Hilfsmittel für die Gemeindeorganisation

Die Zürcher Gemeinden organisieren sich selber. Sie müssen dabei übergeordnete Vorgaben beachten. Auf dieser Seite finden die Mitglieder von verschiedenen Gemeindebehörden Informationen und Hilfsmittel für ihre Arbeit.

Gemeindeordnung

Jede Gemeinde braucht eine Gemeindeordnung. Sie bildet die Gemeindeorganisation und die Zuständigkeiten ab. Die Gemeindeorganisation beinhaltet folgende Punkte:

  • Organe und Behörden
  • Übertragung von Aufgaben an Dritte
  • Zusammenarbeit zwischen Gemeinden
  • Zusammenschluss von Gemeinden

Gemeindeordnung erlassen oder ändern

Wenn eine Gemeinde ihre Gemeindeordnung ändern will, sind folgende Schritte nötig:

  1. Der Gemeindevorstand macht einen Entwurf für die Änderungen.
  2. Der Gemeindevorstand führt eine Vernehmlassung bei wichtigen Gruppen durch. (optional)
  3. Der Gemeindevorstand reicht den Entwurf dem Gemeindeamt zur Vorprüfung ein. (optional)
  4. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde stimmen über die Gemeindeordnung ab. Eine Mehrheit der Stimmbeteiligten nimmt sie an.
  5. Der Gemeindevorstand reicht die geänderte Gemeindeordnung zur Genehmigung ein.
  6. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnung auf ihre Rechtsmässigkeit und genehmigt sie.

Vorprüfung

Die Vorprüfung dauert zwei bis drei Monate. In besonderen Fällen ist nach Absprache mit dem Gemeindeamt eine kürzere Frist möglich.

Genehmigung

Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnung. Hier kann der Gemeindevorstand sie einreichen:

Mustergemeindeordnungen

Die folgenden Muster für Gemeindeordnungen enthalten Beispiele für Bestimmungen.

Gemeindeparlament

Das Parlament erlässt eine Geschäftsordnung (Organisationserlass). Das Parlament ist bei der Gestaltung seiner Organisation relativ frei. Das Gemeindegesetz schreibt nur vor, was im Minimum zu regeln ist.

Darüber hinaus garantiert es den Parlamentsmitgliedern gewisse minimale Rechte. So muss sich jedes Parlamentsmitglied zu den Geschäften äussern und Anträge stellen können. Ausserdem kann jedes Parlamentsmitglied Motionen, Postulate, parlamentarische Initiativen, Interpellationen und Anfragen einreichen.

Behörden in Einheitsgemeinden

Einheitgsgemeinden sind politische Gemeinden, die auch Schulaufgaben erfüllen.

Wenn sich politische Gemeinden und Schulgemeinden zu Einheitsgemeinden zusammenschliessen, stellen sich häufig Fragen, ob die Schulpflege oder der Gemeindevorstand zuständig ist. Verschiedene Leitfäden unterstützen Einheitsgemeinden bei der Umstellung. 

Kommissionen

Für unterstellte Kommissionen, eigenständige Kommissionen und Schulpflegen gelten unterschiedliche Vorgaben. Die folgende Tabelle fasst sie zusammen: 

Vorgaben für Schulpflegen und Kommissionen im Überblick

Bestand
freiwillig, aber
Nennung in GO
freiwillig, aber
Nennung in GO
zwingend in Einheitsgemeinden und
Nennung in GO
Regelung
in Erlass Gemeindevorstand in GO
in GO
Wahlorgan
Regelung in GO,
subsidiär Gemeindevorstand
Regelung in GO,
subsidiär Gemeindevorstand
Urnenwahl
Anzahl Mitglieder
mind. 3
mind. 5 mind. 5
Präsidium
keine Vorgaben
Mitglied Gemeindevorstand
Mitglied Gemeindevorstand
Aufgaben
gemäss Erlass Gemeindevorstand
gemäss GO
gemäss Volksschulgesetzgebung und GO
Antragsrecht         
nur an Gemeindevorstand direkt an Stimmberechtigte oder Gemeindeparlament via Gemeindevorstand
(Ausschluss in GO möglich)
direkt an Stimmberechtigte oder Gemeindeparlament via Gemeindevorstand
(Ausschluss in GO möglich)

Rechnungsprüfungskommission (RPK)

Jede Gemeinde hat eine Rechnungsprüfungskommission. Sie prüft vor allem:

  • das Budget
  • die Jahresrechnung
  • grössere Ausgaben, über die die Stimmberechtigten entscheiden

Ausführliche Informationen bietet das Handbuch für die Rechnungsprüfungskommissionen der Zürcher Gemeinden.

Informationen zu den Aufgaben der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission der Versammlungsgemeinden sind im Leitfaden enthalten. 

Geschäftsordnungen

Jedes Organ und jede Behörde einer Gemeinde regelt ihre eigene Organisation in einer Geschäftsordnung. Eine Geschäftsordnung enthält:

  • die interne Organisation von Gemeinde­behörden
  • die Zuständigkeiten ihrer Mitglieder
  • das Verfahren für die Behandlung ihrer Geschäfte. 

Mit der folgenden Checkliste können Gemeinden besser beurteilen, ob und wie sie ihre Geschäftsordnungen revidieren sollen.

Stellenschaffung

Welches Gemeindeorgan ist zuständig für die Schaffung von Stellen? Der folgende Leitfaden gibt Antwort auf diese Frage.

Systematische
Rechtssammlung

Die Gemeinden müssen ihr Recht in einer syste­matischen Rechtssammlung veröffentlichen. 

Der folgende zeigt Leitfaden zeigt Gemeinden auf, wie sie eine kommunale systematische Rechtssammlung aufbauen und Erlasse einheitlich bezeichnen können. Das Gemeindeamt hat ihn in Zusammenarbeit mit dem Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) erarbeitet.

Informationsplattform

Die Plattform ist ein gemeinsames Projekt vom Verein Zürcher Gemeinde- und Verwaltungsfachleute (VZGV) und dem Gemeindeamt des Kantons Zürich.

Auf der Plattform finden sich zahlreiche kommunale Anwendungsbeispiele. Der Austausch von Mustern, Vorlagen und Beispielen soll die Gemeinden und Städte in ihrer konkreten Verwaltungstätigkeit unterstützen. 

Anlaufstelle für Inputs

Anregungen sowie konkrete Dokumente, welche in der Plattform aufgeschaltet werden sollen, können Sie über informationsplattform@vzgv.ch (VGZV) einreichen.

Die Informationsplattform lebt von den zur Verfügung gestellten Dokumenten. Tragen Sie aktiv dazu bei, dass andere Gemeinden und Städte von guten Beispielen aus Ihrer Praxis profitieren können.

Kommentar zum Gemeindegesetz

Der Kommentar zum Zürcher Gemeindegesetz erläutert das geltende Recht für die Praxis in verständlicher Weise. Er ist 2025 in 2. Auflage erschienen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gemeindeamt – Abteilung Gemeinderecht

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 83 30

E-Mail

gemeinderecht.gaz@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: