Ausländischer Führerausweis
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz in einen Schweizer Führerausweis umtauschen lassen.
Inhaltsverzeichnis
Umtauschfrist
Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen lassen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.
Informationen für Personen aus der Ukraine
Personen mit Schutzstatus S haben ab Einreisedatum 24 Monate Zeit ihren ukrainischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzutauschen. Voraussetzung ist, dass sie keine berufsmässigen Fahrten/Transporte ausführen. Im Rahmen des Umtauschverfahrens muss eine Kontrollfahrt gemacht werden.
Höhere Kategorien
Wenn Sie beruflich in der Schweiz Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D und D1 oder zum Personentransport fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten beruflichen Fahrt besitzen.
Damit Sie die höheren Kategorien erhalten, müssen Sie nach der Gesuchseinreichung noch einen ärztlichen Untersuch machen. Die dafür nötigen Unterlagen schicken wir Ihnen fünf Arbeitstage nach Gesuchseinreichung per Post zu.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Arztuntersuch:
Das Wichtigste in Kürze
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Fahrberechtigung mit dem ausländischen Führerausweis verfällt nach einem Jahr. Wichtig ist, dass Sie nach dem Ablauf der Umtauschfrist in der Schweiz nicht mehr fahren. Sie können den ausländischen Führerausweis jedoch auch jederzeit nach Ablauf dieses Jahres umtauschen.
Für den Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises müssen Sie einen Sehtest machen. Die Optikerin oder der Optiker bzw. die Augenärztin oder der Augenarzt aus der Schweiz muss den Sehtest auf dem Gesuchsformular ausfüllen sowie mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig.
Personen, die Ausweise für höhere Kategorien besitzen, müssen eine ärztliche Untersuchung bei einem Bezirksarzt machen lassen. Wenn diese keine Auffälligkeiten zeigt, tauschen wir den ausländischen Führerausweis um. Das Aufgebot für den Arztuntersuch erhalten Sie von uns nach der Einreichung Ihres Gesuchs für den Umtausch des ausländischen Führerausweises.
Wenn Sie eine Kontrollfahrt (praktische Fahrprüfung) machen müssen, müssen innerhalb von zwei Jahren nach der bestandenen Kontrollfahrt zusätzlich eine technische Theorieprüfung machen.
Hier finden Sie die Liste von den Ländern, die keine praktische Prüfung absolvieren müssen und das Merkblatt für die Kontrollfahrt (praktische Prüfung).
Wenn Sie eine Kontrollfahrt machen müssen, beachten Sie bitte: Die Sprache während der Kontrollfahrt ist Deutsch.
Nach dem Umtausch des ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis, schicken wir die Führerausweise aus EU-/EFTA-Staaten zurück an den Ausstellerstaat.
Führerausweise aus NICHT EU-/EFTA-Staaten schicken wir an die Kundinnen und Kunden zurück.
Führerausweise von Personen mit Ausländer-Bewilligung F, N oder S schicken wir an das Bundesamt für Migration.
Wenn Sie bestätigen können, dass Sie sich während der Führerprüfung mindestens 12 Monate in Folge in dem Staat aufgehalten haben, der den Ausweis ausgestellt hat, kann der ausländische Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umgetauscht werden.
Folgende Dokumente werden als Nachweise anerkannt:
- Ab- und Anmeldebestätigung der Wohngemeinde
- Arbeitsvertrag
- Schulzeugnis
- Mietvertrag
Gebühren
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
CHF | |
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Lernfahrausweis | 40.00 |
Lernfahrausweis - Duplikat | 15.00 |
Lernfahrausweis - Ersatz | 15.00 |
Lernfahrausweis - Kantonswechsel | 15.00 |
Lernfahrausweis - Namensänderung | 15.00 |
Lernfahrausweis - Ausstellung zweiter Lernfahrausweis | 40.00 |
Umtriebsentschädigung bei Nichtbezug des Lern- bzw. Führerausweises | 25.00 |
Zulassung zur Führerprüfung | 40.00 |
Identitätsprüfung für erstmalige Erstellung Lernfahrausweises oder Umschreibung ausländischer Führerausweis | 20.00 |
CHF | |
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Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen. | |
Theorieprüfung Basis | 36.00 |
Theorieprüfung Kat. G, F oder M | 25.00 |
ARV-Theorieprüfung (BPT) | 45.00 |
Zusatz-Theorieprüfung Kategorie C1, D1, C oder D | 45.00 |
Zusatz-Theorieprüfung Fähigkeitsausweis (CZV) Kat. C1, D1, C, D | 67.50 |
Einzeltheorieprüfung | 150.00 |
Einzeltheorieprüfung CZV | 225.00 |
Kleingruppentheorieprüfung | 75.00 |
Theorieprüfung nach Aufwand, pro Stunde | 150.00 |
CHF | |
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Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen. | |
Prakt. Führerprüfung - Kat. A, A1 oder Mofa | 100.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. B, B1, F, BE, DE, C1E, D1E, BPT (60 min.) | 134.00 |
Kontrollfahrt (Motorräder, Leichte Motorwagen / Anhänger) 60 min. | 134.00 |
Medizinische Kontrollfahrt (Motorräder, leichte Motorwagen / Anhänger) 90min. | 201.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. C, CE, C1, D1 (90 min.) | 201.00 |
Kontrollfahrt (Schwere Motorwagen / Anhänger) | 201.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. D (120 min.) | 268.00 |
Kontrollfahrt (Gesellschaftswagen) | 268.00 |
Gespräch vor 3. Führerprüfung | 67.00 |
Zuschlag pro auswärtige Prüfung inkl. Kilometerentschädigung | 70.00 |
Ausserkantonale Führerprüfung - Bewilligung | 20.00 |
Prakt. Führerprüfung nach Aufwand, pro Stunde | 134.00 |
Kontrollfahrt nach Aufwand, pro Stunde | 134.00 |
CHF | |
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Kontrollen (Verkehrskundeunterricht, Motorradgrundkurs etc.) | 300.00 |
zusätzliche Aufwendungen, Kontrollen nach Aufwand, pro Stunde | 150.00 |
Grundpauschale pro Mutationsfall in SARI | 5.00 |
Pauschale Jahresgebühr SARI Nutzung, pro Fahrlehrer | 0.00 |
Kursdatenerfassung durch das Strassenverkehrsamt Fahrlehrer ohne SARI pro Kurs | 5.00 |
Erfassen der Kursteilnehmer Fahrlehrer ohne SARI pro Teilnehmer | 1.00 |
Gebühr für verspätete Kursmeldung | 30.00 |
Erfassung ausserkantonale Kursbestätigung in Papierform pro Teilnehmer | 10.00 |
Verkehrsunterricht durch die Abteilung Administrativmassnahmen angeordnet | 250.00 |
Gutschrift für externe Instruktoren, die VU leiten | 400.00 |
Gutschrift für externe Instruktoren mit Fahrzeugen, die den VU leiten | 440.00 |
Verkehrsunterricht durch die Abteilung Administrativmassnahmen angeordnet, unentschuldigtes Fernbleiben oder zu spät abgemeldet | 250.00 |
CHF | |
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Ausländischer Führerausweis - Bearbeitung des Umschreibegesuches | 42.00 |
Ausländischer Führerausweis - Umschreibung | 50.00 |
Ausländischer Wochenaufenthalter - Bewilligung für Führerausweiszulassungsbefreiung | 120.00 |
Übersetzungkosten Dolmetscher (Führerausweis) | |
Moderatorenausbildung - Bearbeitung des Gesuches | 50.00 |
Moderatoren - Verlängerung Moderatorenbewilligung | 20.00 |
Führerausweis im Kreditkartenformat (Führerausweis) | 35.00 |
Führerausweis - Änderung | 15.00 |
Führerausweis - Internationaler Führerschein | 15.00 |
Prüfungsbestätigung | 10.00 |
Prüfungszulassung (militärischer Führerausweis) | 10.00 |
Beglaubigung von Ausweisen | 20.00 |
Beschränkte Fahrbewilligung (Weiterausbildungs-Kurs) | 15.00 |
Ausnahmebewilligung (Weiterausbildungs-Kurs etc.) | 50.00 |
Weiterführende Informationen
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