Interkommunale Zusammenarbeit
Oft übersteigen öffentliche Aufgaben die Möglichkeiten einer einzelnen Gemeinde. Deshalb arbeiten viele Zürcher Gemeinden zusammen. Hier erfahren Sie welche Formen möglich sind.
Inhaltsverzeichnis
Mögliche Rechtsformen
Die gemeinsame Erfüllung von Aufgaben (interkommunale Zusammenarbeit) ist bei den Zürcher Gemeinden weit verbreitet. Das Gemeindegesetz stellt den Gemeinden eine breite Palette von Rechtsformen für die Zusammenarbeit zur Verfügung. Eine Gemeinde kann mit anderen Gemeinden entweder ein vertragliches Zusammenarbeitsverhältnis eingehen (Anschluss- oder Zusammenarbeitsvertrag), oder mit ihnen zu diesem Zweck einen gemeinsamen Rechtsträger schaffen (Zweckverband, gemeinsame Anstalt, juristische Person des Privatrechts).

Weiterführende Informationen
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