Fahrzeugprüfung

Hier finden Sie Informationen zur Fahrzeugprüfung. Sie können Ihren Termin für die periodische Fahrzeugprüfung verschieben. Sie können auch einen freiwilligen Termin abmachen.

Periodische Fahrzeugprüfung

Ihr Fahrzeug muss in einem vom Bund festgeregelten Abstand obligatorisch geprüft werden. Den Termin für die Fahrzeugprüfung, auch MFK genannt, bekommen Sie rechtzeitig per Brief zugeschickt. 

Die obligatorische Fahrzeugprüfung können Sie auch beim TCS Sektion Zürich oder beim Strassenverkehrsamt eines anderen Kantons machen. 

Sie können Ihr Fahrzeug selber vorführen, durch eine andere Person oder durch eine Garage vorführen lassen. 

Weitere Fahrzeugprüfungen

Eine freiwillige und/oder technische Fahrzeugprüfung (von Fahrzeugen mit ZH-Kontrollschild) können Sie jederzeit an einem unserer Standorte buchen. Sie können die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) einzeln, in Verbindung mit einer technischen Änderung oder nur eine technische Änderung buchen. 

Zulassung eines 15-jährigen oder älteren Fahrzeuges


15-jährige und ältere Fahrzeuge können wir erst nach einer Fahrzeugprüfung zulassen. Ausnahme: Wenn die letzte Fahrzeugprüfung weniger als zwei Jahre her ist, braucht es keine Fahrzeugprüfung. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Beispiel, wann eine freiwillige Prüfung nötig wird:

  • «Lisa hat sechs Monate Ferien geplant und stellt fest, dass Ihr Fahrzeug bald geprüft werden muss. Wie kann sie das Problem lösen?»
    Lisa kann bei einem Strassenverkehrsamt telefonisch einen Termin buchen oder sie meldet ihr Fahrzeug für eine freiwillige Fahrzeugprüfung auf unserer Website an. Danach senden wir Lisa die Terminbestätigung per Post oder Mail.

Beispiele, wann eine  technische Prüfung nötig wird:

  • «Sebastian hat bei seinem neuen Fahrzeug Felgen, Fahrwerk und Spoiler verbaut. Sein Garagist hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er die Tuningteile eintragen lassen muss. Wie muss er vorgehen?»
    Sebastian ruft ein Strassenverkehrsamt in seiner Nähe an und vereinbart einen Termin für die technische Fahrzeugprüfung. Er hat auch die Möglichkeit, einen Termin auf der Website des Strassenverkehrsamts zu beantragen. 

Veteranenfahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen sowie optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Sie werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt.

Die Halterin oder der Halter dieser Fahrzeuge betreibt für die Erhaltung solcher Fahrzeuge als Zeugen ihrer Zeit einen beträchtlichen Aufwand. Aus diesem Grund rechtfertigen sich unter Wahrung der Verkehrs- und Betriebssicherheit gewisse Ausnahmeregelungen. Diese tragen der besonderen Verwendung und der Bedeutung von Veteranenfahrzeugen als technisches Kulturgut Rechnung.

Damit wir ihrem Fahrzeug den Veteranenstatus erteilen können, muss es die folgenden Voraussetzungen erfüllen

Vorteile:

  • Die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeugs war vor mindestens 30 Jahren.
  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug nicht regelmässig benützen und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich circa 2000 bis 3000 Kilometer oder circa 50 bis 60 Betriebsstunden beschränkt.
  • Das Fahrzeug muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen aus der Epoche des Fahrzeugs stammen.
  • Ihr Fahrzeug muss optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein. Wir akzeptieren Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind. Reparaturen müssen fachmännisch durchgeführt werden.
  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur für private Zwecke verwenden. Ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die Sie öffentlich anbieten und solche, mit denen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Als wirtschaftlicher Erfolg gilt es, wenn für die Fahrt eine Entschädigung geleistet wird, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt. Wir können zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen, wie zum Beispiel die zulässige Anzahl der Mitfahrenden festlegen.

Anlässlich einer Fahrzeugprüfung entscheiden wir, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Sie müssen keinen speziellen Termin vereinbaren. Bei einer positiven Beurteilung werden wir im Fahrzeugausweis den Eintrag «Veteranenfahrzeug» vornehmen.

Für die Beurteilung der Anforderungen können wir zusätzliche Unterlagen verlangen, zum Beispiel eine FIVA ID Card. 
 

Ablauf der Anhängerprüfung

Schritt für Schritt zur Fahrzeugprüfung

Anleitung

  1. Bereiten Sie Ihr Fahrzeug vor

    Das Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen, betriebssicher und gereinigt sein. Sie müssen das Motorfahrzeug im betriebswarmen Zustand vorführen. Ist das Fahrzeug stark verschmutzt oder ist die Ladung ungenügend gesichert, können wir die Fahrzeugprüfung nicht abschliessen.

    Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihr Fahrzeug in einem Fachbetrieb vorbereiten lassen.

    Muss das Fahrzeug beladen sein?

    Gebrauchte Liefer-, Lastwagen, Sachentransport- und Sportgeräteanhänger müssen auf das Gesamtgewicht beladen sein. Sichern Sie die Ladung fachgerecht.

    Lastwagen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 3500 Kilogramm können in unbeladenem Zustand geprüft werden. Hierfür brauchen wir ein Bremsprüfprotokoll (Bremsprüfung Fahrzeug «belastet» inkl. Referenzmessung Fahrzeug «leer») von einem anerkannten Betrieb. Wohnmotorwagen und Wohnanhänger können Sie in unbeladenem Zustand vorführen.

  2. Machen Sie Ihre Unterlagen bereit

    Bringen Sie folgendes mit:

    Vorteile:

    • Fahrzeugausweis und dazugehörende Papiere (wie z. B. EG-Übereinstimmungsbescheinigung, DTC- oder Fakt-Gutachten etc., siehe im Fahrzeugausweis Seite 2 unten links).
    • Abgaswartungsdokument (für Fahrzeuge mit 1. Inverkehrssetzung ab 1. Januar 1976 bis circa 2006, welche nicht über ein anerkanntes OBD-System verfügen).
  3. Kommen Sie pünktlich vorbei

    In Ihrem Brief steht, in welchem Strassenverkehrsamt wir Sie erwarten. Wir erwarten Sie mindestens fünf Minuten vor dem Termin an der Eingangskontrolle. Beachten Sie die Wegweiser.

    Bei den Strassenverkehrsämtern Bassersdorf, Bülach, Hinwil und Regensdorf warten Sie bitte auf den Parkfeldern vor der Prüfhalle. Die Verkehrsexpertin/der Verkehrsexperte wird sich bei Ihnen melden.

    Wir prüfen Ihr Fahrzeug im Anschluss auf Verkehrssicherheit, auf Vorschriftskonformität und auf Umweltverträglichkeit.

  4. Sie bekommen eine Rückmeldung zum Fahrzeugzustand

    Nach der Prüfung sagt Ihnen die Verkehrsexpertin oder der Verkehrsexperte, ob Ihr Fahrzeug in Ordnung ist. Er sagt Ihnen auch, ob es Mängel gibt.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Disposition

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