Prüfen Sie mit dem Stipendienrechner, ob es sich aus finanzieller Sicht lohnt, ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge einzureichen.
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Hinweise zum Stipendienrechner
Bitte beachten Sie, dass das Ergebnis des Stipendienrechners von Ihren Angaben abhängig ist. Das Ergebnis ist als Schätzung zu verstehen und gilt als Anhaltspunkt für allfällige Ausbildungsbeiträge.
Spezialfälle können mit dem Stipendienrechner nicht abgedeckt werden. So werden zum Beispiel besondere Familienkonstellationen, finanzielle Verhältnisse von Stiefelternteilen, Liegenschaften von Eltern sowie anrechenbare Kosten für die Drittbetreuung von Kindern nicht berücksichtigt. Kosten für die materielle Grundsicherung (Grundbedarf, Wohnkosten, Kosten für medizinische Grundversorgung) sowie weitere Kosten werden sowohl im Familien- als auch im persönlichen Budget nur in der Höhe der Pauschalen gemäss Anhang zur Verordnung über die Ausbildungsbeiträge anerkannt. Dies gilt auch für die Ausbildungskosten (Auslagen für Lehrmittel, Schul- und Studiengebühren und Verpflegungskosten). Leistungen aus Sozialversicherungen und Renten kann der Stipendienrechner nicht verarbeiten, weshalb das Ergebnis in diesen Fällen nicht korrekt wiedergegeben wird.
Die grundsätzliche Beitragsberechtigung kann mit dem Stipendienrechner nicht geprüft werden. Es ist möglich, dass der Kanton Zürich aufgrund Ihres Wohnsitzes nicht zuständig ist oder die Ausbildung nicht beitragsberechtigend ist.
Für die abschliessende Beurteilung, ob Sie einen Ausbildungsbeitrag erhalten können oder nicht, ist das Einreichen eines Gesuchs erforderlich.
Falls kein Anspruch auf Ausbildungsbeiträge besteht, finden Sie hier weitere Informationen zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten.
Die von Ihnen gemachten Angaben können für statistische Auswertungen eingesetzt werden.
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Amt für Jugend und Berufsberatung – Stipendien