3 Finanzausgleich
Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 18.03.2025
Dieses Kapitel gibt Auskunft über die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden sowie die Instrumente, die Zielerreichung, die Finanzierung und den Vollzug des Zürcher Finanzausgleichs.

Einleitung
Der kantonale Finanzausgleich macht die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden kleiner. Sein Ziel: Die Gemeinden sollen ihre notwendigen Aufgaben erfüllen können. Dabei sollen ihre Steuerfüsse nicht erheblich voneinander abweichen. Der Kanton und die Gemeinden kommen gemeinsam für die Kosten des Finanzausgleichs auf.
Dieses Ziel des Finanzausgleichs wurde bei seiner Revision im Jahr 2012 um einige Grundsätze ergänzt: So soll der Finanzausgleich die Gemeindeautonomie stärken. Er soll zudem in den Gemeinden keine Fehlanreize bei der Verwendung der Mittel schaffen. Der Finanzausgleich soll sicherstellen, dass die Gemeinden leistungsfähig bleiben und sich im interkantonalen Standortwettbewerb behaupten können. Er soll zudem transparent, planbar und einfach zu handhaben sein.
Dieses Kapitel gibt darüber Auskunft, wie der Finanzausgleich funktioniert und ob er seine Ziele in den Jahren 2020 bis und mit 2023 erreicht hat.
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
- Die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden sind stabil geblieben. Die Spannweite zwischen der höchsten und der niedrigsten Steuerkraft pro Kopf steht vor dem Finanzausgleich in einem Verhältnis von rund 1 zu 11. Die Unterschiede beim Nettoaufwand pro Kopf sind deutlich geringer. Diese Spannweite steht in einem Verhältnis von rund 1 zu 2.
- Der Finanzausgleich hat die Unterschiede in der Steuerkraft pro Kopf von einem Verhältnis von rund 1 zu 11 auf ein Verhältnis von rund 1 zu 2 vermindert. Dadurch war jede Gemeinde in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen.
- Die Steuerkraft pro Kopf ist gesamthaft gestiegen. In den finanzstarken Gemeinden ist sie stärker gestiegen als in der Mehrheit der Gemeinden. Dadurch ist auch das Kantonsmittel der Steuerkraft pro Kopf gestiegen. Deshalb wurde insgesamt mehr Geld umverteilt. Bei finanzstarken Gemeinden wurde mehr abgeschöpft, an finanzschwache Gemeinden wurde mehr ausbezahlt.
- Die Steuerfüsse sind weitgehend stabil geblieben. Das trifft sowohl auf die finanzschwachen als auch auf die finanzstarken Gemeinden zu.
Der Finanzausgleich hat sein im Gesetz definiertes Ziel in der Berichtsperiode erreicht. Er hat die grossen Unterschiede in der Ressourcenausstattung zwischen den Gemeinden vermindert. Dadurch konnten alle Gemeinden im Kanton ihre notwendigen Aufgaben erfüllen. Die Unterschiede bei den Steuerfüssen sind dabei nicht grösser geworden. Die Kantons- und Gemeindelandschaft hat sich seit Inkrafttreten des Finanzausgleichs 2012 verändert. Der Regierungsrat hält es deshalb für angezeigt, die geltenden gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen und damit eine Grundlage für eine politische Diskussion über die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zu schaffen.
Steuerfüsse ohne Finanzausgleich
26% – 319%
Ohne Finanzausgleich würde die Spannweite der Gemeinde-Steuerfüsse 26 bis 319 Prozent betragen
Steuerfüsse mit Finanzausgleich
72% – 130%
Der Finanzausgleich reduziert die Spannweite der Gemeinde-Steuerfüsse auf 72 bis 130 Prozent.
Notwendige Aufgaben
160 Gemeinden
Alle Gemeinden im Kanton können ihre notwendigen Aufgaben erfüllen.

Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Telefon