Ausländischer Führerausweis

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz in einen Schweizer Führerausweis umtauschen lassen.

Inhaltsverzeichnis

Umtauschfrist

Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen lassen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.

Informationen für Personen aus der Ukraine

Personen mit Schutzstatus S haben ab Einreisedatum 24 Monate Zeit ihren ukrainischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzutauschen. Voraussetzung ist, dass sie keine berufsmässigen Fahrten/Transporte ausführen. Im Rahmen des Umtauschverfahrens muss eine Kontrollfahrt gemacht werden.

Höhere Kategorien

Wenn Sie beruflich in der Schweiz Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D und D1 oder zum Personentransport fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten beruflichen Fahrt besitzen.

Damit Sie die höheren Kategorien erhalten, müssen Sie nach der Gesuchseinreichung noch einen ärztlichen Untersuch machen. Die dafür nötigen Unterlagen schicken wir Ihnen fünf Arbeitstage nach Gesuchseinreichung per Post zu. 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Arztuntersuch:

Das Wichtigste in Kürze

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Fahrberechtigung mit dem ausländischen Führerausweis verfällt nach einem Jahr. Wichtig ist, dass Sie nach dem Ablauf der Umtauschfrist in der Schweiz nicht mehr fahren. Sie können den ausländischen Führerausweis jedoch auch jederzeit nach Ablauf dieses Jahres umtauschen.

Für den Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises müssen Sie einen Sehtest machen. Die Optikerin oder der Optiker bzw. die Augenärztin oder der Augenarzt aus der Schweiz muss den Sehtest auf dem Gesuchsformular ausfüllen sowie mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig.

Personen, die Ausweise für höhere Kategorien besitzen, müssen eine ärztliche Untersuchung bei einem Bezirksarzt machen lassen. Wenn diese keine Auffälligkeiten zeigt, tauschen wir den ausländischen Führerausweis um. Das Aufgebot für den Arztuntersuch erhalten Sie von uns nach der Einreichung Ihres Gesuchs für den Umtausch des ausländischen Führerausweises.

Wenn Sie eine Kontrollfahrt (praktische Fahrprüfung) machen müssen, müssen innerhalb von zwei Jahren nach der bestandenen Kontrollfahrt zusätzlich eine technische Theorieprüfung machen. 

Hier finden Sie die Liste von den Ländern, die keine praktische Prüfung absolvieren müssen und das Merkblatt für die Kontrollfahrt (praktische Prüfung).

Wenn Sie eine Kontrollfahrt machen müssen, beachten Sie bitte: Die Sprache während der Kontrollfahrt ist Deutsch.

Nach dem Umtausch des ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis, schicken wir die Führerausweise aus EU-/EFTA-Staaten zurück an den Ausstellerstaat.

Führerausweise aus NICHT EU-/EFTA-Staaten schicken wir an die Kundinnen und Kunden zurück.

Führerausweise von Personen mit Ausländer-Bewilligung F, N oder S schicken wir an das Bundesamt für Migration. 

Wenn Sie bestätigen können, dass Sie sich während der Führerprüfung mindestens 12 Monate in Folge in dem Staat aufgehalten haben, der den Ausweis ausgestellt hat, kann der ausländische Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umgetauscht werden. 

Folgende Dokumente werden als Nachweise anerkannt:

  • Ab- und Anmeldebestätigung der Wohngemeinde 
  • Arbeitsvertrag
  • Schulzeugnis
  • Mietvertrag

Gebühren

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  CHF
Lernfahrausweis 40.00
Lernfahrausweis - Duplikat 15.00
Lernfahrausweis - Ersatz 15.00
Lernfahrausweis - Kantonswechsel 15.00
Lernfahrausweis - Namensänderung 15.00
Lernfahrausweis - Ausstellung zweiter Lernfahrausweis 40.00
Umtriebsentschädigung bei Nichtbezug des Lern- bzw. Führerausweises 25.00
Zulassung zur Führerprüfung 40.00
Identitätsprüfung für erstmalige Erstellung Lernfahrausweises oder Umschreibung ausländischer Führerausweis 20.00

  CHF
Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen.  
Theorieprüfung Basis 36.00
Theorieprüfung Kat. G, F oder M 25.00
ARV-Theorieprüfung (BPT) 45.00
Zusatz-Theorieprüfung Kategorie C1, D1, C oder D 45.00
Zusatz-Theorieprüfung Fähigkeitsausweis (CZV) Kat. C1, D1, C, D 67.50
Einzeltheorieprüfung 150.00
Einzeltheorieprüfung CZV 225.00
Kleingruppentheorieprüfung 75.00
Theorieprüfung nach Aufwand, pro Stunde 150.00

  CHF
Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen.  
Prakt. Führerprüfung - Kat. A, A1 oder Mofa 100.00
Prakt. Führerprüfung - Kat. B, B1, F, BE, DE, C1E, D1E, BPT (60 min.) 134.00
Kontrollfahrt (Motorräder, Leichte Motorwagen / Anhänger) 60 min. 134.00
Medizinische Kontrollfahrt (Motorräder, leichte Motorwagen / Anhänger) 90min. 201.00
Prakt. Führerprüfung - Kat. C, CE, C1, D1 (90 min.) 201.00
Kontrollfahrt (Schwere Motorwagen / Anhänger) 201.00
Prakt. Führerprüfung - Kat. D (120 min.) 268.00
Kontrollfahrt (Gesellschaftswagen) 268.00
Gespräch vor 3. Führerprüfung 67.00
Zuschlag pro auswärtige Prüfung inkl. Kilometerentschädigung 70.00
Ausserkantonale Führerprüfung - Bewilligung 20.00
Prakt. Führerprüfung nach Aufwand, pro Stunde 134.00
Kontrollfahrt nach Aufwand, pro Stunde 134.00

  CHF
Kontrollen (Verkehrskundeunterricht, Motorradgrundkurs etc.) 300.00
zusätzliche Aufwendungen, Kontrollen nach Aufwand, pro Stunde 150.00
Grundpauschale pro Mutationsfall in SARI 5.00
Pauschale Jahresgebühr SARI Nutzung, pro Fahrlehrer 0.00
Kursdatenerfassung durch das Strassenverkehrsamt Fahrlehrer ohne SARI pro Kurs 5.00
Erfassen der Kursteilnehmer Fahrlehrer ohne SARI pro Teilnehmer 1.00
Gebühr für verspätete Kursmeldung 30.00
Erfassung ausserkantonale Kursbestätigung in Papierform pro Teilnehmer 10.00
Verkehrsunterricht durch die Abteilung Administrativmassnahmen angeordnet 250.00
Gutschrift für externe Instruktoren, die VU leiten 400.00
Gutschrift für externe Instruktoren mit Fahrzeugen, die den VU leiten 440.00
Verkehrsunterricht durch die Abteilung Administrativmassnahmen angeordnet, unentschuldigtes Fernbleiben oder zu spät abgemeldet 250.00

  CHF
Ausländischer Führerausweis - Bearbeitung des Umschreibegesuches 42.00
Ausländischer Führerausweis - Umschreibung 50.00
Ausländischer Wochenaufenthalter - Bewilligung für Führerausweiszulassungsbefreiung 120.00
Übersetzungkosten Dolmetscher (Führerausweis)  
Moderatorenausbildung - Bearbeitung des Gesuches 50.00
Moderatoren - Verlängerung Moderatorenbewilligung 20.00
Führerausweis im Kreditkartenformat (Führerausweis) 35.00
Führerausweis - Änderung 15.00
Führerausweis - Internationaler Führerschein 15.00
Prüfungsbestätigung 10.00
Prüfungszulassung (militärischer Führerausweis) 10.00
Beglaubigung von Ausweisen 20.00
Beschränkte Fahrbewilligung (Weiterausbildungs-Kurs) 15.00
Ausnahmebewilligung (Weiterausbildungs-Kurs etc.) 50.00

Weiterführende Informationen

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Strassenverkehrsämter

Für dieses Thema zuständig: