Umtausch eines ausländischen Führerausweises

Wenn Sie in die Schweiz gezogen sind, müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis umtauschen. Sie haben ab Einreisedatum 12 Monate Zeit.

Inhaltsverzeichnis

Umtauschfrist 12 Monate

Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen lassen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.

Nach Ablauf der Umtauschfrist dürfen Sie in der Schweiz erst wieder fahren, wenn Sie Ihren Ausweis umgetauscht haben.

Längere Frist für Personen aus der Ukraine

Personen mit Schutzstatus S haben ab Einreisedatum 24 Monate Zeit, ihren ukrainischen Führerausweis in einen Schweizerischen umzutauschen. Voraussetzung ist, dass sie keine berufsmässigen Fahrten/Transporte ausführen. Für den Umtausch muss eine Kontrollfahrt gemacht werden.

Kontrollfahrt

Je nachdem wo Ihr Führerausweis ausgestellt wurde, müssen Sie eine Kontrollfahrt machen.

Für Personen mit der Führerausweiskategorie C, D, C1, D1 oder der Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport mit der Kategorie B, C, B1, C1 oder der Spezialkategorie F kann zusätzlich eine Theorieprüfung notwendig sein.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Wenn Sie einen Führerausweis der folgenden Länder haben, müssen Sie keine Kontrollfahrt und keine Theorieprüfung machen. 

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich 
  • Griechenland 
  • Grossbritannien
  • Irland 
  • Island 
  • Italien
  • Kroatien 
  • Lettland 
  • Lichtenstein
  • Litauen 
  • Luxemburg 
  • Malta
  • Niederlande 
  • Norwegen 
  • Österreich
  • Polen 
  • Portugal 
  • Rumänien
  • Schweden 
  • Slowakei 
  • Slowenien
  • Spanien 
  • Tschechische Republik 
  • Ungarn
  • Zypern

Wenn Sie einen Führerausweis der folgenden Länder haben, müssen Sie keine Kontrollfahrt machen. Sie müssen aber eine Theorieprüfung machen, wenn Sie nachfolgende Füherausweiskategorien haben und diese behalten möchten: Kategorien C und D, die Unterkategorien C1 und D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport mit den Kategorien B und C, den Unterkategorien B1, C1 sowie der Spezialkategorie F.

  • Andorra
  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Korea (Republik)
  • Marokko 
  • Monaco 
  • Neuseeland
  • San Marino 
  • Singapur
  • Taiwan
  • Tunesien 
  • USA

Beruflich Lastwagen, Car und Bus fahren

Wenn Sie beruflich in der Schweiz Lastwagen, Car oder Bus (Kategorie C, C1, D und D1) fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor der ersten Fahrt besitzen.

Nach dem Gesuch zum Umtausch müssen Sie sich ärztlich untersuchen lassen. Die nötigen Unterlagen schicken wir Ihnen per Post zu, sobald wir Ihr Gesuch erhalten haben.

Wenn Sie eine Kontrollfahrt (praktische Fahrprüfung) machen müssen, müssen innerhalb von zwei Jahren nach der bestandenen Kontrollfahrt zusätzlich eine technische Theorieprüfung machen. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Untersuchung.

Das Wichtigste in Kürze

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für den Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises müssen Sie einen Sehtest machen. Die Optikerin oder der Optiker bzw. die Augenärztin oder der Augenarzt aus der Schweiz muss den Sehtest auf dem Gesuchsformular ausfüllen sowie mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig.

Wenn Sie eine Kontrollfahrt machen müssen, beachten Sie bitte: Die Sprache während der Kontrollfahrt ist Deutsch.

Nach dem Umtausch des ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis, schicken wir die Führerausweise aus EU-/EFTA-Staaten zurück an den Ausstellerstaat.

Führerausweise aus NICHT EU-/EFTA-Staaten schicken wir, bis auf wenige Ausnahmen (siehe Tabelle), an die Kundinnen und Kunden zurück.

Führerausweise aus diesen Nicht EU-/EFTA-Staaten schicken wir an den Ausstellerstaat zurück
Albanien
Kosovo
Montenegro
Nordmazedonien
Serbien
Taiwan
Türkei
Grossbritannien

Führerausweise von Personen mit Ausländer-Bewilligung F, N oder S schicken wir an das Bundesamt für Migration. 

Wenn Sie bestätigen können, dass Sie sich während der Führerprüfung mindestens 12 Monate in Folge in dem Staat aufgehalten haben, der den Ausweis ausgestellt hat, kann der ausländische Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umgetauscht werden. 

Folgende Dokumente werden als Nachweise anerkannt:

  • Ab- und Anmeldebestätigung der Wohngemeinde 
  • Arbeitsvertrag
  • Schulzeugnis
  • Mietvertrag

Gebühren

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  CHF
Lernfahrausweis 40.00
Lernfahrausweis - Duplikat 15.00
Lernfahrausweis - Ersatz 15.00
Lernfahrausweis - Kantonswechsel 15.00
Lernfahrausweis - Namensänderung 15.00
Lernfahrausweis - Ausstellung zweiter Lernfahrausweis 40.00
Umtriebsentschädigung bei Nichtbezug des Lern- bzw. Führerausweises 25.00
Zulassung zur Führerprüfung 40.00
Identitätsprüfung für erstmalige Erstellung Lernfahrausweises oder Umschreibung ausländischer Führerausweis 20.00

  CHF
Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen.  
Theorieprüfung Basis 36.00
Theorieprüfung Kat. G, F oder M 25.00
ARV-Theorieprüfung (BPT) 45.00
Zusatz-Theorieprüfung Kategorie C1, D1, C oder D 45.00
Zusatz-Theorieprüfung Fähigkeitsausweis (CZV) Kat. C1, D1, C, D 67.50
Einzeltheorieprüfung 150.00
Einzeltheorieprüfung CZV 225.00
Kleingruppentheorieprüfung 75.00
Theorieprüfung nach Aufwand, pro Stunde 150.00

  CHF
Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen.  
Prakt. Führerprüfung - Kat. A, A1 oder Mofa 100.00
Prakt. Führerprüfung - Kat. B, B1, F, BE, DE, C1E, D1E, BPT (60 min.) 134.00
Kontrollfahrt (Motorräder, Leichte Motorwagen / Anhänger) 60 min. 134.00
Medizinische Kontrollfahrt (Motorräder, leichte Motorwagen / Anhänger) 90min. 201.00
Prakt. Führerprüfung - Kat. C, CE, C1, D1 (90 min.) 201.00
Kontrollfahrt (Schwere Motorwagen / Anhänger) 201.00
Prakt. Führerprüfung - Kat. D (120 min.) 268.00
Kontrollfahrt (Gesellschaftswagen) 268.00
Gespräch vor 3. Führerprüfung 67.00
Zuschlag pro auswärtige Prüfung inkl. Kilometerentschädigung 70.00
Ausserkantonale Führerprüfung - Bewilligung 20.00
Prakt. Führerprüfung nach Aufwand, pro Stunde 134.00
Kontrollfahrt nach Aufwand, pro Stunde 134.00

  CHF
Kontrollen (Verkehrskundeunterricht, Motorradgrundkurs etc.) 300.00
zusätzliche Aufwendungen, Kontrollen nach Aufwand, pro Stunde 150.00
Grundpauschale pro Mutationsfall in SARI 5.00
Pauschale Jahresgebühr SARI Nutzung, pro Fahrlehrer 0.00
Kursdatenerfassung durch das Strassenverkehrsamt Fahrlehrer ohne SARI pro Kurs 5.00
Erfassen der Kursteilnehmer Fahrlehrer ohne SARI pro Teilnehmer 1.00
Gebühr für verspätete Kursmeldung 30.00
Erfassung ausserkantonale Kursbestätigung in Papierform pro Teilnehmer 10.00
Verkehrsunterricht durch die Abteilung Administrativmassnahmen angeordnet 250.00
Gutschrift für externe Instruktoren, die VU leiten 400.00
Gutschrift für externe Instruktoren mit Fahrzeugen, die den VU leiten 440.00
Verkehrsunterricht durch die Abteilung Administrativmassnahmen angeordnet, unentschuldigtes Fernbleiben oder zu spät abgemeldet 250.00

  CHF
Ausländischer Führerausweis - Bearbeitung des Umschreibegesuches 42.00
Ausländischer Führerausweis - Umschreibung 50.00
Ausländischer Wochenaufenthalter - Bewilligung für Führerausweiszulassungsbefreiung 120.00
Übersetzungkosten Dolmetscher (Führerausweis)  
Moderatorenausbildung - Bearbeitung des Gesuches 50.00
Moderatoren - Verlängerung Moderatorenbewilligung 20.00
Führerausweis im Kreditkartenformat (Führerausweis) 35.00
Führerausweis - Änderung 15.00
Führerausweis - Internationaler Führerschein 15.00
Prüfungsbestätigung 10.00
Prüfungszulassung (militärischer Führerausweis) 10.00
Beglaubigung von Ausweisen 20.00
Beschränkte Fahrbewilligung (Weiterausbildungs-Kurs) 15.00
Ausnahmebewilligung (Weiterausbildungs-Kurs etc.) 50.00

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Strassenverkehrsämter

Für dieses Thema zuständig: