Ausländischen Führerausweis umtauschen

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wozu

    Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.

    Wenn Sie in der Schweiz beruflich Fahrzeuge der Kategorien C, C1, D und D1 oder für den Personentransport fahren möchten, müssen Sie den entsprechenden Schweizer Führerausweis besitzen, bevor Sie Ihre erste berufliche Fahrt antreten. Dies gilt auch für ukrainische Staatsangehörige mit dem Schutzstatus S.

    Ukrainische Staatsangehörige mit Schutzstatus S

    Personen mit Schutzstatus S haben ab Einreisedatum 24 Monate Zeit ihren ukrainischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzutauschen. Voraussetzung ist, dass sie keine berufsmässigen Fahrten/Transporte ausführen. Im Rahmen des Umtauschverfahrens muss eine Kontrollfahrt gemacht werden.

  2. Benötigte Dokumente

    Vorteile:

    • Formular «Gesuch Umtausch eines ausländischen Führerausweises» 
    • Sehtest (direkt auf dem Formular)
    • Farbiges Passfoto (direkt auf dem Formular)
    • Bei Schweizerinnen und Schweizern: Identitätskarte oder Pass im Original
      Bei Ausländerinnen und Ausländern: Ausländerausweis im Original
    • Ausländischer Führerausweis im Original
    • Übersetzung (von einem Konsulat oder einer Botschaft in der Schweiz), falls der Führerausweis nicht in lateinischer Schrift ist
  3. Sehtest

    Ergänzen Sie das Formular mit einem aktuellen Sehtest.

    Den Sehtest müssen Sie bei einer Schweizer Optikerin/Ärztin oder einem Schweizer Optiker/Arzt machen. Er ist zwei Jahre lang gültig. 

  4. Passfoto

    Ergänzen Sie das Umtauschgesuch ebenfalls mit einem farbigen Passfoto.

    Foto-Anforderungen

    • Qualität: Farbiges Passfoto auf Fotopapier von Foto-Automat oder Fachgeschäft; keine abgerundeten Ecken, Knicke oder Verunreinigung
    • Gesicht: Gerader Blick in die Kamera, neutraler Gesichtsausdruck, offene Augen, keine Kopfbedeckung (Ausnahme: bei religiösen Gründen), keine Schatten auf Gesicht
    • Hintergrund: Neutral; keine Schatten, anderen Personen oder Gegenstände
    • Brille: Keine Spiegelungen oder getönten Gläser; Brillengestelle dürfen Augen nicht verdecken
  5. Wenn Sie noch keinen Schweizer Führerausweis hatten

    Wir müssen Sie persönlich identifizieren (Schweizer/innen: Identitätskarte oder Pass im Original, Ausländer/innen: Ausländerausweis im Original). Dafür verrechnen wir Ihnen eine Gebühr von 20 Franken.

    Sie müssen an einem der folgenden Orten vorbeigehen

    • Bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde – das Umtauschgesuch wird uns dann direkt zugestellt
    • Direkt bei uns vor Ort

    Bitte nehmen Sie mit: 

    • Ausgefülltes Formular
    • Ausländerausweis, Schweizer Identitätskarte oder Schweizer Pass im Original
      (Falls Sie noch einen ausserkantonalen Ausländerausweis besitzen, benötigen wir eine aktuelle Wohnsitzbestätigung)
    • Ausländischer Führerausweis im Original
    • Übersetzung (von einem Konsulat oder einer Botschaft in der Schweiz), falls der Führerausweis nicht in lateinischer Schrift ist

    Weiteres Vorgehen

    Nach Verarbeitung der Anmeldung senden wir Ihnen Ihren Schweizer Führerausweis innerhalb von 10-14 Arbeitstagen per Post zu.

    Wenn Sie eine Kontrollfahrt machen müssen, erhalten Sie die weiteren Informationen zur Kontrollfahrt innerhalb von 10-14 Arbeitstagen per Post. 

  6. Sie hatten schon einen Schweizer Führerausweis

    In diesem Fall können Sie die Unterlagen ohne Identifikation einreichen.

  7. Unterlagen einreichen

    Sie können uns die Unterlagen wie folgt einreichen:

    Schicken Sie uns die Unterlagen per Post 

    Nach Verarbeitung der Anmeldung erhalten Sie Ihren Schweizer Führerausweis innerhalb von 10-14 Arbeitstagen per Post.

    Unsere Adressen

    Strassenverkehrsamt

    E-Mail

    info@stva.zh.ch

    Bringen Sie uns die Unterlagen vorbei 

    Nach Verarbeitung der Anmeldung erhalten Sie Ihren Schweizer Führerausweis innerhalb von 10-14 Arbeitstagen per Post.

    Unsere Standorte

    Strassenverkehrsamt

    E-Mail

    info@stva.zh.ch

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