Der Bereich Einsatz unterstützt die Zivilschutzorganisationen in den Regionen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben. Dazu gehören unter anderem Katastrophen- und Nothilfe-Einsätze, Grossanlässe und die Alarmierung der Bevölkerung.
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Zivilschutz im Einsatz
RIFORMA IV
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Einsatzunterlagen
Hier finden Sie als Angehöriger einer Zivilschutzorganisation Unterlagen zu den verschiedensten Einsatzarten des Zivilschutzes.
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Fahrzeuge
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Für die Beschaffung der Fahrzeuge sind die Zivilschutzorganisationen (ZSO) zuständig. In der Materialliste für den Zivilschutz (Mindestausrüstung) ist die minimale Soll-Menge pro ZSO definiert. Bei den Anforderungen an die Fahrzeuge sind nur die Anzahl der Sitzplätze sowie die minimale Anhängelast definiert. Es wird jedoch empfohlen, vor dem Beschaffungsprozess das Faktenblatt «Beschaffung von Zivilschutzfahrzeugen» sowie die Materialliste einzubeziehen.
Der Fahrzeugpool besteht aus Fahrzeugen der Kantonalen Zivilschutzorganisation «Kp Flughafen» sowie aus Fahrzeugen von weiteren Zivilschutzorganisationen aus dem ganzen Kantonsgebiet.
Es ist jederzeit möglich, Fahrzeuge für den Fahrzeugpool zu melden. Bitte verwenden Sie dazu das entsprechende Meldeformular.
Nutzung der kantonalen Fahrzeuge (Fahrzeugpark KZSO / Kp Flughafen)
Diese Fahrzeuge stehen allen Zivilschutzorganisationen des Kantons Zürich zur Verfügung. Für eine Nutzung melden Sie sich beim Gemeindesupport E-Mail: gemeindesupport@amz.zh.ch
Nutzung Fahrzeuge der Zivilschutzorganisationen (Fahrzeugpool ZSO KTZH)
Diese Fahrzeuge stehen allen Zivilschutzorganisationen des Kantons Zürich zur Verfügung. Für eine Nutzung melden Sie sich jeweils direkt bei der zuständigen ZSO.
Die Mietpreise und Mietbedingungen können Sie dem unten stehenden Dokument entnehmen.
Es ist auch möglich militärische Fahrzeuge für Zivilschutzeinsätze zu beantragen. Verwenden Sie dazu das unten stehende Antragsformular und senden Sie es an den Gemeindesupport; gemeindesupport@amz.zh.ch
Kinder zwischen 5 und 12 Jahren (oder bis max. 1.5m Körpergrösse) benötigen mindestens eine Sitzerhöhung im Auto. Die Abteilung Zivilschutz verfügt über 23 solcher Sitzerhöhungen, welche bei Bedarf kostenlos gemietet werden können. Lesen Sie dazu das Infoblatt «Sitzerhöhung für Kinder» des AMZ.
Material
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Einsatzmaterial
Das Einsatzmaterial des Zivilschutzes ist auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Es reicht von den einfachen Handwerkzeugen über Schneid- und Trenngeräte, Beleuchtungsmaterial, Schmutzwasserpumpen, Hebezeuge, Stromerzeugern, Transportmittel bis zu Geräten für die Absturzsicherung und das Retten von Personen. Für die Kommunikation innerhalb der Zivilschutzorganisationen und den Partnern, stehen moderne Handfunkgeräte zur Verfügung.
Unterhalt des Materials
Das Einsatzmaterial wird durch die Materialwarte des Logistikzuges unterhalten und instand gestellt. Diese stellen damit sicher, dass das Material in ständiger Einsatzbereitschaft ist.
Rechte und Pflichten des Materialwartes
Fragen zum Material
Bei Fachfragen im Bereich Material steht den Materialverantwortlichen der ZSO die Fachstelle Material gerne zur Verfügung. Diese berät und unterstützt die Zivilschutzorganisationen auch vor Ort.
Zuständigkeit bei der Beschaffung
Seit der Bund die Beschaffung des Materials an die Kantone abgegeben hat, war das schweizerische Materialforum für Zivilschutz Material (SMZM) im Auftrag der Kantone für die Beschaffung des Einsatzmaterials zuständig. Das SMZM wurde Ende 2023 aufgelöst und eine Nachfolgelösung musste gesucht werden.
Beim Material des Zivilschutzes (ZS) wird zwischen «Persönlicher Ausrüstung» (PA) für den Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) und dem technischen Einsatzmaterial unterschieden.
Die Beschaffung der PA für die AdZS wurde einem Generalunternehmen (GU) anvertraut. Ab 2025 können alle Zivilschutzorganisationen der Schweiz, die PA auf der Plattform des GU beziehen. Somit ist eine schweizweite, einheitliche Beschaffung gewährleisten.
Das technische Material muss jede Zivilschutzorganisation (ZSO) selbst beschaffen. Der Umfang und die Leistungsmerkmale des technischen Materials werden im Kanton Zürich in der «Materialliste für den Zivilschutz» (Mindestausrüstung) festgelegt. Bei der Beschaffung sind diese Vorgaben einzuhalten. Ein weiteres, wichtiges Hilfsmittel ist die «Referenzliste Ersatzbeschaffung Zivilschutzmaterial».
Ersatzbeschaffung «altes Material»
Nachfolgende Referenzliste soll zur Unterstützung bei der Ersatzbeschaffung des fehlenden oder zu ersetzenden «alten» Materials dienen.
Einkauf von Einsatzmaterial
Das Einsatzmaterial, welches in der Materialliste für den Zivilschutz definiert ist, wird in der Regel von der Zivilschutzorganisation (ZSO) in Absprache mit dem Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ) eingekauft. Die ZSO ist auch für die Kosten und den Unterhalt selbst verantwortlich.
Verwendung von Ersatzbeiträgen zur Materialbeschaffung
Es ist möglich, für die Materialbeschaffung Ersatzbeiträge einzusetzen. Dies wird in der Weisung «Verwendung von Ersatzbeiträgen (EB) für die Materialbeschaffung im Zivilschutz vom 3. März 2010 (Revision 23. März 2015)» entsprechend geregelt.
Worauf ist beim Entsorgen zu achten?
Grundsätzlich darf kein Einsatzmaterial, welches im aktiven Bestand der Materialliste für den Zivilschutz ist, entsorgt werden. Entsorgungsaktionen werden durch den Bund, das Materialforum oder den Kanton angeordnet. Die Entsorgung muss in jedem Fall fachgerecht und nach den geltenden Entsorgungsrichtlinien erfolgen. Für allfällige Umweltschäden im Zusammenhang mit der Entsorgung haftet die Zivilschutzorganisation.
Bei der Weitergabe (Liquidation) des Materials durch die Zivilschutzorganisationen ist stets ein Haftungsausschluss zu vereinbaren. Dies kann mit nachstehendem Dokument erfolgen. Material, welches mit dem internationalen Schutzzeichen versehen ist, darf nicht an Dritte abgegeben werden (Bsp. ZS-Arbeitsjacke).
Entsorgungsaktion ABC-Schutz Material 2015/16
Nach der Materialüberführung 2007, in welcher auch eine Entsorgungsaktion von ABC-Material enthalten war, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) eine erneute Aktion für den Zeitraum 2015/16 lanciert. Nach dieser Aktion verbleibt kein ABC-Schutz Material mehr im Inventar der ZSO.
Entsorgungsaktion Druckgasflaschen Sauerstoff/Acetylen
Im Zusammenhang mit dem Materialrückschub 2015 wurden die Gasflaschen des autogenen Schneidgerätes, welche älter als 10 Jahre alt sind und die alte Farbkennzeichnung (blau Sauerstoff, orange Acetylen) aufweisen, für den «Rückschub zwingend» vorgesehen (Infoschreiben vom 6. April 2015). Weil in der Materialdrehscheibe nur sehr wenige Gasflaschen eingetroffen sind, wurde im Februar 2016 erneut eine Entsorgungsaktion durchgeführt.
Standardisierte Mindestausrüstung
Jede der 37 Zivilschutzorganisationen im Kanton Zürich verfügt über die für ihre Organisationsgrösse festgelegte Mindestausrüstung, welche sie durch weiteres Material ergänzen kann.
Aktualisierung der Materialliste
Damit das Einsatzmaterial immer auf dem neusten Stand der Technik, und optimal auf den Einsatz ausgerichtet ist, findet eine laufende Überprüfung statt. Dabei werden wertvolle Rückmeldungen von allen Nutzern an der «Front» berücksichtigt. Diese Rückmeldungen widerspiegeln sich in Form einer Revision der Materialliste.
5. Revision der Materialliste für den Zivilschutz
Die aktuellste Revision ist ab dem 1. Dezember 2023 gültig.
Die wichtigsten Anpassungen sind:
Vorteile:
- Die Begriffe wurden aktualisiert wie zum Beispiel neu Infrastrukturwart statt Anlagewart;
- Neu sind alle Funktionswesten erfasst;
- Neue Generation Handfunkgeräte TPH900;
- Reduktion der Druckgasflaschen für das autogene Schneidgerät;
- Neuer Materialbereich => Gefahrenstofferkennung;
- Neu Multi-Gasmessgerät zur Erkennung von Gefahrenstoffe in der Luft;
- Neu Dreifachtest um Gefahrenstoffe im Wasser nachzuweisen;
- Reduktion der Materialanhänger ZS 750 kg.
Detaillierte Infos finden Sie in der aktuellsten Materialliste.
Gesetzliche Grundlagen
In der kantonalen Zivilschutzverordnung steht: « §18. Das Amt kontrolliert periodisch die von Bund und Kanton beschaffte Ausrüstung.»
Was wird kontrolliert?
Anlässlich einer Materialkontrolle wird die sogenannte Mindestausrüstung, welche in der Materialliste für den Zivilschutz definiert wurde, kontrolliert. Dabei werden vorwiegend die sicherheitsrelevanten Aspekte des Materials kontrolliert.
Kontrollorgan / Periodizität
Wie in der Verordnung festgeschrieben, ist das Amt für Militär und Zivilschutz das Kontrollorgan. Im Auftrag des Amtes führt in der Regel der Leiter Material die periodische Materialkontrolle durch. Die Kontrollen in den ZSO finden ca. alle 5 Jahre statt.
Daten zu den periodischen Materialkontrollen (PMK)
Die Daten und Informationen zu den PMK können Sie in der Broschüre «Weisungen und News Abteilung Zivilschutz» nachlesen.
Vorbereitung auf eine PMK
Damit die PMK strukturiert und effizient durchgeführt werden kann, ist eine gute Vorbereitung von allen Beteiligten das A und O. Mit dem Muster Prüfbogen erhalten Sie einen Einblick in die PMK.
PMK Wegleitung Kanton Zürich
Die neue überarbeitete Wegleitung ist seit 1. März 2021 in Kraft und ersetzt die seit 1. August 2020 gültige PMK Wegleitung. Die Wegleitung regelt den Ablauf, Aufgaben und Kompetenzen der an einer PMK beteiligten Personen.
Grundlagen für den Unterhalt
Nachfolgende Dokumente sind wichtige Grundlagen für den Unterhalt:
Vorteile:
- Materialliste für den Zivilschutz Kanton Zürich (Mindestausrüstung)
- Instandhaltungscheckliste ICL-BABS
- Etats und Detailetats des Materials vom Bund
- Merkblätter im Technischen Handbuch Material, THM
- Fachunterlage Ordner 1 und 2
ZSO, welche mit dem Materialverwaltungsprogramm OM-Material arbeiten, haben die Möglichkeit alle Angaben aus der ICL-BABS, den Detailetats und den Merkblättern direkt aus dem Programm aufzurufen.
Dokumente auf der Seite des Bundes (BABS)
Der nachstehende Link führt Sie direkt auf die Bundesseite. Dort finden Sie die Bundes ICL, alle Etats für das vom Bund gelieferte Material und die Merkblätter. Auch der Bundes-Inhalt für das Technische Handbuch Material ist dort zu finden.
ICL BABS Version Kanton Zürich
In der Instandhaltungscheckliste (ICL) des Kantons Zürich ist zusätzliches Material aufgeführt, welches in der «Bundes ICL» nicht vorkommt. Die entsprechenden Zeilen sind mit hellblauer Farbe hinterlegt.
Neu ist es möglich pro Artikel Ausprägungen wie z.B. Seriennummer, Inventarnummer und auch Wartungsinfos wie Nächste Prüfung, Ablegejahr usw. zu erfassen.
Kontrollheft für Benzin-Motorgeräte
Für alle Motorgeräte wie z.B. Aggregate, Kompressoren, Pumpen usw. muss ein Kontrollheft geführt werden. Die periodische Wartung wird anhand der Betriebsstunden vollzogen, z.B. nach 200 Betriebsstunden ist ein Ölwechsel fällig.
Vorlage zum Drucken von Kontrollheften (Broschürendruck)
Sparen von Unterhaltskosten und Unterhaltsaufwand
In der Übergangsbestimmung für die Beschaffung und den Unterhalt des Zivilschutzmaterials wird empfohlen, dass nicht zwingend benötigtes Material konserviert werden soll. Das konservierte Material ist trotz Konservierung einsatzbereit.
Die Übergangsbestimmung «Material-Beschaffung/Unterhalt» ist via Kdt oder ZS-Stelle, unter Weisungen im «Login Zivilschutz intern» verfügbar.
Weiter soll «überzähliges» Material, welches nicht zwingend benötigt wird und eine jährlichen Sicherheitsprüfung untersteht, plombiert werden. Dieses Material muss gesondert (unter Verschluss) aufbewahrt und als NICHT EINSATZBEREIT gekennzeichnet werden.
Die unten aufgeführten Dokumentvorlagen sollen Ihnen dabei als Hilfestellung dienen.
Formular «Konservierungsliste»
Formular «nicht einsatzbereites Material»
Was ist eine Sachkundigen Prüfung?
Immer strengere Normen und Auflagen des Gesetzgebers wirken sich auch auf den Materialbereich aus. So gibt es zunehmend Einsatzmaterial, welches nicht mehr durch den Materialwart geprüft werden kann. Um solche Prüfungen durchführen zu können, benötigt man berufliche Fachkenntnisse oder man kann mit einer Weiterbildung die nötigen Kenntnisse erlangen.
Nachfolgend die wichtigsten Sachkundigen Prüfungen.
Elektrische Sicherheit bei Aggregaten (Stromerzeuger):
Die jährliche Prüfung der elektrischen Sicherheit kann nur durch einen sachkundigen Prüfer durchgeführt werden (Elektrofachkraft oder Regionale Reparaturstelle RRSt).
Organisation der Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit im Zivilschutz Kanton Zürich:
Um eine einheitliche Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit der Geräte im Zivilschutz zu gewährleisten wurde ein Merkblatt erarbeitet. Dieses Merkblatt ist seit dem 1. Oktober 2021 gültig, ist als Empfehlung zu verstehen und sollte von allen Zivilschutzorganisationen im Kanton Zürich nach Möglichkeit befolgt werden. Ab 1. Januar 2022 wird in der periodischen Materialkontrolle (PMK) überprüft, ob dieser Empfehlung folge geleistet wird.
Absturzsortiment A; Absturzsicherung:
Sachkundigen Prüfung des ganzen Sortimentes nach vorgegebener Checkliste durch einen sachkundigen Prüfer (Hersteller, Fachfirma, ausgebildeter Prüfer oder RRSt).
Seilzugapparate manuell und mit Motor:
Die Prüfung der Seilzugapparate inkl. Zugseile kann nur durch den Hersteller oder eine autorisierte Fachfirma ausgeführt werden.
Autogenes Schneidgerät / Druckgasflaschen:
Die Prüfung des autogenen Schneidgerätes im 5-Jahres Zyklus muss durch eine autorisierte Fachstelle ausgeführt werden (z.B. RRSt). Geräteprüfung und Austausch der Rückschlagsicherungen und Schläuche im 10-Jahres-Zyklus durch autorisierte Fachstelle oder RRSt. Die Prüfung der Druckgasflaschen im 10-Jahres-Zyklus muss durch den Hersteller, z.B. PanGas, ausgeführt werden.
Prüfungen und Umbauten in der regionalen Reparaturstelle (RRSt)
Prüfung der elektrischen Betriebssicherheit von Geräten im Zivilschutz
Einmal im Zivilschutzjahr findet der Weiterbildungskurs (WBK) für die Materialverantwortlichen des Zivilschutzes Kanton Zürich statt. In diesem WBK werden die Materialverantwortlichen der ZSO über die neusten Änderungen im Materialbereich informiert.
Nachfolgend finden Sie die Informationen zu den vergangenen WBK in schriftlicher Form.
WBK Materialverantwortliche 2024
WBK Materialverantwortliche 2023
WBK Materialverantwortliche 2022
Wichtigste Themen im Materialbereich 2021
WBK Materialverantwortliche 2021
Bekleidungskonzept
Das Bekleidungskonzept regelt die Abläufe und Verantwortlichkeiten rund um die persönliche Ausrüstung (PA) der Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) im Kanton Zürich. Bei Wegzug aus dem Kanton oder Entlassung aus dem Zivilschutzdienst ist die persönliche Ausrüstung (PA) derjenigen Zivilschutzorganisation abzugeben in der zuletzt Dienst geleistet wurde. Das kantonale Zeughaus Zürich (ZGH) nimmt keine PA entgegen.
Merkblatt persönliche Ausrüstung für AdZS
Das unten stehende Merkblatt ist eigens für den Zivilschutzdienstleistenden bestimmt und soll ihm als Hilfestellung im Umgang mit seiner persönlichen Ausrüstung dienen.
Merkblatt persönliche Ausrüstung für Materialwart
Das unten stehenden Merkblatt ist eigens für den Materialwart erstellt worden. Es soll ihm als Hilfestellung für seine Arbeit dienen.
Masstabellen persönliche Ausrüstung AdZS
- Download Grössentabellen Layer 1-3 PDF | 5 Seiten | deutsch | 215 KB
- Download Grössentabellen Layer 4 Witterungsschutz PDF | 2 Seiten | deutsch | 72 KB
- Download Grössentabellen Kälteschutz PDF | 2 Seiten | deutsch | 294 KB
- Download Grössentabellen Arbeitsbekleidung PDF | 2 Seiten | deutsch | 83 KB
- Download Masstabelle Warnshirt PDF | 1 Seiten | deutsch | 12 KB
Bestellen von Namensschilder, Grad- und Funktionsabzeichen für den Zivilschutzangehörigen
Für die Bestellung der Namensschilder, Gradabzeichen und Funktionsabzeichen können Sie die hier zum download bereitgestellte Übersichtsliste verwenden. Es sind mögliche Lieferanten aufgeführt. Die Preise müssen Sie direkt mit dem jeweiligen Lieferant vereinbaren, die angegebenen Preise sind als Richtpreise zu verstehen. Weiter finden Sie im Dokument Mustervorlagen für die Namensschilder, Grad- und Funktionsabzeichen. Diese können Sie dem Lieferanten für eine Offertenerstellung zukommen lassen.
Bezug von PA-Gegenständen im Zeughaus
Die Zivilschutzorganisationen können mit unten stehendem Formular PA-Gegenstände beim Zeughaus beziehen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt ans Zeughaus.
Leihweiser Bezug von zusätzlicher PA für Einsätze
Die Zivilschutzorganisationen haben die Möglichkeit beim Zeughaus Leihausrüstung für Einsätze zu beziehen. Verwenden Sie dazu untenstehendes Formular. Im Beiblatt finden Sie die dazugehörenden Preise für die Retablierung oder für den Ersatz der Leihausrüstung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt ans Zeughaus.
Aktualisierung der Fachunterlage
Die Aktualisierung des «Technischen Handbuch Material» (THM) und der Instandhaltungscheckliste (ICL) ist Aufgabe des Materialverantwortlichen. Unterstützung für die Aktualisierung kann er bei der Fachstelle Material AMZ anfordern.
Instandhaltungscheckliste (ICL)
Die ICL ist das wichtigste Dokument wenn es um den Unterhalt des Materials geht. In ihr ist der periodische Unterhalt und die periodischen Prüfungen enthalten. Weiter ist es auch möglich, Informationen bezüglich der Lieferanten zu erhalten. Verantwortlich für die Aktualisierung der ICL ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) im Auftrag des schweizerischen Materialforums. Für den Kanton Zürich gibt es momentan eine modifizierte Version, diese ist auf dem neusten Stand (Juni 2021). Alle Informationen aus der ICL BABS sind auch im Materialverwaltungsprogramm OM-Material enthalten.
ICL BABS Version Kanton Zürich
In der Instandhaltungscheckliste (ICL) des Kantons Zürich ist zusätzliches Material aufgeführt, welches in der «Bundes ICL» nicht vorkommt. Die entsprechenden Zeilen sind mit hellblauer Farbe hinterlegt (Siehe Materialunterhalt).
Update «Technisches Handbuch Material» (THM)
Die letzte Aktualisierung des THM fand mit der 5. Revision der Materialliste für den Zivilschutz im Dezember 2023 statt.
Etats für den Fachbereich Führungsunterstützung
Hier finden Sie Etats und eine Grobübersicht für den Leitungsbau. Ebenfalls finden Sie die angepassten Etats zu den Bausortimenten I-65 und I-76 Version Kanton Zürich.
- Download Grobübersicht Leitungsbau Material DOCX | deutsch | 34 KB
- Download Detailetat Bausortiment I-65 Feldkabel Version Kt ZH PDF | 5 Seiten | Deutsch | 149 KB
- Download Detailetat Bausortiment I-76 Feldkabel Version Kt ZH PDF | 12 Seiten | Deutsch | 197 KB
- Download Kabelsortiment 79 für Feldkabel PDF | 4 Seiten | deutsch | 36 KB
- Download Reparaturetui für Feldkabel Typ F-2E PDF | 3 Seiten | deutsch | 24 KB
- Download Detailetat Telefonzentrale 85, inkl. Zubehör PDF | 3 Seiten | deutsch | 372 KB
- Download Zubehör & Parkdienstmat. zu 2 Bausort. I-65 PDF | 7 Seiten | deutsch | 47 KB
- Download Zubehör & Parkdienstmat. zu 3 Bausort. I-65 PDF | 7 Seiten | deutsch | 46 KB
- Download Detailetat Verkehrshelfer PDF | 2 Seiten | deutsch | 918 KB
Angepasste Detailetats zu den Antennen im Kanton Zürich
Etats im Fachbereich Technische Hilfe
Ältere Etats; nicht mehr abrufbar auf der Bundes-Webseite.
- Download Detailetat Tragsack A, Rettungsmaterial PDF | 3 Seiten | deutsch | 187 KB
- Download Detailetat Motorspritze I-61 ZS PDF | 7 Seiten | deutsch | 771 KB
- Download Detailetat Motorspritze I-70 ZS PDF | 6 Seiten | deutsch | 677 KB
- Download Deteiletat Motorspritze I-86 ZS PDF | 6 Seiten | deutsch | 715 KB
- Download Autogenes Schneidgerät Etat 99.000.303.10 Version KtZH PDF | 4 Seiten | Deutsch | 732 KB