Deponien

Ausschnitt aus einem Neubau einer Deponie für Schlacke aus Kehrichtverwertungsanlagen: Verschiedene Maschinen arbeiten an der Verdichtung der Deponiesohle

Grundsätzlich sorgt der Kanton für eine Reduktion der Abfallmenge sowie für eine möglichst hohe stoffliche und energetische Verwertung der Abfälle. Nicht weiter verwertbare Rückstände aus Abfällen sind so zu behandeln, dass sie ohne Umweltgefährdung deponiert werden können.

Deponieplanung

Die Abfallmenge, die in Deponien entsorgt wird, kann im Kanton Zürich dank der Bestrebungen zur Kreislaufwirtschaft deutlich reduziert werden. Für jene Abfälle, die sich nicht in den Stoffkreislauf zurückführen lassen, braucht es auch künftig Deponien. In einem breit abgestützten Verfahren hat die Baudirektion 23 neue geeignete Deponiestandorte ermittelt. Diese dienen nun als Grundlage für eine Teilrevision des kantonalen Richtplans.

Mit einer «Gesamtschau Deponien» hat die Baudirektion den künftigen Bedarf an Deponievolumen ermittelt und geeignete Standorte für neue Deponien im Kanton identifiziert.

Deponierte Abfallmenge pro Jahr kann deutlich reduziert werden

Rund 700'000 bis 1 Million Tonnen Abfälle werden im Kanton Zürich jährlich auf einer Deponie abgelagert. Der grösste Teil davon stammt aus der Bautätigkeit. Hier ist eine deutliche Reduktion möglich, beispielsweise indem Bauabfälle sortiert und verschmutztes Aushubmaterial von Schadstoffen befreit wird. Dank solcher Massnahmen lässt sich die jährliche Deponiemenge ab 2030 gegenüber heute deutlich reduzieren. Über einen Zeitraum von 40 Jahren sind für die prognostizierte Abfallmenge insgesamt rund 17 Deponien nötig. Die Standorte sollen räumlich über den Kanton verteilt sein, damit die Transportwege möglichst kurz sind.

Geeignete Deponiestandorte in breit abgestütztem Verfahren ermittelt

In einem breit abgestützten Verfahren hat die Baudirektion mögliche neue Deponiestandorte ermittelt. Die Kriterien für die Beurteilung der Standorte wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden und Planungsregionen, Waldeigentümern, Landwirtschaft, Umweltschutzorganisationen und Deponiebetreibern definiert. Aus rund 400 Vorschlägen wurden 23 neue geeignete Deponiestandorte ermittelt. Auch die bereits im kantonalen Richtplan eingetragenen Deponiestandorte wurden nochmals überprüft. Zehn bereits im Richtplan eingetragene Standorte sind weiterhin für die Errichtung neuer Deponien geeignet, zwei Standorte sollen aus dem Richtplan entlassen werden.

Deponiestandorte werden öffentlich aufgelegt

Die geeigneten Deponiestandorte dienen nun als Grundlage für eine Teilrevision des kantonalen Richtplans, die voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 öffentlich aufgelegt wird. Über die Festsetzung der Deponiestandorte im Richtplan entscheidet am Ende der Kantonsrat. Ein Richtplaneintrag ist Voraussetzung für den Bau einer neuen Deponie. Erfahrungsgemäss kann allerdings nicht jeder im Richtplan eingetragene Standort auch realisiert werden. Um langfristige Entsorgungssicherheit zu schaffen, sollen mehr Standorte für einen Richtplaneintrag vorgeschlagen werden, als voraussichtlich notwendig sind. Mit der kantonalen Abfallplanung stellt die Baudirektion sicher, dass nur dann neue Deponien gebaut werden, wenn der Bedarf ausgewiesen ist.

Damit die Bevölkerung sich vor der öffentlichen Auflage der Deponiestandorte über die Funktionsweise einer Deponie informieren kann, organisiert die Baudirektion gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Entsorgung Region Zürich im Mai und Juni vier öffentliche Besichtigungen bestehender Deponien. 

Deponiestandorte

Jede Gesellschaft hinterlässt ihre Spuren. Bei der Deponierung soll eine allfällige künftige Verwertung der Stoffe nicht ausgeschlossen werden. Die Kapazitäten und die Funktionsfähigkeit der Anlagen für das Sammeln, das Rezyklieren, die Behandlung und die Ablagerung von Abfällen sind langfristig zu sichern. Im Kanton Zürich anfallende Abfälle sollen innerhalb des Kantonsgebiets abgelagert werden können. Im kantonalen Richtplan sind 23 Deponiestandorte mit einem Restvolumen von ca. 18 Millionen Kubikmeter festgesetzt (Kapitel 5.7 des Richtplans).

Gemäss Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) gibt es in der Schweiz fünf Deponietypen. Diese sind mit den Buchstaben A bis E bezeichnet, welche in aufsteigender Folge für zunehmendes Gefährdungspotenzial der dort abgelagerten Abfälle stehen. Eine Beschreibung der einzelnen Deponietypen und der darauf zugelassenen Abfällen ist auf der Webseite des Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu finden.

Die durch Wohlstand und Bevölkerungswachstum zunehmenden Abfallströme beanspruchen ein sehr grosses Deponievolumen. Obwohl rund 80 Prozent des im Kanton Zürich anfallenden Abfalls stofflich oder energetisch verwertet werden, nimmt die auf Deponien von Typ B bis E abgelagerte Abfallmenge nicht ab. Sie betrug in den letzten vier Jahren im Kanton Zürich im Mittel rund 1 Million Tonnen – nahezu eine Tonne pro Einwohnerin bzw. Einwohner und Jahr.

Weitere Informationen zu abgelagerten Materialien und Mengen sind in der kantonalen Deponiestatistik zu finden.

Sämtliche heute betriebenen Deponien zeichnen sich durch einen hohen technischen Standard aus. Deponien des Typ B können dank ihren emissionsarmen Abfällen ihr Sickerwasser direkt in den Vorfluter einleiten. Sie können als sichere letzte Senken bezeichnet werden. Deponien des Typ C, D und E, in welchen Abfälle mit höheren Schadstoffgehalten abgelagert werden, bergen ein Risiko für Umweltschäden. Das schadstoffbelastete Sickerwasser wird einer Abwasserreinigungsanlage (ARA) zugeführt. Überdies erfordern sie eine lange und kostenintensive Nachsorgezeit. Sie können lediglich als sichere Senken bezeichnet werden.

Deponienachsorge

Die Nachsorgedauer bei Deponien muss auf eine überschaubare Zeit beschränkt sein. Nach spätestens 50 Jahren sollen keine aktiven Massnahmen, wie Unterhalt von Entwässerungs- und Entgasungsanlagen zum Schutz der Umwelt, mehr notwendig sein. Bezogen auf den wichtigsten Emissionspfad – das Wasser – bedeutet dies, dass von einer abgeschlossenen Deponie dauerhaft keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen auf nutzbares oder genutztes Grundwasser sowie auf Oberflächengewässer ausgehen dürfen.

Bild einer rekultivierten Deponie in der Nähe von Winterthur
Rekultivierte Deponie in der Nähe von Winterthur. Quelle: Franz Rindlisbacher

Deponienachsorgeverordnung

Deponien, auf denen keine Abfälle mehr abgelagert werden, müssen ordnungsgemäss abgeschlossen werden. Nach dem Abschluss sind der Unterhalt der Anlage und die allgemeine Nachsorge für die Deponie sicherzustellen. Zudem ist dafür Gewähr zu bieten, dass eine nachträgliche Sanierung der Deponie nicht zulasten der Allgemeinheit geht. Die Kosten der gebotenen Vorkehrungen sind oftmals erheblich und fallen zu einem Zeitpunkt an, an dem der Inhaber oder die lnhaberin der Deponie aus der stillgelegten Anlage keine laufenden Einnahmen mehr erzielt oder als juristische Person möglicherweise nicht mehr existiert. Auch können als Folge der Ablagerung noch lange nach Abschluss und Überdeckung schädliche und lästige Folgen auftreten, welche behoben werden müssen.

Aus diesem Grund sieht Art. 32b Abs. 1 des Umweltschutzgesetzes vor, dass lnhaber und Inhaberinnen von Deponien die Deckung der Kosten für Abschluss, Nachsorge und Sanierung durch Rückstellungen, Versicherung oder in anderer Form sicherzustellen haben. Die Deponienachsorgeverordnung (DeNaV) soll solchen Risiken vorbeugen und mit dem kantonalen Deponiefonds eine ausreichende finanzielle Sicherung gewährleisten. Damit wird die Nachsorge von Deponien und die Finanzierung zukünftig absehbarer Aufwände langfristig und nachhaltig gesichert.

Organische Spurenstoffe im Deponiesickerwasser

Sickerwasser von Deponien enthalten mehrere tausend Einzelsubstanzen, darunter auch eine Vielzahl von unbekannten Soffen. Nur ein kleiner Teil dieser Stoffe wird routinemässig im Umweltüberwachungsprogramm erfasst. Aus diesem Grund wurden in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 25 Deponiesickerwässer aus unterschiedlichen Deponietypen und Deponiephasen (in Betrieb und Nachsorge) auf knapp 270 organische Substanzen untersucht. Identifiziert und quantifiziert wurden Bestandteile von Arzneimittel, Pestizide, Flammschutzmittel, Tenside, Weichmacher, Per- und Polyflourierte Substanzen, Rückstände aus Verbrennungsprozessen und weitere Chemikalienrückständen aus industriellen und technischen Anwendungen.

Ein ausführlicher Bericht dazu ist unter «Weiterführende Informationen» (unten) in der Rubrik Daten & Statistiken einsehbar: «Organische Spurenstoffe – Emerging Pollutants: Untersuchungen von Deponiesickerwasser» 

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