Berufswahl mit besonderem Bildungsbedarf

Stiftung Bühl, Wädenswil. Januar 2020

Jugendliche mit Handicap stehen in der Berufswahl vor besonderen Herausforderungen. Meist benötigen sie Unterstützung durch ein professionelles Netzwerk. Hier finden Sie Anhaltspunkte für die Zeit nach der obligatorischen Schule. Eine persönliche Beratung wird empfohlen.

Inhaltsverzeichnis

Unterwegs ins Arbeitsleben

Berufswahlprozess

In der Sekundarschule durchlaufen Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf den Prozess der Berufs- und Ausbildungswahl gleich wie alle anderen. Anfangs der zweiten Sek erkunden sie ihre eigene Interessen und Fähigkeiten und im Laufe der dritten Klasse unterschreiben sie in der Regel ihren Ausbildungsvertrag. Je nach Handicap können berufliche Möglichkeiten eingeschränkt und die Berufsfindung schwieriger sein. Für eine passende Wahl sollte in verschiedenen Berufen und Betrieben geschnuppert werden. Unter Umständen wird für den Findungsprozess mehr Zeit und Flexibilität benötigt. Um Enttäuschungen zu vermeiden, lohnt es sich, Ressourcen, Entwicklungspotenzial und Unterstützungsbedarf der Jugendlichen genau anzuschauen. Mit dem zukünftigen Lehrbetrieb sollte offen über das Handicap und mögliche zusätzliche Unterstützung gesprochen werden.

Die Eltern sind die wichtigsten Bezugspersonen. Sie kennen ihr Kind und seine Beeinträchtigungen, und sie wissen, wie sich diese im Alltag auswirken, was das Kind gut kann und interessiert. Für eine gelingende Berufswahl ist zudem die Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachleuten notwendig.

Diese Broschüre dient allen Beteiligten zur Orientierungshilfe. Sie gibt einen Überblick rund um die Berufswahl von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen.

Bildungsangebote

Nach der obligatorischen Schulzeit gibt es für Jugendliche mit Handicap, je nach persönlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten, verschiedene Lösungen:

Ziel ist es, Menschen mit Handicap in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist aber nicht immer vollständig möglich.

Als erster Arbeitsmarkt wird der reguläre Markt bezeichnet. Als zweiter oder ergänzender Arbeitsmarkt jener, wo subventionierte Arbeitsverhältnisse bestehen. Arbeitsschritte werden dort begleitet, sie sind einfacher gegliedert und der Druck ist den persönlichen Möglichkeiten angepasst.

Unterstützungsangebote

Für Menschen mit besonderem Bildungsbedarf, die eine berufliche oder schulische Ausbildung absolvieren wollen, gibt es verschiedene unterstützende Angebote. Teilweise sind diese von der IV finanziert:

  • Case Management Netz2: Begleitung mehrfachbelasteter Jugendlicher bis zum Abschluss, koordiniert u. a. verschiedene Fachstellen
  • Berufsfachschulen: bieten während der Berufslehre Stützkurse, Aufgabenhilfen, Beratungen etc. an.
  • Fachkundige individuelle Begleitung: während der 2-jährigen Berufslehre mit eidg. Berufsattest (EBA), findet an der Schule, im Lehrbetrieb und an überbetrieblichen Kursen statt.
  • Supported Education: Jobcoach begleitet Berufsausbildung im ersten Arbeitsmarkt, übernimmt Drehscheibenfunktion zwischen Lehrbetrieb und Fachstellen
  • Geschützter Rahmen: in Institutionen für Menschen mit Handicap unterstützt geschultes Fachpersonal

Nachteilsausgleich

Durch Handicaps verursachte Nachteile können mit gezielten Massnahmen verringert werden. Vorausgesetzt Lernende haben das Potenzial, vorgegebene Lernziele zu erreichen. Die Ziele einer Ausbildung bleiben unverändert. Je nach Handicap dürfen zum Beispiel Hilfsmittel verwendet werden. Oder an Prüfungen wird mehr Zeit oder eine andere Form, wie mündlich statt schriftlich, gewährt.

IV-Anmeldung zur Unterstützung einer erstmaligen beruflichen Ausbildung

Manche Jugendliche sind durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Invalidität in ihren Ausbildungsmöglichkeiten eingeschränkt. Eine solche Beeinträchtigung kann eine geistige Einschränkung (z. B. eine Lernbehinderung), ein körperliches Gebrechen (z. B. eine Sehbehinderung) oder eine psychische Erkrankung (z. B. Anorexie) sein. Der oder die Jugendliche braucht möglicherweise Unterstützung durch einen Coach. Zur Absolvierung der Ausbildung sind allenfalls besondere Hilfsmittel notwendig, oder die Ausbildung findet in einer spezialisierten Ausbildungsstätte statt. Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt in solchen Fällen die Mehrkosten, die aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung für die erstmalige berufliche Ausbildung entstehen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Als erstmalige berufliche Ausbildung gelten:

  • Eine praktische Ausbildung nach INSOS (PrA)
  • Eine Berufslehre (EFZ oder EBA)
  • Der Besuch einer Maturitätsschule, Fachhochschule oder Universität

  • Die Person ist in der Lage, eine Ausbildung mit Erfolg abzuschliessen.
  • Aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung entstehen wesentliche Mehrkosten bei der Ausbildung.

  • Jobcoaching am Ausbildungsplatz
  • Lohn während der Ausbildung
  • notwendige Hilfsmittel am Arbeitsplatz (z. B. Lesesysteme für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen)
  • Dienstleistungen Dritter (z. B. Gebärdensprachdolmetscher/in für Gehörlose)
  • geschützter Ausbildungsrahmen
  • Transportkosten (sofern die Benutzung des öffentlichen Verkehrs nicht möglich ist)
  • Kosten für betreute Wohnformen (z. B. wenn eine Rückkehr zum Wohnort nicht zumutbar ist)

Um Leistungen im Zusammenhang mit einer erstmaligen beruflichen Ausbildung zu beantragen, muss eine gesundheitliche Einschränkung (körperlich, psychisch oder geistig) vorliegen. Deshalb ist ein aussagekräftiger medizinischer Bericht des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin oder der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) notwendig.

Die Verantwortung für die IV-Anmeldung liegt in erster Linie bei den Erziehungsberechtigten.

In 11 Schritten zum Ziel:

  1. Lehrpersonen und Berufsberatende informieren die Jugendlichen und ihre Eltern und unterstützen gegebenenfalls bei der Anmeldung.
  2. Die IV-Anmeldung erfolgt idealerweise in der Mitte der 2. Sekundarschulklasse.
  3. Informationen und Formulare für die IV-Anmeldung finden Sie auf www.svazurich.ch
  4. Füllen Sie das Formular «Anmeldung für Minderjährige und für medizinische Massnahmen vor dem 20. Altersjahr» aus. Die Anmeldung kann über ein elektronisches Formular erfolgen.
  5. Für berufliche Massnahmen kreuzen Sie auf dem Anmeldeformular die Rubrik «Massnahmen für die berufliche Eingliederung» an.
  6. Sie sind aufgefordert, Angaben zur medizinischen Diagnose sowie zum behandelnden Kinder- und Jugendarzt oder zur behandelnden Kinder- und Jugendärztin respektive zur Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJPP) zu machen.
  7. Legen Sie vorhandene Berichte bei. Bereits erfolgte Abklärungen (z. B. Beratung im biz, Abklärungen durch den Schulpsychologischen Dienst) vermerken Sie ebenfalls auf dem Anmeldeformular und legen die entsprechenden Berichte bei.
  8. Als Erziehungsberechtigte unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular und reichen es bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons ein.
  9. Werden bereits IV-Leistungen ausgerichtet (z. B. für medizinisch-therapeutische Massnahmen), muss kein neues Anmeldeformular ausgefüllt werden. Es genügt in diesem Fall, wenn die Erziehungsberechtigten mit einem Brief ein Gesuch für «Massnahmen der beruflichen Eingliederung» an die IV-Stelle des Wohnsitzkantons stellen. Wichtig sind auch hier die Angaben zu medizinischer Diagnose, aktuell behandelnden Ärztinnen oder Ärzten bzw. bereits erfolgten Abklärungen.
  10. Wenn Drittpersonen (z. B. Lehrpersonen, Berufsberatende) Auskunft von der IV-Stelle erhalten sollen, muss eine durch die Erziehungsberechtigten unterzeichnete Schweigepflichtentbindung vorliegen.
  11. Nach Einreichen des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars wird der oder die Jugendliche zu einem Gespräch eingeladen. Gleichzeitig wird die Anspruchsberechtigung durch die Invalidenversicherung geprüft.

Bei Fragen wenden Sie sich an die für Ihr Kind zuständige Beratungsperson im biz in Ihrer Region:

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Fachbereich Berufsberatung

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

bb@ajb.zh.ch

 


Für dieses Thema zuständig: