Gemeindeordnung zur Genehmigung einreichen
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Gemeindeordnung zur Genehmigung einreichen
Haben die Stimmbürgerinnen und -bürger Ihrer Gemeinde dem Erlass oder der Änderung der Gemeindeordnung (GO) an der Urne mehrheitlich zugestimmt? Dann muss der Regierungsrat die GO (Erlass oder Änderung) genehmigen, damit sie in Kraft treten kann. Er prüft, ob die Gemeindeordnung rechtmässig ist. Der Gemeindevorstand reicht das Gesuch um Genehmigung der GO beim Gemeindeamt ein.
Weitere Informationen zur Gemeindeorganisation finden Sie hier.
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Unterlagen bereithalten
Vor dem Ausfüllen des Formulars für die Genehmigung der GO halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit:
Teilrevision
Vorteile:
- Geänderte Bestimmungen der GO (mit Datum der Urnenabstimmung und den Unterschriften von Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident sowie Gemeindeschreiberin/Gemeindeschreiber)
- Rechtskraftbescheinigung (das von der wahlleitenden Behörde erstellte Abstimmungsprotokoll der Urnenabstimmung mit Unterschriften von Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident sowie Gemeindeschreiberin/Gemeindeschreiber und Rechtskraftstempel des Bezirksrates versehen)
- Gemeindeordnung (vollständige Gemeindeordnung nachgeführt mit neuen Bestimmungen)
TotalrevisionVorteile:
- Neue GO (mit Datum der Urnenabstimmung und den Unterschriften von Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident sowie Gemeindeschreiberin/Gemeindeschreiber)
- Rechtskraftbescheinigung (das von der wahlleitenden Behörde erstellte Abstimmungsprotokoll der Urnenabstimmung mit Unterschriften von Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident sowie Gemeindeschreiberin/Gemeindeschreiber und Rechtskraftstempel des Bezirksrates versehen)
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Formular ausfüllen und abschicken
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Wie geht's weiter
Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, bereiten wir die Genehmigung vor. Der Genehmigungsprozess kann zwei bis drei Monate dauern.