Ausbildungsbeiträge

Grundsätzlich sind die auszubildenden Personen und ihre Eltern für die Finanzierung der Ausbildung verantwortlich. Wer seine Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht vollständig selbst finanzieren kann, hat die Möglichkeit, beim Kanton ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge zu stellen.
Inhaltsverzeichnis
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Stand der Gesuche
Die durchschnittliche Wartezeit nach der Empfangsbestätigung und ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gesuch vollständig eingereicht wurde, beträgt ca. vier Monate. Aktueller Stand der Gesuchsbearbeitung:
Zurzeit werden die Gesuche bearbeitet, die im September 2020 vollständig bei uns eingegangen sind oder bei denen im September 2020 die noch fehlenden Unterlagen eingereicht wurden.
Ihr Gesuch wird noch nicht bearbeitet?
Haben Sie Ihr Gesuch vor September 2020 eingereicht und es wurde noch nicht bearbeitet? Das liegt wahrscheinlich daran, dass uns die für die Bemessung erforderlichen Steuerunterlagen noch fehlen (z. B. die Steuererklärung der Eltern für das Jahr 2019, siehe Beilagenliste zum Gesuch). In diesem Fall bitten wir Sie, uns diese in Form eines PDF an stipendien@ajb.zh.ch nachzureichen.
Wurde die 2. Rate noch nicht ausbezahlt?
Ihr Gesuch wurde bereits mit einem Entscheid beantwortet, die erwartete Rate haben Sie jedoch noch nicht erhalten. Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Zahlung erst erfolgen kann, wenn Sie uns ausstehende Dokumente nachreichen. Details dazu finden Sie im Entscheid. Bitte senden Sie uns die nachzureichenden Dokumente elektronisch in Form eines PDF pro Thema an stipendien@ajb.zh.ch.
Gesuch einreichen
Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge können Sie über die Plattform ZHservices erfassen und elektronisch übermitteln. Auch die erforderlichen Beilagen können Sie auf ZHservices hochladen. Wenn Sie alle erforderlichen Daten erfasst und Ihr Gesuch erfolgreich übermittelt haben, erhalten Sie per E-Mail eine automatische Bestätigung. Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben, gilt Ihr Gesuch als eingereicht. Auch Gemeinden und weitere Institutionen können im Namen ihrer Klientinnen und Klienten Gesuche via ZHservices erfassen und einreichen.
Hilfe beim Beantragen von Ausbildungsbeiträgen
Sie können Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge online auf der Plattform ZHservices erfassen und einreichen. Für den gesamten Prozess der Gesuchserfassung, der Gesuchseinreichung und das weitere Vorgehen steht Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.
Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge
Für den Anspruch auf kantonale Ausbildungsbeiträge gibt es eine Reihe von Voraussetzungen (nicht abschliessend):
- stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
- finanzielle Verhältnisse reichen nicht aus, um die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten zu finanzieren
- gewählte Ausbildung führt zu einem eidgenössisch oder kantonal anerkannten Abschluss
- auszubildende Person ist höchstens 45 Jahre alt
- weitere persönliche und familiäre Voraussetzungen
Alternativen zu kantonalen Ausbildungsbeiträgen
Wer keine oder zu wenig kantonale Ausbildungsbeiträge erhält, hat weitere Möglichkeiten:
- Auch Gemeinden, insbesondere die Städte Zürich und Winterthur, können Ausbildungsbeiträge gewähren.
- Private Fonds und Stiftungen unterstützen die Finanzierung von Ausbildungen.
- Immatrikulierte Studierende der Universität Zürich, die alle anderen Finanzierungsquellen bereits ausgeschöpft haben (Eltern, Eigenverdienst, kantonale Stipendien) können bei der Fachstelle Studienfinanzierung der Universität ein Stipendium oder einen zinslosen Härtefallkredit beantragen.
- Stipendienberatung Stadt Zürich
- Studienfinanzierung der ETH
- Fachstelle Studienfinanzierung der Universität Zürich
- Stiftungsverzeichnis der Universität Zürich
- Schweizerisches Stiftungsverzeichnis
- Ausbildungen im Ausland (insb. Deutschland)
- Schweizerische Studienstiftung
- Stipendien/Fonds Staatssekretariat für Bildung und Forschung
- Verzeichnis Fonds & Stiftungen der ZHAW
- AJB Fonds und Stiftungen
Kontaktformular
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Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung – Stipendien
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8090 Zürich
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