Bildungsangebote Migration

Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich bietet verschiedene Veranstaltungen und Informationen rund um das Thema Bildung und Migration an. Fachpersonen, Institutionen und Behörden können sich hier über diese Angebote informieren.

Kompetenzen-Check biz/LBZ

Der «Kompetenzen-Check biz/LBZ» hat zum Ziel, mittels Gesprächen und ausgewählten Testverfahren die Kompetenzen, Ressourcen, Interessen sowie das Potenzial von Geflüchteten und vorläufig aufgenommenen Personen zu erfassen. Fachpersonen der regionalen Berufsinformationszentren (biz) und vom Laufbahnzentrum der Stadt Zürich (LBZ) führen den «Kompetenzen-Check biz/LBZ» durch, zeigen Chancen und Lücken in Bezug auf das Integrationsziel auf und lassen den fallführenden Stellen die Empfehlungen in Berichtform zukommen.

Die Durchführung des «Kompetenzen-Check biz/LBZ» umfasst zwei Beratungstermine und einen Termin für die Testabklärung. Die Termine verteilen sich in der Regel auf einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen.

Finden Sie Ihr zuständiges biz.

START! Berufsbildung

Für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis B oder F) bietet der Kanton Zürich einen speziellen Kurs an, der auf eine Ausbildung in der Schweiz vorbereitet. Ziel des Angebots ist ein möglichst rascher Einstieg in eine Berufsvorbereitung, in eine berufliche Grundbildung oder in ein weiterführendes Bildungsangebot der Sekundarstufe II.

In das Angebot können – sofern Plätze vorhanden sind – auch spät zugewanderte junge Erwachsene mit Migrationshintergrund aufgenommen werden. Deren Besuch kann jedoch nicht über die Integrationspauschale abgerechnet werden, sondern muss direkt von den fallführenden Stellen finanziert werden.

Angebot

START! Berufsbildung bietet folgende Möglichkeiten:

  • Aufbau der Sprachkompetenzen bis auf Niveau A2/B1 für den Anschluss an weiterführende Angebote der Regelstrukturen.
  • Aufbau und Stärkung von Grundkompetenzen wie Mathematik, Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie Lern- und Arbeitstechniken.
  • Aneignung von Wissen über das Schweizer Ausbildungs- und Berufsbildungssystem und über den Arbeitsmarkt.
  • Laufbahnbegleitung bei der Berufswahl und im Hinblick auf den Übergang in ein Bildungsangebot der Regelstruktur.

Aufnahmeverfahren und Anmeldung

Teilnehmende haben die Alphabetisierung im lateinischen Alphabet abgeschlossen und bringen schulisch wie persönlich die Ressourcen mit, um sich optimal auf eine Ausbildung der Sekundarstufe II vorzubereiten. Vor der Anmeldung ist ein kostenloses Aufnahmeverfahren an der EB Zürich zu durchlaufen. Dieses Verfahren besteht aus einem Aufnahmegespräch und einer Einstufung der Deutsch- und Mathematikkenntnissen.

Fallführende Stellen der kantonalen Asyl- und Flüchtlingsstrukturen und der Gemeinden melden ihre Klientinnen und Klienten zum kostenlosen Aufnahmeverfahren direkt an der EB Zürich an.

START! Berufsbildung ist ein gemeinsames Angebot des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, des Amts für Jugend und Berufsberatung und der kantonalen Fachstelle Integration. Es wird von der EB Zürich umgesetzt. Auskünfte hinsichtlich des Bildungsangebotes START! Berufsbildung erteilt die EB Zürich.

Integrationsvorlehre

Die Integrationsvorlehre (Invol) richtet sich an anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, spätzugewanderte Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten, sowie Personen mit Schutzstatus S, die motiviert sind, in der Schweiz eine Berufsausbildung zu absolvieren. Während der Invol arbeiten die Lernenden 3,5 Tage im Vorlehrbetrieb und besuchen an durchschnittlich 1,5 Wochentagen den berufsspezifischen Unterricht an der Berufsfachschule. Mit dem Ausbildungsbetrieb schliessen sie einen Vorlehrvertrag ab.

Die Integrationsvorlehre wird im Kanton Zürich in den folgenden Berufsfeldern berufsspezifisch angeboten:

  • Automobil
  • Betriebsunterhalt
  • Detailhandel
  • Garten
  • Gastgewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Gebäudetechnik
  • Gesundheitsberufe
  • Gleisbau
  • Hauswirtschaft
  • ICT
  • Logistik
  • Maurerin/Maurer

Eine Integrationsvorlehre kann auch in Berufsfeldern ohne eigenes Kompetenzprofil absolviert werden. Lernende besuchen dabei den Unterricht in einer gemischten Klasse. Der Schwerpunkt des Unterrichts liegt dabei auf den Fächern Deutsch, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologie (ohne Berufskunde).

Einblick in die Integrationsvorlehre

Standbild zum Video «Die Integrationsvorlehre»

Anmeldung für interessierte Personen

  • Erste Anlaufstelle ist Ihr regionales biz. Finden Sie die zuständige Stelle über die folgende Eingabe:

  • Die biz-Mitarbeitenden klären, ob eine Anmeldung aufgrund der aktuell zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze und den persönlichen Voraussetzungen möglich ist.
  • Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann eine Anmeldung über folgendes Formular erfolgen:

Informationen für Betriebe

Bewerbung von einer spätzugewanderten Person erhalten und interessiert, der Person einen INVOL-Ausbildungsplatz anzubieten?

Haben Sie eine interessante Bewerbung von einer spätzugewanderten Person (Volksschule nicht in der Schweiz absolviert) erhalten und möchten dieser Person gerne einen Lehrvertrag anbieten, aber das Deutschniveau der Person ist noch nicht genügend hoch? Dann wäre vielleicht die INVOL als Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung eine gute Option!

Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt auf mit dem MBA (integrationsvorlehre@mba.zh.ch). 

Betriebe, die einen Ausbildungsplatz für die Integrationsvorlehre zur Verfügung stellen möchten, können dies mittels Formular «Anmeldung für Betriebe» beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt anmelden.  

Voraussetzungen im Betrieb

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Integrationslehre erfüllt sein:

Vorteile:

  • Eine Bildungsbewilligung für die angestrebte berufliche Grundbildung ist in Ihrem Betrieb idealerweise bereits vorhanden. (Beispiel: Möchten Sie in der Integrationsvorlehre Logistik ausbilden, verfügen Sie idealerweise schon über eine Bildungsbewilligung für Logistiker/in EBA und/oder Logistiker/in EFZ).
  • Im Betrieb gibt es eine Begleitperson für die ganze Dauer der Integrationsvorlehre, die die Lernenden fachlich ausbildet.
  • Der Betrieb erstellt bis zum Beginn der Integrationsvorlehre einen Ablauf des Jahres, aus dem ersichtlich ist, wann welche Inhalte des Kompetenzprofils abgedeckt sind.
  • Der Ausbildungsplatz befindet sich im Kanton Zürich.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Integrationsvorlehre (Invol) richtet sich an anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene, spätzugewanderte Personen aus EU/EFTA- und Drittstaaten, sowie Personen mit Schutzstatus S, die motiviert sind, in der Schweiz eine Berufsausbildung zu absolvieren.

Die biz (Berufsinformationszentren bzw. das Laufbahnzentrum der Stadt Zürich) nehmen eine Potenzialabklärung bei den interessierten Personen vor. Stellt sich heraus, dass ein Kandidat oder eine Kandidatin die Voraussetzungen für eine Integrationsvorlehre in Ihrem Beruf und Betrieb erfüllt, nimmt das biz mit Ihnen Kontakt für die Organisation einer Schnupperlehre auf. Der Kandidat oder die Kandidatin absolviert eine Schnupperlehre in Ihrem Betrieb. Eine Vorlage für die Beurteilung der Leistung während der Schnupperlehre finden Sie untenstehend. 

Untenstehend finden Sie die Vorlage für den Integrationsvorlehrvertrag, der in dreifacher Ausführung beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt einzureichen ist. Den Vertrag erhalten Sie vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt mit Angabe der Berufsfachschule, an der die oder der Lernende unterrichtet wird, zurück.  

Als Lohn empfiehlt das Mittelschul- und Berufsbildungsamt mindestens 380 Franken pro Monat (bei 12 Monatslöhnen). Falls der Lohn für 1.-Lehrjahr-Lernende des Betriebs mehr als 760 Franken (bei 12 Monatslöhnen) beträgt, empfiehlt das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, in der Integrationsvorlehre mindestens die Hälfte dieses Lohnes zu bezahlen. 

Der Ferienanspruch richtet sich nach Obligationenrecht. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt empfiehlt, den Lernenden in der Integrationsvorlehre den gleichen Ferienanspruch wie den Lernenden der beruflichen Grundbildung im Betrieb zu gewähren. 

Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit – darunter fällt auch die Integrationsvorlehre – von vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B), gilt das vereinfachte Meldeverfahren. Die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel muss vom Arbeitgeber vorgängig gemeldet werden.

Personen mit Schutzstatus S benötigen eine Arbeitsbewilligung. Das Gesuch ist grundsätzlich durch die Arbeitgebenden zu stellen. (https://www.zh.ch/de/migration-integration/ukrainehilfe/erwerbstaetigkeit.html)

Spätzugewanderte Personen aus EU/EFTA-Staaten mit einem Ausweis B oder C müssen nicht gemeldet werden. Sie haben das Recht, in der ganzen Schweiz und in der Branche ihrer Wahl einer Arbeit nachzugehen. Das gleiche gilt für Personen aus Drittstaaten mit einem Ausweis C.

Bei spätzugewanderten Personen aus Drittstaaten mit einem Ausweis B empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Migrationsamt Kanton Zürich, zur Klärung der Meldung (Tel. 043 259 88 00, info@ma.zh.ch) .

Die Integrationsvorlehre Detailhandel wird an der Berufsschule für Detailhandel Zürich unterrichtet. Alle anderen berufsspezifischen Integrationsvorlehren werden an der EB Zürich unterrichtet. Integrationsvorlehren in Berufen ohne Kompetenzprofil werden an der Berufsschule Mode und Gestaltung unterrichtet. Die Zuteilung und Anmeldung an die Berufsfachschule erfolgt durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

Im Rahmen der Integrationsvorlehre haben die Lernenden eine Ausbildungsbegleitung an der Berufsfachschule, die Ansprechperson für Fragen und Anliegen der Vorlehrbetriebe ist. Die Ausbildungsbegleitung ist die Schnittstelle zur fallführenden Stelle und stellt sicher, dass Fragen, die nicht die Ausbildung betreffen (z. B. zur Wohnsituation, gesundheitliche Fragen etc.) an die zuständige unterstützende Stelle gelangen.

Im Idealfall können die Absolventinnen und Absolventen der Integrationsvorlehre eine Berufslehre in Ihrem Betrieb starten. Die Entscheidung sollte idealerweisee nach dem ersten Semester gefällt werden.  

Die Kosten für die Berufsfachschule und die Begleitung der Lernenden in der Berufsfachschule werden im Rahmen des Projekts von Bund und Kanton gemeinsam übernommen.

Als Vorlehrbetrieb finanzieren Sie:

  • den Lohn der Integrationsvorlernenden
  • die gesetzlichen Versicherungsansprüche, gemäss Vereinbarung im Vorlehrvertrag
  • allfällige weitere Leistungen, gemäss Vereinbarung im Vorlehrvertrag

Allfällige Kosten aus dem Besuch der schulischen Bildung –
Reisespesen, Verpflegung, Unterkunft, Schulmaterial – werden entweder vom Vorlehrbetrieb oder vom Lernenden / von der Lernenden übernommen (siehe Punkt 10 des Integrationsvorlehrvertrags).

Kompetenzprofile

Die Grundlage für die Integrationsvorlehre ist das Kompetenzprofil. Dieses beschreibt die wesentlichen angestrebten Kompetenzen im jeweiligen Berufsfeld. Es ist die verbindliche Grundlage für die Ausbildung der Lernenden im Betrieb und in der Berufsfachschule.

Kontakt für interessierte Personen

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Kontakt für interessierte Lehrbetriebe

Tobias Andreas

Projektleiter

tobias.andreas@mba.zh.ch
+41 43 259 77 36
Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Barbara Nikles

Projektmitarbeiterin

barbara.nikles@mba.zh.ch
+41 43 258 89 20
Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Einführung für Deutschkurs-Klassen im biz

Deutschkurs-Teilnehmende (mind. Niveau A2) besuchen in Klassenformation das biz ihrer Region.

In einer kurzen Präsentation werden das Bildungssystem in der Schweiz, Möglichkeiten für Nachholbildungen für Erwachsene sowie für die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise vorgestellt. Das für eine Aus- oder Weiterbildung nötige Sprachniveau wird exemplarisch aufgezeigt. Unterstützungsangebote werden präsentiert (Beratung durch die Berufsberatung, Hinweis auf weitere Fachstellen). Nach der Präsentation erfolgt eine Einführung in die Infothek und in die Nutzung der Plattform berufsberatung.ch.

Das Angebt ist gratis. Interessierte Deutschkurs-Anbietende melden sich beim biz ihrer Region.

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Femmes-Tische Moderatorinnen-Schulung

Femmes-Tische sind ein Angebot für Frauen mit Migrationshintergrund. Die Gesprächsrunden werden moderiert. Eine Gastgeberin oder Moderatorin lädt fünf bis acht Frauen ein – oft aus ihrem Bekanntenkreis. Die Teilnehmerinnen diskutieren in ihrer eigenen Sprache wichtige Alltagsfragen. Die Moderatorin führt in das Thema ein, leitet die Diskussion und gibt Informationen weiter.

Die Berufsberatung des Kantons Zürich übernimmt Schulungen der Moderatorinnen zum Thema Bildungssystem, Berufswahl und Integration in die Arbeitswelt.

Väter-Forum Moderatoren-Schulung 

In der Stadt Zürich lebende Väter mit Migrationshintergrund werden nach dem Prinzip «Väter für Väter» in Themen der Suchtprävention, Gesundheitsförderung oder auch Erziehungs- und Familienthemen geschult und geben das Gelernte in ihrer Muttersprache an ihre Landsleute weiter.

Die Berufsberatung des Kantons Zürich übernimmt Schulungen der Moderatoren zum Thema Bildungssystem, Berufswahl und Integration in die Arbeitswelt.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Fachbereich Berufsberatung

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 97 35

E-Mail

bb@ajb.zh.ch

 


Für dieses Thema zuständig: