Fahrzeugprüfung

Titelbild Fahrzeugprüfung

Hier finden Sie alle Informationen zur Fahrzeugprüfung. Sie können Ihren Termin für die periodische Fahrzeugprüfung verschieben oder einen freiwilligen Termin abmachen, wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten oder eine technische Änderung vorgenommen haben.

Periodische Fahrzeugprüfung

Ihr Fahrzeug muss in einem vom Bund festgeregelten Abstand vorgeführt werden. Einen Termin zur periodischen Fahrzeugprüfung, auch MFK genannt, kann man nicht aufheben.

Ihr eingelöstes Fahrzeug muss somit in geregelten Abständen obligatorisch geprüft werden. Diese Prüfung kann je nach Fahrzeugart unterschiedlich sein. Den Termin für die obligatorische (periodische) Fahrzeugprüfung bekommen Sie rechtzeitig per Brief zugeschickt.

Die Fahrzeugprüfung dürfen Sie um maximal zwei Monate, vom ersten Termin an, verschieben. Sie können Ihr Fahrzeug selber vorführen, durch eine andere Person oder durch eine Garage vorführen lassen. Zusätzlich können Sie Ihr Fahrzeug auch zu einer freiwilligen und/oder technischen Prüfung anmelden. 

Erklärvideo: «Obligatorische Fahrzeugprüfung, was tun?»

Fahrzeugprüfung verschieben

Sie können die Fahrzeugprüfung bei jedem Zürcher Strassenverkehrsamt, beim TCS Sektion Zürich oder beim Strassenverkehrsamt eines anderen Kantons durchführen lassen. Sie müssen bei der Prüfung nicht selber anwesend sein.

Melden Sie Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus

Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen.

Weitere Fahrzeugprüfungen

Eine freiwillige und/oder technische Fahrzeugprüfung können Sie jederzeit an einem unserer Standorte buchen. Sie können die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) einzeln, in Verbindung mit einer technischen Änderung oder nur eine technische Änderung buchen. 

Änderung ab 1. Oktober 2023: Zulassung von «Occasionen»

15-jährige und ältere Fahrzeuge können wir erst nach einer Fahrzeugprüfung («MfK») zulassen. Ausnahme: Wenn die letzte Fahrzeugprüfung weniger als zwei Jahre her ist, braucht es keine Fahrzeugprüfung.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Beispiele, wann eine freiwillige oder technische Prüfung nötig wird:

  • «Lisa hat sechs Monate Ferien geplant und stellt fest, dass Ihr Fahrzeug bald geprüft werden muss. Wie kann sie das Problem lösen?»
    Lisa kann bei einem Strassenverkehrsamt telefonisch einen Termin buchen oder sie meldet ihr Fahrzeug für eine freiwillige Fahrzeugprüfung auf unserer Website an. Danach senden wir Lisa die Terminbestätigung per Post oder E-Mail.
  • «Sebastian hat bei seinem neuen Fahrzeug Felgen, Fahrwerk und Spoiler verbaut. Sein Garagist hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er die Tuningteile eintragen lassen muss. Wie muss er vorgehen?»
    Sebastian ruft ein Strassenverkehrsamt in seiner Nähe an und vereinbart einen Termin für die technische Fahrzeugprüfung. Er hat auch die Möglichkeit, einen Termin auf der Website des Strassenverkehrsamts zu buchen.

Technische Änderungen / Fahrzeugprüfung infolge Polizeirapport

Die Halterin bzw. der Halter hat dem Strassenverkehrsamt Änderungen am Fahrzeug zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Die genauen Informationen zur ausserordentlichen Prüfungsplicht sind in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) Art. 34 Abs. 1 und 2 ersichtlich.

Änderung ab 1. Oktober 2023:

Ab dem 1. Oktober müssen Veteranenfahrzeuge, die seit mehr als 6 Jahren nicht mehr geprüft wurden, einer Fahrzeugprüfung unterzogen werden, um zugelassen zu werden.

Veteranenfahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen sowie optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Sie werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt.

Die Halterin oder der Halter dieser Fahrzeuge betreibt für die Erhaltung solcher Fahrzeuge als Zeugen ihrer Zeit einen beträchtlichen Aufwand. Aus diesem Grund rechtfertigen sich unter Wahrung der Verkehrs- und Betriebssicherheit gewisse Ausnahmeregelungen. Diese tragen der besonderen Verwendung und der Bedeutung von Veteranenfahrzeugen als technisches Kulturgut Rechnung.

Damit wir ihrem Fahrzeug den Veteranenstatus erteilen können, muss es die folgenden Voraussetzungen erfüllen

Vorteile:

  • Die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeugs war vor mindestens 30 Jahren.
  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug nicht regelmässig benützen und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich circa 2000 bis 3000 Kilometer oder circa 50 bis 60 Betriebsstunden beschränkt.
  • Das Fahrzeug muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen aus der Epoche des Fahrzeugs stammen.
  • Ihr Fahrzeug muss optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein. Wir akzeptieren Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind. Reparaturen müssen fachmännisch durchgeführt werden.
  • Sie dürfen Ihr Fahrzeug nur für private Zwecke verwenden. Ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die Sie öffentlich anbieten und solche, mit denen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Als wirtschaftlicher Erfolg gilt es, wenn für die Fahrt eine Entschädigung geleistet wird, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt. Wir können zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen, wie zum Beispiel die zulässige Anzahl der Mitfahrenden festlegen.

Anlässlich einer Fahrzeugprüfung entscheiden wir, ob Ihr Fahrzeug die Anforderungen erfüllt. Sie müssen keinen speziellen Termin vereinbaren. Bei einer positiven Beurteilung werden wir im Fahrzeugausweis den Eintrag «Veteranenfahrzeug» vornehmen.

Für die Beurteilung der Anforderungen können wir zusätzliche Unterlagen verlangen, zum Beispiel eine FIVA ID Card. Um den Ablauf zu vereinfachen, füllen Sie bitte den oberen Teil des Gesuch für die Zulassung als Veteranenfahrzeug aus.
 

Ablauf der Anhängerprüfung

Hinweise und Prüfungsablauf

Hinweise zur Fahrzeugprüfung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Das Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen, betriebssicher und gereinigt sein (Unterbodenwäsche der Autowaschanlage genügt nicht). Sie müssen das Motorfahrzeug im betriebswarmen Zustand vorführen. Ist das Fahrzeug ungenügend gereinigt oder ist die Ladung ungenügend gesichert, können wir die Fahrzeugprüfung nicht abschliessen.

Bringen Sie folgendes mit:

Vorteile:

  • Fahrzeugausweis und dazugehörende Papiere (wie z. B. EG-Übereinstimmungsbescheinigung, DTC- oder Fakt-Gutachten etc., siehe im Fahrzeugausweis Seite 2 unten links).
  • Abgaswartungsdokument (für Fahrzeuge mit 1. Inverkehrssetzung ab 1. Januar 1976 bis circa 2006, welche nicht über ein anerkanntes OBD-System verfügen).
Fahrzeugausweis Seite 2
Zusätzliche Dokumente gemäss Eintrag im Fahrzeugausweis

Gebrauchte Liefer-, Lastwagen, Sachentransport- und Sportgeräteanhänger müssen auf das Gesamtgewicht beladen sein.

Wichtig: Sie müssen die Ladung fachgerecht sichern!

Lastwagen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 3500 Kilogramm können in unbeladenem Zustand geprüft werden. Hierfür brauchen wir ein Bremsprüfprotokoll (Bremsprüfung Fahrzeug «belastet» inkl. Referenzmessung Fahrzeug «leer») von einem anerkannten Betrieb. Wohnmotorwagen und Wohnanhänger können Sie in unbeladenem Zustand vorführen.

Der Prüfungsumfang der Fahrzeugprüfung kann in drei Hauptgruppen gegliedert werden:

  • Verkehrssicherheit
  • Vorschriftskonformität
  • Umweltverträglichkeit

  • Mit den auf das Fahrzeug eingelösten Kontrollschildern vorführen.
  • Mit ZH-Händlerschildern (Garagenummer) oder ZH-Tagesschildern vorführen.
  • Ohne Kontrollschilder vorführen: Nur wenn auf der Einladung bei den Bemerkungen «Zulassungsprüfung» steht und bei uns ein gültiger Versicherungsnachweis vorhanden ist, können Sie am Prüfungstag ohne Kontrollschilder auf direktem Weg zu uns fahren.

Als Fahrzeughalter/in sind Sie in jedem Fall verpflichtet, nach der Fahrzeugprüfung den Prüfbescheid einzusehen. Das regelt das Strassenverkehrsgesetz (SVG) in Art. 29 und die Verkehrsregelverordnung in Art. 57.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Der Prüfbescheid ist am unteren Rand mit Angaben wie z. B. Prüfort / Fahrzeugmarke / Kontrollschild / Stammnummer / Halter/in versehen.
  • Bringen Sie zu einem allfälligen RBV-Termin (Nachkontrolle) den Prüfbescheid und den Fahrzeugausweis mit.
  • Können kleinere Mängel in Eigenverantwortung behoben werden, muss sich die Person ausweisen, welche die Unterschrift leistet (Führerausweis mitnehmen!).

Prüfungsablauf

Wir erwarten Sie mindestens fünf Minuten vor dem Termin an der Eingangskontrolle. Beachten Sie die Wegweiser.

Bei den Strassenverkehrsämtern Bassersdorf, Bülach, Hinwil und Regensdorf warten Sie bitte auf den Parkfeldern vor der Prüfhalle. Die Verkehrsexpertin/der Verkehrsexperte wird sich bei Ihnen melden.

So finden Sie uns

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

So kommen Sie zum Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli

So kommen Sie zum Strassenverkehrsamt Winterthur

So kommen Sie zum Strassenverkehrsamt Bassersdorf

So kommen Sie zum Strassenverkehrsamt Bülach

So kommen Sie zum Strassenverkehrsamt Hinwil

So kommen Sie zum Strassenverkehrsamt Regensdorf

Ungenügende Fahrzeugprüfung (Mängel beheben)

Sie müssen die Mängel an Ihrem Fahrzeug sofort beheben und die Reparatur innert 30 Tagen bestätigen lassen. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)

Vereinbaren Sie ein Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV) mit einem berechtigten RBV-Fachbetrieb. 

RBV-Termin beim Strassenverkehrsamt

Buchen Sie bei uns einen RBV-Termin an einem unserer Standorte. 

Wichtige Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Sie müssen für den RBV-Termin oder die Nachkontrolle mitnehmen:

  • Fahrzeugausweis
  • Prüfbescheid

Der Fachbetriebe ist verpflichtet, Ihren Fahrzeugausweis einzuziehen. Sie erhalten vom Fachbetrieb ein Bestätigungsschreiben über das laufende Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV). Nach dem RBV erhalten Sie von uns einen neuen Fahrzeugausweis mit den aktuellen Daten. Die Kosten für den neuen Fahrzeugausweis sind in unserer administrativen Gebühr von 20 Franken inbegriffen. 

Solange Sie keinen Fahrzeugausweis haben, müssen Sie beim Fahren mit Ihrem Fahrzeug den Prüfbescheid des Strassenverkehrsamts dabeihaben. 

Ist der Fahrzeugausweis nicht auffindbar, ist ein Duplikat zu beantragen.

Wenn Sie die Frist für das RBV oder eine Nachkontrolle verpassen, müssen Sie die ganze Fahrzeugprüfung wiederholen. Wir schicken Ihnen einen Termin per Post.

  • Für Nachkontrollen von nicht periodischen Fahrzeugprüfungen (z.B. bei Fahrzeugprüfungen wegen einer technischen Änderung, nach einer Polizeikontrolle oder bei Zulassungsprüfungen von Import-Fahrzeugen)
  • Für nicht eingelöste Fahrzeuge (z.B. Occasionen mit U-Schildern)
  • Für Fahrzeuge ohne ZH-Kontrollschilder
  • Für Fahrzeuge mit Veteranenstatus (Ziffer 180 im Fahrzeugausweis)
  • Für ADR-Fahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung (Ziffer 319 im Fahrzeugausweis)
  • Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die wir nicht im Strassenverkehrsamt geprüft haben
  • Wenn wir bei einem Fahrzeug eine Tachometer-Abweichung festgestellt haben
  • Nach Abbruch einer Fahrzeugprüfung

Fragen zur Fahrzeugprüfung

Bei Fragen zu Fahrzeugprüfungen nehmen Sie bitte direkt mit dem jeweiligen Strassenverkehrsamt Kontakt auf. Um Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten, bitten wir Sie, den Fahrzeugausweis und/oder den Fahrzeug-Prüfungsbescheid bereit zu halten.

Gebühren

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  CHF
Melden Sie Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen.  
Motorräder  
Motorrad und Motorrad Dreirad 56.00
Motorrad mit Seitenwagen 84.00
Leichte Motorfahrzeuge (Gesamtgewicht ≤ 3500 kg)  
Personenwagen 56.00
Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge  56.00
Lieferwagen, Kleinbus, leichte Motorwagen, Sattelschlepper, leichter Wohnmotorwagen; Gesamtgewicht ≤ 2900 kg  56.00
Lieferwagen, Kleinbus, leichte Motorwagen, Sattelschlepper, leichter Wohnmotorwagen; Gesamtgewicht > 2900 kg  84.00
Leichtes Sattelmotorfahrzeug 196.00
Schwere Motorwagen (Gesamtgewicht > 3500 kg)  
Lastwagen, schwere Motorwagen und Sattelschlepper; Gesamtgewicht ≤ 19'000 kg  140.00
Lastwagen, schwere Motorwagen und Sattelschlepper; Gesamtgewicht > 19'000 kg  196.00
Gesellschaftswagen; Gesamtgewicht ≤ 19'500 kg 140.00
Gesellschaftswagen; Gesamtgewicht > 19'500 kg 196.00
Schweres Sattelmotorfahrzeug  280.00
Anhänger  
Leichte Anhänger; Gesamtgewicht ≤ 3500 kg 56.00
Schwere Anhänger und alle Sattelanhänger 112.00
Motorkarren und Traktoren (landw. / gewerbliche) sowie landw. Fahrzeuge  
Motorkarren / Traktoren; Gesamtgewicht ≤ 3500 kg 56.00
Motorkarren / Traktoren; Gesamtgewicht > 3500 kg ≤ 7500 kg 84.00
Motorkarren / Traktoren; Gesamtgewicht > 7500 kg 112.00
Nachkontrolle zur periodischen Fahrzeugprüfung  
Nachkontrolle mit neuem Termin, pro Prüfeinheit 35.00
Nachkontrolle Fahrzeug bis 3,5 t, ohne Termin 40.00
Nachkontrolle Fahrzeug über 3,5 t, ohne Termin 55.00
Technische Änderungen  
Fremdfelgen 56.00
Fahrwerk 56.00
Distanzscheiben 56.00
Aerodynamische Anbauteile 56.00
Weitere Prüfungen  
Abgasnachkontrolle nach Polizeirapport 28.00
Technische Prüfung Anhängelast 28.00
Technische administrative Prüfung oder Abklärung (Umbau eines Fahrzeugs, Import) nach Aufwand, pro Stunde 152.00
Fahrschulfahrzeug - erstmalige Abnahme  28.00

Zuschläge

Motorfahrzeuge (exkl. Motorkarren, Traktoren, landw. Fahrzeuge, Arbeits- und Ausnahmefahrzeuge) mit Inverkehrsetzung vor mehr als 30 Jahren + CHF 28.00. 

Gesamtgewicht (gemäss Feld 33 des Fahrzeugausweises) / ≤ = bis und mit; > = grösser.

Die Auflistung ist nicht abschliessend und dient zum besseren Verständnis der Prüfungsgebühren. Die kleinste Prüfeinheit dauert 11 Minuten und kostet 28 Franken. Alle anderen Prüfungszeiten sind eine Mehrheit von 11 Minuten.

  CHF
Prüfungen von Fahrzeugen, -teilen oder von Dokumenten/Akten  
Technische Fahrzeugprüfung, pro Prüfeinheit (11 Minuten) 28.00
Blau- bzw. Gelblicht - Prüfung inkl. Ausweiseintrag 56.00
Car - Ausnahmegenehmigung für erhöhte Autobahngeschwindigkeit 112.00
Fahrschulfahrzeug - erstmalige Abnahme 28.00
Fahrzeugprüfbericht 13.20 A - Kontrolle 28.00
Fahrzeugprüfung - auswärtig in Garagebetrieb, pro Tag (8 Arbeitsstunden) 1216.00
Fahrzeugprüfung - auswärtig in Garagebetrieb, pro Tag (9 Arbeitsstunden) 1368.00
Fahrzeugprüfung - auswärtiger Zuschlag, mehrere Fahrzeuge, max. pro Ort, Tag und Kunde 100.00
Fremdfelgen - technische Änderung 56.00
Gelblicht - Bewilligung 28.00
ADR - Bewilligung 56.00
ADR - Bewilligung, Verlängerung 28.00
Leichter Motorwagen - Prüfung Anhängevorrichtung ohne zusätzliches Bremssystem 28.00
Motorfahrrad - Bewilligung technische Abnahme 300.00
Motorfahrrad - Gruppenprüfung, pro Fahrzeug 12.00
Motorfahrrad - Technische Fachprüfung 200.00
Technische administrative Prüfung oder Abklärung nach Aufwand, pro Stunde 152.00
Technische praktische Prüfung nach Aufwand, pro Stunde 152.00
Ausstellen von Bewilligungen / Bescheinigungen nach Aufwand, pro Stunde 152.00
Fahrzeugprüfung - auswärtiger Zuschlag 20.00
Abgasnachkontrolle nach Polizeirapport 28.00
Technische Prüfung Anhängelast 28.00
Ermittlung der Rabattberechtigung 28.00
Technische Prüfung Gewichtsänderung 15.00
Reparaturbestätigungsverfahren (Garagenbestätigung) 20.00
Nachkontrolle zur periodischen Fahrzeugprüfung  
Nachkontrolle mit neuem Termin, pro Prüfeinheit 35.00
Nachkontrolle Fahrzeug bis 3,5 t, ohne Termin 40.00
Nachkontrolle Fahrzeug über 3,5 t, ohne Termin 55.00

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