Ausländischen Führerausweis umtauschen

Wer dieses Gesuch braucht

Wenn Sie einen Führerausweis haben und in der Schweiz Auto und andere Motor­fahrzeuge fahren möchten, brauchen Sie einen Schweizer Führerausweis. Für den Umtausch haben Sie ab Einreisedatum 12 Monate Zeit. Nach 12 Monaten dürfen Sie in der Schweiz nicht mehr fahren, bis Sie den Führerausweis umgetauscht haben. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.

Schritt für Schritt Ihr Gesuch einreichen

  1. Sehtest machen

    Nehmen Sie das ausgedruckte Gesuch mit zum Sehtest in einem Schweizer Optikergeschäft oder einer Schweizer Arztpraxis. Der Sehtest ist 2 Jahre lang gültig.

  2. Aktuelles Passfoto aufkleben

    Ergänzen Sie das Gesuch mit einem aktuellen Passfoto. Das Passfoto darf farbig oder schwarz-weiss sein. Ein gescanntes oder selbst ausgedrucktes Foto ist nicht gültig.

    Das muss Ihr Passfoto erfüllen:

    Vorteile:

    • Farbige und schwarz-weisse Bilder sind möglich; wir empfehlen ein farbiges Passfoto
    • Auf Fotopapier vom Fotoautomat oder Fachgeschäft,
    • Keine abgerundeten Ecken, Knicke oder Flecken,
    • Gerader Blick in die Kamera mit offenen Augen, neutraler Gesichtsausdruck,
    • Keine getönten Brillengläser oder Spiegelungen, Augen nicht verdeckt durch Brillengestell,
    • Keine Kopfbedeckung. Ausnahme: Kopfbedeckung aus religiösen Gründen,
    • Keine Schatten auf Ihrem Gesicht oder auf dem Hintergrund,
    • Neutraler Hintergrund ohne Gegenstände oder andere Personen.
  3. Dokumente zusammenstellen

    Haben Sie an alles gedacht? 

     

    Vorteile:

    • Sie haben den Sehtest auf dem Gesuch ausfüllen lassen.
    • Sie haben ein aktuelles Passfoto auf das Gesuch geklebt.
    • Ausländerinnen und Ausländer: Sie bringen uns Ihren Ausländerausweis im Original zusammen mit dem Gesuch.
    • Schweizerinnen und Schweizer: Sie bringen uns Ihre Identitätskarte oder den Pass im Original zusammen mit dem Gesuch.
    • Sie bringen uns Ihren ausländischen Führerausweis im Original zusammen mit dem Gesuch.
    • Falls Ihr Führerausweis nicht in lateinischer Schrift ist, müssen Sie uns auch eine Übersetzung bringen. Die Übersetzung muss von einem Konsulat oder einer Botschaft in der Schweiz sein. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn eine Übersetzung durch ein Konsulat oder eine Botschaft nicht möglich ist.
  4. Gesuch einreichen

    Sie müssen Ihre Identität persönlich vor Ort bestätigen

    Klicken Sie auf «Vor Ort» um zu erfahren, wie das geht.

    Ausnahme: Wenn Sie früher schon einmal einen Schweizer Lernfahrausweis oder Führerausweis hatten

    Dann können Sie Ihr Gesuch per Post schicken. Klicken Sie auf «Per Post».

    Schicken Sie uns die Unterlagen per Post 

    Unsere Adressen

    Sie haben 2 Möglichkeiten:

    Möglichkeit 1: Identifikation bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde

    Sie brauchen:
    – Schweizer/innen: Identitätskarte oder Pass im Original
    – Ausländer/innen: Ausländerausweis im Original
    – Ausgefülltes Gesuch für Umtausch eines ausländischen Führerausweises

    Ihre Wohngemeinde verrechnet Ihnen eine Gebühr von 20 Franken für die Identitätskontrolle.

    Möglichkeit 2: Identifikation vor Ort bei uns im Strassenverkehrsamt

    Sie brauchen:
    – Schweizer/innen: Identitätskarte oder Pass im Original
    – Ausländer/innen: Ausländerausweis im Original
    – Ausgefülltes Gesuch für Umtausch eines ausländischen Führerausweises

    Die Identitätskontrolle kostet 20 Franken.

    Unsere Standorte

So geht es danach weiter

Wenn Sie keine Kontrollfahrt machen müssen

Sie erhalten Ihren Schweizer Führerausweis innerhalb von 10-14 Arbeitstagen per Post.

Wenn Sie eine Kontrollfahrt oder eine Zusatztheorieprüfung machen müssen

Wenn wir Ihr Formular erhalten haben, schicken wir Ihnen die Anmeldung für die Theorieprüfung und/oder für eine Kontrollfahrt bei uns. Die Kontrollfahrt ist ähnlich wie eine Fahrprüfung. Sie zeigen, dass Sie die Verkehrsregeln kennen und ein Auto sicher fahren können.

Sie können die Kontrollfahrt nur einmal machen. Wenn Sie bestehen, erhalten Sie einen Schweizer Führerausweis. Wenn Sie nicht bestehen, dürfen Sie in der Schweiz nicht mehr fahren. Dann müssen Sie den Schweizer Führerausweis von Grund auf neu erwerben (Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Verkehrskunde Unterricht, Fahrprüfung).

Unsere Empfehlung: Bereiten Sie sich mit einer professionellen Fahrschule vor. Kommen Sie mit dem Fahrzeug der Fahrschule an die Kontrollfahrt. 

Was passiert mit Ihrem Ausländischen Führerausweis nach dem Umtausch?

Nach dem Umtausch des ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis, schicken wir die Führerausweise aus EU-/EFTA-Staaten zurück an den Ausstellerstaat.

Führerausweise aus NICHT EU-/EFTA-Staaten schicken wir, bis auf wenige Ausnahmen (siehe Tabelle), an die Kundinnen und Kunden zurück.

Führerausweise aus diesen Nicht EU-/EFTA-Staaten schicken wir an den Ausstellerstaat zurück: Albanien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Taiwan, Türkei, Grossbritannien.

Führerausweise von Personen mit Ausländer-Bewilligung F, N oder S schicken wir an das Bundesamt für Migration. 

Was passiert mit Ihrem Ausländischen Führerausweis nach dem Umtausch?

Nach dem Umtausch des ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis, schicken wir die Führerausweise aus EU-/EFTA-Staaten zurück an den Ausstellerstaat.

Führerausweise aus NICHT EU-/EFTA-Staaten schicken wir, bis auf wenige Ausnahmen (siehe Tabelle), an die Kundinnen und Kunden zurück.

Führerausweise aus diesen Nicht EU-/EFTA-Staaten schicken wir an den Ausstellerstaat zurück: Albanien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Taiwan, Türkei, Grossbritannien.

Führerausweise von Personen mit Ausländer-Bewilligung F, N oder S schicken wir an das Bundesamt für Migration. 

Kontakt

Strassenverkehrsamt

Telefon

+41 58 811 30 00

Von 12 bis 13 Uhr können über die Telefonzentrale keine Anrufe entgegengenommen werden.

E-Mail

Kontaktformular