Sonderabfall aus Gewerbe & Industrie

Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle mit und ohne Begleitscheinpflicht müssen an spezialisierten Sammelstellen oder Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen regelt die Zuständigkeiten und den korrekten Umgang mit solchen Abfällen.

Abfallunterscheidung

Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) regelt den Ablauf und die Zuständigkeiten für den korrekten Umgang mit Sonderabfällen gemäss der Verordnung über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die LVA gibt Auskunft darüber, ob es sich bei einem bestimmen Abfall um Sonderabfall, um anderen kontrollpflichtigen Abfall mit oder ohne Begleitscheinpflicht oder um übrige Abfälle handelt. Die Abfälle sind entsprechend ihrer Herkunft in 20 Kapitel und 110 Unterkapitel unterteilt und mit einem sechsstelligen Abfallcode versehen.

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Sonderabfälle (S) sind diejenigen Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung auch im Inlandverkehr umfassende besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern (Art. 2 VeVA). Gründe für diese spezielle Handhabung sind die Zusammensetzung dieser Abfälle, ihre chemisch-physikalischen Eigenschaften oder ihre biologischen Eigenschaften.

Die umweltverträgliche Entsorgung von anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht (akb) erfordert aufgrund der Zusammensetzung, der chemisch-physikalischen oder der biologischen Eigenschaften der Abfälle auch im Inlandverkehr beschränkte besondere technische und umfassende organisatorische Massnahmen (Art. 2 VeVA).

Betroffen hiervon sind drei Abfallarten:

  • stark belasteter, abgetragener Ober- oder Unterboden
  • stark verschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial
  • stark verschmutzter Gleisaushub

Die Klassierung dieser drei Abfallarten wird dann verwendet, wenn sie auf einer Deponie im Inland entsorgt werden dürfen.

Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften auch im Inlandverkehr beschränkte besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern, fallen in die Kategorie der anderen kontrollpflichtigen Abfälle (ak) (Art. 2 VeVA). Andere kontrollpflichtige Abfälle sind:

  • Altholz
  • Altfahrzeuge
  • Altkabel
  • Altreifen
  • Altspeiseöl
  • Aushub
  • Bauabfälle
  • Elektroschrott
  • Schrottschutt und Wagenwischgut

Entsorgung

Sonderabfälle (S) und andere kontrollpflichtige Abfälle mit (akb) oder ohne Begleitscheinpflicht (ak), welche in Ihrem Betrieb anfallen, müssen an ein bewilligtes Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.

Einen Überblick zu den Pflichten von Betrieben, welche Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle abgeben und entsorgen lassen müssen, liefert das Bundesamt für Umwelt (BAFU).

VeVA-Betriebsnummern

Für die Entsorgung von Sonderabfällen (S) und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht (akb) benötigen Betriebe eine VeVA-Betriebsnummer.

Begleitscheine und Transport von Sonderabfällen

Für den Transport von Sonderabfällen (S) und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht (akb) wird ein entsprechender Begleitschein benötigt. Die Begleitscheine können in Papierform beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) bezogen oder online unter www.veva-online.admin.ch selber erfasst und ausgedruckt werden. Für Letzteres ist ein persönliches Login nötig, welches beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) per E-Mail (veva@bd.zh.ch) angefordert werden kann. Teilweise erstellen die Entsorgungsunternehmen für ihre Kunden die Begleitscheine; dies ist jedoch meist mit Zusatzkosten verbunden.

Für das Einsammeln von betriebsspezifischen Sonderabfällen bei verschiedenen Abgeberbetrieben durch ein Entsorgungsunternehmen gibt es sogenannte Sammelbegleitscheine. Ausserdem gibt es eine Kleinmengenregelung für Sonderabfälle in Mengen kleiner als 50 Kilogramm: Diese dürfen ohne Begleitschein übergeben werden. Weitere Informationen zu Sammelbegleitscheinen und der Kleinmengenregelung sind auf der Webseite des Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu finden.

Tipps zum Transport von Sonderabfällen

  • Für die Entsorgung von anderen kontrollpflichtigen Abfällen (ak) müssen keine Begleitscheine verwendet werden.
  • Der Transport von Sonderabfällen untersteht –  unabhängig von der Begleitscheinpflicht – weiteren Vorschriften. Das folgende Merkblatt informiert Sie über die nötigen Grundlagen, um Transporte von Sonderabfall und Gefahrengut gesetzeskonform und sicher durchführen zu können.

Entgegennahme und Behandlung von Abfällen

Betriebe, welche Sonderabfälle (S) oder andere kontrollpflichtige Abfälle mit (akb) oder ohne Begleitscheinpflicht (ak) zwischenlagern, aufbereiten, verwerten oder behandeln, benötigen eine Bewilligung des Kantons sowie eine VeVA-Betriebsnummer. Bei Eingabe eines Gesuches nach Art. 8 VeVA ist auch die Vollzugshilfe des Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu beachten.

Falls Sie als Betreiber einer Abfallanlage für Sonderabfälle und/oder andere kontrollpflichtige Abfälle mit (akb) oder ohne Begleitscheinpflicht (ak) um
eine Bewilligung ersuchen oder eine bestehende Bewilligung verlängern oder erweitern möchten, verwenden Sie bitte die untenstehenden Formulare.

Meldepflicht

Entsorgungsunternehmen, die eine Bewilligung benötigen, müssen jede Anlieferung von Sonderabfällen registrieren und der kantonalen Behörde melden. Die Meldung erfolgt elektronisch durch Eintrag in die Datenbank www.veva-online.admin.ch.

Die Entgegennahme von Sonderabfällen (S) und anderen kontrollpflichtigen Abfällen mit Begleitscheinpflicht (akb) ist quartalsweise, die Entgegennahme von anderen kontrollpflichtigen Abfällen (ak) jährlich via www.veva-online.admin.ch zu melden. Die Meldungen sind so zu erfassen, dass die Entsorgung eines Abfalls bis zum Abgeber zurückverfolgt werden kann: Das heisst, von der Entgegennahme von Kleinmengen (kleiner als 50 Kilogramm) bis Grossmengen muss im Online-System eine Meldung erfolgen.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Abfallwirtschaft

Adresse

Weinbergstrasse 34
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 39 49

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