Fahrzeug importieren
Anleitung
-
Informationen und Voraussetzungen
-
Nötige Unterlagen/Angaben
Je nach Import-Art sind uns verschiedene Unterlagen beim nachfolgenden Formular als Scans mitzugeben.
Import als Übersiedlungsgut
Wir benötigen von Ihnen:
- Versicherungsnachweis einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft
- Ausländische Fahrzeugpapiere (z.B. Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
- Prüfungsbericht vom Zollamt Form. 13.20 A mit Zollstempel
- Entsprechendes Zollformular (18.44, 18.45 oder 18.46)
- Falls vorhanden, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder die Lärm- und Abgasbestätigung vom schweizerischen Generalimporteur
- Für abgeänderte Fahrzeuge werden zusätzlich die entsprechenden Garantien-/ Unbedenklichkeitserklärungen nach Schweizer Recht benötigt
- Falls notwendig separater Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und elektrischen Sicherheit (NEV)
- Falls notwendig Abgaswartungsdokument (AWD)
Fahrzeug im Ausland gekauft
Wir benötigen von Ihnen:
- Versicherungsnachweis einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft
- Ausländische Fahrzeugpapiere (z.B. Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
- Prüfungsbericht vom Zollamt Form. 13.20 A mit Zollstempel
- Falls vorhanden, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder die Lärm- und Abgasbestätigung vom schweizerischen Generalimporteur
- Für abgeänderte Fahrzeuge werden zusätzlich die entsprechenden Garantien-/ Unbedenklichkeitserklärungen nach Schweizer Recht benötigt
- Falls notwendig separater Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und elektrischen Sicherheit (NEV)
- Falls notwendig Abgaswartungsdokument (AWD) (siehe unten)
Fahrzeug unverzollt eingeführt
Wir benötigen von Ihnen:
- Versicherungsnachweis einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft
- Ausländische Fahrzeugpapiere (z.B. Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
- Bewilligung vom Zollamt, um ein unverzolltes Fahrzeug zu verwenden (Formular 15.30 oder 15.40)
- Falls vorhanden, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder die Lärm- und Abgasbestätigung vom schweizerischen Generalimporteur
- Für abgeänderte Fahrzeuge werden zusätzlich die entsprechenden Garantien-/ Unbedenklichkeitserklärungen nach Schweizer Recht benötigt
- Falls notwendig separater Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und elektrischen Sicherheit (NEV)
- Falls notwendig Abgaswartungsdokument (AWD) (siehe unten)
Andere Import-Art (aus Nordamerika, Fahrzeuge ohne Gesamtgenehmigung)
Wir benötigen von Ihnen:
- Versicherungsnachweis einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft
- Ausländische Fahrzeugpapiere (Ausweis, Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung oder ähnliches)
- Prüfungsbericht vom Zollamt Form. 13.20 A mit Zollstempel
- Nachweis der 1. Inverkehrsetzung (für gebrauchte Fahrzeuge, nicht Herstellung- oder Verkaufsdatum)
- Technische Daten (gemäss Betriebshandbuch, Hersteller, Fahrzeugpapiere, usw.)
- Bestätigung über die Einhaltung der Schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften
- Falls notwendig separater Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und elektrischen Sicherheit (NEV)
-
Fahrzeuge mit technischen Änderungen
Personenwagen
Nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder, Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage, das Anbringen einer Anhängerkupplung, Leistungssteigerung usw.
In diesem Fall müssen Sie die dazugehörigen Unterlagen mitsenden.
Motorräder
Änderungen an der Lenkeinrichtung und an der Bremsanlage, nicht typengenehmigte Abgasanlage, Leistungssteigerung usw.
In diesem Fall müssen Sie die dazugehörigen Unterlagen mitsenden.
-
Fahrzeugversicherung
Um direkt nach bestandener technischer Fahrzeugprüfung das Fahrzeug mit ZH-Kontrollschildern einzulösen, brauchen wir einen Versicherungsnachweis, welchen Sie bei einer Schweizerischen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung beantragen. Dieser wird uns von der Versicherung elektronisch übermittelt.
Der Versicherungsnachweis ist jeweils 30 Tage gültig. Bitte schicken Sie uns Ihre Unterlagen rechtzeitig.
-
Unterlagen einreichen
Wir brauchen Ihre Unterlagen für Abklärungen vor der Fahrzeugprüfung.
Wenn Sie alle Unterlagen haben, können Sie ihr Fahrzeug zur Fahrzeugprüfung anmelden. Sie haben die Möglichkeit, die Dokumente einzuscannen und die Anmeldung online vorzunehmen oder die Kopien per Post einzusenden.
Schicken Sie uns die Unterlagen per Post
Schicken Sie uns Kopien (keine Originale) der oben je nach Import-Art aufgeführten Unterlagen.
Wenn Sie keinen Schweizer Führerausweis haben, brauchen wir zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung Ihrer Gemeinde.
Strassenverkehrsamt
Technische Auskünfte
Uetlibergstrasse 301Route (Google)
8036 Zürich
Montag und Dienstag
Öffnungszeiten
7.15 bis 17.00 UhrMittwoch bis Freitag
7.15 bis 16.00 UhrÖffnungszeiten Auffahrt/Pfingsten
-
Prüftermin erhalten
Sobald wir alle Unterlagen erhalten und geprüft haben, schicken wir Ihnen einen Prüfungstermin.
An die Prüfung mitbringen müssen Sie alle Originalunterlagen, das Betriebshandbuch und falls nötig das Abgaswartungsdokument Ihres Fahrzeugs.
Ob wir Ihr Fahrzeug in der Schweiz zulassen können, entscheiden wir nach der Fahrzeugprüfung bei uns.
Kontakt
Strassenverkehrsamt – Technische Auskünfte
8036 Zürich
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag7.15 bis 17.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 16.00 Uhr