Interkommunale Zusammenarbeit

Oft übersteigen öffentliche Aufgaben die Möglichkeiten einer einzelnen Gemeinde. Deshalb arbeiten viele Zürcher Gemeinden zusammen. Hier erfahren Sie welche Formen möglich sind.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Mögliche Rechtsformen

Die gemeinsame Erfüllung von Aufgaben (interkommunale Zusammenarbeit) ist bei den Zürcher Gemeinden weit verbreitet. Das Gemeindegesetz stellt den Gemeinden eine breite Palette von Rechtsformen für die Zusammenarbeit zur Verfügung. Eine Gemeinde kann mit anderen Gemeinden entweder ein vertragliches Zusammenarbeitsverhältnis eingehen (Anschluss- oder Zusammenarbeitsvertrag), oder mit ihnen zu diesem Zweck einen gemeinsamen Rechtsträger schaffen (Zweckverband, gemeinsame Anstalt, juristische Person des Privatrechts).

Grafische Darstellung der Aufteilung der Zusammenarbeitsformen in Verträge (Anschluss- und Zusammenarbeitsvertrag) und juristische Personen (Zweckverband, gemeinsame Anstalt und juristische Person des Privatrechts)
Die Zusammenarbeitsformen lassen sich in Anschluss- sowie Zusammenarbeitsverträge und juristische Personen unterteilen. Zu den juristischen Personen zählen der Zweckverband, die gemeinsame Anstalt und die juristische Person des Privatrechts. Bild «Grafische Darstellung der Aufteilung der Zusammenarbeitsformen in Verträge (Anschluss- und Zusammenarbeitsvertrag) und juristische Personen (Zweckverband, gemeinsame Anstalt und juristische Person des Privatrechts)» herunterladen

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Rechtliche Grundlagen

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