3.5 Finanzierung durch Gemeinden und Kanton

Ressourcenabschöpfungen und Kantonsbeitrag

Der Finanzausgleich wird vom Kanton und von den Abschöpfungsgemeinden finanziert. Der Kanton gleicht die Differenz zwischen den Beiträgen sämtlicher Instrumente und den Abschöpfungen aus dem Ressourcenausgleich vollumfänglich aus. Diese Differenz nennt man Kantonsbeitrag.

Wenn eine hohe Steuerkraft der Gemeinden zu hohen Ressourcen-abschöpfungen führt, muss der Kanton in der Regel weniger zur Finanzierung beitragen. Wenn die Steuerkraft bei den Abschöpfungsgemeinden tiefer ausfällt, ist der Kantonsbeitrag hingegen höher. Um wie viel ist abhängig von der Entwicklung aller Gemeinden.

Die Gemeinden trugen 2023 928,4 Millionen Franken zur Finanzierung des Finanzausgleichs bei. Der Kanton bezahlte 490,7 Millionen Franken. Das entspricht 5,6 Prozent des Nettoaufwands des Kantons. Seit Einführung des Finanzausgleichs 2012 liegt der Kantonsbeitrag im Durchschnitt bei 460,6 Millionen Franken pro Jahr. Das liegt leicht unter dem Ausgangswert im Jahr 2012 (503,4 Millionen). Die Höhe des Kantonsbeitrags schwankte dabei jährlich. Erhöhungen des kantonalen Steuerfusses waren nicht nötig. Während der Berichtsperiode ist der kantonale Steuerfuss von 100 Prozent auf 99 Prozent gesunken.

2013 bis 2018 ist der Kantonsbeitrag jährlich gesunken, weil die Ressourcenabschöpfungen zugenommen haben. Besonders ausgeprägt war das 2018, als die Stadt Zürich eine sehr hohe Steuerkraft verzeichnete. 2019 erfolgte eine Umkehr. Aufgrund eines markanten Einbruchs bei den Abschöpfungen, vorrangig in der Stadt Zürich, war ein fast doppelt so hoher Kantonsbeitrag erforderlich als im Jahr davor.

In den folgenden Jahren schwankte der Kantonsbeitrag jährlich bis 2023. Vor dem Hintergrund der Coronapandemie ist die Steuerkraft in einigen Gemeinden eingebrochen. In der Folge blieb das Abschöpfungsvolumen nahezu konstant und die Zuschüsse waren insgesamt weniger. Das führte zu einem niedrigeren Kantonsbeitrag im Jahr 2022. 2023 setzte der umgekehrte Umstand ein, bedingt durch die rasche wirtschaftliche Erholung. In vielen Gemeinden stiegen die Steuererträge an, was zu einem grösseren Zuwachs bei den Zuschüssen im Vergleich zu den Abschöpfungen führte. Zur Finanzierung der Differenz war ein höherer Kantonsbeitrag notwendig.

Die langfristige Entwicklung zeigt, dass der Kanton tendenziell weniger in den Finanzausgleich einzahlt als in den Jahren vor dem neuen Finanzausgleichsgesetz 2012. Die Beträge sind allerdings starken Schwankungen unterlegen. Das hängt wesentlich mit der Steuerkraft der Stadt Zürich zusammen.

Ausblick

Die Entwicklung der Stadt Zürich wird auch in den beiden Jahren nach der Berichtsperiode einen Einfluss auf den Kantonsbeitrag haben. Im Ausgleichsjahr 2025 wird die Stadt Zürich ihren bisher höchsten Abschöpfungsbetrag im Ressourcenausgleich leisten. Er übertrifft den Betrag aus dem Zentrumslastenausgleich um 118 Millionen Franken. Dadurch wird Zürich zum zweiten Mal nach 2018 zur Nettozahlerin. Grund dafür ist ihre aussergewöhnlich hohe Steuerkraft im Bemessungsjahr 2023. Weil diese nicht in die Berechnung des Kantonsmittels einfliesst, wirkt sich das Ereignis aber nicht auf die Gesamtsumme der Ressourcenzuschüsse aus. Der Kantonsbeitrag im Finanzausgleich verringert sich dadurch deutlich.

Auch im Jahr davor, dem Ausgleichsjahr 2024, muss der Kanton einen niedrigeren Beitrag zur Finanzierung des Finanzausgleichs leisten. Wiederum ist der Grund, dass der Zuwachs bei den Abschöpfungen höher liegt als bei den Zuschüssen. Zum grossen Abschöpfungsvolumen trägt die Stadt Zürich mit einem Abschöpfungsbetrag von 385,8 Millionen Franken wesentlich bei.

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