Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, Ihr Gesuch zu erfassen und einzureichen sowie beim weiteren Vorgehen, nachdem Sie Ihr Gesuch erstellt haben.
So stellen Sie Ihren Antrag
Sie können Ihr Gesuch um Ausbildungsbeiträge online über einen gesicherten elektronischen Kanal erfassen und einreichen. Ihre Daten sind vollumfänglich geschützt.
Denken Sie daran, dass Sie jedes Jahr vor Beginn des Ausbildungsjahres ein neues, vollständiges Gesuch einreichen müssen. Das Ausbildungsjahr beginnt am ersten Tag des Monats, in dem die Ausbildung beginnt.
Formular-Nutzung
Das Online-Formular für das Ausbildungsgesuch ist speziell für Computer optimiert. Eine Bearbeitung auf Mobiltelefonen oder Tablets ist nicht möglich.
Anleitung
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Das Wichtigste in Kürze
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Fristen
Für einen vollständigen Anspruch müssen Gesuche um Ausbildungsbeiträge vor Beginn des jeweiligen Ausbildungsjahres vorliegen. Fehlende Unterlagen müssen beim Einreichen des Gesuchs hinreichend begründet werden.
Wenn Sie fehlende Beilagen nicht innert der gesetzten Frist nachreichen, wird der allfällige Ausbildungsbeitrag entsprechend gekürzt: Die Bemessung erfolgt in diesem Fall pro rata temporis ab dem ersten Tag des Folgemonats, in dem das Gesuch vollständig vorliegt.
Die Eingabefrist läuft bis am letzten Tag des sechsten Monats nach Beginn des Ausbildungsjahres. Auf Gesuche, die später eingehen, tritt das Amt nicht ein.
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Stipendienrechner ausfüllen
Prüfen Sie mit dem Stipendienrechner, ob es sich aus finanzieller Sicht lohnt, ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge einzureichen.
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Login ZHservices
Ihr Gesuch können Sie auf ZHservices erfassen und elektronisch übermitteln. Auch die erforderlichen Beilagen können Sie dort hochladen.
Klicken Sie auf «Angebote» und unter Gesuch um Ausbildungsbeiträge (Stipendien) auf «Anwendung starten». Wählen Sie unter «Erstmaliges Gesuch um Ausbildungsbeiträge» erneut «Anwendung starten» und erfassen Sie Ihre Gesuchsdaten.
Sie müssen nicht das gesamte Gesuch auf einmal erfassen, sondern können die Eingabe jederzeit unterbrechen und später an derselben Stelle weiterfahren. Klicken Sie dazu bitte auf «Speichern», bevor Sie die Anwendung verlassen.
Vorgehen beim Wiederholungsgesuch
Melden Sie sich auf ZHservices mit Ihrem Account an. Klicken Sie auf «Angebote» und unter Gesuch um Ausbildungsbeiträge auf «Anwendung starten». Wählen Sie unter «Wiederholungsgesuch um Ausbildungsbeiträge» erneut «Anwendung starten». Ihre Stammdaten sind bereits hinterlegt. Überprüfen, korrigieren und vervollständigen Sie Ihre Gesuchsdaten.
Noch kein Login?
Registrieren Sie sich auf ZHservices, sofern Sie noch nicht über einen ZHservices-Account verfügen. Eine Schritt-für Schritt-Anleitung für die Registrierung finden Sie hier:
Anmeldung ZHservices Business
Mit ZHservices Business lassen sich Gesuche um Ausbildungsbeiträge für Klientinnen und Klienten online erfassen. Über diesen Link können Institutionen einen Zugang zu ZHservices Business beantragen:
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Beilagen und benötigte Informationen zusammenstellen
Stellen Sie vor dem Erfassen Ihres Gesuchs die benötigten Informationen und Beilagen zusammen. Das vereinfacht Ihnen das Ausfüllen des Gesuchs.
Folgende Angaben benötigen wir in jedem Fall von Ihnen:
Vorteile:
- Die AHV-Nr. der auszubildenden Person (steht auf der Krankenkassenkarte oder dem AHV-Ausweis)
Vorteile:
- Die Angaben zur Ausbildung, für welche die auszubildende Person Ausbildungsbeiträge beantragt
Vorteile:
- Die Angaben zu den Wohnverhältnissen der auszubildenden Person und ihrer Eltern
Vorteile:
- Die Angaben zum zivilrechtlichen Wohnsitz der auszubildenden Person und ihrer Eltern
Vorteile:
- Die Angaben zu den bisherigen Ausbildungen, Tätigkeiten und Erwerbstätigkeiten (inkl. Angabe des jeweiligen Lohns) der auszubildenden Person (mit jeweiliger Datumsangabe von Monat/Jahr).
Vorteile:
- Die Angaben zu den Geschwistern der auszubildenden Person inkl. ihrer Ausbildung
Vorteile:
- Die Angaben zu den voraussichtlichen Einnahmen der auszubildenden Person während der Gesuchsperiode sowie zum Stand des Vermögens der auszubildenden Person zum aktuellen Zeitpunkt
Vorteile:
- Die Angaben zu den Eltern bzw. Stiefeltern der auszubildenden Person inkl. Steuerveranlagung
Vorteile:
- Die Angaben zu allfälligen Kindern der auszubildenden Person
Vorteile:
- Die Angaben zum allfälligen Partner bzw. zur allfälligen Partnerin der auszubildenden Person inkl. seiner bzw. ihrer finanziellen Situation
Vorteile:
- Die Angaben zum Bezug von Taggeldern der IV, von Zusatz- und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, oder zum Sozialhilfebezug der auszubildenden Person
Vorteile:
- Die Angaben zum Bezug von Zusatz- und Ergänzungsleistungen zur AHV/IV der Eltern der auszubildenden Person
Vorteile:
- Die IBAN-Nummer des Auszahlungskontos für allfällige Beitragsansprüche und Angaben zum Kontoinhaber bzw. zur Kontoinhaberin (ist auf der Bank- oder Postkarte ersichtlich)
Nachfolgend finden Sie einige konkrete Beispiele an möglicherweise benötigten Beilagen zur Orientierung:
Vorteile:
- Kopie der Identitätskarte oder des Passes bzw. der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung bei ausländischer Staatsbürgerschaft
Vorteile:
- Falls die auszubildende Person älter als 18 Jahre ist: Saldobelege sämtlicher Konti (Vermögensstand per Beginn des Ausbildungsjahres)
Vorteile:
- Bei Flüchtlingen oder Asylsuchenden: Kopie des Asylentscheids oder Kopie vorläufigen Aufnahmeentscheids, aus dem ersichtlich ist, welchem Kanton die Person in Ausbildung zugewiesen wurde
Vorteile:
- Bei Studium: Immatrikulationsbestätigung
Vorteile:
- Bei Lehre: Lehrvertrag
Vorteile:
- Bei Schule: Aufnahme- bzw. Semesterbestätigung
Vorteile:
- Bei eigenem Haushalt der auszubildenden Person: Mietvertrag
Vorteile:
- Kopie der aktuellsten definitiven Steuerveranlagung (inkl. Einschätzungsdetails) und der dazugehörigen vollständigen Steuererklärung der Eltern oder Stiefeltern (Achtung: Dokument nicht älter als drei Jahre)
Vorteile:
- Bei Quellensteuerpflicht der Eltern oder Stiefeltern: Nachweis über den quellen-besteuerten Bruttolohn des Vorjahres der Eltern oder Stiefeltern und deren Vermögensnachweis per 31.12. des Vorjahres.
Vorteile:
- Bei Auszahlung der Ausbildungsbeiträge an das Sozialamt: Rechtsgültige Abtretungserklärung
Vorteile:
- Bei Rentenbezug (z.B. IV, Waisenrente) der auszubildenden Person und deren Partnerin bzw. Partners: aktuellste Rentenverfügung(en)
Vorteile:
- Bei Bezug von Zusatz- bzw. Ergänzungsleistungen des Vaters bzw. der Mutter der auszubildenden Person: Verfügung der Ergänzungsleistungen
Vorteile:
- Falls die Mutter der Vater oder die auszubildende Person vom Sozialamt unterstützt wird: aktuellste Leistungsabrechnung bzw. aktuelles Sozialhilfebudget
Vorteile:
- Falls Eltern getrennt leben: Beleg über behördlich genehmigte oder gerichtlich festgesetzte Unterhaltsbeiträge
Vorteile:
- Bei Erwerbstätigkeit während der Ausbildung: Arbeitsvertrag und aktuellste Lohnabrechnungen
Vorteile:
- Bei Erwerbsersatzeinkommen der auszubildenden Person und deren Partnerin bzw. Partners: aktuellste Belege
Vorteile:
- Bei auszubildenden Personen mit eigenen Kindern: Beleg über die Höhe der Drittbetreuungskosten sowie Geburtsschein(e) des Kindes bzw. der Kinder
Vorteile:
- Bei auszubildenden Personen mit eigenen Kindern und alleinerziehend: Beleg über behördlich genehmigte oder gerichtlich festgesetzte Unterhaltsbeiträge.
Spezialformular: Eltern im Ausland
Falls Ihre Eltern im Ausland leben, füllen Sie bitte das Formular «Eltern im Ausland» aus. Sie können das Formular entweder direkt in ZHservices übermitteln oder uns per E-Mail an folgende Adresse zusenden: stipendien@ajb.zh.ch
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Gesuch erfassen
Achten Sie beim Erfassen Ihres Gesuchs auf die folgenden Punkte:
Vorteile:
- Sie können die Eingabe jederzeit unterbrechen und später an derselben Stelle weiterfahren. Klicken Sie dafür auf speichern, bevor Sie die Anwendung verlassen.
- Speichern Sie jeweils die erfasste Seite, bevor Sie auf «weiter» klicken.
- Lesen Sie Fehlermeldungen durch und korrigieren Sie die Fehler.
- Falls Sie Hilfe brauchen, senden Sie einen PrintScreen der zuletzt erfassten Seite, die Nummer des Geschäftsfalles (in der URL ersichtlich) sowie Ihre konkrete Frage an online.stipendien@ajb.zh.ch
- Wenn Sie Ihr Gesuch fertig erfasst haben, wird Ihnen eine individuelle Beilagenliste angezeigt.
- Laden Sie sämtliche erforderlichen Beilagen gemäss dieser Liste hoch oder begründen Sie, weshalb Sie die entsprechende Beilage nicht einreichen können.
- Prüfen Sie, ob Sie die richtigen Dokumente hochgeladen und die Angaben korrekt ausgefüllt haben.
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Gesuch einreichen
Wenn Sie die Daten auf ZHservices fertig erfasst und die Beilagen hochgeladen haben, können Sie das Gesuch elektronisch übermitteln. Nach erfolgreicher Übermittlung, erhalten Sie per E-Mail eine automatische Bestätigung. Bewahren Sie diese sorgfältig auf.
Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben, gilt Ihr Gesuch als eingereicht.
Bitte beachten Sie: Eine Berechnung ist nur möglich, wenn das Gesuch vollständig ist und die notwendigen Beilagen eingereicht wurden.
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Fehlende Unterlagen nachreichen
Falls Ihr Gesuch nicht vollständig ist oder Ihnen einzelne Unterlagen zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch nicht vorliegen, erhalten Sie ein Schreiben mit der Aufforderung, die fehlenden Informationen bzw. Unterlagen nach zu reichen. In der Regel setzen wir Ihnen eine Frist von zwei Monaten, um die Unterlagen nach zu reichen. Senden Sie diese so rasch wie möglich, spätestens aber innert der angesetzten Frist. Falls Sie ein Dokument noch nicht einreichen können, müssen Sie uns informieren und eine Fristerstreckung beantragen.
Notieren Sie auf allen Nachsendungen Namen, Vornamen und Geburtsdatum der auszubildenden Person und schicken Sie die Unterlagen wenn möglich in elektronischer Form als PDF-Datei an stipendien@ajb.zh.ch. Wenn Sie die angesetzte Frist nicht einhalten, wird auf Ihr Gesuch nicht eingetreten und Sie erhalten keine Ausbildungsbeiträge.
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Gesuchsbearbeitung
Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums bearbeitet. Informationen zum aktuellen Stand der Gesuchsbearbeitung finden Sie unter «Wann wird mein Gesuch bearbeitet?».
Bearbeitungsdauer
Pro Jahr werden über 8000 Gesuche eingereicht. Drei Viertel davon gehen in den Monaten Juli bis Oktober ein. Diese werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und nach verfügbarer Kapazität der Sachbearbeitung zur Prüfung und Bearbeitung zugewiesen. Unvollständige Dossiers verzögern die Entscheidung und können den Anspruch auf Ausbildungsbeiträge reduzieren. Es muss mit Wartezeiten von mehreren Monaten gerechnet werden. Die Abteilung Stipendien hat keine Möglichkeit, bei finanziellen Notlagen zu helfen.
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Entscheid über Stipendienanspruch
Über den Entscheid werden Sie schriftlich mittels Verfügung informiert.
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Auszahlung von Ausbildungsbeiträgen
Wenn Ihr Gesuch gutgeheissen wurde, werden die Ausbildungsbeiträge in der Regel in zwei Raten ausbezahlt. Falls für die erste oder die zweite Rate Auflagen bestehen, beachten Sie bitte, dass der entsprechende Betrag erst nach Beginn des 2. Semesters und Erfüllung der Auflagen ausbezahlt wird.
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Ausbildungsnachweis
Für die Auszahlung der zweiten Rate muss immer der Nachweis erbracht werden, dass Sie sich noch in Ausbildung befinden (aktuelle Ausbildungsbestätigung bzw. bei Lehre aktuelle Lohnabrechnungen). Je nachdem sind auch weitere Auflagen zu erfüllen, die im Entscheid aufgeführt sind.
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Meldepflicht
Ein Abbruch oder ein vorzeitiger Abschluss der Ausbildung sowie sonstige Änderungen in den anspruchsbegründenden Tatsachen, insbesondere Einkommensänderungen der auszubildenden Person bzw. ihrer Partnerin oder ihres Partners und angepasste Rentenverfügungen, sind unaufgefordert und unverzüglich zu melden oder nachzureichen.
Adressänderungen sind innerhalb eines Monats zu melden. Bei Wohnsitz im Ausland ist eine Zustelladresse in der Schweiz anzugeben.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Amt für Jugend und Berufsberatung - Stipendien
Telefon
Telefonzeiten
Haben Sie bereits ein Gesuch eingereicht:Montag und Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
9.00 bis 12.30 Uhr
Haben Sie Fragen zur Gesuchseinreichung (noch kein hängiges Gesuch vorhanden):
Montag bis Freitag
9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.30 Uhr