Fahrzeug- und Reifenverwertung

Bei der Verwertung von Altfahrzeugen werden diese trockengelegt, zerlegt und anschliessend einem Shredder- oder Schmelzwerk zugeführt.

Altfahrzeugverwertung

In der Schweiz werden viele Altfahrzeug-Demontagebetriebe von der Vereinigung der offiziellen Autosammelstellenhalter der Schweiz und des Fürstentum Liechtenstein (VASSO) vertreten. Interessenvertreter der metallverarbeitenden Betriebe ist in erster Linie der Verband Stahl-, Metall- und Papier-Recycling Schweiz (VSMR).

Bei der Entsorgung von Altfahrzeugen werden zunächst Pneus, Katalysatoren, Batterien, Treibstoffe, Bremsflüssigkeit, Motoren- und Getriebeöle und andere Flüssigkeiten sowie verwertbare Teile entfernt. Etwa 75 Gewichtsprozente von Altautos sind Metalle. Diese können in Schmelzwerken rezykliert oder als Ersatzteile wiederverwendet werden. Die restlichen 25 Gewichtsprozent (bei Altfahrzeugen durchschnittlich zwischen 250 und 300 Kilogramm pro Fahrzeug) fallen in den Verwertungsanlagen als RESH (Reststoffe aus dem Shredder) an. RESH sind nicht-metallische Abfälle wie zum Beispiel Kunststoffe, Textilien oder gummiartige Werkstoffe. Sie sind mit hohen Schwermetall- und Chlorgehalten belastet und müssen speziell entsorgt werden.

Die Verwertung von Fahrrädern läuft entweder über den Fahrradhändler, welcher die Fahrräder als Occasionen verkauft oder als Ersatzteillager nutzt, oder über den Altmetallhandel.  

Rechtliche Anforderungen

Unternehmen, die Altfahrzeuge von Betrieben zur Entsorgung entgegennehmen, benötigen eine Entsorgungsbewilligung des Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Die abfall- und gewässerschutzrechtlichen Anforderungen an die Betriebsbereiche von Demontagebetrieben sind von der VASSO, vom Amt für Raumentwicklung (ARE) sowie vom AWEL festgelegt worden. Welche Flüssigkeiten und Fahrzeugbestandteile nach Umweltrecht entfernt und wie sie entsorgt werden müssen, ist in einer Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) festgelegt (Vollzugshilfe über den Verkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen in der Schweiz).

Die VASSO gibt ihren Mitgliedern jährlich Empfehlungen zu Entsorgungsgebühren bekannt. Es gibt aber auch Altfahrzeugverwerter ausserhalb der VASSO, bei denen der Ersatzteilhandel in der Regel eine untergeordnetere Rolle spielt. Die Händler von Fahrzeugen erheben beim Neukauf eines Fahrzeugs einen vorgezogenen Entsorgungsbeitrag für die umweltgerechte RESH-Entsorgung. Diese werden von der Stiftung Auto Recycling Schweiz verwaltet und in umweltgerechte RESH-Entsorgungsverfahren geleitet.

Altreifenverwertung

Reifen sind komplex aufgebaute High-Tech-Produkte. Die Karkasse bildet das tragende Gerüst. Sie setzt sich aus Lagen von Kord, Kunstseide, Polyamidfasern und Stahl zusammen. Der darüberliegende Laufstreifen besteht vor allem aus Kautschuk. Reifen enthalten bis zu 200 verschiedene Stoffe, darunter vor allem Russ, Stahl, Nylon, Schwefel, Zinkoxid, Öle, Harze und viele chemische Additive. Problematisch bei der Entsorgung ist in erster Linie die Freisetzung von Schadstoffen bei einem Brand. Es ist äusserst schwierig, ein brennendes Altreifenlager zu löschen, weshalb in einem solchen Fall auch sehr viel kontaminiertes Löschwasser anfällt. Aus diesem Grund werden Entsorgungsbewilligungen für Altreifen an eine positive feuerpolizeiliche Beurteilung geknüpft.

In der Schweiz beenden Alt- und Gebrauchtreifen ihre «Dienstzeit» durch zwei Kanäle:

Ausland

Exporteure sammeln gebrauchsfähige Occasionsprofilreifen bei Garagisten, Altfahrzeugverwertungsbetrieben, Pneuhäusern oder Werkhöfen ein. Profilreifen werden meist im Ausland weiterverkauft. Ausgediente Altreifen oder solche, die sich nicht weiterverkaufen lassen, werden im besten Fall an ein vom AWEL bewilligtes Endentsorgungsunternehmen (siehe unten) weitergeleitet. Dieses erhebt Gebühren für die Entsorgung.

Endentsorger

Hierunter fallen Zementwerke, Runderneuerer, Shredder, Granulierwerke und Mahlwerke im In- und Ausland.

Rechtliche Anforderungen

Alle Altreifenhändler, die Altreifen von Betrieben entgegennehmen, sortieren, zwischenlagern und weiterleiten, benötigen eine Entsorgungsbewilligung nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Auch Runderneuerungsbetriebe, Granulier- und Mahlwerke für Altreifen sowie Zementwerke und Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA), bei denen Altreifen verbrannt werden, sind bewilligungspflichtig. Ebenso Betriebe, die als Abfall geltende Fraktionen von Reifen (z. B. Gummigranulat) entgegennehmen und als Rohstoff für eigene Produkte weiterverarbeiten. Im Kanton Zürich erteilt das AWEL die Bewilligung.

Keine Bewilligung benötigen:

  • Transporteure, die Altreifen lediglich einsammeln, transportieren und am selben Tag bei einem Entsorgungsunternehmen mit Bewilligung abliefern (keine Zwischenlagerung!)
  • Garagisten oder Reifenfachhändler, welche einzelne Altreifen von Haushalten zurücknehmen und
  • von Behörden bezeichnete öffentliche Sammelstellen für Motorenöl, Speiseöl, Leuchtstoffröhren, Batterien oder andere kontrollpflichtige Abfälle, sofern sie die Altreifen lediglich zwischenlagern.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 62

Sekretariat


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

betriebe@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: