Umtausch eines ausländischen Führerausweises
Wenn Sie in die Schweiz gezogen sind, müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis umtauschen. Sie haben ab Einreisedatum 12 Monate Zeit.
Inhaltsverzeichnis
Umtauschfrist 12 Monate
Den ausländischen Führerausweis müssen Sie innerhalb von einem Jahr ab Einreisedatum in die Schweiz umtauschen lassen. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein.
Nach Ablauf der Umtauschfrist dürfen Sie in der Schweiz erst wieder fahren, wenn Sie Ihren Ausweis umgetauscht haben.
Längere Frist für Personen aus der Ukraine
Personen mit Schutzstatus S haben ab Einreisedatum 24 Monate Zeit, ihren ukrainischen Führerausweis in einen Schweizerischen umzutauschen. Voraussetzung ist, dass sie keine berufsmässigen Fahrten/Transporte ausführen. Für den Umtausch muss eine Kontrollfahrt gemacht werden.
Kontrollfahrt
Je nachdem wo Ihr Führerausweis ausgestellt wurde, müssen Sie eine Kontrollfahrt machen.
Für Personen mit der Führerausweiskategorie C, D, C1, D1 oder der Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport mit der Kategorie B, C, B1, C1 oder der Spezialkategorie F kann zusätzlich eine Theorieprüfung notwendig sein.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Wenn Sie einen Führerausweis der folgenden Länder haben, müssen Sie keine Kontrollfahrt und keine Theorieprüfung machen.
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Grossbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Lichtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Zypern
Wenn Sie einen Führerausweis der folgenden Länder haben, müssen Sie keine Kontrollfahrt machen. Sie müssen aber eine Theorieprüfung machen, wenn Sie nachfolgende Füherausweiskategorien haben und diese behalten möchten: Kategorien C und D, die Unterkategorien C1 und D1 sowie für die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport mit den Kategorien B und C, den Unterkategorien B1, C1 sowie der Spezialkategorie F.
- Andorra
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Korea (Republik)
- Marokko
- Monaco
- Neuseeland
- San Marino
- Singapur
- Taiwan
- Tunesien
- USA
Beruflich Lastwagen, Car und Bus fahren
Wenn Sie beruflich in der Schweiz Lastwagen, Car oder Bus (Kategorie C, C1, D und D1) fahren möchten, müssen Sie den Schweizer Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor der ersten Fahrt besitzen.
Nach dem Gesuch zum Umtausch müssen Sie sich ärztlich untersuchen lassen. Die nötigen Unterlagen schicken wir Ihnen per Post zu, sobald wir Ihr Gesuch erhalten haben.
Wenn Sie eine Kontrollfahrt (praktische Fahrprüfung) machen müssen, müssen innerhalb von zwei Jahren nach der bestandenen Kontrollfahrt zusätzlich eine technische Theorieprüfung machen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Untersuchung.
Das Wichtigste in Kürze
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Für den Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises müssen Sie einen Sehtest machen. Die Optikerin oder der Optiker bzw. die Augenärztin oder der Augenarzt aus der Schweiz muss den Sehtest auf dem Gesuchsformular ausfüllen sowie mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig.
Wenn Sie eine Kontrollfahrt machen müssen, beachten Sie bitte: Die Sprache während der Kontrollfahrt ist Deutsch.
Nach dem Umtausch des ausländischen Führerausweises in einen Schweizer Führerausweis, schicken wir die Führerausweise aus EU-/EFTA-Staaten zurück an den Ausstellerstaat.
Führerausweise aus NICHT EU-/EFTA-Staaten schicken wir, bis auf wenige Ausnahmen (siehe Tabelle), an die Kundinnen und Kunden zurück.
Führerausweise aus diesen Nicht EU-/EFTA-Staaten schicken wir an den Ausstellerstaat zurück |
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Albanien |
Kosovo |
Montenegro |
Nordmazedonien |
Serbien |
Taiwan |
Türkei |
Grossbritannien |
Führerausweise von Personen mit Ausländer-Bewilligung F, N oder S schicken wir an das Bundesamt für Migration.
Wenn Sie bestätigen können, dass Sie sich während der Führerprüfung mindestens 12 Monate in Folge in dem Staat aufgehalten haben, der den Ausweis ausgestellt hat, kann der ausländische Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umgetauscht werden.
Folgende Dokumente werden als Nachweise anerkannt:
- Ab- und Anmeldebestätigung der Wohngemeinde
- Arbeitsvertrag
- Schulzeugnis
- Mietvertrag
Gebühren
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
CHF | |
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Lernfahrausweis | 40.00 |
Lernfahrausweis - Duplikat | 15.00 |
Lernfahrausweis - Ersatz | 15.00 |
Lernfahrausweis - Kantonswechsel | 15.00 |
Lernfahrausweis - Namensänderung | 15.00 |
Lernfahrausweis - Ausstellung zweiter Lernfahrausweis | 40.00 |
Umtriebsentschädigung bei Nichtbezug des Lern- bzw. Führerausweises | 25.00 |
Zulassung zur Führerprüfung | 40.00 |
Identitätsprüfung für erstmalige Erstellung Lernfahrausweises oder Umschreibung ausländischer Führerausweis | 20.00 |
CHF | |
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Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen. | |
Theorieprüfung Basis | 36.00 |
Theorieprüfung Kat. G, F oder M | 25.00 |
ARV-Theorieprüfung (BPT) | 45.00 |
Zusatz-Theorieprüfung Kategorie C1, D1, C oder D | 45.00 |
Zusatz-Theorieprüfung Fähigkeitsausweis (CZV) Kat. C1, D1, C, D | 67.50 |
Einzeltheorieprüfung | 150.00 |
Einzeltheorieprüfung CZV | 225.00 |
Kleingruppentheorieprüfung | 75.00 |
Theorieprüfung nach Aufwand, pro Stunde | 150.00 |
CHF | |
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Melden Sie uns Terminverschiebungen mindestens 4 Arbeitstage im Voraus. Wenn Sie zu spät oder wenn Sie gar nicht kommen oder wenn Sie Ihren Termin weniger als 4 Arbeitstage vorher (der Prüfungstag zählt nicht mit) verschieben oder abmelden, müssen Sie die Prüfungsgebühr trotzdem bezahlen. | |
Prakt. Führerprüfung - Kat. A, A1 oder Mofa | 100.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. B, B1, F, BE, DE, C1E, D1E, BPT (60 min.) | 134.00 |
Kontrollfahrt (Motorräder, Leichte Motorwagen / Anhänger) 60 min. | 134.00 |
Medizinische Kontrollfahrt (Motorräder, leichte Motorwagen / Anhänger) 90min. | 201.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. C, CE, C1, D1 (90 min.) | 201.00 |
Kontrollfahrt (Schwere Motorwagen / Anhänger) | 201.00 |
Prakt. Führerprüfung - Kat. D (120 min.) | 268.00 |
Kontrollfahrt (Gesellschaftswagen) | 268.00 |
Gespräch vor 3. Führerprüfung | 67.00 |
Zuschlag pro auswärtige Prüfung inkl. Kilometerentschädigung | 70.00 |
Ausserkantonale Führerprüfung - Bewilligung | 20.00 |
Prakt. Führerprüfung nach Aufwand, pro Stunde | 134.00 |
Kontrollfahrt nach Aufwand, pro Stunde | 134.00 |
CHF | |
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Kontrollen (Verkehrskundeunterricht, Motorradgrundkurs etc.) | 300.00 |
zusätzliche Aufwendungen, Kontrollen nach Aufwand, pro Stunde | 150.00 |
Grundpauschale pro Mutationsfall in SARI | 5.00 |
Pauschale Jahresgebühr SARI Nutzung, pro Fahrlehrer | 0.00 |
Kursdatenerfassung durch das Strassenverkehrsamt Fahrlehrer ohne SARI pro Kurs | 5.00 |
Erfassen der Kursteilnehmer Fahrlehrer ohne SARI pro Teilnehmer | 1.00 |
Gebühr für verspätete Kursmeldung | 30.00 |
Erfassung ausserkantonale Kursbestätigung in Papierform pro Teilnehmer | 10.00 |
Verkehrsunterricht durch die Abteilung Administrativmassnahmen angeordnet | 250.00 |
Gutschrift für externe Instruktoren, die VU leiten | 400.00 |
Gutschrift für externe Instruktoren mit Fahrzeugen, die den VU leiten | 440.00 |
Verkehrsunterricht durch die Abteilung Administrativmassnahmen angeordnet, unentschuldigtes Fernbleiben oder zu spät abgemeldet | 250.00 |
CHF | |
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Ausländischer Führerausweis - Bearbeitung des Umschreibegesuches | 42.00 |
Ausländischer Führerausweis - Umschreibung | 50.00 |
Ausländischer Wochenaufenthalter - Bewilligung für Führerausweiszulassungsbefreiung | 120.00 |
Übersetzungkosten Dolmetscher (Führerausweis) | |
Moderatorenausbildung - Bearbeitung des Gesuches | 50.00 |
Moderatoren - Verlängerung Moderatorenbewilligung | 20.00 |
Führerausweis im Kreditkartenformat (Führerausweis) | 35.00 |
Führerausweis - Änderung | 15.00 |
Führerausweis - Internationaler Führerschein | 15.00 |
Prüfungsbestätigung | 10.00 |
Prüfungszulassung (militärischer Führerausweis) | 10.00 |
Beglaubigung von Ausweisen | 20.00 |
Beschränkte Fahrbewilligung (Weiterausbildungs-Kurs) | 15.00 |
Ausnahmebewilligung (Weiterausbildungs-Kurs etc.) | 50.00 |
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.