Ausbildungsbeiträge

Grundsätzlich sind die auszubildenden Personen und ihre Eltern für die Finanzierung der Ausbildung verantwortlich. Wer seine Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht vollständig selbst finanzieren kann, hat die Möglichkeit, beim Kanton ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge zu stellen.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird mein Gesuch bearbeitet?
Am 1. Januar 2021 ist das total revidierte Stipendienrecht in Kraft getreten. Die Umstellung auf die neuen gesetzlichen Grundlagen führt zu längeren Bearbeitungszeiten.
Die Bearbeitungszeit pro Gesuch wird ab vollständiger Einreichung aller Unterlagen gemessen und beträgt aktuell durchschnittlich 84 Tage (Stand August 2023).
Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, werden temporär zusätzliche Personalressourcen eingesetzt. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, die Gesuche so rasch wie möglich zu bearbeiten und bitten Sie um Geduld.
Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Aktuell bearbeiten wir Gesuche, die im Mai und Juni 2023 eingegangen sind.
Entwicklungs- und Finanzplan des Kantons Zürich
Im Entwicklungs- und Finanzplan des Kantons Zürich (KEF) legt der Kantonsrat die zu erzielenden Wirkungen, die zu erbringenden Leistungen sowie deren Finanzierung für die folgenden vier Jahre fest. Die nachfolgende Grafik zeigt die effektiven Bearbeitungszeiten der Stipendiengesuche (ab vollständig eingereichtem Antrag) sowie die im KEF festgelegten Sollwerte für die Jahre 2023 und 2024.

Wurde die 2. Rate noch nicht ausbezahlt?
Ihr Gesuch wurde bereits mit einem Entscheid beantwortet, die erwartete Rate haben Sie jedoch noch nicht erhalten. Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Zahlung erst erfolgen kann, wenn Sie uns ausstehende Dokumente nachreichen. Details dazu finden Sie im Entscheid. Bitte senden Sie uns die nachzureichenden Dokumente elektronisch in Form eines PDF pro Thema an stipendien@ajb.zh.ch.
Gesuch einreichen
Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge können Sie über die Plattform ZHservices erfassen und elektronisch übermitteln.
Hinweis zu den Fristen
Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge müssen Sie spätestens im Monat vor Beginn Ihres Ausbildungsjahres vollständig einreichen. Wenn Sie das Gesuch später einreichen, werden die Ausbildungsbeiträge entsprechend gekürzt. Wenn Sie das Gesuch später als sechs Monate nach Beginn Ihres Ausbildungsjahres einreichen, wird Ihr Gesuch nicht mehr behandelt und Sie bekommen keine Beiträge.
Stipendienrechner
Prüfen Sie mit dem Stipendienrechner, ob es sich aus finanzieller Sicht lohnt, ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge einzureichen.
Hilfe beim Beantragen von Ausbildungsbeiträgen
Für den gesamten Prozess der Gesuchserfassung, der Gesuchseinreichung und das weitere Vorgehen steht Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.
Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge
Für den Anspruch auf kantonale Ausbildungsbeiträge gibt es eine Reihe von Voraussetzungen (nicht abschliessend):
- stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
- finanzielle Verhältnisse reichen nicht aus, um die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten zu finanzieren
- gewählte Ausbildung führt zu einem eidgenössisch oder kantonal anerkannten Abschluss
- auszubildende Person ist höchstens 45 Jahre alt
- weitere persönliche und familiäre Voraussetzungen
Alternativen zu kantonalen Ausbildungsbeiträgen
Wer keine oder zu wenig kantonale Ausbildungsbeiträge erhält, hat weitere Möglichkeiten:
- Auch Gemeinden, insbesondere die Städte Zürich und Winterthur, können Ausbildungsbeiträge gewähren.
- Private Fonds und Stiftungen unterstützen die Finanzierung von Ausbildungen.
- Immatrikulierte Studierende der Universität Zürich, die alle anderen Finanzierungsquellen bereits ausgeschöpft haben (Eltern, Eigenverdienst, kantonale Stipendien) können bei der Fachstelle Studienfinanzierung der Universität ein Stipendium oder einen zinslosen Härtefallkredit beantragen.
- Stipendienberatung Stadt Zürich
- Studienfinanzierung der ETH
- Fachstelle Studienfinanzierung der Universität Zürich
- Stiftungsverzeichnis der Universität Zürich
- Schweizerisches Stiftungsverzeichnis
- Ausbildungen im Ausland (insb. Deutschland)
- Schweizerische Studienstiftung
- Stipendien/Fonds Staatssekretariat für Bildung und Forschung
- Verzeichnis Fonds & Stiftungen der ZHAW
- AJB Fonds und Stiftungen
Kontaktformular
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Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Stipendien
Postfach
8090 Zürich
Bitte beachten Sie:
Wir bieten vor Ort keine Beratung. Sie können hier nur nachzureichende Dokumente im Briefkasten deponieren.
Telefon
Telefonzeiten
Haben Sie bereits ein Gesuch eingereicht:Montag und Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
9.00 bis 12.30 Uhr
Haben Sie Fragen zur Gesuchseinreichung (noch kein hängiges Gesuch vorhanden):
Montag bis Freitag
9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr