Mängel beheben lassen
Schnell und einfach: Das Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)
Sie bekommen von uns einen Prüfbericht, auf dem der Mangel und die gewählte Art der Mängelbehebung vermerkt sind. Standardmässig erfolgt die Mängelbehebung über das Reparaturbestaetigungs-Verfahren (RBV). Beim RBV bestätigt uns ein autorisierter Fachbetrieb direkt, dass die Mängel fachgerecht behoben wurden. So sparen Sie sich einen zusätzlichen Termin beim Strassenverkehrsamt.
Wenn Sie keine Reparaturbestätigung durch einen RBV-Fachbetrieb wünschen, müssen Sie uns das direkt nach der Fahrzeugprüfung in der Halle mitteilen. Eine nachträgliche Änderung der gewählten Variante ist nicht möglich.
So gehen Sie vor:
- Sie bringen Ihr Fahrzeug zur Reparatur zu einem autorisierten RBV-Fachbetrieb oder Sie lassen sich die Reparatur von einem RBV-Fachbetrieb bestätigen.
- Der Fachbetrieb bestätigt uns direkt die ordnungsgemässe Mängelbehebung.
- Eine erneute Vorführung bei uns ist nicht nötig.
Frist:
- Sie haben 30 Tage Zeit, die Mängel zu beheben.
Kosten:
- Der RBV-Fachbetrieb verrechnet Ihnen seinen Aufwand direkt.
- Für die Administration sowie das Erstellen und Zuschicken eines neuen Fahrzeugausweises verrechnen wir Ihnen eine Pauschale von 20 Franken.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Für Nachkontrollen von nicht periodischen Fahrzeugprüfungen (z.B. bei Fahrzeugprüfungen wegen einer technischen Änderung, nach einer Polizeikontrolle oder bei Zulassungsprüfungen von Import-Fahrzeugen)
- Für nicht eingelöste Fahrzeuge (z.B. Occasionen mit U-Schildern)
- Für Fahrzeuge ohne ZH-Kontrollschilder
- Für Fahrzeuge mit Veteranenstatus (Ziffer 180 im Fahrzeugausweis)
- Für ADR-Fahrzeuge mit Zulassungsbescheinigung (Ziffer 319 im Fahrzeugausweis)
- Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die wir nicht im Strassenverkehrsamt geprüft haben
- Wenn wir bei einem Fahrzeug eine Tachometer-Abweichung festgestellt haben
- Nach Abbruch einer Fahrzeugprüfung
Auf Wunsch: Mängelbehebung ohne Reparaturbestätigungs-Verfahren
Nach der Mängelbehebung muss Ihr Fahrzeug nochmals beim Strassenverkehrsamt geprüft werden. Dazu bekommen Sie einen neuen Termin von uns.
Wir verrechnen die Zeit für die Fahrzeugprüfung nach Aufwand.
Kontakt
Strassenverkehrsamt – Disposition