Umtausch eines ausländischen Führerausweises

Wenn Sie in die Schweiz ziehen, müssen Sie Ihren Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Sie haben ab Einreisedatum 12 Monate Zeit.

Umtauschfrist 12 Monate

Wenn Sie einen Führerausweis haben und in der Schweiz Auto und andere Motor­fahrzeuge fahren möchten, brauchen Sie einen Schweizer Führerausweis. Für den Umtausch haben Sie ab Einreisedatum 12 Monate Zeit. Nach 12 Monaten dürfen Sie in der Schweiz nicht mehr fahren, bis Sie den Führerausweis umgetauscht haben. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.

Kontrollfahrt

Je nachdem, aus welchem Land Ihr Führerausweis ist, müssen Sie eine Kontrollfahrt machen. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wenn Sie einen Führerausweis aus einem dieser Länder haben, müssen Sie keine Kontrollfahrt und keine Zusatztheorieprüfung machen:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänient, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Wenn Sie einen Führerausweis aus einem dieser Länder und Gebiete haben, müssen Sie keine Kontrollfahrt machen. Für die Führerausweis-Kategorie B (Autos) ist auch keine Zusatztheorieprüfung nötig:

Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan (gilt nur für die Kategorien A1 und B), Tunesien, USA.

Sie müssen nur eine Zusatztheorieprüfung machen, wenn Sie diese Führerausweis-Kategorien haben und behalten möchten: C und D, Unterkategorie C1 und D1.

Eine Zusatztheorieprüfung brauchen Sie auch für den berufsmässigen Personentransport.

Wenn Sie einen Führerausweis aus einem anderen Land haben, müssen Sie eine Kontrollfahrt machen.

Die Kontrollfahrt ist ähnlich wie eine Fahrprüfung. Sie zeigen, dass Sie die Verkehrsregeln kennen und ein Auto sicher fahren können. 

Weitere Regelungen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Waren Sie mindestens 12 Monate am Stück im Ausland und haben in dieser Zeit eine Führerprüfung gemacht?

Dann können Sie den ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Sie müssen Ihren Auslandaufenthalt mit einem dieser Dokumente nachweisen:

  • Ab- und Anmeldebestätigung der Wohngemeinde 
  • Arbeitsvertrag
  • Schulzeugnis
  • Mietvertrag

Wenn Sie eine Berufsfahrerin oder ein Berufsfahrer sind und einen Führerausweis aus einem EU-Land oder EFTA-Land haben, haben Sie 12 Monate Zeit für den Umtausch. Sie müssen den Umtausch nicht schon vor Ihrer ersten berufsmässigen Fahrt machen.

Wenn Sie sogenannte Grenzgängerbewilligung oder eine 60-, 90- oder 120-Tagesbewilligung haben und einen Führerausweis aus einem EU-Land oder EFTA-Land haben, müssen Sie Ihren Führerausweis für berufsmässiges Fahren nicht umtauschen.

Alle anderen Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer müssen den Führerausweis vor der ersten beruflichen Fahrt in der Schweiz umtauschen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Strassenverkehrsämter

Die Standortliste wird gefiltert.

Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Route (Google)

Öffnungszeiten Schalter

Montag und Dienstag
7.15 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16 Uhr

Telefon

+41 58 811 30 00

Telefonische Erreichbarkeit

Montag und Dienstag
7.15 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12 Uhr
13 bis 16 Uhr

Strassenverkehrsamt Winterthur

Adresse

Taggenbergstrasse 1
8408 Winterthur
Route (Google)

Öffnungszeiten Schalter

Montag und Dienstag
7.15 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16 Uhr

Telefon

+41 58 811 20 00

Telefonische Erreichbarkeit

Montag und Dienstag
7.15 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12 Uhr
13 bis 16 Uhr

Strassenverkehrsamt Bassersdorf

Adresse

Grindelstrasse 22
8303 Bassersdorf
Route (Google)

Öffnungszeiten Schalter

Montag und Dienstag
7.15 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16 Uhr

Telefon

+41 58 811 60 00

Telefonische Erreichbarkeit

Montag und Dienstag
7.15 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12 Uhr
13 bis 16 Uhr

Strassenverkehrsamt Bülach

Adresse

Schützenmattstrasse 120
8180 Bülach
Route (Google)

Öffnungszeiten Schalter

Montag und Dienstag
7.15 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16 Uhr

Telefon

+41 58 811 90 00

Telefonische Erreichbarkeit

Montag und Dienstag
7.15 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12 Uhr
13 bis 16 Uhr

Strassenverkehrsamt Hinwil

Adresse

Studbachstrasse 8
8340 Hinwil
Route (Google)

Öffnungszeiten Schalter

Montag und Dienstag
7.15 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16 Uhr

Telefon

+41 58 811 40 00

Telefonische Erreichbarkeit

Montag und Dienstag
7.15 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12 Uhr
13 bis 16 Uhr

Strassenverkehrsamt Regensdorf

Adresse

Riedthofstrasse 192
8105 Regensdorf
Route (Google)

Öffnungszeiten Schalter

Montag und Dienstag
7.15 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16 Uhr

Telefon

+41 58 811 50 00

Telefonische Erreichbarkeit

Montag und Dienstag
7.15 bis 12 Uhr und
13 bis 17 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12 Uhr
13 bis 16 Uhr

Für dieses Thema zuständig: