Integrationsangebote und -massnahmen der Bildungsbehörden im nachobligatorischen Bereich

Inhaltsverzeichnis

Details

Kapitelnr.
13.1.03.
Publikationsdatum
31. Januar 2023
Kapitel
13 Integrationsmassnahmen
Unterkapitel
13.1. Allgemeines zur beruflichen und sozialen Integration
Gültig seit / In Kraft seit
31. Januar 2023

Rechtsgrundlagen

Erläuterungen

1.Allgemeines zur Bildung

Bildung ist ein wichtiges Element der Integration. Eine abgeschlossene Ausbildung nach der obligatorischen Schule ist bedeutend für einen nachhaltigen Einstieg in den Arbeits-markt. Personen ohne Abschluss haben beeinträchtigte Berufschancen.

In der Schweiz stehen unterschiedliche Wege für eine gut qualifizierte Ausbildung offen. Ein wichtiger Pfeiler ist die duale Berufsbildung. Bei der Berufslehre wird die Ausbildung im Betrieb während drei bis vier Wochentagen mit einer berufsschulischen Ausbildung an ein bis zwei Wochentagen verbunden.

Im Kanton Zürich haben Erwachsene unterschiedliche Möglichkeiten, den Wiedereinstieg in die persönliche Bildungslaufbahn wiederzufinden. Dazu gehört die Förderung von Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen und Umgang mit dem Computer aber auch das Nachholen eines Schul- oder Berufsabschlusses.

2.Berufsvorbereitungsjahre

Bei den im Kanton Zürich angebotenen Berufsbildungsjahren handelt es sich um so genannte Brückenangebote für Jugendliche, die nach Abschluss der Sekundarstufe I nicht direkt in eine berufliche Grundbildung oder in eine Schule der Sekundarstufe II übertreten. Sie dauern in der Regel ein Jahr, sind freiwillig und dienen zur Behebung von schulischen, sprachlichen oder weiteren Defiziten, zur Orientierungshilfe und Entscheidungsfindung für die nachobligatorische Ausbildungslaufbahn sowie als Übergangslösung bei einem Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage.

Die nachfolgenden Informationen über Brückenangebote im Kanton Zürich sind dem Papier «Öffentliche Brückenangebote Kanton Zürich» des Mittelschul- und Berufsbildungsamt vom 26. Mai 2014 entnommen.

2.1.Integrationsorientiertes Berufsvorbereitungsjahr

Das integrationsorientierte Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 21 Jahren, die Unterstützung zur Erhöhung der Sprachkompetenz in der Landessprache, bei der Integration in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt, der Berufswahl und der Lehrstellensuche benötigen.

2.2.Schulisches Berufsvorbereitungsjahr

Das schulische Berufsvorbereitungsjahr richtet sich speziell an Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, die hauptsächlich schulische Lücken schliessen bzw. branchenspezifische Inhalte festigen möchten. Sie benötigen Unterstützung bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche.

2.3.Praktisches Berufsvorbereitungsjahr

Das praktische Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, die erste Einblicke in die Arbeitswelt und Fertigkeiten im angestrebten Berufsfeld erhalten möchten. Sie verfügen noch nicht oder nur teilweise über die notwendige Reife, um selbständig in einem Praktikumsbetrieb zu arbeiten. Im schulischen Bereich und bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche sind sie auf Unterstützung angewiesen.

2.4.Betriebliches Berufsvorbereitungsjahr

Das betriebliche Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an schulmüde Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, die sich für einen Beruf oder ein Berufsfeld entschieden haben und erste Arbeitserfahrungen in einem Betrieb sammeln möchten. Sie verfügen über die notwendige Reife und Fähigkeit, an einem Praktikumsplatz selbständig zu arbeiten. Mehrheitlich besteht kein oder nur wenig Unterstützungsbedarf im schulischen und sozialen Bereich.

2.5.Vorlehre

Die Vorlehre ist für Jugendliche, die sich vor Beginn der Vorlehre für einen Beruf entschieden haben und sich in einem Betrieb auf die berufliche Grundbildung vorbereiten möchten.

2.6.Individuelle Begleitung

In allen staatsbeitragsberechtigten Berufsvorbereitungsjahren wird zusätzlich zum bereits bestehenden Stütz- und Förderangebot gemäss Rahmenlehrplan die individuelle Begleitung für Lernende, welche für das erfolgreiche Absolvieren des Berufsvorbereitungsjahrs zusätzliche Unterstützung benötigen, angeboten.

Weitere Informationen können dem Konzept «Zusätzliche individuelle Begleitung für Schulen mit staatsbeitragsberechtigten Berufsvorbereitungsjahre im Kanton Zürich» des Mittelschul- und Berufsbildungsamts vom 16. Mai 2014 entnommen werden.

3.Case Management Berufsbildung

3.1.Das nationale Projekt Case Management Berufsbildung

Das nationale Projekt Case Management Berufsbildung ist beim Staatssekretariat für Bildung. Forschung und Innovation SBFI angesiedelt. Es hat zum Ziel, gefährdete Jugendliche frühzeitig zu erfassen, laufend zu beobachten und auf dem Weg zu einem Abschluss auf Sekundarstufe II zu begleiten. Eine fallführende Stelle soll über institutionelle Grenzen sowie über die Dauer der Berufswahl und Berufsbildung hinweg für ein planmässiges, koordiniertes und kontrolliertes Vorgehen sorgen. Im Zentrum steht die Unterstützung zur Selbsthilfe (Empowerment) der gefährdeten Jugendlichen sowie die Effizienz- und Effektivitätssteigerung der eingesetzten Massnahmen aufgrund einer wirksamen Führung und Gestaltung der Prozesse.

Die Kantone sind für die Umsetzung des Case Managements Berufsbildung verantwortlich. Sie werden dabei vom Bund unterstützt.

Weitere Informationen finden sich unter Case Management Berufsbildung - Grundsätze und Umsetzung in den Kantonen sowie auf der Homepage des Staatssekretariats für Bildung. Forschung und Innovation zum Case Management Berufsbildung.

3.2.Kantonales Projekt Netz2

Siehe Amt für Jugend und Berufsberatung

Netz2 versteht sich als stufenübergreifende Koordinations- & Begleitstelle für Jugendliche und junge Erwachsene innerhalb der Berufsbildung, die einen Abschluss auf Sekundarstufe II anstreben. 

Netz2 ist in der Bildungsdirektion des Kantons Zürich angesiedelt. Die Projektverantwortung liegt im Amt für Jugend und Berufsberatung. Weitere Zusammenarbeitspartner im Projekt sind das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, das Volksschulamt und das Amt für Wirtschaft und Arbeit (Volkswirtschaftsdirektion).

Netz2 richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren,

  • die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben,
  • die einen Abschluss auf Sekundarstufe II anstreben,
  • die aufgrund ihrer Situation auf Unterstützung verschiedener Akteure (in der Regel Fachstellen) angewiesen sind.

Besondere Unterstützung auf der Sekundarstufe II erhalten ausserdem Lernende, die Gefahr laufen, dass ihr Lehrverhältnis aufgelöst wird, oder bei denen eine Lehrvertragsauflösung gerade eben erfolgt ist. Sie werden von der Netz2 Case Managerin begleitet, welche im Mittelschul- & Berufsbildungsamt beheimatet ist.

Die Standorte von Netz2 finden sich unter Kapazitäten - Ansprechpersonen nach Bezirk.

4.Berufsberatung des Kantons Zürich

Die kantonale Berufsberatung sorgt in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Berufsinformationszentren (biz) für die fachgerechte Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene.

4.1.Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene

Die Berufsberaterinnen und -berater in Berufsinformations- bzw. Laufbahnzentren bieten Beratungen an, erstellen Fähigkeitsprofile und unterstützen die Jugendlichen bei der Berufs- und Laufbahnplanung. Es sind im Wesentlichen folgende Beratungsleistungen im Angebot:

Weiter verfügen die Berufsinformationszentren über Infotheken mit umfassenden Informationsmaterialien rund um die Themenkreise Aus- und Weiterbildung, Laufbahnplanung, Berufsfelder etc.  

Zusammen mit dem kantonalen Gewerbeverband wird die Datenbank LENA (Lehrstellennachweis des Kantons Zürich) betrieben, in welcher nach Berufsfeldern und Region offene Lehrstellen gesucht werden können. Zum Thema Schnuppern finden sich praktische Hinweise im Dokument Schnuppern in der Berufswelt

4.2.Angebote für Erwachsene

Angebote für Erwachsene sind:

  • Laufbahnplanung durch Vornahme einer Standortbestimmung und gemeinsames Entwickeln von zu den Stärken der betroffenen Person passenden Visionen und Ziele
  • Bewerbungsunterstützung mittels Entwicklung einer Bewerbungsstrategie, Überprüfung der Bewerbungsunterlagen und Durchführung eines Coachings für Bewerbungsgespräche
  • Beratung im Bereich Weiterbildung und Unterstützung bei der Auswahl des geeigneten Angebots sowie Vermittlung von Informationen zur Finanzierung
  • Begleitung beim beruflichen Wiedereinstieg
  • Unterstützung bei Neuorientierung und Motivationssteigerung im Berufsalltag
  • Vermittlung von Informationen zum Schweizer Bildungssystem und Aufzeigen von Bildungsmöglichkeiten und deren Stellenwert in der Arbeitswelt

Jede Beratung beginnt mit einem persönlichen Gespräch, in welchem die betroffene Person die aktuelle Situation und ihre Anliegen schildern kann. Auf dieser Grundlage macht die Beratungsperson massgeschneiderte Vorschläge für das weitere Vorgehen. Zur Wahl stehen zusätzliche Beratungsgespräche oder Eignungs-, Interessen- und Persönlichkeitstests. Nach dem ersten Gespräch können die Dienstleistungen auch nur punktuell in Anspruch genommen werden. 

Für Personen, die vom Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV (Beratung für Erwerbslose) oder von der Sozialhilfe (Beratung für Sozialhilfebeziehende) überwiesen werden, ist die Beratung kostenlos. 

Die Infotheken der Berufsinformationszentren stellen unentgeltlich Informationen zu Berufs-, Aus-, Weiterbildung auf verschiedenen Bildungsstufen zur Verfügung. 

4.3Bildungsangebote Migration

  • Kompetenzen-Check biz/LBZ
    Es handelt sich um ein Angebot der Integrationsagenda Kanton Zürich (IAZH). Mittels Gesprächen und ausgewählten Testverfahren werden die Kompetenzen, Ressourcen, Interessen sowie das Potenzial von Geflüchteten (Status B, F und S) erfasst. Es werden in einem Zeitraum von in der Regel vier bis sechs Wochen zwei Beratungstermine und ein Termin für die Testabklärung durchgeführt.  
  • START! Berufsbildung
    Es handelt sich um ein Angebot der IAZH, mit welchem Geflüchtete auf eine Ausbildung in der Schweiz vorbereitet werden. Ziel ist ein möglichst rascher Einstieg in die Berufsvorbereitung, eine berufliche Grundbildung oder ein weiterführendes Bildungsangebot Sekundarstufe II. Sofern Plätze vorhanden sind, können auch spätzugewanderte junge Erwachsene mit Migrationshintergrund, die nicht zur Zielgruppe der IAZH gehören, aufgenommen werden.
  • Integrationsvorlehre (Invol)
    Das Angebot richtet sich an anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, spätzugewanderte Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten sowie Personen mit Schutzstatus S, die motiviert sind, in der Schweiz eine Berufsausbildung zu absolvieren. Die Lernenden arbeiten während 3,5 Tagen im Vorlehrbetrieb und besuchen an durchschnittlich 1,5 Wochentagen den berufsspezifischen Unterricht. Mit dem Ausbildungsbetrieb schliessen sie einen Vorlehrvertrag ab. Die Integrationsvorlehre wird in verschiedenen Branchen angeboten.

5.Wiedereinstieg in die Bildungslaufbahn

Die Bildungs- und Berufswege der Menschen entwickeln sich unterschiedlich. Erwachse-ne sind auf ihrer individuellen Bildungslaufbahn daher mit der Bewältigung verschiedener Herausforderungen im Alltag und im Beruf konfrontiert.

Das Programm Grundkompetenzen Erwachsene Kanton Zürich unterstützt bildungsferne Erwachsene beim Wiedereinstieg in die persönliche Bildungslaufbahn, ermöglicht den Anschluss an eine berufliche Nachholbildung und unterstützt bei der Bewältigung von digitalen Entwicklungen.

Ausserdem können Erwachsene sowohl einen Schulabschluss als auch einen Berufsab-schluss nachholen. Ein Schulabschluss erleichtert den Einstieg ins Schweizer Bildungs-system und ein Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

5.1.Lernstuben

Siehe Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich

Die Zürcher Lernstuben in Altstetten, Oerlikon & Affoltern, Dübendorf, Kloten und Wetzikon unterstützen bildungsferne Erwachsene bei der Bewältigung von Herausforderungen im Alltag und im Beruf. Folgende kostenlose Angebote finden sich in den Lernstuben an:

  • Lesen & Schreiben
  • Schreibdienst
  • Umgang mit Computer & Smartphone
  • Bewerbungswerkstatt

Während den Öffnungszeiten der Lernstuben gibt es eine Kinderbetreuung. Jede Lernstube wird von einer Animation geführt, welche auch Ansprechsperson für Besuchende ist und diese auch berät.

Das Angebot der Lernstuben richtet sich an:

  • Personen ab 18 Jahren, erwerbstätig oder nicht erwerbstätig, bildungsfern, ohne anerkannten Berufsabschluss, die Mühe mit Lesen, Schreiben, Alltagsmathematik, Computer und Smartphone haben
  • Ältere Personen, die mangelnden Anschluss an digitale Technologien haben
  • Personen, die im Niedriglohnsegment arbeiten und kaum bis keine firmeninternen Weiterbildungen erhalten
  • Personen, deren Tätigkeit sich durch den digitalen Wandel grundlegend ändert oder ändern wird
  • Personen, die Deutsch als Erstsprache respektive auf Niveau B1 sprechen
  • Personen mit nicht diagnostizierten Seh-, Hör- oder Lernbehinderungen, Augenfehlstellungen oder kognitiven Lernbeeinträchtigungen
  • Langjährige in der Schweiz wohnhafte Personen mit Migrationshintergrund, die Nachholbedarf haben beim Lesen, Schreiben, Rechnen bzw. Mühe haben beim mündlichen Ausdruck in der lokalen Amtssprache 

Weitere Lernangebote:

5.2.Abschluss nachholen

Siehe Amt für Jugend und Berufsberatung und Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich

Erwachsene ohne Sekundarschulabschluss (Stufe A oder B) können diesen mit einer Prüfung nachholen. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungsteile finden einmal jährlich von Ende Oktober bis Mitte November statt. Es können kostenpflichtige Vorbereitungskurse belegt werden. Diese sind aber nicht zwingend. Die Prüfung kann auch abgelegt werden, wenn die Kenntnisse dafür im Selbststudium erworben wurden.

Es gibt verschiedene Wege einen ersten Berufsabschluss zu erwerben:

Unter folgendem Link können Interessierte eine Informationsveranstaltung zum Thema Berufsabschluss für Erwachsene besuchen: Informationsveranstaltungen Berufsabschluss für Erwachsene - Anmeldung online.

Rechtsprechung

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: