Mehrstoff- und Altmetallrecycling
Nicht immer lassen sich Abfälle auf direktem Weg einer Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen. Teilweise kommen sie auch als Komponenten in einem Abfallgemisch vor. In solchen Fällen spielen Mehrstoffentsorger und Sortieranlagen eine wichtige Rolle.
Inhaltsverzeichnis
Entsorgung diverser Abfallarten
In sogenannten Mehrstoffentsorgungsanlagen werden diverse Abfallarten entgegengenommen und verarbeitet. Meist handelt es sich bei diesen Abfällen um separat gesammelte Siedlungsabfälle aus Gemeindesammlungen, wie beispielsweise Altpapier, Kunststoffe oder Metalle. Die verschiedenen Abfallfraktionen werden jeweils getrennt in Mulden gesammelt. In diese Anlagenart fallen auch Sammelplätze.
Altmetallrecycling
Altmetalle können in Eisenmetalle und Nichteisenmetalle unterteilt werden. Fast alle Metallabfälle können ohne allzu grossen Aufwand wiederaufbereitet werden. In Altmetallentsorgungsanlagen werden sortenreine Metalle und Metallschrott (gemischte Metalle) entgegengenommen, sortiert und weitergeleitet.
Bewilligungspflicht
Für alle abfallverarbeitenden Anlagen gilt im Kanton Zürich eine abgestufte Bewilligungspflicht.
Übersicht zur abgestuften Bewilligungspflicht
Behandelte Abfallarten | Behandelte Abfallmenge pro Jahr | Erforderliche Bewilligung |
---|---|---|
[S] oder [ak] | < 10'000 Tonnen | VeVA-Bewilligung |
[S] oder [ak] | > 10'000 Tonnen | abfallrechtliche Betriebsbewilligung mit integrierter VeVA-Bewilligung |
nicht klassierte Abfälle | < 10'000 Tonnen | keine abfallrechtliche Betriebsbewilligung erforderlich (eventuell gewässerschutzrechtliche Bewilligung nötig) |
nicht klassierte Abfälle | > 10'000 Tonnen | abfallrechtliche Betriebsbewilligung |
Abfallunterscheidung gemäss Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA):
[S]: Sonderabfälle
[akb]: andere kontrollpflichtige Abfälle mit Begleitscheinpflicht
[ak]: andere kontrollpflichtige Abfälle ohne Begleitscheinpflicht
Hinweise
- Eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung setzt ein Betriebsreglement zur Regelung der organisatorischen Abläufe voraus.
- VeVA-Bewilligung: Es handelt sich um eine Entsorgungsbewilligung gemäss Art. 8 VeVA
- nicht klassierte Abfälle: Die behandelten Materialien sind gemäss der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) weder andere kontrollpflichtige Abfälle [ak] noch Sonderabfälle [S].
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
Bitte geben Sie uns Feedback
War diese Seite hilfreich für Sie?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Abfallwirtschaft
8090 Zürich
Sekretariat
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr
Kontaktperson Beat Hürlimann