Kontrollschilder

Hier finden Sie alle Informationen zu Kontrollschildern wie zum Beispiel der Neuanfertigung, Deponierungsverlängerung oder wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden wollen oder uns die Kontrollschilder abgeben möchten.

Inhaltsverzeichnis

Kontrollschilder

Sie können Ihre Kontrollschilder neu anfertigen lassen, die Deponierung Ihrer Kontrollschilder verlängern, frühere Kontrollschilder wieder beantragen oder Ihre Kontrollschilder abtreten.

Fahrzeug abmelden

Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder nicht mehr brauchen, müssen Sie es abmelden. Sofern Sie innerhalb von 14 Tagen kein neues Fahrzeug anmelden, müssen Sie uns Ihre Kontrollschilder abgeben.

Abgabe der Kontrollschilder

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden (ausser Verkehr setzen), müssen Sie uns die Kontrollschilder zurückgeben. Werfen Sie die Kontrollschilder in den Schilderkasten vor Ihrem Strassenverkehrsamt. Es gibt zwei Einwurf-Fächer: 

Kontrollschilder vernichten

Wenn Sie Ihre Kontrollschilder gar nicht mehr brauchen: Werfen Sie sie in das grüne Fach. Die Vernichtung ist für Sie kostenlos. Wenn Sie wieder ein Fahrzeug einlösen, bekommen Sie neue Kontrollschilder mit einer neuen Nummer und bezahlen die Gebühren für eine Neueinlösung und für neue Kontrollschilder.

Kontrollschilder deponieren

Alternativ können wir die Kontrollschilder wie bisher für Sie 1 Jahr lagern: Werfen Sie sie in das blaue Fach. Das Lagern kostet 40 Franken. Das kann für Sie einfacher und günstiger sein, wenn Sie die Kontrollschilder immer wieder für dasselbe Fahrzeug brauchen (z.B. für einen Wohnwagen). Bitte geben Sie Ihre Kontrollschilder gereinigt und ohne Rahmen, ohne Magnet- und/oder Klebehalterungen ab.

Vorübergehende Deponierung der Kontrollschilder

Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nicht brauchen (Sie bewegen Ihr Fahrzeug nur im Sommer oder haben einen längeren Auslandaufenthalt), können Sie Ihr Kontrollschild deponieren. Den Fahrzeugausweis müssen Sie in diesem Fall nicht annullieren. Die Verkehrsabgaben werden für diese Zeit gestoppt.

Detailinformationen, Fragen und Antworten

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Vernichtung ist für Sie kostenlos. 

Die Lagerung kostet 40 Franken pro Kontrollschildnummer. 

Wir informieren Ihre Haftpflichtversicherung in jedem Fall, dass Sie Ihre Kontrollschilder bei uns abgegeben haben.

Das rote Kontrollschild kann nicht zur Deponierung abgegeben werden (auch wenn Sie die weissen Kontrollschilder zur Deponierung abgeben). Wenn Sie das rote Kontrollschild trotzdem zur Deponierung abgeben, wird es Ihnen per Post zurück geschickt.

Sie können uns die Kontrollschilder auch per Post schicken.
Legen Sie uns ein Schreiben mit einem Vermerk dazu, wenn wir Ihre Kontrollschilder für Sie 1 Jahr lagern sollen. Ist kein Vermerk vorhanden, vernichten wir die Kontrollschilder.

Sie können die Kontrollschilder bei einer Hauptpoststelle abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Kontrollschilder dort in jedem Fall 1 Jahr für Sie gelagert werden. Wenn Sie wieder ein Fahrzeug einlösen, müssen Sie zwingend diese Kontrollschilder beziehen und bei der entsprechenden Hauptpoststelle abholen. Auch die Deponierung der Kontrollschilder bei den Hauptpoststellen kostet neu 40 Franken. 

Wenn Sie Ihre Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt deponiert haben, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Abholung offen:

Abholen beim Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli

Zürcher Kontrollschilder, die Sie beim Strassenverkehrsamt abgeben, sind zentral im Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli gelagert.

Diese können Sie jederzeit abholen.

Abholen bei einer unserer Aussenstelle

Wenn Sie Ihre Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Winterthur, Regensdorf, Hinwil, Bülach oder Bassersdorf abholen möchten, füllen Sie das unten aufgeführte Formular aus.

Zwei Arbeitstage nach Ihrer Bestellung sind die Kontrollschilder am gewünschten Ort zum Abholen bereit.

Wenn wir Ihre alten Kontrollschilder vernichtet haben, erhalten Sie beim Einlösen eines neuen Fahrzeugs neue Kontrollschilder mit einer neuen Nummer.

Wenn Sie Ihre Kontrollschilder fälschlicherweise vernichten liessen, können Sie innerhalb eines Jahres ab Abgabe eine Neuanfertigung bestellen. Die Herstellung Ihrer Kontrollschilder dauert rund 3 Wochen.

Wenn Sie die Lagerung Ihrer Kontrollschilder um ein Jahr verlängern möchten, können Sie das für 40 Franken tun. Füllen Sie dafür das folgende Online-Formular aus:

Nach 12 Monaten teilen wir gelagerte Kontrollschilder einer anderen Kundin oder einem anderen Kunden zu. Wenn wir die Kontrollschilder noch nicht neu zugeteilt haben und Sie die letzte Halterin oder der letzte Halten waren, können Sie Ihre Kontrollschilder wieder beantragen. Die Wiederzuteilung kostet 40 Franken. 

Wenn Sie die Kontrollschilder über einen Feiertag abgeben, melden wir Ihre Kontrollschilder direkt nach dem Feiertag / den Feiertagen ab (erster Arbeitstag nach dem Feiertag). 

Kontrollschilder

Wenn Sie in einen anderen Kanton gezogen sind, fragen Sie bitte direkt beim zuständigen Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnorts nach, ob Sie die Zürcher Kontrollschilder dort abgeben können. Geben Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Ihres neuen Wohnorts ab, werden wir die Kontrollschilder nach Erhalt vernichten.

Wenn Sie die Kontrollschilder für 1 Jahr deponiert haben möchten, schicken Sie uns die Kontrollschilder bitte per Post zurück. Legen Sie uns ein Schreiben mit, dass wir die Kontrollschilder für Sie deponieren sollen.

Todesfall melden

Wenn die Halterin oder der Halter eines Fahrzeugs verstorben ist, müssen die Angehörigen das Fahrzeug bei uns abmelden. Die Nummernschilder und das Fahrzeug können auf eine neue Halterin oder neuen Halter übertragen werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Schicken Sie uns bitte innerhalb von 14 Tagen den Todesschein des Zivilstandesamtes oder die Todesanzeige oder die ärztliche Todesmitteilung. Schicken Sie uns zudem den Führerausweis der verstorbenen Person, falls dieser noch vorhanden ist.

Schicken Sie die Unterlagen an die folgende Adresse:

Strassenverkehrsamt Zürich-Albisgütli
Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich

Falls kein Führerausweis vorhanden ist, können Sie uns die Dokumente per Mail schicken: info@stva.zh.ch

Wenn Sie die Kontrollschilder zurückgeben möchten, schicken Sie diese, zusammen mit den oben erwähnten Dokumenten, ebenfalls zurück. Vermerken Sie bitte, ob die Kontrollschilder für 12 Monate deponiert (Kosten CHF 40) werden sollen. Ohne Vermerk werden die Kontrollschilder freigegeben.

Wenn Sie das Fahrzeug mit den Kontrollschildern ummelden möchten auf eine neue Halterin oder einen neuen Halter

  • innerhalb der Familie,
  • Konkubinat seit über 12 Monaten, 
  • oder die Erbengemeinschaft,

umgemeldet werden soll, nutzen Sie innert 3 Monaten nachfolgenden Service.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Strassenverkehrsämter

Für dieses Thema zuständig: