Grundlagen und Daten

Leitbilder

Unser Leitbild ist die Grundlage für unser Handeln und steht für unsere gemeinsamen Werte und Ziele.

Geschäftsbericht

Im Jahr 2024 erteilten wir rund

Vorteile:

  • 712'984 Auskünfte,
  • erledigten wir 862'774 Zulassungsgeschäfte,
  • nahmen wir 65'461 Theorie- und Führerprüfungen ab,
  • führten wir 212'192 Fahrzeugprüfungen durch,
  • bearbeiteten wir 51'611 Polizeirapporte zu Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften,
  • stellten wir 1.72 Millionen Rechnungen.

ISO-zertifizierte Qualität

Kundenfreundlichkeit und Qualität stehen im Zentrum unserer Arbeit. Wir sind ISO-zertifiziert nach der Norm 9001:2015. Unsere Inspektionsstellen für Strassenfahrzeuge sind akkreditiert nach der ISO-Norm 17020:2012.

Kundenumfragen

In repräsentativen Kundenumfragen des Statistischen Amts wird die Kundenzufriedenheit in regelmässigen Abständen erhoben. 

Gebühren und AGB 2026

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Lernfahrausweise
Gebühr in Franken
Lernfahrausweis 40
Lernfahrausweis – Duplikat 20
Lernfahrausweis – Ersatz 20
Lernfahrausweis – Kantonswechsel 20
Lernfahrausweis – Namensänderung 20
Lernfahrausweis – Ausstellung eines zweiten Lernfahrausweises 40
Umtriebsentschädigung bei Nichtbezug des Lern- bzw. Führerausweises 25
Zulassung zur Führerprüfung 40
Identitätsprüfung für erstmalige Ausstellung eines Lernfahrausweises oder Umschreibung eines ausländischen Führerausweises 20
Führerausweise
Gebühr in Franken
Ausländischer Führerausweis – Bearbeitung des Umschreibgesuches 42
Ausländischer Führerausweis – Umschreibung 50
Ausländische/r Wochenaufenthalter/in – Bewilligung für Führerausweis-Zulassungsbefreiung 120
Führerausweis – Übersetzungskosten für Dolmetscher/in nach Aufwand
Ausbildung WAB-Moderator/in – Bearbeitung des Gesuchs 50
Verlängerung Bewilligung WAB-Moderator/in 20
Führerausweis 40
Führerausweis – Expressversand 35
Führerausweis – Änderung 20
Internationaler Führerausweis 20
Prüfungsbestätigung 10
Militärischer Führerausweis – Prüfungszulassung 10
Beglaubigung von Ausweisen 20
Beschränkte Fahrbewilligung für WAB-Kurs 20
Ausnahmebewilligung für WAB-Kurs etc. 50
Theorieprüfungen
Gebühr in Franken
Theorieprüfung – Basis 36
Theorieprüfung – Kategorie G, F, M 25
Theorieprüfung – ARV/BPT 45
Zusatz-Theorieprüfung – Kategorie C1, D1, C, D 45
Zusatz-Theorieprüfung 1–3 – Fähigkeitsausweis CZV/EPS Kategorie C1, D1, C, D (je Teilprüfung) 45
Zuschlag Einzeltheorieprüfung 100
Einsicht in die Theorieprüfung 20
Praktische Führerprüfungen
Gebühr in Franken
Praktische Führerprüfung / Kontrollfahrt — Kategorie A, A1 134
Praktische Führerprüfung / Kontrollfahrt — Kategorie B, B1, F, BE, DE, C1E, D1E, BPT 134
Praktische Führerprüfung / Kontrollfahrt — Kategorie C, C1, CE, D1 201
Praktische Führerprüfung / Kontrollfahrt — Kategorie D 201
Praktische Führerprüfung – Kategorie C, C1, CE, D1 268
Zeitzuschlag angeordnete Kontrollfahrt (mit / ohne Arzt) 75
Ausserkantonale Führerprüfung — Bewilligung 20
Spezielle Abklärungen im Bereich Führerprüfungen nach Aufwand, pro Stunde 150
Verkehrsunterricht, Persönliche Grundschulung, Verkehrskundeunterricht
Gebühr in Franken
Kontrolle Verkehrskundeunterricht, Motorrad-Grundkurs etc. 300
– Zusätzliche Aufwendungen, Kontrollen nach Aufwand, pro Stunde 150
Pauschale Jahresgebühr für SARI-Nutzung, pro Fahrlehrer/in gratis
Grundpauschale pro Mutationsfall in SARI 5
Kurseröffnung durch StVA pro Kurs 5
Mutation pro Person/Kurs in SARI 1
Verspätete Kursmeldung 30
Verkehrsunterricht (durch Abteilung Administrativmassnahmen angeordnet) 150
Verkehrsunterricht (durch Abteilung Administrativmassnahmen angeordnet) – bei unentschuldigtem Fernbleiben oder zu später Abmeldung 150

Fahrzeugausweise
Gebühr in Franken
Fahrzeugausweis 42
Fahrzeugausweis – Duplikat 20
Fahrzeugausweis – Eintrag von Auflagen 20
Fahrzeugausweis – Änderung (Name, Nationalität, Versicherung, Anhängelast, Gewichtsangaben, Platzzahl, Karosserieform, Hubraum, Farbeintrag, Eintrag und Löschung besonderer Verwendung) 20
Fahrzeugausweis für Motorfahrrad 20
Fahrzeugausweis für Motorfahrrad – Duplikat 20
Bewilligung für Motorfahrrad-Fahrten ohne Zulassung 60
Landwirtschaftliches Fahrzeug – provisorischer Fahrzeugausweis 20
Wechselschild – Motorwagen und gewerbliches Fahrzeug, pauschal 50
Wechselschild – Arbeitsmaschinen und alle übrigen Fahrzeuge, pauschal 30
Halbjährliche Rechnungsstellung der Verkehrsabgabe, Zuschlag pro Rechnung 8
Erfassung einer Verfügung 178 «Halterwechsel verboten» ab Papierformular (ohne Auflagen-Eintrag) 30
Bewilligungen Fahrzeuge
Gebühr in Franken
Bewilligung Fahrzeugüberführung ins Ausland («Export-Schilder») 120
Bescheinigung der Fahrzeugzulassung 20
Ersatz-Fahrzeugausweis 50
Genereller Fahrzeugausweis 60
Tagesausweise
Gebühr in Franken
Tagesausweis: siehe separate Auflistung D  
Prüfungen von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen oder Dokumenten/Akten
Gebühr in Franken
Technische Prüfung von Fahrzeugen, pro Prüfeinheit/Takt 30
Fahrzeugprüfung – Fernbleiben oder zu spätes Erscheinen, pro Prüfeinheit / Takt 30
Prüfen von technischen Änderungen, pro Prüfeinheit / Takt 30
Blau-/Gelblicht – Prüfung inkl. Eintrag 60
Fahrschulfahrzeug – erstmalige Abnahme 60
Fahrzeug-Prüfbericht 13.20 A – Kontrolle 30
Fahrzeugprüfung – auswärtig in Garagenbetrieb, pro Tag (8 Arbeitsstunden) 1440
Fahrzeugprüfung – auswärtig in Garagenbetrieb, pro Tag (9 Arbeitsstunden) 1620
Fahrzeugprüfung – Zuschlag für auswärtige Prüfung, mehrere Fahrzeuge, max. 100 Fr. pro Ort, Tag und Kundin/Kunde 100
Administrative Prüfung und Bewilligung der Gelblichter 30
ADR-Bewilligung 60
ADR-Bewilligung – Verlängerung 30
Motorfahrrad – Bewilligung technische Abnahme 300
Motorfahrrad – Gruppenprüfung, pro Fahrzeug 12
Motorfahrrad – technische Fachprüfung 200
Technisch-administrative Prüfung oder Abklärung nach Aufwand, pro Stunde 180
Technisch-praktische Prüfung nach Aufwand, pro Stunde 180
Ausstellen einer Bewilligung/Bescheinigung nach Aufwand, pro Stunde 180
Fahrzeugprüfung – Zuschlag für auswärtige Prüfung
(ohne Prüfungen auf Traktorentour-Plätzen)
20
Administrative Prüfung Anhängelast 30
Ermittlung der Rabattberechtigung 30
Technische Prüfung Gewichtsänderung 20
Reparaturbestätigungsverfahren (Garagenbestätigung) 20
Kontrollschilder
Gebühr in Franken
Kontrollschild – Neuanfertigung, pro Einzelschild 20
Kontrollschild – Neuanfertigung, pro Paar 40
Kontrollschilder-Deponierung – Verlängerung um 12 Monate 50
Kontrollschildereinlösung 30
Kontrollschild – Übertragung 60
Administrative Aufwände
Gebühr in Franken
Unzulässige Buchung, Verschiebung oder Abtausch von Prüfungsterminen 20
Zuschläge dritte / vierte Prüfung und Kontrollfahrten 20

Änderung/Ergänzung Sonderbewilligung
Gebühr in Franken
Änderung/Ergänzung Sonderbewilligung inkl. Ausweis, pro Fahrzeug 20
Nachtfahrbewilligungen
 
siehe separate Aufstellung B  
   
Sonntagsfahrbewilligungen
Gebühr in Franken
siehe separate Aufstellung B  
Stundenplanbewilligung ARV 40
Übrige Bewilligungen
Gebühr in Franken
Dauerbewilligung 60
Abschlepprolli – höhere Geschwindigkeit inkl. technische Prüfung 50
Einzelbewilligung (nach Aufwand gemäss Ziff. 7. andere Tarife) 50
Erneuerung Jahresbewilligung 60
Import-/Transitbescheinigung 50
Tagesbewilligung 40
Parkkarten für gehbehinderte Personen
Gebühr in Franken
Parkkarte für gehbehinderte Person – Erstausstellung und Erneuerung  20
Parkkarte für gehbehinderte Person – Duplikat 20
Kollektivfahrzeugausweis
Gebühr in Franken
Händlerschild – Betriebseinrichtung überprüfen vor Ort 250
Händlerschild – Entzugsverfügung 200
Händlerschild – Erste Fähigkeitsprüfung für Bewerber/in 180
Händlerschild – Prüfung der Unterlagen 40
Händlerschild – Ausstellung der Verfügung 40
Händlerschild – Verwarnung 200
Händlerschild – Überprüfung nach Aufwand, pro Stunde 180
Selbstabnahmebewilligung
Gebühr in Franken
Selbstabnahmebewilligung – Entzugsverfügung 200
Selbstabnahmebewilligung – erstmalige Erteilung 300
Selbstabnahmebewilligung – Überprüfung in Verbindung mit Händlerschildkontrolle 300
E-Learning-Selbstabnahmekurs – pro Person (inkl. Kurs-Unterlagen) 100
Selbstabnahmebewilligung – Verwarnung 200
Selbstabnahme – Bestätigung 50
Selbstabnahme – Ausstellung der Verfügung 40
Selbstabnahme nach Aufwand, pro Stunde  180

Fahrverbote (Entzug, Verweigerung, Aberkennung, Sperr- / Wartefrist)
Gebühr in Franken
Fahrverbot – bis 6 Monate 390
Fahrverbot – 7 bis 12 Monate 410
Fahrverbot – ab 13 Monate oder auf unbestimmte Zeit 430
Fahrverbot – nach negativer oder nicht absolvierter verkehrsmedizinischer Untersuchung 250
Fahrverbot – vorsorglich ohne Verkehrsregelverletzung 250
Entzug/Verweigerung des Lernfahrausweises – wegen Prüfungsversagens 120
Zusatz-Entzug/Aberkennung – wegen Nichtabsolvierung Verkehrsunterricht 200
Fahrverbot – nach negativer Führerprüfung oder Kontrollfahrt 120
Fahrverbot – nach Ablehnung des prüfungsfreien Austausches des ausländischen Führerausweises 100
Ungültigkeit des Führerausweises wegen nachträglich festgestellter Nichterfüllung der Voraussetzungen für Umtausch eines ausländischen in einen Schweizer Ausweis 200
Fahrverbot – wegen Krankheit, Alter und Gebrechen (ohne Widerhandlung SVG) 80
Aberkennung des ausländischen Führerausweises wegen Umgehung der Schweizer Zuständigkeit (ohne zusätzliche Widerhandlungen) 200
Entzugsverfahren / Anordnung einer Führerprüfung
Gebühr in Franken
Abkürzung der Entzugsdauer 250
Umwandlung eines vorsorglichen in einen definitiven Entzug 250
Selbständige Anordnung einer medizinischen, verkehrspsychologischen Untersuchung, einer neuen Führerprüfung oder einer Kontrollfahrt 200
Massnahme-Anpassungen bei nicht fristgerecht wahrgenommenem rechtlichen Gehör 100
Verfahrensleitende Verfügungen (Nichteintreten, Verweigerung Akteneinsicht etc.) 200
Wiedererteilung, Ablehnung der Fahrberechtigung
Gebühr in Franken
Wiedererteilung der Fahrberechtigung nach Entzug mit Widerhandlung SVG 250
Provisorische Wiedererteilung des Führerausweises nach Vorlage Arztzeugnis 100
Wiedererteilung der Fahrberechtigung nach Entzug ohne Widerhandlung SVG 100
Ablehnung der Wiedererteilung 250
Aufhebung Entzug / Verweigerung wegen Prüfungsversagens 50
Verkehrsunterricht / Anordnungen mit oder ohne Auflagen
Gebühr in Franken
Selbständige Anordnung von Auflagen 150
Anordnung Verkehrsunterricht 150
Ärztliche Zeugnisbeurteilung Gemäss Rechnung
Arzt / Institut
Verwarnungen/Vollzugsaufschub-Gesuche
Gebühr in Franken
Verwarnung Motorfahrzeug- und Schiffsführer/in 290
Vollzugsaufschub-Gesuche 50

Die obigen Gebühren reduzieren sich in folgenden Fällen auf die Hälfte:

Wenn eine Massnahme lediglich die Spezialkategorien F, G und M oder eine Kategorie betrifft, für die kein Führerausweis erforderlich ist und auch die der Massnahme zugrunde liegende Widerhandlung nicht mit einem Fahrzeug einer Haupt- oder Unterkategorie begangen wurde.

Oder wenn Personen betroffen sind, die im Zeitpunkt des Vorfalls noch unter 18 Jahre alt waren (ausgenommen bei ärztlicher Zeugnisbeurteilung).

Schiffsausweis
Gebühr in Franken
Schiffsausweis 50
Schiffsausweis – Depot 20
Schiffsausweis – Duplikat 40
Schiffsausweis – Kantonswechsel, Namensänderung 40
Ersatzschiffsausweis 20
Motorwechsel Schiffsausweis 30
Versicherungswechsel für Schiffe 30
Schiffsführerausweis
Gebühr in Franken
Schiffsführerausweis 50
Schiffsführerausweis – Duplikat 40
Schiffsführerausweis – Kantonswechsel, Namensänderung 40
Schiffsführerausweis – Änderung 20
Internationales Fähigkeitszeugnis 50
Praktische Führerprüfungen
Gebühr in Franken
Schiffsführer - prakt. Prüfung Kat. A, A (beschränkt auf Segelschiff) oder Kat. D 140
Schiffsführer - prakt. Prüfung, Kat. B oder C 420
Schiffsführerprüfung nach Aufwand, pro Stunde 140
Schiffsführerprüfung - an einem anderen Ort im Kt. ZH 30
Theorieprüfungen
Gebühr in Franken
Schiffsführer-Theorieprüfung – Kategorie A, D, E 40
Schiffsführer-Theorieprüfung – Kategorie B 140
Schiffsführer-Theorieprüfung – Kategorie C 80
Theorie-Zusatzprüfung, Kategorie B, Gewässer- oder Zusatz- oder Grundkenntnisse 40
Schiffsführer-Theorieprüfung – nach Aufwand, pro Stunde 150
Schiffsprüfung
Gebühr in Franken
Schiffsprüfung – nach Leistung und Länge: siehe separate Auflistung C  
Schiffsprüfung – nach Aufwand, pro Stunde 140
Schiffsprüfung – Prüfungen / Abklärungen nach Aufwand, pro Stunde 140
Schiffsprüfung – Zuschlag für auswärtig e Prüfung, Schiff ohne Maschinenantrieb 10
Schiffsprüfung – Zuschlag für auswärtige Prüfung, Schiff mit Maschinenantrieb 20
Bewilligung für ausserkantonale Prüfung 30
Kollektivschiffsausweis/Bewilligungen
Gebühr in Franken
Kollektivschild – Betriebseinrichtung überprüfen vor Ort nach Aufwand, pro Stunde 140
Kollektivschild – Entzugsverfügung 150
Kollektivschild – Prüfung der Unterlagen 40
Kollektivschild – Ausstellung der Verfügung 40
Kollektivschild – Verwarnung 150
Kollektivschild – Überprüfung nach Aufwand, pro Stunde 140
Sonderbewilligung oder Ausnahmebewilligung für Personentransport auf Güterschiff 50
Bewilligung für ausserkantonale Prüfung 30
Diverses Schiffe
Gebühr in Franken
Aufforderung zur Adressänderung 20
Kranbenützung der Seepolizei pro 30 Minuten 100
Benützung Abdampfanlage Seepolizei, pro 30 Minuten 100
Verfügung bei Schiffsausweisentzug 60
Einzug des Schiffausweises durch die Polizei 180
Schiffsprüfungen nach Leistung und Länge
Gebühr in Franken
gemäss separater Aufstellung C  
   

Versicherung
Gebühr in Franken
Ausbildungsbewilligung für Lastwagenführer-Lernende 20
Ausbildungsbewilligung für Lastwagenführer-Lernende – Verlängerung  20
Bewilligung für sportliche Veranstaltung (Art. 95 VRV) nach Aufwand
Bewilligung für Personentransporte an Umzügen nach Aufwand
Haftpflichtversicherung – Auftrag zum Einzug der Kontrollschilder / des Fahrzeugausweises an die Polizei 180
Motorfahrrad – Versicherungsprämie 14.10
Versicherungsaufhebung bei Entzugsverfügung 60
Halterauskunft – pro Kontrollschild 10
Halterauskunft – nach Aufwand, pro Stunde 120
Verfügungen, Anzeigen und Auflagen
Gebühr in Franken
Ausschreibung im Schweizer Fahndungsregister 50
Fahrzeugprüfung – Auftrag zum Einzug der Schilder und/oder des Fahrzeugausweises durch die Polizei 180
Fahrzeugprüfung – Verfügung des Entzugs der Kontrollschilder und/oder des Fahrzeugausweises 60
Entzugsverfügung infolge einer Fahrzeug-Rückrufaktion 80
Fahrzeugzulassung – Auftrag zum Einzug der Schilder und/oder des Fahrzeugausweises durch die Polizei 180
Fahrzeugzulassung – Verfügung des Entzugs der Kontrollschilder 60
Administrativmassnahme – Polizeiauftrag zum Einzug des Führerausweises 180
Mahngebühr für 2. Mahnung / Verfügung 20
Betreibungsgebühr 10
Löschung des Eintrags im Betreibungsregister 50
Schwerverkehrsabgabe – Auftrag zum Einzug der Schilder und/oder des Fahrzeugausweises durch die Polizei 180
Schwerverkehrsabgabe – Verfügung des Entzugs der Kontrollschilder 60
Sicherstellungsverfügung 170
Verkehrsabgaben – Auftrag zum Einzug der Schilder und/oder des Fahrzeugausweises durch die Polizei 180
Verkehrsabgaben - Verfügung des Entzugs der Kontrollschilder 60
Befreiung von der Gurtentragpflicht 20

Diverse Tarife
Gebühr in Franken
Verwaltungsaufwand für die Weiterverrechnung einer Rechnung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM) 30
Postversand eines IVZ-Registerauszugs 20
Zweit- oder Mehrversand von Verfügungsexemplaren 30
Bearbeitungsgebühr bei Ratenzahlung
20
Motorfahrrad-Vignette (ohne Versicherung) 8
Informationszugang gemäss IDG/IDV  nach §35 und
Anhang IDV

Dem Strassenverkehrsamt in Verfahren entstehende Barauslagen werden den betreffenden Kundinnen und Kunden im entstandenen Umfang weiterverrechnet.

In besonders aufwändigen Verfahren (namentlich mit
zahlreichen Eingaben, Abklärungsaufwand oder umfangreichen Rechtsschriften) können die in dieser Verfügung aufgeführten Gebühren bis zum Doppelten, in Ausnahmefällen bis zum Vierfachen, erhöht werden.

Weitere Amtshandlungen, welche in der vorstehenden
Verfügung nicht bezeichnet sind, entsprechend dem Zeitaufwand, bis 500 Fr.

Nachtfahrbewilligung
Gebühr in Franken
1 Nacht 35
bis 3 Nächte 45
bis 15 Nächte 70
bis 30 Nächte 85
bis 90 Nächte 110
bis 180 Nächte 130
Jahresbewilligung 210
Kombination von Nachtfahrt- und Sonntagfahrbewilligung (pro Fahrzeug)
Gebühr in Franken
Nachtfahrbewilligung für 1 Nacht inkl. Sonntagfahrtbewilligung 47
Nachtfahrbewilligung für 3 Nächte inkl. Sonntagfahrtbewilligung 63
Nachtfahrbewilligung für 15 Nächte inkl. Sonntagfahrtbewilligung 88
Nachtfahrbewilligung für 30 Nächte inkl. Sonntagfahrtbewilligung 109
Nachtfahrbewilligung für 90 Nächte inkl. Sonntagfahrtbewilligung 140
Nachtfahrbewilligung für 180 Nächte inkl. Sonntagfahrtbewilligung 166
Nachtfahrbewilligung für 1 Jahr inkl. Sonntagfahrtbewilligung 258
Sonntagsfahrbewilligung (pro Fahrzeug)
Gebühr in Franken
1 Sonntag 35
bis 3 Sonntage 45
bis 5 Sonntage 70
bis 15 Sonntage 110
bis 30 Sonntage 130
Jahresbewilligung 210
Kombination von Sonntag- und Nachtfahrtbewilligung (pro Fahrzeug)
Gebühr in Franken
Sonntagsfahrbewilligung für 1 Sonntag inkl. Nachtfahrtbewilligung 47
Sonntagsfahrbewilligung für 3 Sonntage inkl. Nachtfahrtbewilligung 63
Sonntagsfahrbewilligung für 5 Sonntage inkl. Nachtfahrtbewilligung 88
Sonntagsfahrbewilligung für 15 Sonntage inkl. Nachtfahrtbewilligung 134
Sonntagsfahrbewilligung für 30 Sonntage inkl. Nachtfahrtbewilligung 160
Sonntagsfahrbewilligung für 1 Jahr inkl. Nachtfahrtbewilligung 246

Die zusätzlichen Verkehrsabgaben für Ausnahmetransporte und -fahrzeuge sind in einer separaten Verfügung geregelt.   

Schiffe mit/ohne Maschinenantrieb
Gebühr in Franken
Schiffe ohne Maschinenantrieb (Ruderboote und Pedalos) 30
Schiffe mit Maschinenantrieb bis und mit 6 kW (Motorschiffe) 45
Schiffe mit Maschinenantrieb über 6 kW mit Aussenbordmotor
Gebühr in Franken
bis 6 m Länge 60
über 6 m Länge 90
Schiffe mit Maschinenantrieb über 6 kW mit Innenbordmotor
Gebühr in Franken
bis 6 m Länge 90
bis 6 m Länge 120
bis 9 m Länge 135
über 9 m Länge 180
Segelschiffe ohne Maschinenantrieb
Gebühr in Franken
bis 6 m Länge 30
bis 8 m Länge 45
über 8 m Länge 60
Segelschiffe mit Maschinenantrieb mit Aussenbordmotor
Gebühr in Franken
bis 6 m Länge 45
bis 7 m Länge 60
bis 8 m Länge 75
über 8 m Länge 90
Segelschiffe mit Maschinenantrieb mit Innenbordmotor
Gebühr in Franken
bis 6 m Länge 60
bis 7 m Länge 75
bis 8 m Länge 90
bis 9 m Länge 150
über 9 m Länge 120
Schwimmende Geräte und Güterschiffe
Gebühr in Franken
Schwimmende Geräte ohne eigenen Maschinenantrieb 90
Schwimmende Geräte mit Maschinenantrieb (Kategorie E) 135
Güterschiffe (Kategorie C) 180
Prüfung nach Beanstandung
Gebühr in Franken
Nachkontrolle 20
Teilprüfung, technische Änderung 40
Schallmessung
90
Zuschlag für die erstmalige Zulassung nicht typengeprüfter Schiffe
Gebühr in Franken
Schiffe ohne Maschinenantrieb 35
Schiffe mit Maschinenantrieb bis und mit 30 kW 50
Schiffe mit Maschinenantrieb über 30 kW 80
Schiffe von besonderer Bauart 100
Allgemeine Zuschläge
Gebühr in Franken
Teilprüfung (technische Änderung) nach Aufwand
Kontrolle an Land, Zeitaufwand pro angebrochene 30 Minuten 40
Gebühren für typengeprüfte Schiffe ohne technische Kontrolle
Gebühr in Franken
Schiffe ohne Maschinenantrieb 30
Schiffe mit Maschinenantrieb 50

Fahrzeuge mit Gesamtgewicht
unter 3'500 kg
24 Std.
24 Std.
72 Std.
96 Std.
je weitere
24 Std.
Versicherungsprämie
für folgende Fahrzeuge
22.60 35.70 44.60 51.50 11.20
Fahrzeuge mit Gesamtgewicht
unter 3'500 kg
24 Std.
24 Std.
72 Std.
96 Std.
Leichter Motorwagen 62.50 75.00 87.50 100.00
Leichter Sattelschlepper 62.50 75.00 87.50 100.00
Leichte Arbeitsmaschine 62.50 75.00 87.50 100.00
Gewerblicher Traktor 75.00 100.00 125.00 150.00
Gewerbliche Arbeitskarren 56.20 62.40 68.60 74.80
Gewerbliche Motorkarren 56.20 62.40 68.60 74.80
Gewerbliche Motor-Einachser 56.20 62.40 68.60 74.80
Landw. Motorfahrzeuge 56.20 62.40 68.60 74.80
Landw. Arbeitsmaschine 56.20 62.40 68.60 74.80
Motorrad 56.20 62.40 68.60 74.80
Kleinmotorrad 56.20 62.40 68.60 74.80
Anhänger (keine Versicherung) 56.20 62.40 68.60 74.80
Fahrzeuge mit Gesamtgewicht
über 3'500 kg
24 Std.
24 Std.
72 Std.
96 Std.
je weitere
24 Std.
Versicherungsprämie
für folgende Fahrzeuge
33.40 54.60 67.10 52.80 16.70
Fahrzeuge mit Gesamtgewicht
über 3'500 kg
24 Std.
24 Std.
72 Std.
96 Std.
Schwerer Motorwagen 75.00 100.00 125.00 150.00
Schwerer Sattelschlepper 75.00 100.00 125.00 150.00
Gewerblicher Traktor 75.00 100.00 125.00 150.00
Schwere Arbeitsmaschine 62.50 75.00 87.50 100.00
Gewerbliche Arbeitskarren 56.20 62.40 68.60 74.80
Gewerbliche Motorkarren 56.20 62.40 68.60 74.80
Gewerbliche Motor-Einachser 56.20 62.40 68.60 74.80
Landw. Motorfahrzeuge 56.20 62.40 68.60 74.80
Landw. Arbeitsmaschine 56.20 62.40 68.60 74.80
Anhänger (keine Versicherung) 56.20 62.40 68.60 74.80

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich hat die Kompetenz, Kontrollschilder mit weissem Grund für Motorwagen und Motorrad-Kontrollschilder für die Online-Auktion sowie diejenigen Kontrollschilder, die ausserhalb der Online-Auktion zum Festpreis vergeben werden, auszuwählen. Die Einzelheiten der Online-Auktion und der Direktvergabe regelt das Strassenverkehrsamt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 3a und § 3b Verkehrsabgabenverordnung, VAV). Die Kontrollschilder bleiben Eigentum der Behörde (Art. 87 Abs. 5 Verkehrszulassungsverordnung, VZV).


Neben den ordentlichen Zulassungsgebühren wird für die Direktvergabe von Kontrollschildern eine zusätzliche Gebühr erhoben, welche von der Sicherheitsdirektion festgelegt wird (§ 14 Verkehrsabgabengesetz und § 3b Abs. 2 VAV).

Preisstruktur für die Direktvergabe von Kontrollschildern mit weissem Grund für Motorwagen:

Nummernbereich
Preis in Franken
 
100 000 – 199 999 350  
200 000 – 299 999 300  
300 000 – 399 999 300  
400 000 – 499 999 300  
500 000 – 599 999 300  
600 000 – 699 999 250  
700 000 – 799 999 250  
800 000 – 899 999 250  
900 000 – 999 999 250  
ab 1 000 000 300  

Kontrollschilder, deren Ziffernfolge ein bestimmtes Muster (sog. Pattern) aufweisen, werden für Fr. 500 abgegeben.


Das Strassenverkehrsamt bestimmt diese Kontrollschilder und führt sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf.

Preisstruktur für die Direktvergabe von Motorrad-Kontrollschildern

Nummernbereich
Preis in Franken
 
10 000 – 19 999 350  
20 000 – 29 999 300  
30 000 – 39 999 300  
40 000 – 49 999 300  
50 000 – 59 999 300  
60 000 – 69 999 250  
70 000 – 79 999 250  
80 000 – 89 999 250  
90 000 – 99 999 250  
100 000 – 199 999 250  

Motorrad-Kontrollschilder, deren Ziffernfolge ein bestimmtes Muster (sog. Pattern) aufweist, werden wie folgt abgegeben:

Anzahl Nummern
Preis in Franken
 
sechsstellige Nummer 350  
fünfstellige Nummer 500  

Das Strassenverkehrsamt bestimmt diese Kontrollschilder und führt sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Kontrollschild-Auktion und die Direktvergabe von verfügbaren Kontrollschildern online sowie der Direktvergabe spezieller Kontrollschilder am Schalter desStrassenverkehrsamts des Kantons Zürich.

Stand 1. Januar 2026

1. Anwendungsbereich und Geltung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich (Strassenverkehrsamt) und den natürlichen und juristischen Personen, welche die Website zur Kontrollschild Auktion-Auktion bzw. Direktvergabe Online bzw. an den Standorten nutzen. Inhalt sind Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertragsverhältnis für beide Parteien ergeben. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich behält sich vor, die AGB anzupassen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

Die Kontrollschilder bleiben Eigentum der Behörde (Art. 87 Abs. 5 VZV). Die Halterin oder der Halter ist nicht berechtigt, darüber zu verfügen, insbesondere nicht, die Kontrollschilder öffentlich zu versteigern.

2. Teilnahmeberechtigung

An den Auktionen dürfen alle Personen teilnehmen, die uneingeschränkt handlungsfähig im Sinne der Art. 12 - 16 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sind und zum Bezug eines Kontrollschilds des Kantons Zürich berechtigt sind. Dasselbe gilt für die verfügbaren Kontrollschilder der Onlinevergabe sowie die Vergabe an den Standorten.

3. Registrierung

3.1 Für Online-Auktion

Wer bei der Kontrollschild-Auktion des Strassenverkehrsamts mitbieten will, muss sich zuvor online registrieren und durch Anklicken des Felds «Ja, ich erkläre mich mit den Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden» die zum Zeitpunkt der Auktion gültigen AGB akzeptieren. Die aktuelle Version der AGB ist auf der Website abrufbar. Die Registrierung ist kostenlos.

Die vom Strassenverkehrsamt bei der Registrierung erfragten Angaben müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, sind die Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, ihre Daten spätestens vor der Teilnahme an einer neuen Auktion zu korrigieren. Ein Anspruch auf eine Registrierung besteht nicht. Das Strassenverkehrsamt behält sich das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen beziehungsweise zu löschen.

Das Strassenverkehrsamt behält sich insbesondere vor, die Identität der registrierten Personen zu überprüfen. Letztere sind verpflichtet, im Falle einer solchen Überprüfung mitzuwirken und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Kommt die Person ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, wird die Registrierung gelöscht. Weiter kann das Strassenverkehrsamt Benutzerinnen und Benutzer, die ein ersteigertes Kontrollschild nicht beziehen oder falsche Angaben gemacht haben erfassen, von laufenden und von künftigen Auktionen ausschliessen.

Das Strassenverkehrsamt kann von den registrierten Personen Kreditkartendaten, einen anderen Bonitätsnachweis oder die vorgängige Zahlung eines Depots verlangen. Ab einem Steigerungsbetrag von 50'000 Franken muss zur Sicherheit ein Betrag von 1'000 Franken mit Kredit-/Debitkarte oder TWINT bezahlt werden. Die Aufforderung erfolgt automatisch, wenn ein Gebot über 50'000 Franken abgegeben wird. Mit der Registrierung erteilen die Personen ihr Einverständnis, dass das Strassenverkehrsamt nach seinem Ermessen Bonitätsabklärungen vornehmen kann. Es kann bei Personen, deren Bonität in Frage gestellt ist, die Registrierung löschen resp. diese von laufenden und künftigen Auktionen ausschliessen. 

3.2 Für Direkterwerb & Anfrage
freie Kontrollschilder (online)

Wer bei der Onlinevergabe des Strassenverkehrsamts ein Kontrollschild erwerben will, muss sich zuvor online registrieren und durch Anklicken des Felds «Ich habe die Verordnung über die Versteigerung gelesen und anerkenne diese» akzeptieren und
erklärt sich somit mit den Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Die aktuelle Version der AGB ist auf der Website abrufbar. Die Registrierung ist kostenlos.

Die vom Strassenverkehrsamt bei der Registrierung erfragten Angaben müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, sind die Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, ihre Daten spätestens vor der Teilnahme an einem Direkterwerb oder der Anfrage eines freien Kontrollschildes zu korrigieren. Ein Anspruch auf eine Registrierung besteht nicht. Das Strassenverkehrsamt behält sich das Recht vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen beziehungsweise zu löschen. Das Strassenverkehrsamt behält sich insbesondere vor, die Identität der registrierten Personen zu überprüfen. Letztere sind verpflichtet, im Falle einer solchen Überprüfung mitzuwirken und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Kommt die Person ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, wird die Registrierung gelöscht. Weiter kann das Strassenverkehrsamt Benutzerinnen und Benutzer, die ein erworbenes Kontrollschild nicht beziehen oder falsche Angaben gemacht haben erfassen, von laufenden und von künftigen Direkterwerben oder Abfragen von freien Kontrollschildern ausschliessen.

4. Auktion / Direkterwerb & Anfrage freie
Kontrollschilder (online)

4.1 Für Online-Auktion

Zur Auktion gelangen Kontrollschilder mit weissem Grund für Motorwagen und Motorräder. Die verfügbaren Kontrollschilder werden auf der Auktions-Website des Strassenverkehrsamts publiziert. Das Strassenverkehrsamt behält sich vor, bis zum Auktionsende noch Änderungen am Angebot vorzunehmen. Es werden keine weiteren Auskünfte über die Verfügbarkeit von Kontrollschildern erteilt.

Es ist verboten, Gebote unter einem falschen Namen zu tätigen, auch wenn das System diese technisch akzeptiert hat. Das Strassenverkehrsamt behält sich vor, die Identität der registrierten Personen zu überprüfen. Letztere sind verpflichtet, im Falle einer solchen Überprüfung mitzuwirken und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Kommt die Person ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, wird die Registrierung gelöscht und das Strassenverkehrsamt kann die betroffene Person von laufenden und von künftigen Auktionen ausschliessen.

Alle Benutzerinnen und Benutzer, die bei einer Auktion mitbieten, sind so lange an ihr Gebot gebunden, bis dieses durch ein höheres Gebot erlischt. Ab einem Steigerungsbetrag von 50'000 Franken muss zur Sicherheit ein Betrag von 1'000 Franken mit Kredit-/Debitkarte oder TWINT bezahlt werden. Das Geld wird nach der Auktion zurückerstattet, wenn das Kontrollschild nicht ersteigert wird. Bei einem Zuschlag an die meistbietende Person, wird der Betrag von 1'000 Franken beim Rechnungsbetrag als Anzahlung in Abzug gebracht.

Die Änderung oder Rücknahme eines Gebots ist nicht möglich. Dies gilt auch für Gebote, die durch den Bietagenten abgegeben werden, den Benutzerinnen und Benutzer einrichten können. Das Strassenverkehrsamt selbst gibt keine Gebote ab. Mitarbeitende des Strassenverkehrsamts dürfen sich privat an den Auktionen beteiligen.

Die mitbietenden Benutzerinnen und Benutzer werden auf ihren Wunsch hin bei Eingang eines höheren Gebots durch Mail oder SMS informiert. In der Schlussphase gilt nur noch die direkte Kommunikation über das Internet.

Die Dauer der Versteigerung ist grundsätzlich auf einen durch das Strassenverkehrsamt bestimmten Zeitraum beschränkt. Das voraussichtliche Ende der Versteigerung wird angezeigt. Ein höchstes Gebot muss mindestens fünf Minuten bestehen. Erfolgt während dieser Zeit ein höheres Gebot, wird die Zeit ab dem zuletzt eingegangenen Gebot um weitere fünf Minuten verlängert. Es gilt die auf der Website angezeigte Systemzeit. Das Strassenverkehrsamt behält sich das Recht vor, die Auktion zu verlängern oder vorzeitig abzubrechen.

Das Strassenverkehrsamt haftet nicht für Gebote, die aufgrund technischer Probleme nicht registriert oder akzeptiert werden. Dasselbe gilt für zu spät zugestellte oder fehlerhafte Mails sowie SMS-Meldungen. Sollte die Auktion aufgrund von technischen Störungen, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehlern, Missbräuchen oder Schädigungen Dritter, höherer Gewalt etc. nicht planmässig und korrekt durchgeführt werden können, behält sich das Strassenverkehrsamt das Recht vor, die Auktion für ungültig zu erklären.

Der verbindliche Nutzungsvertrag für das Kontrollschild, der eine Schuldanerkennung im Sinne eines Rechtsöffnungstitels darstellt, kommt zum Zeitpunkt der elektronischen Schliessung der Auktion zustande. Die mitbietenden Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich mit ihrem Gebot, das in der jeweiligen Auktion dargestellte Kontrollschild zu den in den AGB genannten Konditionen und zum gebotenen Preis zu übernehmen, falls sie bei Auktionsende den Zuschlag erhalten.

Der Zuschlag kann nur bei Geboten erfolgen, die von Personen abgegeben werden, die nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) zum Bezug eines Kontrollschilds im Kanton Zürich berechtigt sind. Das Strassenverkehrsamt behält sich vor, diese Berechtigung vor einem Zuschlag zu prüfen und diesen nicht zu erteilen, wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist. Die steigernde Person ist verpflichtet, bei diesen Abklärungen mitzuwirken und die notwendigen Dokumente einzureichen. Kommt sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist das Strassenverkehrsamt berechtigt, den Zuschlag zu verweigern.

Der Zuschlag erfolgt an die meistbietende Person, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach den vorliegenden AGB erfüllt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Zuschlag des ersteigerten Kontrollschilds der oder dem Meistbietenden per E-Mail mitgeteilt.

Diese Mitteilung umfasst eine Bestätigung über die Registrierungsangaben, die Kontrollschildnummer, den zu bezahlenden Preis, die Zahlungsmodalitäten und weitere Informationen für den Kontrollschild-Bezug bzw. Kontrollschild-Umtausch zugesandt. Diese Bestätigung ist der Bezugsschein für das Kontrollschild und muss zum Bezug des Kontrollschilds ausgedruckt und mitgenommen werden.

Die Daten beendeter Auktionen - insbesondere Kontrollschild-Nummer, Verkaufspreis und Auktionsname der oder des Meistbietenden - sind während eines durch das Strassenverkehrsamt bestimmten Zeitraums auf der Website ersichtlich. Die oder der Meistbietende hat keinen Anspruch auf Löschung dieser Daten.

4.2 Für Direkterwerb &
Anfrage freie Kontrollschilder (online)

Zur Onlinevergabe gelangen Kontrollschilder mit weissem Grund für Motorwagen. Die verfügbaren Kontrollschilder werden auf der Website des Strassenverkehrsamts publiziert oder können auf der Plattform abgefragt werden. Das Strassenverkehrsamt behält sich vor, jederzeit Änderungen vornehmen zu können. Es werden keine weiteren Auskünfte über die Verfügbarkeit von Kontrollschildern erteilt.

Es ist verboten, unter einem falschen Namen Kontrollschilder online zu erwerben, auch wenn das System diese Erwerbe technisch akzeptiert hat. Das Strassenverkehrsamt behält sich vor, die
Identität der registrierten Personen zu überprüfen. Letztere sind verpflichtet, im Falle einer solchen Überprüfung mitzuwirken und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Kommt die Person ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, wird die Registrierung gelöscht und das Strassenverkehrsamt kann die betroffene Person von laufenden und künftigen Vergaben ausschliessen.

Alle Benutzerinnen und Benutzer, die ein Kontrollschild online erwerben, müssen den Betrag des Kontrollschildes vor der Zulassung bezahlt haben.

Das Strassenverkehrsamt haftet nicht für einen möglichen Direkterwerb oder Erwerb freier Kontrollschilder, der aufgrund technischer Probleme nicht registriert oder akzeptiert werden kann. Sollte ein Erwerb aufgrund von technischen Störungen, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehlern, Missbräuchen oder Schädigungen Dritter, höherer Gewalt etc. nicht planmässig und korrekt durchgeführt werden können, behält sich das Strassenverkehrsamt das Recht vor, den Erwerb für ungültig zu erklären.

Der verbindliche Nutzungsvertrag für das Kontrollschild, der eine Schuldanerkennung im Sinne eines Rechtsöffnungstitels darstellt, kommt zum Zeitpunkt der elektronischen Schliessung des Direkterwerbs oder beim Erwerb freier Kontrollschilder zustande. Die Benutzerinnen und Benutzer verpflichten sich, das dargestellte Kontrollschild zu den in den AGB genannten Konditionen und zum angezeigten Preis zu übernehmen.

Der Direkterwerb & Erwerb freier Kontrollschilder kann nur von Personen erfolgen, die nach den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) zum Bezug eines Kontrollschilds im Kanton Zürich berechtigt sind. Das Strassenverkehrsamt behält sich vor, diese Berechtigung vor einem Direkterwerb oder Erwerb freier Kontrollschilder zu prüfen und diese nicht zu erteilen, wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist. Die Person ist verpflichtet, bei diesen Abklärungen mitzuwirken und die notwendigen Dokumente einzureichen. Kommt sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist das Strassenverkehrsamt berechtigt, den Direkterwerb & Anfrage freier Kontrollschilder zu verweigern.

Der Direkterwerb & Erwerb freier Kontrollschilder wird per E-Mail mitgeteilt. Diese Mitteilung umfasst eine Bestätigung über die Registrierungsangaben, die Kontrollschildnummer, den zu bezahlenden Preis, die Zahlungsmodalitäten und weitere Informationen für den Kontrollschild-Bezug bzw. Kontrollschild-Umtausch zugesandt. Diese Bestätigung ist der Bezugsschein für das Kontrollschild und muss zum Bezug des Kontrollschilds ausgedruckt und mitgenommen werden.

5. Bietagent (für Online-Auktion)

Der Bietagent ist ein Hilfsmittel: Benutzerinnen und Benutzer können einen Bietagenten beauftragen, der bis zu einer festzulegenden Obergrenze mitbietet. Erfolgt ein manuelles Gebot unter dieser Obergrenze, verteidigt der Bietagent dieses Gebot, damit die Benutzerin oder der Benutzer mit dem Bietagenten bis zur festgelegten Obergrenze weiterhin die/der Höchstbietende ist. Der Bietagent wird erst überboten, wenn ein manuelles Gebot höher ist als die festgelegte Obergrenze des Bietagenten.

Wenn zwei Benutzerinnen oder Benutzer je einen Bietagenten für dieselbe Kontrollschildnummer mit der gleichen Obergrenze beauftragen, gilt das Höchstgebot des zuerst beauftragten Bietagenten.

Der Auftrag an den Bietagent ist kein verbindliches Gebot. Erst wenn der Bietagent ein Gebot abgegeben hat, ist es genauso verbindlich wie andere Gebote. Das heisst, die Benutzerin oder der Benutzer ist an das Höchstgebot des Bietagenten gebunden.

6. Preise

6.1 Für Online-Auktion

Das Nutzungsrecht an den Kontrollschildern wird zu einem Mindestpreis angeboten. Gebote unterhalb des Mindestpreises sind nicht zulässig resp. werden nicht
berücksichtigt. Die Erhöhung eines Gebots für ein Kontrollschild muss mindestens in den auf der Website vorgegebenen Steigerungsschritten erfolgen. Alle Preise beziehungsweise Gebote werden in Schweizer Franken angegeben.

6.2 Für Direkterwerb & Anfrage freie Kontrollschilder (online) sowie
Direktvergabe am Schalter

Die Preisstruktur für Motorwagen mit weissem Kontrollschild ist gemäss der separaten Verfügung geregelt. 

Weisse Kontrollschilder für Motorwagen, deren Ziffernfolge ein bestimmtes Muster (sog. Pattern) aufweisen, werden für CHF 500 abgegeben.

Die Patterns setzen sich wie folgt zusammen:

«Pattern» für Motorwagen mit weissem Schild

«Pattern»-Name
Beispiel-Kombinationen
Preis
AA**BB 115722  CHF          500
BB**AA 225711  CHF          500
**AABB 571122  CHF          500
**BBAA 572211  CHF          500
AABBCC 112233  CHF          500
AACCBB 113322  CHF          500
BBAACC 221133  CHF          500
BBCCAA 223311  CHF          500
CCAABB 331122  CHF          500
CCBBAA 332211  CHF          500
*AAAAA 511111  CHF          500
AAAAA* 111115  CHF          500
A*AAAA 151111  CHF          500
AA*AAA 115111  CHF          500
AAA*AA 111511  CHF          500
AAAA*A 111151  CHF          500
ABCDEF 123456  CHF          500
FEDCBA 654321  CHF          500
AA**AA 115711  CHF          500
AB**AB 125712  CHF          500
ABAB** 121257  CHF          500
BA**BA 215721  CHF          500
BABA** 212157  CHF          500
*AA*BB 511722  CHF          500
*BB*AA 522711  CHF          500
*AB*AB 512712  CHF          500
*BA*BA 521721  CHF          500
ABABAB 121212  CHF          500
BABABA 212121  CHF          500
AABB** 112257  CHF          500
BBAA** 221157  CHF          500
AAA*** 111579  CHF          500
***AAA 579111  CHF          500
AAAA** 111157  CHF          500
**AAAA 571111  CHF          500
*AAAA* 511117  CHF          500
**ABAB 517979  CHF          500
**BABA 519797  CHF          500
AA**CC 339866  CHF          500
CC**AA 668933  CHF          500
**AACC 983366  CHF          500
**CCAA 896633  CHF          500
AC**AC 368936  CHF          500
ACAC** 363689  CHF          500
CA**CA 639863  CHF          500
CACA** 636398  CHF          500
*AA*CC 933866  CHF          500
*CC*AA 866933  CHF          500
*AC*AC 936836  CHF          500
*CA*CA 963863  CHF          500
ACACAC 363636  CHF          500
CACACA 636363  CHF          500
AACC** 336689  CHF          500
CCAA** 663389  CHF          500
**ACAC 983636  CHF          500
**CACA 896363  CHF          500
*ABAB* 923238  CHF          500
*BABA* 932328  CHF          500
*CACA* 963638  CHF          500
*ACAC* 936368  CHF          500
AC*AC* 159157  CHF          500
CA*CA* 519517  CHF          500
ABBBAA 233322  CHF          500
AABBBA 223332  CHF          500
BAAABB 322233  CHF          500
BBAAAB 332223  CHF          500
ACCCAA 244422  CHF          500
AACCCA 224442  CHF          500
CAAACC 422244  CHF          500
CCAAAC 442224  CHF          500
*ABBBA 923332  CHF          500
*BAAAB 932223  CHF          500
*CAAAC 942224  CHF          500
*ACCCA 924442  CHF          500
ABBBA* 233329  CHF          500
BAAAB* 322239  CHF          500
CAAAC* 422249  CHF          500
ACCCA* 244429  CHF          500
3**007 bis 9**007 357007 ; 957007  CHF          500
**1950  bis **2025 571950 ; 752025  CHF          500

7. Bezug der Kontrollschilder

7.1 Für Online-Auktionen

Nach erfolgtem Zuschlag und entsprechender Mitteilung per E-Mail stellt das Strassenverkehrsamt der oder dem Meistbietenden eine Rechnung zu. Diese muss mit beigelegtem Einzahlungsschein innert 30 Tagen beglichen werden.

Beträgt der Steigerungspreis weniger als 10'000 Franken kann die Bezahlung entweder bar oder mit Kredit- resp. Debitkarte an der Kasse des Strassenverkehrsamts erfolgen. Checks werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.

Beträgt der Steigerungspreis mehr als 10'000 Franken, kann die Bezahlung ausschliesslich mittels einer Banküberweisung erfolgen, wobei nur Zahlungen akzeptiert werden, die von einem Bankkonto erfolgen, welches auch auf die Person lautet, welche den Zuschlag erhalten hat. 

Das Strassenverkehrsamt behält sich vor, die Identität der die Zahlung leistenden Person sowie bei Zahlungen von Beträgen über 10'000 Franken die Herkunft der Zahlung und die Berechtigung an dem entsprechenden Bankkonto zu überprüfen. Mit der Akzeptierung der vorliegenden AGB erteilt die betroffene Person ihr Einverständnis für solche Abklärungen auch bei Bank- und Finanzinstituten. Sie ist verpflichtet, bei solchen Abklärungen mitzuwirken und dem Strassenverkehrsamt die notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Werden diese Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten, kann das Strassenverkehrsamt jederzeit seinen Zuschlag widerrufen resp. vom Vertrag zurücktreten. 

Erfolgt keine Zahlung innert Frist, behält sich das Strassenverkehrsamt vor, den geschuldeten Betrag auf dem Rechtsweg einzufordern und die entstandenen Kosten der oder dem Meistbietenden zu überbinden. Bei Nichtbezahlung eines ersteigerten Kontrollschilds wird die oder der Meistbietende von weiteren Kontrollschild-Auktionen ausgeschlossen und der Zuschlag wird aufgehoben.

Mit der Bezahlung des Ersteigerungsbetrags wird das Nutzungsrecht am ersteigerten Kontrollschild geltend gemacht. Beim Bezug des ersteigerten Kontrollschilds muss ein Fahrzeug eingelöst werden. Das Kontrollschild bleibt während eines Jahres, gerechnet ab Datum der Ersteigerung, für die oder den Meistbietenden reserviert, sofern der Ersteigerungsbetrag geleistet worden ist. Anschliessend wird es bei Nichtbezug einer nächsten Auktion zugeführt. Der bezahlte Ersteigerungsbetrag wird nicht rückerstattet. Der Bezug des Kontrollschilds wird verweigert, wenn beim Strassenverkehrsamt laufende Inkassomassnahmen gegen die oder den Meistbietenden laufen.

Der Bezug des Kontrollschilds kann bei Beträgen von mehr als 10'000 Franken frühestens 10 Tage nach erfolgter Bezahlung der Rechnung vor Ort beim Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich unter Vorweisung des Bezugsscheins, eines Ausweises (z.B. Pass, ID, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung) und einer Zahlungsbestätigung erfolgen. Juristische Personen, die zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen zudem einen Handelsregisterauszug vorweisen. Die mit der Einlösung des Fahrzeugs verbundenen Gebühren für Fahrzeugausweis, Kontrollschilder etc. sind im Auktionspreis nicht inbegriffen.

Das Kontrollschild liegt nach der Auktion im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli für die Zulassung bereit. Wünscht die oder der Meistbietende den Bezug des Kontrollschilds im Strassenverkehrsamt in Winterthur, Hinwil, Regensdorf, Bülach oder Bassersdorf ist das Schilderbüro des Strassenverkehrsamts mindestens zwei Tage im Voraus zu benachrichtigen (Telefon 043 257 00 00). 

Wird das ersteigerte Kontrollschild im Hochformat (16x30 cm) gewünscht, ist dies dem oben erwähnten Schilderbüro in Zürich rechtzeitig mitzuteilen. Hinweise zur Fahrzeugeinlösung finden sich auf der Website des Strassenverkehrsamts. Nach Bezug des Kontrollschilds gelten die Allgemeinen Abtretungsbedingungen gemäss § 3 der Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

7.2 Für Direkterwerb & Anfrage
freie Kontrollschilder (online)

Nach erfolgtem Direkterwerb oder Erwerb freier Kontrollschilder und entsprechender Mitteilung per E-Mail stellt das Strassenverkehrsamt der oder dem Erwerbenden eine Rechnung zu. Diese muss mit beigelegtem Einzahlungsschein innert 30 Tagen beglichen werden.

Werden diese Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten, kann das Strassenverkehrsamt jederzeit seinen Direkterwerb oder Erwerb freier Kontrollschilder widerrufen resp. vom Vertrag zurücktreten.

Erfolgt keine Zahlung innert Frist, behält sich das Strassenverkehrsamt vor, den geschuldeten Betrag auf dem Rechtsweg einzufordern und die entstandenen Kosten zu überbinden. Bei Nichtbezahlung des Kontrollschilds werden die Benutzer für weitere Direkterwerbe & Anfrage freier Kontrollschilder ausgeschlossen.

Mit der Bezahlung des Betrags für Direkterwerb & Erwerb freier Kontrollschilder wird das Nutzungsrecht am erworbenen Kontrollschild geltend gemacht. Beim Bezug des Kontrollschilds muss ein Fahrzeug eingelöst werden. Das Kontrollschild bleibt während eines Jahres, gerechnet ab Datum des Direkterwerbs oder Erwerb freier Kontrollschilder reserviert, sofern der entsprechende Betrag geleistet worden ist. Anschliessend wird es bei Nichtbezug wieder freigegeben. Der bezahlte Betrag wird nicht rückerstattet. Der Bezug des Kontrollschilds wird verweigert, wenn beim Strassenverkehrsamt laufende Inkassomassnahmen gegen die oder den Benutzer laufen.

 Juristische Personen, die zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen zudem einen Handelsregisterauszug vorweisen. Die mit der Einlösung des Fahrzeugs verbundenen Gebühren für Fahrzeugausweis, Kontrollschilder etc. sind im Preis für den Direkterwerb &Anfrage freie Kontrollschilder nicht inbegriffen.

Das Kontrollschild liegt im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli für die Zulassung bereit. Wünscht die oder der Benutzer den Bezug des Kontrollschilds im Strassenverkehrsamt in Winterthur, Hinwil, Regensdorf, Bülach oder Bassersdorf ist das Schilderbüro des Strassenverkehrsamts mindestens zwei Tage im Voraus zu benachrichtigen. Dafür kann das Bestellformular gebracht werden.

 Wird das Kontrollschild im Hochformat (16x30 cm) gewünscht, ist dies dem oben erwähnten Schilderbüro in Zürich rechtzeitig mitzuteilen. Hinweise zur Fahrzeugeinlösung finden sich auf der Website des Strassenverkehrsamts. Nach Bezug des Kontrollschilds gelten die Allgemeinen Abtretungsbedingungen gemäss § 3 der Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

 7.3 Für Direktvergabe am Schalter

An jedem Standort können Kontrollschilder zum Direkterwerb angeboten werden. Diese verfügbaren Kontrollschilder sind an dem Standort direkt an Lager, an welchem sie angeboten werden. Die Anzeige dieser Kontrollschilder sowie deren Preise läuft über die entsprechenden Info-Bildschirme an den Standorten.

Mit der Bezahlung des Betrags wird das Nutzungsrecht am Kontrollschild der Direktvergabe am Schalter geltend gemacht. Beim Bezug des Kontrollschilds der Direktvergabe am Schalter muss ein Fahrzeug eingelöst werden. Das Kontrollschild bleibt während einem Monat am
Standort an Lager und wird danach im Hauptlager Zürich-Albisgütli gelagert. Das Kontrollschild bleibt während eines Jahres, gerechnet ab Datum Direktvergabe am Schalter, reserviert. Anschliessend wird es bei Nichtbezug wieder freigegeben. Der bezahlte Betrag wird nicht rückerstattet.

Die bei der Direktvergabe am Schalter ausgestellte Rechnung/Quittung muss bei der Zulassung vorgelegt werden. Wird das erworbene Kontrollschild im Hochformat (16x30 cm) gewünscht, ist dies dem oben erwähnten Schilderbüro in Zürich rechtzeitig mitzuteilen. Hinweise zur Fahrzeugeinlösung finden sich auf der Website des Strassenverkehrsamts. Nach Bezug des Kontrollschilds gelten die Allgemeinen Abtretungsbedingungen gemäss § 3 der Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

Juristische Personen, die zum ersten Mal ein Fahrzeug einlösen, müssen zudem einen Handelsregisterauszug vorweisen. Die mit der Einlösung des Fahrzeugs verbundenen Gebühren für Fahrzeugausweis, Kontrollschilder etc. sind im Preis für den Direkterwerb nicht inbegriffen.

8. Deponierung

Deponierte Kontrollschilder bleiben für ein Jahr reserviert. Auf schriftlichen Antrag und gegen Gebühr kann die Deponierungsfrist um eine weitere Periode verlängert werden. Läuft die verlängerte Reservationsfrist ab und wird das ersteigerte Kontrollschild nicht eingelöst, erlischt das Nutzungsrecht, und das Kontrollschild wird erneut zur Versteigerung oder Direktvergabe & Anfrage freie Kontrollschilder freigegeben. Der bezahlte Betrag wird nicht erstattet. Weitere Hinweise zur Deponierungsverlängerung finden sich auf der Website des
Strassenverkehrsamts.

9. Verlust der Kontrollschilder

Verlorene oder gestohlene Kontrollschilder werden polizeilich ausgeschrieben und gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Die Kontrollschilder bleiben für die Halterin oder den Halter reserviert. Nach deren Auffinden bzw. nach Ablauf der Ausschreibungsfrist hat die Halterin oder der Halter Anrecht auf eine Wiederzuteilung der Kontrollschilder. Es erfolgt keine Rückerstattung des Ersteigerungsbetrags oder des Betrags der Direktvergabe bzw. Anfrage freie Kontrollschilder (online) sowie an einem Direkterwerb am Schalter. Weitere Hinweise zu Verlust/Diebstahl des Kontrollschilds finden sich auf der Website des Strassenverkehrsamts.

10. Schlussbestimmungen

Jede Auktion, Direkterwerb & Anfrage freie Kontrollschilder (online) oder Direktvergabe am Schalter, einschliesslich aller vertraglichen und ausservertraglichen Rechtsbeziehungen, die sich aus dieser Auktion, der Vergabe eines verfügbaren Kontrollschildes oder Direktvergabe am
Schalter ergeben, unterliegt schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.

Das Strassenverkehrsamt haftet nicht für Schäden, die durch Serverausfall, technische Probleme, Datenverlust, Übertragungsfehler etc. entstehen. Weiter übernimmt das Strassenverkehrsamt keine Verantwortung für Missbrauch oder Schädigung durch Dritte sowie für Sicherheitsmängel des Internets oder der IT-Infrastruktur.

Im Übrigen gelten § 3, § 3a und § 3b der Verkehrsabgabenverordnung (VAV) sowie die Verordnung über die Zulassung von
Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV), insbesondere Art. 81 und 87 Abs. 1 VZV betreffend Annullierung des Fahrzeugausweises und Schilderabgabe. Die Kontrollschilder bleiben Eigentum der Behörde (Art. 87 Abs. 5 VZV). Die Halterin oder der Halter ist nicht berechtigt, darüber zu verfügen, insbesondere nicht, die Kontrollschilder öffentlich zu versteigern.

Informationsbestände

Informationsbestände gemäss § 14 Abs. 4 IDG und § 6 IDV

Fahrzeuge und Fahrzeughalter Erteilung und Entzug von Fahrzeugausweisen
Erteilung und Entzug von Sonderbewilligungen
Durchführung von Fahrzeugprüfungen
Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01)
Verordnung über das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZV; SR 741.58)
Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV; SR 741.51)
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41)
Schiffe und Schiffhalter Erteilung und Entzug von Schiffsausweisen
Durchführung von Schiffsprüfungen
Binnenschifffahrtsgesetz (BSG; SR 747.201)
Binnenschifffahrtsverordnung (BSV; SR 747.201.1)
Fahrberechtigungen für Motorfahrzeuge Erteilung und Entzug von Führerausweisen
Erteilung und Entzug von Bewilligungen und Berechtigungen
Anordnung und Aufhebung von Auflagen 
SVG
VZV
IVZV 
Fahrberechtigungen für Schiffe Erteilung und Entzug von Schiffsführerausweisen
Erteilung und Entzug von Bewilligungen und Berechtigungen
Anordnung und Aufhebung von Auflagen 
BSG
BSV 
Führerprüfungen
Kontrollfahrten
Kontrolle der Fahrberechtigungen 
Durchführung von Führerprüfungen
Durchführung periodischer Kontrollen Fahreignung 
SVG
VZV
Chauffeurzulassungsverordnung (CZV; SR 741.521) 
Schiffsführerprüfungen
Kontrolle der Fahrberechtigungen 
Durchführung von Schiffsführerprüfungen
Durchführung periodischer Kontrollen Fahreignung 
BSG
BSV 
Parkkarten für Gehbehinderte Erteilung, Verlängerung und Entzug von Parkierungserleichterungen Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11)
Administrativmassnahmen Verwarnungen und Entzug von Führerausweisen bei Verletzung von Verkehrsregeln
Entzug von Führerausweisen bei Fahreignungsmängeln
Anordnung und Aufhebung von Auflagen 
SVG
VZV 
Fahrlehrer Erteilung und Entzug der Fahrlehrerbewilligung
Aufsicht über die Berufsausübung 
Fahrlehrerverordnung (FV; SR 741.522)
Rechnungswesen Erhebung der Verkehrsangaben
Erhebung der Schiffssteuern
Erhebung der Gebühren für Geschäftsfälle 
SVG
Verkehrsabgabengesetz (VAG; LS 741.1)
Verkehrsabgabenverordnung (LS 741.11)
BSG
Schiffssteuergesetz (LS 747.12)
Schiffssteuerverordnung (LS 747.121)
Verfügung Sicherheitsdirektion über die Gebühren des Strassenverkehrsamtes
Schwerverkehrsabgabengesetz (SVAG; SR 641.81)
Schwerverkehrsabgabenverordnung (SVAV; SR 641.811) 
Personal Personaladministration Personalgesetz (LS 177.10)
Personalverordnung (LS 177.11)
Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (LS 177.111) 

Alle in dieser Tabelle angeführten Datenbestände enthalten Personendaten; das heisst Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

1.   Benutzerkonto aktivieren

Sie erhalten von der Mail-Adresse stva-servicedesk@stva.zh.ch ein Mail mit einem Aktivierungs­code und einem Link zu einer Webseite. Dort können Sie Ihr persönliches Passwort eingeben (siehe Bild). 

eGov-Printscreen des Mails mit dem Aktivierungscode
eGov-Printscreen des Mails mit dem Aktivierungscode Quelle: StVA

2.  So ändern Sie Ihr Passwort

Sie können Ihr eigenes Passwort jederzeit ändern. Klicken Sie beim Login-Fenster auf den Link «Passwort vergessen» (siehe Bild A) oder beim Einstiegsfenster auf das Schlüssel-Symbol (siehe Bild B). 

Das Bild zeigt den Printscreen des Buttons «Passwort vergessen?» des eGov-Portals
Bild A: eGov-Printscreen des Buttons «Passwort vergessen?» Quelle: StVA
Das Bild zeigt den Printscreen des Icons «Schlüssel» des eGov-Portals
Bild B: eGov-Printscreen des Icons «Schlüssel» Quelle: StVA

3.   So starten Sie eine Suche

Im Einstiegfenster finden Sie unter «Aktionen» die Kachel «Behördenabfrage» (siehe Bild). Klicken Sie auf diese Kachel, damit Sie eine Abfrage machen können. «Akten» und «Geschichte» sind deaktiviert. Dort finden Sie keine Kacheln.

Das Bild zeigt den Printscreen des Icons «Behördenabfrage» des eGov-Portals
eGov-Printscreen des Buttons «Behördenabfrage» Quelle: StVA

4.   So funktioniert die Suche

«Abschnitt Begründung»
 
Grund der Anfrage Sie müssen jede Suche begründen:
Fahrzeugprüfung, gestützt auf Art 89e SVG lit. d, Zulassungsverfahren gemäss Art 89g SVG lit 3, Verwaltungsverfahren gemäss § 16 und 17 IDG, Anderer Grund (siehe folgendes Feld)
Begründung Wenn Sie eine Abfrage aus einem anderen Grund machen, müssen Sie die Suche in einem kurzen Text begründen.
Aktennummer Fremdsystem Zusätzlich zu Ihrer Begründung bitten wir Sie, sofern vorhanden, die Aktennummer zu Ihrer Abfrage erfassen.
«Abschnitt Halter»
 
Name / Firma Suchen mit Platzhaltern «?» und «*» sind möglich (siehe unten).
Vorname / Zusatz Suchen mit Platzhaltern «?» und «*» sind möglich (siehe unten).
Geburtsdatum Sie müssen das Datum so eingeben: TT.MM.JJJJ (z.B. 04.07.2024)
Heimatort Beim Eingeben werden die zur Eingabe passenden Ortschaften vorgeschlagen.
PLZ Sie müssen immer eine vollständige Postleitzahl mit vier Ziffern eingeben (z.B. «8048» statt nur «80»).
Wohnort Suchen mit Platzhaltern «?» und «*» sind möglich (siehe unten).
«Abschnitt Fahrzeugwesen»
 
Stammnummer Sie müssen eine vollständige Stammnummer eingeben.
Schildnummer Suchen mit Platzhaltern «?» und «*» sind möglich (siehe unten).
Schildkategorie Sie können die Suche auf eine Kategorie einschränken:
Weiss Motorwagen, Weiss Motorrad, Gelb Motorrad,
Grün Landwirtschaft, Blau Arbeit, Braun, Braun Motorrad, Mofa, Schiff

In den Feldern Vorname, Nachname, Firma, Zusatz, Wohnort und Schildnummer können Sie mit den Platzhaltern «?» und «*» suchen:

Den Platzhalter «*» können Sie statt einer beliebigen Anzahl unbekannter Zeichen einsetzen. Beispiel: Wenn Sie nicht wissen, wie der gesuchte Nachname «Mummenthaler» genau geschrieben ist, können Sie nach «*tahler» oder «Mumm*» oder «*entha*» oder «Mum*ler» etc. suchen.

 Den Platzhalter «?» können statt eines einzelnen unbekannten Zeichens einsetzen. Beispiel: Wenn Sie nicht wissen, ob der gesuchte Nachname «Muhmentahler» oder «Mummentahler» geschrieben wird, können Sie nach «Mu?mentahler» suchen.

5.   So sehen die Suchergebnisse aus

Im Einstiegfenster finden Sie unter «Aktionen» die Kachel «Behördenabfrage» (siehe Bild). Klicken Sie auf diese Kachel, damit Sie eine Abfrage machen können. «Akten» und «Geschichte» sind deaktiviert. Dort finden Sie keine Kacheln.

So werden die Suchresultate im eGov-Portal angezeigt
eGov-Printscreen eines Suchresultates Quelle: StVA

6.   So melden Sie sich ab

Klicken Sie auf «Verlassen» (siehe Bild).

Das Bild zeigt den Printscreen des Buttons «Verlassen» des eGov-Portals
eGov-Printscreen des Buttons «Verlassen» Quelle: StVA

1.   Benutzerkonto aktivieren

Sie erhalten von der Mail-Adresse stva-servicedesk@stva.zh.ch ein Mail mit einem Aktivierungs­code und einem Link zu einer Webseite. Dort können Sie Ihr persönliches Passwort eingeben (siehe Bild). 

eGov-Printscreen des Mails mit dem Aktivierungscode
eGov-Printscreen des Mails mit dem Aktivierungscode Quelle: StVA

2.  So ändern Sie Ihr Passwort

Sie können Ihr eigenes Passwort jederzeit ändern. Klicken Sie beim Login-Fenster auf den Link «Passwort vergessen» (siehe Bild A) oder beim Einstiegsfenster auf das Schlüssel-Symbol (siehe Bild B). 

Das Bild zeigt den Printscreen des Buttons «Passwort vergessen?» des eGov-Portals
Bild A: eGov-Printscreen des Buttons «Passwort vergessen?» Quelle: StVA
Das Bild zeigt den Printscreen des Icons «Schlüssel» des eGov-Portals
Bild B: eGov-Printscreen des Icons «Schlüssel» Quelle: StVA

3.   So starten Sie eine Suche

Im Einstiegfenster finden Sie unter «Aktionen» die Kachel «Behördenabfrage» (siehe Bild). Klicken Sie auf diese Kachel, damit Sie eine Abfrage machen können. «Akten» und «Geschichte» sind deaktiviert. Dort finden Sie keine Kacheln.

Das Bild zeigt den Printscreen des Icons «Behördenabfrage» des eGov-Portals
eGov-Printscreen des Buttons «Behördenabfrage» Quelle: StVA

4.   So funktioniert die Suche

In den Feldern Vorname, Nachname, Firma, Zusatz, Wohnort und Schildnummer können Sie mit den Platzhaltern «?» und «*» suchen:

Den Platzhalter «*» können Sie statt einer beliebigen Anzahl unbekannter Zeichen einsetzen. Beispiel: Wenn Sie nicht wissen, wie der gesuchte Nachname «Mummenthaler» genau geschrieben ist, können Sie nach «*tahler» oder «Mumm*» oder «*entha*» oder «Mum*ler» etc. suchen.

 Den Platzhalter «?» können statt eines einzelnen unbekannten Zeichens einsetzen. Beispiel: Wenn Sie nicht wissen, ob der gesuchte Nachname «Muhmentahler» oder «Mummentahler» geschrieben wird, können Sie nach «Mu?mentahler» suchen.

5.   So sehen die Suchergebnisse bei Personensuchen aus

Bei Mehrfachtreffern können. erscheinen höchstens 200 Suchergebnisse (siehe Bild). 

eGov-Printscreen der Suchergebnisse bei einer Personensuchen
eGov-Printscreen der Suchanzeigen bei einer Personensuche Quelle: StVA

Zu einer Person kann links ein Symbol stehen:
«Schweizer Landesgrenzen mit Pfeil nach oben rechts»: Die Person ist gestorben, «Kantonswappen mit Pfeil nach oben recht»: Person wohnt nicht mehr im Kanton ZH, «Kreuz-Symbol»: Die Person ist gestorben.

Mit Klicken auf eine Person können sie sich diese Details
anzeigen lassen (siehe Bild):

  • Personendaten mit Bild und Unterschrift.
  • Allfällige verkehrsmedizinische Untersuchungen: Mit Klicken auf den Bereich Führerausweis erscheinen weitere Details zu den verkehrsmedizinischen Untersuchungen.
  • Führerausweis für Fahrzeuge und Schiffe: Mit
  • Klicken auf den Bereich Führerausweis erscheinen weitere Details zu Führerausweis und allfälligem Führerausweis-Entzug.
  • Auf die Person eingelöste Fahrzeuge und Schiffe: Mit Klicken auf den Bereich Führerausweis erscheinen weitere Details gemäss Fahrzeugausweis oder Schiffsausweis.
eGov-Printscreen der detailierten Personenanzeige
eGov-Printscreen der Suchanzeigen der detailierten Personenanzeige Quelle: StVA

6.   So sehen die Suchergebnisse bei Fahrzeug- und Schiffsuchen aus

Beim Ergebnis von Fahrzeug- und Schiffsuchen werden Fahrzeuge oder Schiffe und ihre Kontrollschilder angezeigt (siehe Bild).

eGov-Printscreen der Suchergebnisse bei Fahrzeug- und Schiffsuchen
eGov-Printscreen der Suchanzeigen bei Fahrzeug- und Schiffsuchen Quelle: StVA

7.   So melden Sie sich ab

Klicken Sie auf «Verlassen» (siehe Bild).

Das Bild zeigt den Printscreen des Buttons «Verlassen» des eGov-Portals
eGov-Printscreen des Buttons «Verlassen» Quelle: StVA

Daten zum Strassen- und Schiffsverkehr

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Für Medienanfragen an das Strassenverkehrsamt

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Uetlibergstrasse 301
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