der Typengenehmigung oder EG-Gesamtgenehmigung/Certificate of Conformity (COC) ausgegangen.
Richtwerte für Mindestabstandsmasse:
  • 2 mm von Rad zur Bremse (der Verschleisszustand der Bremsbeläge und die mögliche Anbringung von Auswuchtgewichten ist zu berücksichtigen)
  • 4 mm von Rad zu Fahrwerksbauteilen (Spurstangen, Lenkern, Federbeinen, Stabilisatoren etc.)
  • 6 mm von Rad oder Reifen zu allen anderen Bauteilen (Kotflügel, Radkästen etc.)
Allgemein erforderliche Unterlagen bei einer Tieferlegung
  • Schriftliche Einbau-Bestätigung, eines Fachbetriebs, dass die Bauteile fachmännisch eingebaut wurden und die jeweiligen technischen Anforderungen eingehalten werden.
  • Ist das Mass der Tieferlegung veränderlich (z.B. Gewindefahrwerk), hat der Umbauer die Distanz Achsmitte – Kotflügelrand (vorne/hinten) vor (Originalzustand) und nach erfolgter Tieferlegung anzugeben.
  • Bei Typengenehmigung X: COC oder weitere technische Unterlagen über das Fahrzeug
Tieferlegung bis 40 mm:

Ersatz von Teilen bzw. Einbau von geänderten Federelementen und/oder Schwingungsdämpfer:

  • Schriftliche Bestätigung des Bauteileherstellers (Eignungserklärung)

Absenken der Fahrzeughöhe durch Umprogrammierung oder Veränderung der Signale für das Steuergerät der Federung:

  • Nachweis einer anerkannten Prüfstelle (APS)
Tieferlegung um mehr als 40 mm:
  • Nachweis einer anerkannten Prüfstelle (APS)
Ausnahme:

Beim Umbau eines anderen Federungssystems wird eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers mit einem Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle (APS) benötigt.

Vorteile:

  • Es muss ein ungehindertes Verkehren im üblichen Verkehrsfluss möglich sein (Schwellen, Randsteine etc.).
  • Ausreichende Ein- und Ausfederwege müssen vorhanden sein, egal wie das Fahrzeug beladen ist.
  • Bei vollständig entlastetem Rad muss eine minimale Federvorspannung vorhanden sein (Feder darf nur mit Kraftaufwand aus dem Sitz bewegt werden können).
  • Die Anbauhöhe und Einstellung von Beleuchtungseinrichtungen müssen den Vorschriften entsprechen.
  • Bei Höhenmessungen am Fahrzeug wird von der kleinsten Höhe in der Typengenehmigung oder EG-Gesamtgenehmigung/Certificate of Conformity (COC) ausgegangen.
  • Bei Höhenmessungen am Fahrzeug wird von der höchsten Höhe in der Typengenehmigung oder EG-Gesamtgenehmigung (COC) ausgegangen.
  • Die Anforderungen an die Radabdeckungen müssen eingehalten werden.
  • Der verbleibende Ausfederweg im Leergewichtszustand des Fahrzeugs muss mindestens 50mm betragen.
  • Bei Einbau von Distanzbauteilen zwischen Radführungsteilen und Karosserie gelten die oben aufgeführten Anforderungen sinngemäss.
  • Die Vorschriften bezüglich dem Unterfahrschutz müssen eingehalten werden.
Allgemein erforderliche Unterlagen bei einer Höherlegung
  • Schriftliche Einbau-Bestätigung, eines Fachbetriebs, dass die Bauteile fachmännisch eingebaut wurden und die jeweiligen technischen Anforderungen eingehalten werden.
  • Ist das Mass Tieferlegung veränderlich (z.B. Gewindefahrwerk), hat der Umbauer die Distanz Achsmitte – Kotflügelrand (vorne/hinten) vor (Originalzustand) und nach erfolgter Tieferlegung anzugeben.
  • Bei Typengenehmigung X: COC oder weitere technische Unterlagen über das Fahrzeug
Höherlegung bis 50 mm oder maximal 2,5 Prozent des Achsabstands:
  • Schriftliche Einbau-Bestätigung, eines Fachbetriebs, dass die Bauteile fachmännisch eingebaut wurden und die jeweiligen technischen Anforderungen eingehalten werden.
  • Bei Typengenehmigung X: COC oder weitere technische Unterlagen über das Fahrzeug
  • Ersatz von Teilen bzw. Einbau von geänderten Federelementen und/oder Schwingungsdämpfer: Schriftliche Bestätigung des Bauteileherstellers (Eignungserklärung)
  • Sind die gemessene Werte ausserhalb der Bestimmungen wird ein Nachweis einer anerkannten Prüfstelle (APS) benötigt.
Höherlegung um mehr als 50 mm oder mehr als 2,5 Prozent des Achsabstands:
  • Nachweis einer anerkannten Prüfstelle (APS)
  • Positive Beurteilung einer anerkannten Prüfstelle (APS) betreffend Fussgängerschutz bei Fahrzeugen welche der Europäischen Verordnung Nr. 78/2009/EG unterstehen.

Umbau zu Wohnmobil / Camper

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ein Umbau zum Wohnmotorwagen ist melde- und prüfpflichtig. Vereinbaren Sie  nach dem Umbau bei uns einen Termin, damit wir das Fahrzeug prüfen können. 

Wir unterscheiden zwischen leichten (max. 3500 kg) und schweren (mehr als 3500 kg) Wohnmotorwagen. 

Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen müssen als Gesellschaftswagen («Car») eingelöst werden, für sie gelten die Vorschriften für Gesellschaftswagen.

Zulassungskriterien

In Wohnmotorwagen müssen mindestens drei Viertel des Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet sein. Zugänge durch Vorräume und weitere Lademöglichkeiten (wie z.B. Sattelkammern, Werkzeugschränke), die mit dem eigentlichen Wohnen und Reisen nicht im Zusammenhang stehen, gehören zum Sachentransportvolumen.

Mindestens folgende Ausrüstungsgegenstände müssen im Wohnbereich fest verbaut sein:

Vorteile:

  • Tisch und Sitzgelegenheiten. Der Tisch darf leicht demontierbar oder wegklappbar sein.
  • Schlafgelegenheit, die auch als Sitze dienen können
  • Kochmöglichkeit
  • Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstiger Gegenstände
  • Im Wohnraum sollte mindestens ein Fenster (eventuell Dachluke) vorhanden sein.
  • Zusätzlich bei schweren Wohnmotorwagen gilt: Geeignete Feuerlöscher (gesamthaft mindestens 6 Kilogramm Füllung); sie müssen leicht zugänglich sein und dem Stand der Technik entsprechen.

Nachträgliche Anpassungen an die Geräusch-, Abgas- und Bremsvorschriften sind nicht nötig. Es müssen die Vorschriften des ursprünglichen Fahrzeugs eingehalten werden

Zusätzliche Hinweise für schwere Wohnmotorwagen

Geeigneter Feuerlöscher (gesamthaft mindestens 6 Kilogramm Füllung) muss leicht zugänglich sein und dem Stand der Technik entsprechen.

Folgende Ausrüstungsgegenstände sind für Fahrten in der Schweiz nicht vorgeschrieben (in gewissen anderen Ländern aber obligatorisch): 

  • LSVA-Erfassungsgerät
  • Geschwindigkeitsbegrenzer
  • seitlicher Unterfahrschutz
  • Autobahnvignette
  • Bordapotheke
  • Platzzahltafel
  • Fahrten-/Restwegschreiber

Verkehrsregelverordnung (VRV)

  • Schwere Wohnmotorwagen unterstehen nicht dem Sonntags- und Nachtfahrverbot, ausser wenn ein Anhänger mit Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg gemäss Fahrzeugausweis mitgeführt wird.
  • Die Höchstgeschwindigkeit beträgt unter Vorbehalt einer niedrigeren allgemeinen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h (auch im Anhängerbetrieb), auf Autobahnen und Autostrassen 100 km/h (mit Anhänger 80 km/h).
  • Das Fahrverbot für Lastwagen gilt nicht für schwere Wohnmotorwagen.
  • Die/der Fahrzeuglenker/in untersteht nicht der Arbeits- und Ruhezeitverordnung.

Gebühren

  • Die Verkehrsabgabe des Kantons Zürich richtet sich nach der Hubraum-/ und Gesamtgewichtsbesteuerung.
  • Die Schwerverkehrsabgabe wird zusätzlich pauschal mit 650 Franken erhoben

Innenumbau

Vorteile:

  • Fest eingebaute Gastanks unterstehen der Druckgasbehälter-Prüfpflicht und müssen bei uns zum Eintrag in den Fahrzeugausweis angemeldet werden. Informationen betreffend Einbau und Verwendung erhalten sie unter www.arbeitskreis-lpg.ch. Für geprüfte und gekennzeichnete Wechselgasflaschen sind keine Bescheinigungen und keine Prüfberichte erforderlich.
  • Aus sanitären Anlagen dürfen keine Flüssigkeiten oder andere Abfälle auf die Fahrbahn gelangen können.
  • Sitzplätze hinter dem Führersitz benötigen ebenfalls Sicherheitsgurten und geprüfte Verankerungspunkte. Dies gilt für Fahrzeuge mit einer Typengenehmigung ab 1. Oktober 1998 sowie für Fahrzeuge, die ab 1. Oktober 1999 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt worden sind. Quer zur Fahrtrichtung angeordnete Sitze sind bei Fahrzeugen mit Datum der ersten Inverkehrsetzung ab 1. Januar 2008 nicht mehr zulässig.
  • Vor dem 1. Januar 2008 zugelassene Fahrzeuge müssen mit Beckengurten und geprüften Verankerungspunkten versehen werden; es braucht einen Nachweis der Festigkeit durch eine vom ASTRA anerkannte Prüfstelle (APS).
  • Wenn Sie die Kabinenrückwand oder Teile davon entfernen, braucht es eine Freigabe vom Fahrzeughersteller oder eine Garantie des Umbauers mit einem Nachweis einer APS.
  • Eine Prüfung der Verankerungspunkte der Gurte kann ebenfalls nötig werden.
  • Bei nur einer vorhandenen Tür, muss ein gekennzeichneter Notausstieg (60 x 43 cm) inklusive des nötigen Öffnungswerkzeugs (z.B. Hammer) vorhanden sein. Seitliche Türen müssen die Scharniere vorn haben.
  • Bei einem abgetrennten Wohnraum muss eine einfache Kommunikationsmöglichkeit zum Fahrzeuglenker bestehen (z.B. Gegensprechanlage). Mitfahrende müssen einen Not-Halt veranlassen können.
Aussenanbau

Vorteile:

  • Seitlich vorstehende Treppen müssen beim Schliessen der Türe automatisch einfahren oder mit einer vom Führersitz aus gut sichtbaren Kontrolleinrichtung (z.B. Warnlampe, Summer) versehen sein. Die Kontrolleinrichtung muss beim Einschalten der Zündung oder bei Motorstart wirksam werden.
  • Alle Fensterscheiben in Räumen für Fahrer/in und Mitfahrer/in müssen aus Sicherheitsglas oder einem ähnlichen Material bestehen, das bei Bruch keine erheblichen Verletzungen verursachen kann.
  • Ein seitlich fest angebrachter Sonnenstoren muss folgende Anforderungen erfüllen:
    • seitlicher Überhang von maximal 0,15 Meter
    • Höhe ab Boden mindestens 2 Meter (Unterkante)
    • keine scharfen Kanten oder Spitzen
    • Gesamtbreite des Fahrzeugs inklusive Sonnenstoren) von höchstens 2,55 Metern
  • Ein seitlich angebrachter Gepäckträger (z.B. spezielle Surfbrett-Träger) muss sich mindestens 2 Meter über Boden befinden und darf die Fahrzeugbreite nicht überschreiten.
  • Ein hinterer Lastenträger und dergleichen darf weder die vorgeschriebenen Lichter noch das Kontrollschild verdecken. Ausnahme: Lastenträger mit vorschriftsgemässem Lichtbalken inklusive Kontrollschildhalter.
  • Die mitgeführte Ladung darf das Fahrzeug seitlich nicht überragen. Ausnahme: Fahrräder auf Heckträgern an schmäleren Motorfahrzeugen; sie dürfen das Fahrzeug seitlich um maximal je 20 cm überragen, jedoch die
    Höchstbreite von 2 Meter nicht überschreiten.
  • Aussen über der Windschutzscheibe angebrachte Sonnenblenden sind in einer Höhe von über 2 Metern (Unterkante) erlaubt. Die Sicht der Führerin oder des Führers muss gewährleistet sein.
  • Handlaufbügel beim seitlichen Einstieg müssen eingeklappt und arretiert werden können. Nach vorne eingeklappte Handlaufbügel müssen fest abgeschlossen werden können.

Zusätzlich müssen bei leichten Wohnmotorwagen, wenn ein nicht originales Hochdach verbaut wird, folgende Punkte beachtet werden:

Vorteile:

  • keine Veränderung der tragenden Struktur
  • gleicher Werkstoff wie Originaldach
  • neue Gesamthöhe darf maximal 115 Prozent der Original-Gesamthöhe betragen

Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, ist die Zustimmung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers oder die Garantie des Umbauers notwendig, gestützt auf einen die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigenden Bericht einer anerkannten Prüfstelle (APS).

Sie müssen von Ihrer Versicherung einen neuen Versicherungsnachweis (für einen leichten oder schweren Motorwagen) bestellen.

Es wird ein neues Leergewicht ermittelt, weshalb folgende Punkte eingehalten werden müssen:

Vorteile:

  • Treibstofftank muss mindestens 90 Prozent gefüllt sein
  • Eventuell vorhandene Zusatzausrüstung wie Ersatzrad, Anhängerkupplung und Werkzeug nicht entfernen.
  • Die Wassertanks sind leer
  • Keine zusätzlichen Gepäckstücke (Geschirr, Reisematerial, Surfbretter etc.)
Waagschein

An den Standorten Zürich-Albisgütli und Winterthur können wir das neue Leergewicht Ihres Fahrzeugs selber ermitteln (an diesen Standorten ist eine Waage vorhanden).

Wenn Sie für Ihre Fahrzeugprüfung nach Bassersdorf, Bülach, Hinwil oder Regensdorf kommen, müssen Sie vorher für Ihr Fahrzeug einen Waagschein mit dem neuen Leergewicht organisieren und uns diesen an die Fahrzeugprüfung mitbringen. 

Tuning, Umbau, Anbauteile

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Eine Leistungssteigerung kann Auswirkungen/Einflüsse haben auf:

  • Fahr- und Bremsverhalten
  • Überbeanspruchung des Fahrwerkes und der Karosserie
  • Motortemperatur, respektive Kühlung von Aggregaten
  • Höchstgeschwindigkeit:
    • eventuell ist eine Erhöhung der Geschwindigkeitsanzeige erforderlich
    • eventuell sind Reifen mit einem höheren Geschwindigkeitsindex erforderlich

Wir empfehlen Ihnen, sich über die Machbarkeit und entstehenden Kosten frühzeitig zu informieren. Zugelassene Änderungen werden, mit Ausnahme bei einer vorliegenden Lieferantenbestätigung für Ersatzschalldämpfer, im Fahrzeugausweis vermerkt.

Leistungsänderungen bei einem Motorrad müssen Sie bei einer Markenvertretung machen lassen. In der Regel meldet uns die Markenvertetung die Leistungsänderung, damit wir diese im Fahrzeugausweis eintragen können.  Erst dann dürfen Sie das Motorrad fahren.

Falls Ihre Markenvertretung diese Dienstleistung nicht übernimmt, müssen Sie die Leistungsänderung prüfen lassen. 

Für die Prüfung im Kanton Zürich haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Sie können online eine freiwillige Fahrzeugprüfung buchen.
  • Sie gehen zum TCS Sektion Zürich. 

In jedem Fall brauchen Sie nachfolgende Unterlagen:

Vorteile:

  • Nachweis, dass eine Leistungsänderung technisch möglich ist
  • Bei nicht originaler Auspuffanlage: Lieferantenbestätigung mit Leistungsangaben
  • Bestätigung Ihrer Markenvertretung mit Stempel und Unterschrift, dass alle Umbauarbeiten gemäss Vorgaben des Herstellers fachmännisch ausgeführt wurden

Bei Fragen hilft Ihnen unsere technische Auskunft gerne weiter: 058 811 32 28 oder technik@stva.zh.ch

Melde- und prüfungspflichtige Änderungen sind beispielsweise:

Vorteile:

  • von der Typengenehmigung abweichender Motor
  • Leistungsänderungen jeglicher Art (z. B. Tausch der Nockenwelle, Aufladesysteme etc.)
  • Änderungen an der Ansauganlage (z. B. Pop-Off-Ventil, Luftfilter, etc.)
  • Änderungen an der Auspuffanlage (Katalysator etc.)
  • Änderungen an Abgasreinigungssystemen (z. B. Katalysator, Partikelfilter)
  • Änderungen am Motormanagement (z. B. Chip-Tuning, Zündsystem, Gemischaufbereitung)
  • Änderungen der Übersetzungsverhältnisse (Getriebe, Achsen, Räder)
  • Einbau oder Änderungen an Turbo- oder Kompressoranlagen oder dergleichen
  • Bei Umbauten für bivalenten Betrieb, mit Umschaltmöglichkeit zur Anpassung an den jeweiligen Treibstoff, ist für beideBetriebsarten der Nachweis über die Einhaltung der Geräusch- und Abgasvorschriften zu erbringen.
  • Ersatztreibstoffanlagen (z. B. Umrüstung auf Gasbetrieb)
  • Einbau eines sogenannten «Benzinsparsystems« oder «Abgasverbesserungsgerätes»
  • Abgasrelevante Änderungen am Fahrzeug, zur Verwendung von Alternativtreibstoff
Erforderliche Unterlagen
  • Bei einer Leistungssteigerung weniger oder gleich 20% ist von einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle (APS) der Nachweis zu erbringen, dass die bei der 1. Inverkehrsetzung geltenden Vorschriften über Abgas und Geräusche weiterhin eingehalten sind. Die Motorleistung ist im Zusammenhang mit den Abgas- und Geräuschmessungen von einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle ermitteln zu lassen. Lag die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit (gemäss TG/COC) unter 200 km/h, so ist zusätz-lich die Bremsanlage für die neue Höchstgeschwindigkeit zu prüfen.
  • Beträgt die Leistungssteigerung mehr als 20%, so ist eine Unbedenklichkeitserklärung des Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle (APS), der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt, erforderlich. Die Motorleistung ist im Zusammenhang mit den Abgas- und Geräuschmessungen von einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle ermitteln zu lassen. Lag die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit (gemäss TG/COC) unter 200 km/h, so ist zusätzlich die Bremsanlage für die neue Höchstgeschwindigkeit zu prüfen.
  • Nachweis über die Einhaltung der Abgas- und Geräuschvorschriften durch eine anerkannte Prüfstelle (APS).
  • Motorleistungsmessprotokoll einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle (APS).
  • Bestätigung einer Markenvertretung über Motorinhalt (Hubraum/Motoridentifikation).
  • Bestätigung einer Markenvertretung über Motorleistung mit dazugehörender Nenndrehzahl.
  • Schriftliche Bestätigung durch den Inhaber der Typengenehmigung oder den Fahrzeughersteller.
  • Schweizerische Typengenehmigung für Austauschschalldämpfer,-katalysator und -partikelfilter gemäss Anhang 1 der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeuge (TGV).
  • Lieferanten-Bestätigung für Austauschschalldämpfer, -katalysator und -partikelfilter mit EG-Teilgenehmigung oder Schweizerische-Typengenehmigung.
  • Nachweis der Höchstgeschwindigkeit.

Dieses Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es sind die bei der 1. Inverkehrsetzung des Fahrzeuges gültigen schweizerischen Vorschriften anzuwenden. Mögliche Erleichterungen durch neuere schweizerische Vorschriften können übernommen werden.

Hier finden Sie eine Auflistung der anerkannten Prüfstellen, die mit den notwendigen Prüfeinrichtungen ausgerüstet sind, um ganze Fahrzeuge oder Teile davon zu prüfen.

Fussgänger- und Insassenschutz

Fussgänger- und Insassenschutz dienen dazu, bei einem Unfall die Verletzungen des Fussgängers und der Passagier zu mindern oder ganz zu vermeiden.

Die meisten Personen- und Lieferwagen, die nach dem Oktober 2005 gebaut wurden, unterstehen den Fussgänger- und Insassenschutz Richtlinien. Wenn also Änderungen an der Fahrzeugfront oder im Inneren des Fahrzeugs vorgenommen werden, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Fussgänger- und Insassenschutzrichtlinien immer noch eingehalten sind.

Bei Fragen sprechen Sie Ihren Fachbetrieb an.

Die Änderungen an der Front (Aerodynamische Anbauteile) oder gefährliche Anbauteile (Schneepflugplatten, Seilwinden usw.) werden in den asa Merkblättern beschrieben. 

Gewichtsänderung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Auf Ihr Gesuch als Fahrzeughalter/in kann das zugelassene Gesamtgewicht eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers verändert werden. Das ist jedoch maximal einmal jährlich möglich oder dann, wenn der Halter, die Halterin des Fahrzeugs wechselt. Die Änderung darf zudem die Gewichtsgarantie des Fahrzeugherstellers nicht überschreiten.

Was müssen Sie bei einer Gewichtsänderung eines Motorfahrzeuges oder eines Anhängers beachten?

Die beschriebenen Änderungen von Gesamt- und Garantiegewicht sind für alle Fahrzeugarten möglich, sowohl bei neu zugelassenen als auch solchen, die bereits in Verkehr stehen. Im Merkblatt ASTRA Gewichtsänderung sind sämtliche Varianten der Gewichtsänderung ausführlich erklärt.

Für die Erhöhung des Gesamtgewichtes an zweiachsigen Gesellschaftswagen (höchstens 19.5 Tonnen) verwenden Sie bitte das nachfolgende Formular.

Hier finden Sie eine Auflistung der anerkannten Prüfstellen, die mit den notwendigen Prüfeinrichtungen ausgerüstet sind, um ganze Fahrzeuge oder Teile davon zu prüfen.

Ich habe mein Fahrzeug umgebaut, was muss ich nun tun?

Sie müssen Ihr Fahrzeug zu einer «freiwilligen Fahrzeugprüfung» anmelden. 

Fahrzeugtechnik

Hier finden Sie Informationen und Vorschriften zur Fahrzeugtechnik.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Welche Fahrzeuge unterstehen der obligatorischen Abgaswartung? Welche Fristen gelten?

Wenn Ihr Auto zwischen dem 1. Januar 1976 und ca. 2006 in Verkehr gesetzt wurde, muss einn Fachbetrieb regelmässig die Abgaswartung durchführen.
Die Wartungsintervalle sind in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 59b geregelt.

Falls Sie ein Abgaswartungsdokument (AWD) benötigen, so können Sie dieses bei einer Markenvertretung oder bei der Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure beziehen.

Keine Abgaswartung notwendig?

Falls Ihr Fahrzeug ein sogenanntes On-Board-Diagnose-System (OBD) hat, ist es von dieser Regelung möglicherweise ausgenommen. Sie können das im Faktenblatt Abgaswartung/OBD überprüfen oder bei Ihrem Garagisten nachfragen.

Abbildung OBD-Kontrolllampe
Abbildung OBD-Kontrolllampe

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Anhänger ziehen wollen, müssen Sie einige Dinge beachten, insbesondere das für Ihr Fahrzeug zugelassene Gewicht des Anhängers.

Darf ich mit meinem Fahrzeug einen Anhänger ziehen?

  • Ja, wenn im Feld 31 des Fahrzeugausweises eine Anhängelast eingetragen ist.
  • Ist im Feld 31 keine Anhängelast eingetragen, dürfen Sie keinen Anhänger mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Bei manchen Fahrzeugen ist zusätzlich ein so genanntes Gesamtzuggewicht im Feld 35 eingetragen. Das Gesamtzugsgewicht ist das Gesamtgewicht einer Kombination, bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger. Dieses darf nie überschritten werden.

Die Stützlast ist die Last, die über die Zugvorrichtung (Anhängerdeichsel) auf die Verbindungseinrichtung (Anhängerkupplung) übertragen wird. Diese ist im Feld 13/14 des Fahrzeugausweises ersichtlich und darf nie überschritten werden.

Gesamtgewicht ist das für die Zulassung massgebende Gewicht. Es ist das höchste Gewicht, mit dem das Fahrzeug verkehren darf.

Betriebsgewicht

Im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs Feld 31 steht die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs. Das Gewicht des Anhängers inklusive Ladung (das so genannte Betriebsgewicht) darf höchstens so gross sein.

Keil

Alle Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht müssen einen Unterlegkeil haben, der das Wegrollen des Anhängers verhindern kann.

Bremsen

  • Anhänger mit höchstens 750 kg Garantiegewicht (so genannte O1-Anhänger) müssen keine Betriebs- oder Feststellbremse haben.
  • Anhänger mit mehr als 750 kg bis höchstens 3500 kg Garantiegewicht (O2-Anhänger) brauchen eine Betriebs- und eine Feststellbremse. Bei Zentralachsanhängern kann die Betriebsbremse eine Auflaufbremse sein.

Sicherheitsvorrichtung

Wenn sich ein Anhänger plötzlich vom Zugwagen löst, so muss die Bremse selbsttätig wirken. Ausnahme: Anhänger bis 1500 kg Gesamtgewicht mit einer zusätzlichen Verbindung zum Zugfahrzeug, zum Beispiel ein Seil oder eine Kette. Die Verbindung muss verhindern, dass die Anhängerdeichsel den Boden berührt, wenn sich der Anhänger plötzlich löst.

Fahrzeugnachprüfung für Anhänger («Vorführen»)

Prüfintervall bei Anhänger
Prüfintervall bei Anhänger

Ladung

Die Fahrerin oder der Fahrer ist für die korrekte Sicherung der Ladung verantwortlich:

  • Die Ladung muss so befestigt sein, dass sie niemanden gefährdet und nicht herunterfallen kann
  • Sie darf den Anhänger seitlich nicht überragen. Ausnahme: Wenn Sie auf Sportgeräteanhängern unteilbare Sportgeräte von höchstens 2,55 Meter Breite befördern (Katamarane und Schlauchboote gelten als teilbar).

Grösse des Anhängers

  • Maximale Höhe: 4 Meter inklusive Ladung
  • Maximale Länge: 12 Meter inklusive Deichsel. Die gesamte Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug plus Anhänger) darf maximal 18,75 Meter lang sein.
  • Maximale Breite: 2,55 Meter inklusive Ladung; für klimatisierte Anhänger maximal 2,60 Meter inklusive Ladung

Rückspiegel

Das Zugfahrzeug muss aussen links und rechts je einen Rückspiegel haben, mit dem die Fahrerin oder der Fahrer die Fahrbahn neben dem Anhänger mindestens 100 Meter weit nach hinten überblicken kann. Zudem gilt für die Rückspiegel:

  • Sie müssen so angebracht sein, dass sie beim Fahren möglichst frei von Erschütterungen bleiben.
  • Sie und ihre Träger dürfen keine Spitzen oder scharfen Kanten haben.
  • Wenn sie bis 2 Meter über dem Boden mehr als 10 Zentimeter über die breitesten Karosserieteile hinausragen, müssen sie bei leichtem Druck nachgeben.
Rückspiegel bei Anhängerbetrieb
Rückspiegel bei Anhängerbetrieb

Wie schnell darf ich mit einem Anhänger fahren?

Angaben zur Höchstgeschwindigkeit und weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link. Auch müssen die Reifen für die Tragkraft der einzelnen Achsen geeignet sein.

Darf ich ohne Anhängerprüfung mit einem leichten Motorwagen einen Anhänger mitführen?

Ja, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft:

  • Sie haben die Führerprüfung vor dem 1. April 2003 gemacht.
  • Sie haben einen Führerausweis im Kreditkartenformat für die Führerausweis-Kategorie B (Auto), Ihr Anhänger hat ein Gesamtgewicht von höchstens 750 Kilogramm und Ihr Auto ist für das Ziehen von Anhängen zugelassen. Der Anhänger darf auch schwerer als 750 Kilogramm sein, wenn das Gesamtzugsgewicht von Fahrzeug und Anhänger zusammen höchstens 3500 Kilogramm ist. 
Kategorie für Anhänger
Kategorie für Anhänger

Falls Sie ihr Fahrzeug zum Ziehen von Anhängern benützen möchten, müssen wir, der TCS oder ausgewählte Garagen die Anhängevorrichtung an Ihrem Fahrzeug prüfen.

An einem Fahrzeug eingebaute Scheinwerfer, Tagfahrlichter (TFL), Heckleuchten, Rückstrahler und Lampen (Leuchtmittel) sind geprüfte und genormte Teile. Oft werden Halogenlampen durch LED-Lampen ersetzt, was verboten ist.

Weshalb darf man eine Halogenlampe nicht durch eine LED-Lampe ersetzen?

Die Scheinwerfer und die darin eingebauten Lampenarten sind eine geprüfte Einheit. Beide haben ein E-Prüfzeichen oder SAE Kennzeichnung. Dies bedeutet, dass ein Scheinwerfer nur mit dem entsprechenden Leuchtmittel (Halogen/Xenon, etc.) geprüft wurde. LED-Ersatzlampen haben keine solche Prüfzeichen und wurden nie in Kombination mit einem solchen Scheinwerfer geprüft. Deshalb dürfen Sie diese nicht einbauen, da sie nicht kompatibel sind.
Dasselbe gilt für einzelne Lichtquellen eines Scheinwerfers. Zum Beispiel sogenannte «Angels Eyes»-Ringe dürfen Sie nicht durch LED-Ringe oder LED-Lampen ersetzen.
Informieren Sie sich beim Hersteller, ob das Leuchtmittel zugelassen ist.

Was muss bei Tagfahrlichter beachtet werden?

Das Tagfahrlicht besteht aus zwei nach vorne gerichteten weissen Leuchten, die das Fahrzeug leichter erkennbar machen, wenn es bei Tageslicht fährt. Sie enthalten ein E-Prüfzeichen und die Kennzeichnung RL auf dem Gehäuse.
Das Nachrüsten von Tagfahrlichtern an einem Fahrzeug ist keine melde- und prüfpflichtige technische Änderung. Es braucht keine Nachprüfung beim Strassenverkehrsamt.

Darf an Heckleuchten etwas geändert werden?

Originale Heckleuchten sind geprüfte Teile und dürfen nicht manipuliert werden. Sie enthalten ein E-Prüfzeichen oder eine SAE-Kennzeichnung. Es ist verboten, die Heckleuchten zu lackieren oder abzudunkeln.
Sie dürfen abgedunkelte Heckleuchten aus dem Zubehörmarkt montieren, sofern diese in dieser Ausführung geprüft worden sind.
Rückstrahler in abgedunkelten Heckleuchten verlieren ihre gesetzlich vorgeschriebene Rückstrahlwirkung. Rückstrahler sind gesetzlich obligatorische Einrichtungen, welche nicht entfernt werden dürfen.

Wenn Kinder bei Ihnen mitfahren, gibt es einiges, was Sie für deren Sicherheit beachten müssen. Hier finden Sie alle Angaben, Erklärungen und Tipps.

Welche Kinder müssen mit einer geeigneten Rückhaltevorrichtung gesichert sein?

Kinder müssen bis 12 Jahre, wenn sie kleiner sind als 150 Zentimeter, mit einer geeignete Rückhaltevorrichtung gesichert sein. Als zugelassene Rückhaltevorrichtung gelten Kinderrückhaltesysteme, die dem UNECE-Reglement Nr. 44/03 oder 44/04 für die betreffende Altersgruppe oder nach dem UNECE-Reglement Nr. 129 entsprechen.
Beachten Sie die Bedienungsanleitung für den Kindersitz sowie für das Fahrzeug.

Wann wird keine Rückhaltevorrichtung benötigt?

Kinder, die grösser sind als 150 Zentimeter und Kinder, die älter sind als 12 Jahre, müssen mit dem vorhandenen Sicherheitsgurt angebunden sein.

Darf ein Kind vorne sitzen?

Sie dürfen ein Kind unabhängig vom Alter grundsätzlich auch auf dem Beifahrersitz mitführen. Nach hinten gerichtete Rückhaltevorrichtungen (Reboard) dürfen Sie nur dann verwenden, wenn vorhandene Airbags deaktiviert sind! Nach vorne gerichtete Rückhaltevorrichtungen dürfen Sie auf Plätzen mit Airbags verwenden, wenn dies in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers nicht ausgeschlossen ist.

Das korrekte Beladen und die fachgerechte Sicherung aller Güter ist wichtig für deren sicheren Transport. Es reicht allerdings nicht aus, Spanngurte und Antirutschmatten zu kaufen, sondern es kommt auf die richtige Anwendung an. Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten und was haben Sie zu beachten wenn Sie Ladung transportieren möchten?
Antworten zu diesen Fragen und weitere Informationen finden Sie in den folgenden Broschüren.
 

Fragen zur Fahrzeugtechnik

Falls Sie Fragen zu einem eingelösten Fahrzeug haben, ist es in den meisten Fällen unerlässlich, dass Sie uns die Stammnummer bekannt geben. Sie finden diese im Feld Nummer 18 des Fahrzeugausweises.

Bitte halten Sie für alle diesbezüglichen Anfragen den Fahrzeugausweis bereit.

Technische Auskünfte können nur erteilt werden, wenn die Zulassung im Kanton Zürich getätigt wurde oder der Kanton Zürich dafür zuständig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Zulassungskanton.

Fahrzeugausrüstung am und im Auto bei Auslandreisen

Ausrüstung im und am Auto fürs Ausland

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Technische Auskünfte

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Route (Google)


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