Code 178 «Halterwechsel verboten» überprüfen, beantragen oder löschen
Wer diesen Service braucht
Der Code 178 steht für «Halterwechsel verboten». Dieser Eintrag verhindert unerlaubte Halterwechsel. Zum Beispiel bei geleasten Fahrzeugen. Das heisst, Sie können das Fahrzeug mit einem vorhandenen Eintrag des Codes 178 nicht auf eine andere Person oder Firma umschreiben. Dafür brauchen Sie die Freigabe durch die Antragstellerin, den Antragsteller.
Anleitung
-
Code 178 überprüfen
Prüfen Sie mit der Stammnummer des Fahrzeugs, ob der Code 178 für Ihr Fahrzeug eingetragen oder gelöscht ist. Sie finden die Stammnummer im Fahrzeugausweis bei Ziffer 18.
-
Nötige Unterlagen
Vorteile:
- Fahrzeugausweis im Original
- Antrag oder Freigabe des Codes 178
-
Code 178 «Halterwechsel verboten» eintragen
Einlösung eines Leasing-Fahrzeugs
Ihre Leasinggesellschaft schickt den Eintrag des Codes 178 direkt dem Strassenverkehrsamt. Das passiert elektronisch. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter machen.
Der Eintrag auf dem Fahrzeugasuweis kostet pro Fahrzeug 20 Franken.
Einlösung eines Fahrzeugs mit manuellem Eintrag «Halterwechsel verboten»
Wenn Sie den Code 178 von sich aus eintragen lassen möchten, benutzen Sie das Gesuch «Antrag für den Eintrag der Ziffer 178 im Fahrzeugausweis».
Der Eintrag auf dem Fahrzeugasuweis kostet pro Fahrzeug 50 Franken.
-
Code 178 «Halterwechsel verboten» löschen
Verkauf oder Umschreibung eines Leasing-Fahrzeugs
Ihre Leasinggesellschaft schickt die Freigabe des Codes 178 direkt dem Strassenverkehrsamt. Das passiert elektronisch. Beantragen Sie die Freigabe bei Ihrer Leasinggesellschaft.
Die Löschung des Codes 178 auf dem Fahrzeugausweis ist kostenlos.
Löschung des Codes 178 nach manuellem Eintrag
Wenn der Code 178 auf Ihrem Fahrzeugausweis manuell eingetragen wurde, muss die Antragstellerin, der Antragsteller des Eintrags die Löschung via Gesuch «Antrag für die Löschung der Ziffer 178 im Fahrzeugausweis» beantragen.
Die Löschung des Codes 178 auf dem Fahrzeugausweis ist kostenlos.
-
Unterlagen einreichen
Sie können uns die Unterlagen wie folgt einreichen:
Schicken Sie uns die Unterlagen per Post
Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis innerhalb von 5 Arbeitstagen per Post.
Wir empfehlen Ihnen, in der Zwischenzeit eine Kopie des bisherigen Ausweises mitzuführen und nicht ins Ausland zu fahren.
Unsere Adressen
Strassenverkehrsamt
Bringen Sie uns die Unterlagen vorbei
Sie erhalten den neuen Fahrzeugausweis direkt am Schalter.
Unsere Standorte
Strassenverkehrsamt
Kontakt
8036 Zürich
Öffnungszeiten Schalter
Montag und Dienstag
7.15 bis 17 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16 Uhr