Abfallplanung

Der Kanton Zürich kann auf eine über 30-jährige, gezielte Entwicklung seiner Abfall- und Ressourcenwirtschaft zurückblicken. Mit dem Abfallkonzept von 1989 wurde ein stabiler Grundstein für eine kontinuierliche und lückenlose Abfallplanung gelegt.

Inhaltsverzeichnis

Massnahmenplan der Abfall- und Ressourcenwirtschaft

Im neusten Massnahmenplan (2019 bis 2022) für die Bereiche Abfalll und Altlasten hält der Kanton Zürich in seiner rollenden Vier-Jahres-Planung am etablierten Denkansatz des «Urban Mining» fest. Dank einer optimierten Verwertung von Abfällen werden Rohstoffe geschont, die Umwelt entlastet und Deponieraum eingespart. Basierend auf einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise werden acht Handlungsfelder mit entsprechenden Massnahmen festgelegt.

Die acht Handlungsfelder der Abfall- und Ressourcenwirtschaft, welche im Massnahmenplan definiert werden, sind nach dem Eingriffsort in der Kreislaufwirtschaft definiert. Über allem steht der Denkansatz des Urban Mining.
Die acht Handlungsfelder der Abfall- und Ressourcenwirtschaft, welche im Massnahmenplan definiert werden, sind nach dem Eingriffsort in der Kreislaufwirtschaft definiert. Über allem steht der Denkansatz des Urban Mining. Quelle: AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe

Massnahmenplan Abfall- und Ressourcenwirtschaft 2019 - 2022

Massnahmenplan Abfall- und Ressourcenwirtschaft 2019 - 2022
Massnahmenplan Abfall- und Ressourcenwirtschaft 2019 - 2022

Das Zielsystem des Massnahmenplans

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Abfall- und Ressourcenwirtschaft erzeugt nur Rohstoffe und Produkte, die in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden, und Stoffe, die zur eventuellen späteren Nutzung nachsorgefrei zur Seite gelegt werden können. Nicht erneuerbare Ressourcen werden durch erneuerbare Ressourcen ersetzt. Erneuerbare Ressourcen werden nachhaltig genutzt.

Der ökologische Nutzen bei sich entwickelndem Stand der Technik soll unter Berücksichtigung des Aufwandes maximiert werden (Ökoeffizienz). Die im Abfall enthaltene Energiemenge wird gemäss Stand der Technik in nutzbare Energie umgewandelt und genutzt (Energieeffizienz).

Die Entsorgungssicherheit ist gegeben, wenn die Abfälle innert nützlicher Frist umweltgerecht und gemäss Stand der Technik entsorgt werden können.

Sowohl Logistik als auch Infrastruktur der Entsorgung werden laufend optimiert und die Anlagenkapazitäten sind nahe am effektiven Bedarf. Entsorgungskapazitäten sind soweit notwendig zu definieren.

Umwelt und Bevölkerung sollen vor negativ wirkenden Stoffen aus der Entsorgung und Abfallverwertung – bei Risiken auch vorsorglich – geschützt werden.

Abfälle, die nicht verwertet oder zerstört werden können, werden gemäss dem Stand der Technik behandelt und prioritär im Inland nachsorgefrei (ohne umweltrelevante Emissionen in Luft, Wasser und Boden) abgelagert. Schadstoffe sind in sichere (letzte) Senken zu lenken.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Abfallwirtschaft

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