Fahrzeugprüfung

Hier finden Sie alle Informationen zur Fahrzeugprüfung. Sie können Ihren Termin für die periodische Fahrzeugprüfung verschieben oder einen freiwilligen Termin abmachen, wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten oder eine technische Änderung vorgenommen haben.
Inhaltsverzeichnis
Alle Fahrzeugprüfungen finden statt.
Corona-Schutzmassnahmen
- Es gilt eine Maskentragpflicht in den Wartezonen und in allen Gebäuden.
- Bitte beachten Sie die Hygiene- und Abstandregeln und befolgen Sie die Anweisungen des Personals.
- Die Wartezonen während der Fahrzeugprüfung befinden sich teilweise im Freien, nehmen Sie bei kalter Witterung entsprechende Kleidung mit.
- Bitte kommen Sie allein (ohne Begleitperson) zu uns.
- Kommen Sie nur an die Prüfung, wenn Sie gesund sind.
Periodische Fahrzeugprüfung
Ihr Fahrzeug hat ein vom Bund festgeregeltes Prüfintervall. Einen Termin zur periodischen Fahrzeugprüfung, auch MFK genannt, kann man nicht aufheben.
Ihr eingelöstes Fahrzeug muss somit in geregelten Abständen obligatorisch geprüft werden. Diese Prüfung kann je nach Fahrzeugart unterschiedlich sein. Den Termin für die obligatorische (periodische) Fahrzeugprüfung bekommen Sie rechtzeitig per Brief zugeschickt.
Die Fahrzeugprüfung dürfen Sie um maximal zwei Monate, vom ersten Termin an, verschieben. Sie können Ihr Fahrzeug selber vorführen, durch eine andere Person oder durch eine Garage vorführen lassen. Zusätzlich können Sie Ihr Fahrzeug auch zu einer freiwilligen und/oder technischen Prüfung anmelden.
Fahrzeugprüfung verschieben
Sie können die Prüfung an jedem Standort im Kanton Zürich durchführen. Die Nachprüfung kann auch in einem anderen Kanton oder beim TCS Sektion Zürich vollzogen werden. Sie müssen bei der Prüfung nicht selber anwesend sein.
Haben Sie eventuell Fremdfelgen an Ihrem Fahrzeug montiert oder eine andere technische Änderung durchgeführt, dann melden Sie sich rechtzeitig bei uns.
Melden Sie Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus
Wenn Sie zu spät oder gar nicht kommen oder der Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher abgemeldet wird, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen.
Weitere Fahrzeugprüfungen
Eine freiwillige und/oder technische Fahrzeugprüfung können Sie jederzeit an einem unserer Standorte buchen. Sie können die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) einzeln, in Verbindung mit einer technischen Änderung oder nur eine technische Änderung buchen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Beispiele, wann eine freiwillige oder technische Prüfung nötig wird:
- «Lisa hat sechs Monate Ferien geplant und stellt fest, dass Ihr Fahrzeug bald geprüft werden muss. Wie kann sie das Problem lösen?»
Lisa kann bei einem Strassenverkehrsamt telefonisch einen Termin buchen oder sie meldet ihr Fahrzeug für eine freiwillige Fahrzeugprüfung auf unserer Website an. Danach senden wir Lisa die Terminbestätigung per Post oder E-Mail.
- «Sebastian hat bei seinem neuen Fahrzeug Felgen, Fahrwerk und Spoiler verbaut. Sein Garagist hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er die Tuningteile eintragen lassen muss. Wie muss er vorgehen?»
Sebastian ruft ein Strassenverkehrsamt in seiner Nähe an und vereinbart einen Termin für die technische Fahrzeugprüfung. Er hat auch die Möglichkeit, einen Termin auf der Website des Strassenverkehrsamts zu buchen.
Technische Änderungen / Fahrzeugprüfung infolge Polizeirapport
Die Halterin bzw. der Halter hat dem Strassenverkehrsamt Änderungen am Fahrzeug zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Die genauen Informationen zur ausserordentlichen Prüfungsplicht sind in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 34 Abs. 1 und 2 ersichtlich.
Veteranenfahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen sowie optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Sie werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt.
Die Halterin oder der Halter dieser Fahrzeuge betreibt für die Erhaltung solcher Fahrzeuge als Zeugen ihrer Zeit einen beträchtlichen Aufwand. Aus diesem Grund rechtfertigen sich unter Wahrung der Verkehrs- und Betriebssicherheit gewisse Ausnahmeregelungen. Diese tragen der besonderen Verwendung und der Bedeutung von Veteranenfahrzeugen als technisches Kulturgut Rechnung.
Damit wir ihrem Fahrzeug den Veteranenstatus erteilen können, muss es die folgenden Voraussetzungen erfüllen
Vorteile:
- Die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeugs war vor mindestens 30 Jahren.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug nicht regelmässig benützen und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich circa 2000 bis 3000 Kilometer oder circa 50 bis 60 Betriebsstunden beschränkt.
- Das Fahrzeug muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen aus der Epoche des Fahrzeugs stammen.
- Ihr Fahrzeug muss optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein. Wir akzeptieren Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind. Reparaturen müssen fachmännisch durchgeführt werden.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur für private Zwecke verwenden. Ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die Sie öffentlich anbieten und solche, mit denen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Als wirtschaftlicher Erfolg gilt es, wenn für die Fahrt eine Entschädigung geleistet wird, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt. Wir können zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen, wie zum Beispiel die zulässige Anzahl der Mitfahrenden festlegen.
Anlässlich einer Fahrzeugprüfung entscheiden wir, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Sie müssen keinen speziellen Termin vereinbaren. Bei einer positiven Beurteilung werden wir im Fahrzeugausweis den Eintrag «Veteranenfahrzeug» vornehmen.
Für die Beurteilung der Anforderungen können wir zusätzliche Unterlagen verlangen, zum Beispiel eine FIVA ID Card. Um den Ablauf zu vereinfachen, füllen Sie bitte den oberen Teil des Gesuch für die Zulassung als Veteranenfahrzeug aus.
Ablauf der Anhängerprüfung

Hinweise und Prüfungsablauf
Hinweise zur Fahrzeugprüfung
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Das Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen, betriebssicher und gereinigt sein (Unterbodenwäsche der Autowaschanlage genügt nicht). Sie müssen das Motorfahrzeug im betriebswarmen Zustand vorführen. Ist das Fahrzeug ungenügend gereinigt oder ist die Ladung ungenügend gesichert, können wir die Fahrzeugprüfung nicht abschliessen.
Bringen Sie folgendes mit:
Vorteile:
- Fahrzeugausweis und dazugehörende Papiere (wie z. B. EG-Übereinstimmungsbescheinigung, DTC- oder Fakt-Gutachten etc., siehe im Fahrzeugausweis Seite 2 unten links).
- Abgaswartungsdokument (für Fahrzeuge mit 1. Inverkehrssetzung ab 1. Januar 1976 bis circa 2006, welche nicht über ein anerkanntes OBD-System verfügen).

Gebrauchte Liefer-, Lastwagen, Sachentransport- und Sportgeräteanhänger müssen auf das Gesamtgewicht beladen sein.
Wichtig: Sie müssen die Ladung fachgerecht sichern!
Lastwagen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 3500 Kilogramm können in unbeladenem Zustand geprüft werden. Hierfür brauchen wir ein Bremsprüfprotokoll (Bremsprüfung Fahrzeug «belastet» inkl. Referenzmessung Fahrzeug «leer») von einem anerkannten Betrieb. Wohnmotorwagen und Wohnanhänger können Sie in unbeladenem Zustand vorführen.
Der Prüfungsumfang der Fahrzeugprüfung kann in drei Hauptgruppen gegliedert werden:
- Verkehrssicherheit
- Vorschriftskonformität
- Umweltverträglichkeit
- Mit den auf das Fahrzeug eingelösten Kontrollschildern vorführen.
- Mit ZH-Händlerschildern (Garagenummer) oder ZH-Tagesschildern vorführen.
- Ohne Kontrollschilder vorführen: Nur wenn auf der Einladung bei den Bemerkungen «Zulassungsprüfung» steht und bei uns ein gültiger Versicherungsnachweis vorhanden ist, können Sie am Prüfungstag ohne Kontrollschilder auf direktem Weg zu uns fahren.
Als Fahrzeughalter/in sind Sie in jedem Fall verpflichtet, nach der Fahrzeugprüfung den Durchschlag des Prüfungsberichtes einzusehen und dort aufgeführte Mängel unverzüglich zu beheben. Das regelt das Strassenverkehrsgesetz (SVG) in Art. 29 und die Verkehrsregelverordnung in Art. 57.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Die Kopie des Fahrzeug-Prüfberichts ist am unteren Rand mit Angaben wie z. B. Prüfort / Fahrzeugmarke / Kontrollschild / Stammnummer / Halter/in versehen.
- Bringen Sie zu einer allfälligen Nachkontrolle die Kopie des Fahrzeug-Prüfberichts mit.
- Können kleinere Mängel in Eigenverantwortung behoben werden, muss sich die Person ausweisen, welche die Unterschrift leistet (Führerausweis mitnehmen!).
- Mängel müssen Sie unverzüglich beheben oder beheben lassen.
Prüfungsablauf
Wir erwarten Sie mindestens fünf Minuten vor dem Prüftermin an der Eingangskontrolle. Beachten Sie die Wegweiser.
Bei den Strassenverkehrsämtern Bassersdorf, Bülach, Hinwil und Regensdorf warten Sie bitte auf den Parkfeldern vor der Prüfhalle. Die Verkehrsexpertin/der Verkehrsexperte wird sich bei Ihnen melden.
So finden Sie uns
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.






Nachkontrolle bei ungenügender Prüfung
Sie müssen ein beanstandetes Fahrzeug innerhalb von 14 Arbeitstagen unaufgefordert am gleichen Prüfungsort vorführen. Dies gilt nicht für landwirtschaftliche Fahrzeuge, welche an externen Prüfungsorten kontrolliert wurden.
Bringen Sie die Kopie des Fahrzeug-Prüfberichts mit.
Nachkontrollzeiten: Montag bis Freitag von 11.20 bis 11.40 Uhr
- Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli und Winterthur:
Fahren Sie zur Eingangskontrolle. - Strassenverkehrsamt Regensdorf, Hinwil, Bülach und Bassersdorf:
Melden Sie sich bitte am Schalter.
Bei Fragen zu Fahrzeugprüfungen nehmen Sie bitte direkt mit dem jeweiligen Strassenverkehrsamt Kontakt auf. Um Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten, bitten wir Sie, den Fahrzeugausweis und/oder den Fahrzeug-Prüfbericht bereit zu halten.
Gebühren
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
CHF | |
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Melden Sie Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät oder gar nicht kommen oder der Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher abgemeldet wird, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen. | |
Motorräder | |
Motorrad und Motorrad Dreirad | 56.00 |
Motorrad mit Seitenwagen | 84.00 |
Leichte Motorfahrzeuge (Gesamtgewicht ≤ 3500 kg) | |
Personenwagen | 56.00 |
Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge | 56.00 |
Lieferwagen, Kleinbus, leichte Motorwagen, Sattelschlepper, leichter Wohnmotorwagen; Gesamtgewicht ≤ 2900 kg | 56.00 |
Lieferwagen, Kleinbus, leichte Motorwagen, Sattelschlepper, leichter Wohnmotorwagen; Gesamtgewicht > 2900 kg | 84.00 |
Leichtes Sattelmotorfahrzeug | 196.00 |
Schwere Motorwagen (Gesamtgewicht > 3500 kg) | |
Lastwagen, schwere Motorwagen und Sattelschlepper; Gesamtgewicht ≤ 19'000 kg | 140.00 |
Lastwagen, schwere Motorwagen und Sattelschlepper; Gesamtgewicht > 19'000 kg | 196.00 |
Gesellschaftswagen; Gesamtgewicht ≤ 19'500 kg | 140.00 |
Gesellschaftswagen; Gesamtgewicht > 19'500 kg | 196.00 |
Schweres Sattelmotorfahrzeug | 280.00 |
Anhänger | |
Leichte Anhänger; Gesamtgewicht ≤ 3500 kg | 56.00 |
Schwere Anhänger und alle Sattelanhänger | 112.00 |
Motorkarren und Traktoren (landw. / gewerbliche) sowie landw. Fahrzeuge | |
Motorkarren / Traktoren; Gesamtgewicht ≤ 3500 kg | 56.00 |
Motorkarren / Traktoren; Gesamtgewicht > 3500 kg ≤ 7500 kg | 84.00 |
Motorkarren / Traktoren; Gesamtgewicht > 7500 kg | 112.00 |
Nachkontrolle zur periodischen Fahrzeugprüfung | |
Nachkontrolle mit neuem Termin, pro Prüfeinheit | 35.00 |
Nachkontrolle Fahrzeug bis 3,5 t, ohne Termin | 40.00 |
Nachkontrolle Fahrzeug über 3,5 t, ohne Termin | 55.00 |
Technische Änderungen | |
Fremdfelgen | 56.00 |
Fahrwerk | 56.00 |
Distanzscheiben | 56.00 |
Aerodynamische Anbauteile | 56.00 |
Weitere Prüfungen | |
Abgasnachkontrolle nach Polizeirapport | 28.00 |
Technische Prüfung Anhängelast | 28.00 |
Technische administrative Prüfung oder Abklärung (Umbau eines Fahrzeugs, Import) nach Aufwand, pro Stunde | 152.00 |
Fahrschulfahrzeug - erstmalige Abnahme | 28.00 |
Zuschläge
Motorfahrzeuge (exkl. Motorkarren, Traktoren, landw. Fahrzeuge, Arbeits- und Ausnahmefahrzeuge) mit Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren + CHF 28.00.
Gesamtgewicht (gemäss Feld 33 des Fahrzeugausweises) / ≤ = bis und mit; > = grösser.
Die Auflistung ist nicht abschliessend und dient zum besseren Verständnis der Prüfungsgebühren. Die kleinste Prüfeinheit dauert 11 Minuten und kostet 28 Franken. Alle anderen Prüfzeiten sind eine Mehrheit von 11 Minuten.
CHF | |
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Prüfungen von Fahrzeugen, -teilen oder von Dokumenten/Akten | |
Technische Fahrzeugprüfung, pro Prüfeinheit (11 Minuten) | 28.00 |
Blau- bzw. Gelblicht - Prüfung inkl. Ausweiseintrag | 56.00 |
Car - Ausnahmegenehmigung für erhöhte Autobahngeschwindigkeit | 112.00 |
Fahrschulfahrzeug - erstmalige Abnahme | 28.00 |
Fahrzeugprüfbericht 13.20 A - Kontrolle | 28.00 |
Fahrzeugprüfung - auswärtig in Garagebetrieb, pro Tag (8 Arbeitsstunden) | 1216.00 |
Fahrzeugprüfung - auswärtig in Garagebetrieb, pro Tag (9 Arbeitsstunden) | 1368.00 |
Fahrzeugprüfung - auswärtiger Zuschlag, mehrere Fahrzeuge, max. pro Ort, Tag und Kunde | 100.00 |
Fremdfelgen - technische Änderung | 56.00 |
Gelblicht - Bewilligung | 28.00 |
ADR - Bewilligung | 56.00 |
ADR - Bewilligung, Verlängerung | 28.00 |
Leichter Motorwagen - Prüfung Anhängevorrichtung ohne zusätzliches Bremssystem | 28.00 |
Motorfahrrad - Bewilligung technische Abnahme | 300.00 |
Motorfahrrad - Gruppenprüfung, pro Fahrzeug | 12.00 |
Motorfahrrad - Technische Fachprüfung | 200.00 |
Technische administrative Prüfung oder Abklärung nach Aufwand, pro Stunde | 152.00 |
Technische praktische Prüfung nach Aufwand, pro Stunde | 152.00 |
Ausstellen von Bewilligungen / Bescheinigungen nach Aufwand, pro Stunde | 152.00 |
Fahrzeugprüfung - auswärtiger Zuschlag | 20.00 |
Abgasnachkontrolle nach Polizeirapport | 28.00 |
Technische Prüfung Anhängelast | 28.00 |
Ermittlung der Rabattberechtigung | 28.00 |
Technische Prüfung Gewichtsänderung | 15.00 |
Reparaturbestätigungsverfahren (Garagenbestätigung) | 20.00 |
Nachkontrolle zur periodischen Fahrzeugprüfung | |
Nachkontrolle mit neuem Termin, pro Prüfeinheit | 35.00 |
Nachkontrolle Fahrzeug bis 3,5 t, ohne Termin | 40.00 |
Nachkontrolle Fahrzeug über 3,5 t, ohne Termin | 55.00 |
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
- Periodische Prüfungspflicht (Prüfungsintervalle), Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
- Ausserordentliche Prüfungspflicht (Technische Änderungen), Art. 34 VTS
- Betriebssicherheit, Art. 29 des Strassenverkehrsgesetz (SVG)
- Nicht betriebssichere Fahrzeuge, Art. 93 SVG
- Betriebssicherheit, Art. 57 der Verkehrsregelnverordnung (VRV)