Die Zürcher Gemeinden organisieren sich selber. Sie müssen dabei übergeordnete Vorgaben beachten. Auf dieser Seite finden die Mitglieder von verschiedenen Gemeindebehörden Informationen und Hilfsmittel für ihre Arbeit.
Gemeindeordnung
Jede Gemeinde braucht eine Gemeindeordnung. Sie bildet die Gemeindeorganisation und die Zuständigkeiten ab. Die Gemeindeorganisation beinhaltet folgende Punkte:
- Organe und Behörden
- Übertragung von Aufgaben an Dritte
- Zusammenarbeit zwischen Gemeinden
- Zusammenschluss von Gemeinden
Gemeindeordnung erlassen oder ändern
Wenn eine Gemeinde ihre Gemeindeordnung ändern will, sind folgende Schritte nötig:
- Der Gemeindevorstand macht einen Entwurf für die Änderungen.
- Der Gemeindevorstand führt eine Vernehmlassung bei wichtigen Gruppen durch. (optional)
- Der Gemeindevorstand reicht den Entwurf dem Gemeindeamt zur Vorprüfung ein. (optional)
- Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde stimmen über die Gemeindeordnung ab. Eine Mehrheit der Stimmbeteiligten nimmt sie an.
- Der Gemeindevorstand reicht die geänderte Gemeindeordnung zur Genehmigung ein.
- Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnung auf ihre Rechtsmässigkeit und genehmigt sie.
Vorprüfung
Die Vorprüfung dauert zwei bis drei Monate. In besonderen Fällen ist nach Absprache mit dem Gemeindeamt eine kürzere Frist möglich.
Genehmigung
Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnung. Hier kann der Gemeindevorstand sie einreichen:
Mustergemeindeordnungen
Die folgenden Muster für Gemeindeordnungen enthalten Beispiele für Bestimmungen.
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Gemeindeparlament
Das Parlament erlässt eine Geschäftsordnung (Organisationserlass). Das Parlament ist bei der Gestaltung seiner Organisation relativ frei. Das Gemeindegesetz schreibt nur vor, was im Minimum zu regeln ist.
Darüber hinaus garantiert es den Parlamentsmitgliedern gewisse minimale Rechte. So muss sich jedes Parlamentsmitglied zu den Geschäften äussern und Anträge stellen können. Ausserdem kann jedes Parlamentsmitglied Motionen, Postulate, parlamentarische Initiativen, Interpellationen und Anfragen einreichen.
Behörden in Einheitsgemeinden
Einheitgsgemeinden sind politische Gemeinden, die auch Schulaufgaben erfüllen.
Wenn sich politische Gemeinden und Schulgemeinden zu Einheitsgemeinden zusammenschliessen, stellen sich häufig Fragen, ob die Schulpflege oder der Gemeindevorstand zuständig ist. Verschiedene Leitfäden unterstützen Einheitsgemeinden bei der Umstellung.
Kommissionen
Für unterstellte Kommissionen, eigenständige Kommissionen und Schulpflegen gelten unterschiedliche Vorgaben. Die folgende Tabelle fasst sie zusammen:
Vorgaben für Schulpflegen und Kommissionen im Überblick
|
Bestand
|
freiwillig, aber Nennung in GO |
freiwillig, aber Nennung in GO |
zwingend in Einheitsgemeinden und Nennung in GO |
|---|---|---|---|
|
Regelung
|
in Erlass Gemeindevorstand | in GO |
in GO |
|
Wahlorgan
|
Regelung in GO, subsidiär Gemeindevorstand |
Regelung in GO, subsidiär Gemeindevorstand |
Urnenwahl |
|
Anzahl Mitglieder
|
mind. 3 |
mind. 5 | mind. 5 |
|
Präsidium
|
keine Vorgaben |
Mitglied Gemeindevorstand |
Mitglied Gemeindevorstand |
|
Aufgaben
|
gemäss Erlass Gemeindevorstand |
gemäss GO |
gemäss Volksschulgesetzgebung und GO |
|
Antragsrecht
|
nur an Gemeindevorstand | direkt an Stimmberechtigte oder Gemeindeparlament via Gemeindevorstand (Ausschluss in GO möglich) |
direkt an Stimmberechtigte oder Gemeindeparlament via Gemeindevorstand (Ausschluss in GO möglich) |
Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Jede Gemeinde hat eine Rechnungsprüfungskommission. Sie prüft vor allem:
- das Budget
- die Jahresrechnung
- grössere Ausgaben, über die die Stimmberechtigten entscheiden
Ausführliche Informationen bietet das Handbuch für die Rechnungsprüfungskommissionen der Zürcher Gemeinden.
Informationen zu den Aufgaben der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission der Versammlungsgemeinden sind im Leitfaden enthalten.
Geschäftsordnungen
Jedes Organ und jede Behörde einer Gemeinde regelt ihre eigene Organisation in einer Geschäftsordnung. Eine Geschäftsordnung enthält:
- die interne Organisation von Gemeindebehörden
- die Zuständigkeiten ihrer Mitglieder
- das Verfahren für die Behandlung ihrer Geschäfte.
Mit der folgenden Checkliste können Gemeinden besser beurteilen, ob und wie sie ihre Geschäftsordnungen revidieren sollen.
Stellenschaffung
Welches Gemeindeorgan ist zuständig für die Schaffung von Stellen? Der folgende Leitfaden gibt Antwort auf diese Frage.
Systematische
Rechtssammlung
Die Gemeinden müssen ihr Recht in einer systematischen Rechtssammlung veröffentlichen.
Der folgende zeigt Leitfaden zeigt Gemeinden auf, wie sie eine kommunale systematische Rechtssammlung aufbauen und Erlasse einheitlich bezeichnen können. Das Gemeindeamt hat ihn in Zusammenarbeit mit dem Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) erarbeitet.
Informationsplattform
Die Plattform ist ein gemeinsames Projekt vom Verein Zürcher Gemeinde- und Verwaltungsfachleute (VZGV) und dem Gemeindeamt des Kantons Zürich.
Auf der Plattform finden sich zahlreiche kommunale Anwendungsbeispiele. Der Austausch von Mustern, Vorlagen und Beispielen soll die Gemeinden und Städte in ihrer konkreten Verwaltungstätigkeit unterstützen.
Anlaufstelle für Inputs
Anregungen sowie konkrete Dokumente, welche in der Plattform aufgeschaltet werden sollen, können Sie über informationsplattform@vzgv.ch (VGZV) einreichen.
Die Informationsplattform lebt von den zur Verfügung gestellten Dokumenten. Tragen Sie aktiv dazu bei, dass andere Gemeinden und Städte von guten Beispielen aus Ihrer Praxis profitieren können.
Kommentar zum Gemeindegesetz
Der Kommentar zum Zürcher Gemeindegesetz erläutert das geltende Recht für die Praxis in verständlicher Weise. Er ist 2025 in 2. Auflage erschienen.
Weiterführende Informationen
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- Gemeindeportraits
- Gemeindedaten prüfen und übermitteln
- Befragungen in den Gemeinden