Gemeindeordnung zur Vorprüfung einreichen

Anleitung

  1. Gemeindeordnung vorprüfen lassen

    Der Gemeindevorstand kann die neue bzw. revidierte Gemeindeordnung (GO) dem Gemeindeamt vor der Urnenabstimmung zur Vorprüfung einreichen. Eine allfällige Vernehmlassung sollte vorher durchgeführt werden. Die Vorprüfung dauert zwei bis drei Monate. In besonderen Fällen ist nach Absprache mit dem Gemeindeamt auch eine kürzere Bearbeitungsfrist möglich.

    Weitere Informationen zur Gemeindeorganisation finden Sie hier

  2. Unterlagen bereithalten

    Wenn Sie die revidierte Gemeindeordnung vorprüfen lassen wollen, halten Sie bitte die folgenden Dokumente in elektronischer Form bereit. Weitere Unterlagen können Sie bei Bedarf zusätzlich einreichen.

    Teilrevision

    Vorteile:

    • Entwurf geänderte Bestimmungen der GO (Änderungen gekenn­zeichnet oder geänderte Stellen den bisherigen Formulierungen in einer synoptischen Form gegenüber­gestellt)
    • Beschluss Gemeindevorstand betr. Entwurf

    Totalrevision

    Vorteile:

    • Entwurf überarbeitete GO
    • Beschluss Gemeindevorstand betr. Entwurf
  3. Formular ausfüllen und abschicken

    Kontakt
    Anrede

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    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

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    +41 __ ___ __ __

    Bitte geben Sie die Telefonnummer im Format +41 XX XXX XX XX ein.

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    Gesuch

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    Art der Gemeinde

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    Art der Revision

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    Unterlagen einreichen
    Entwurf revidierte GO-Bestimmungen bzw. Synopse

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    ev. weitere Unterlagen

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    Unterlagen einreichen
    Entwurf neue GO

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    Bemerkungen

    Vielen Dank.

    Ihr Gesuch um Vorprüfung der Gemeindeordnung wurde an das Gemeindeamt übermittelt. Wir werden es schnellstmöglich bearbeiten.

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    Der Versand Ihrer Daten zur Bestätigung an Ihre E-Mail erfolgt unverschlüsselt.

  4. Wie geht's weiter?

    Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, nehmen wir die Vorprüfung vor. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Vorprüfung kann zwei bis drei Monate dauern. 

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Gemeinderecht

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 83 30

E-Mail

gemeinderecht.gaz@ji.zh.ch