Verlust oder Diebstahl

Ihr Fahrzeugausweis ist nicht mehr auffindbar, die Kontrollschilder an Ihrem Fahrzeug sind verloren gegangen oder wurden gestohlen? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, was Sie in einem solcher Fälle tun müssen.

Fahrzeugausweis nicht mehr auffindbar

Kontrollschild verloren oder gestohlen

Informieren Sie in jedem Fall die Polizei

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Kontrollschilds/Ihrer Kontrollschilder müssen Sie bei einer Schweizer Polizeistelle melden. Sie erhalten eine Bestätigung (Polizeirapport), die Sie brauchen, um bei uns ein neues Kontrollschild zu bestellen. 

Ein Kontrollschild verloren (vorne oder hinten) 

Wenn Sie eines Ihrer beiden Kontrollschilder verloren haben, können Sie nach der Meldung an die Polizei bei uns einen Ersatz bestellen.

Beim Abholen Ihres Ersatzschilds müssen Sie uns den Polizeirapport abgeben.

Falls Sie innerhalb von fünf Jahren das vordere und das hintere Kontrollschild eines Kontrollschilderpaars verlieren, müssen wir Ihre Schildnummer im Fahndungsregister ausschreiben. Solange das Kontrollschild ausgeschrieben ist, können wir Ihr Kontrollschild nicht ersetzen. Sie erhalten eine neue Schildnummer.

Beide Kontrollschilder verloren (vorne und hinten)

Wenn Sie beide Kontrollschilder verloren haben, müssen Sie nach der Meldung an die Polizei Ihr Fahrzeug bei uns mit einer neuen Kontrollschildnummer einlösen. Dafür brauchen wir den Polizeirapport.

Eine Neuanfertigung der Kontrollschilder ist nicht möglich, weil sie im Fahndungsregister ausgeschrieben werden.

Diebstahl eines Kontrollschilds oder beider Kontrollschilder

Wenn Ihnen ein Kontrollschild gestohlen worden ist oder beide Kontrollschilder gestohlen worden sind, müssen Sie nach der Meldung an die Polizei Ihr Fahrzeug bei uns mit einer neuen Kontrollschildnummer einlösen. Dafür brauchen wir den Polizeirapport.

Eine Neuanfertigung der Kontrollschilder ist nicht möglich, weil sie im Fahndungsregister ausgeschrieben werden.

Verlust oder Diebstahl von einem Kontrollschild bei

Vorteile:

  • Motorrad
  • Anhänger
  • E-Bike oder Mofa
  • Händler

Sie müssen nach der Meldung an die Polizei Ihr Fahrzeug bei uns mit einer neuen Kontrollschildnummer einlösen. Dafür brauchen wir den Polizeirapport.

Eine Neuanfertigung des Kontrollschilds ist nicht möglich, weil es im Fahndungsregister ausgeschrieben wird.

Die Ausschreibungsdauer beträgt:

  • Bei Verlust beider Kontrollschilder: 5 Jahre
  • Bei Diebstahl des Kontrollschilds: 10 Jahre
  • Bei Kontrollschild und Fahrzeug: 15 Jahre

Aufgefundene Kontrollschilder

Aufgefundene Kontrollschilder müssen Sie dem Strassenverkehrsamt oder der Polizei abgeben.

Strassenverkehrsämter

Kontakt

Strassenverkehrsamt

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Route (Google)


Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
7.15 bis 17.00 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16.00 Uhr

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