3.3 Entwicklung des Finanzausgleichs

Volumen

Das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs ist seit seiner Einführung im Jahr 2012 gewachsen. 2023 wurden insgesamt rund 1,4 Milliarden Franken an die Gemeinden ausbezahlt (2019: 1,3 Milliarden Franken). Zur Finanzierung des Finanzausgleichs wurden 2023 0,9 Milliarden Franken von finanzstarken Gemeinden abgeschöpft (2019: 0,8 Milliarden Franken). Die übrigen rund 0,5 Milliarden Franken finanzierte der Kanton.

Die Auszahlungsbeträge sind seit 2012 um 21,8 Prozent gestiegen, die Ressourcenabschöpfungen sogar um 40,3 Prozent. Der Anstieg ist unter anderem auf die Zunahme der Bevölkerungszahl und die steigende Steuerkraft in den Gemeinden zurückzuführen.

Die Instrumente mit den höchsten Auszahlungsbeträgen sind seit 2012 der Ressourcenausgleich und der Zentrumslastenausgleich. Sie machten 2023 zusammen 98,1 Prozent aller Auszahlungen aus. Die übrigen drei Instrumente fielen vergleichsweise gering aus.

Ob eine Gemeinde eher Geld erhält oder abgeben muss, hat auch einen Zusammenhang mit ihrer geografischen Lage. Die Gemeinden mit den höchsten Abschöpfungsbeträgen liegen mehrheitlich entlang des Zürichsees, weil die Ressourcenstärke dort am grössten ist. Die Gemeinden mit den höchsten Zuschüssen liegen an den Rändern des Kantons. Der Finanzausgleich wird also vom See in die Peripherie verteilt. An diesem Bild hat sich seit 2012 wenig verändert.

Entwicklung der einzelnen Instrumente

Ressourcenausgleich 

Im Ressourcenausgleich wurden 2023 Zuschüsse im Umfang von 896,8 Millionen Franken ausbezahlt. Das sind 8,7 Prozent mehr als 2019. Mit 63,2 Prozent machten die Ressourcenzuschüsse den grössten Anteil aller Ausgleichszahlungen aus. 928,4 Millionen Franken wurden von finanzstarken Gemeinden abgeschöpft. Das sind 15,1 Prozent mehr als 2019.

Zu den Abschöpfungsgemeinden gehörten 2023 27 Gemeinden. 2019 waren es 28 Gemeinden. Im Zeitraum dazwischen hat ihre Anzahl leicht geschwankt. Bei den Zuschussgemeinden stieg die Anzahl von 121 im Jahr 2019 auf 123 im Jahr 2023. 2022 waren es 127 Gemeinden. Dieser leichte Anstieg ist auf die Steuereinbussen im ersten Jahr der Coronapandemie zurückzuführen. 8 Gemeinden waren 2023 neutrale Gemeinden (2019: 10). Bei ihnen wurde weder abgeschöpft noch ausbezahlt.*

Die Entwicklung der Abschöpfungen und Zuschüsse verläuft nicht symmetrisch. Im langfristigen Trend wachsen Abschöpfungen und Zuschüsse ungleich stark. Dieser Trend wurde schon im letzten Bericht beobachtet. Er setzt sich in der aktuellen Berichtsperiode fort. Das ist hauptsächlich auf die grösser werdenden Unterschiede bei der Entwicklung der Steuerkraft der Gemeinden zurückzuführen. In finanzstarken Gemeinden wächst die Steuerkraft stärker als in finanzschwachen Gemeinden. Dadurch steigen auch das Kantonsmittel und die Abschöpfungsbeträge. Zwar steigen auch die Zuschüsse, aber in geringerem Umfang.

Neben diesem langfristigen Trend haben sich 2020 bis 2023 auch einmalige Ereignisse auf den Ressourcenausgleich ausgewirkt. Starke Schwankungen gab es in den Ausgleichsjahren 2022 und 2023: Der Einbruch der Steuerkraft im ersten Jahr der Coronapandemie 2020 hatte Auswirkungen auf die Summe der Zuschüsse. Ihr Umfang ist im Ausgleichsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 8,2 Prozent gesunken. Die Abschöpfungsbeträge sind hingegen gleichgeblieben. Im Ausgleichsjahr 2023 konnte die Steuerkraft im Kanton bereits wieder kräftig aufholen. Die Zuschüsse sind in der Folge um 12,8 Prozent gestiegen, die Abschöpfungen um 5,5 Prozent. Exemplarisch für diese starken Schwankungen ist die Stadt Kloten: Sie hat 2022 einmalig Zuschüsse erhalten und ist im Folgejahr wieder Abschöpfungsgemeinde geworden.

Zentrumslastenausgleich 

Der Zentrumslastenausgleich betrug im Ausgleichsjahr 2023 insgesamt 496,3 Millionen Franken (2019: 488,6 Millionen). Davon erhielten die Stadt Zürich 410,6 Millionen Franken und die Stadt Winterthur 85,7 Millionen Franken. Der Zentrumslastenausgleich machte 35 Prozent aller Ausgleichszahlungen aus. Seine Entwicklung ist von der Teuerung abhängig. Die Beitragssumme ist deshalb seit 2018 angestiegen, mit Ausnahme von 2022.

Geografisch-topografischer Sonderlastenausgleich

Der geografisch-topografische Sonderlastenausgleich verzeichnete 2023 einen leichten Anstieg bei der Beitragssumme. Gegenüber 2019 ist sie um 0,4 Prozent auf 20,5 Millionen Franken angestiegen (2019: 20,4 Millionen). Das entspricht 1,4 Prozent aller Ausgleichszahlungen im Finanzausgleich. Der Anstieg ist einzig auf die Teuerung zurückzuführen. Die Zahl der beitragsberechtigten Gemeinden ist von 35 auf 29 gesunken. Die Gründe dafür sind eine Gemeindefusion und das Bevölkerungswachstum. Mit steigenden Einwohnerzahlen erreichen mehr Gemeinden eine Bevölkerungsdichte von mindestens 150 Personen pro Quadratkilometer, wodurch der Anspruch auf Beiträge entfällt. Deshalb ist auch längerfristig mit einer Abnahme der Anzahl beitragsberechtigter Gemeinden zu rechnen. 

Demografischer Sonderlastenausgleich

Der demografische Sonderlastenausgleich ist erneut gesunken. Die Beiträge beliefen sich 2023 auf 4,7 Millionen Franken. 2019 waren es 5,3 Millionen Franken. Dieser Rückgang der Beiträge um 11,5 Prozent ist darauf zurückzuführen, dass die Zahl der beitragsberechtigten Gemeinden von 30 auf 25 gesunken ist. Im ganzen Kanton liegt der Anteil der unter 20-Jährigen seit 2012 durchschnittlich bei stabilen 21 Prozent. Sie verteilen sich aber zunehmend gleichmässiger auf die verschiedenen Gemeinden. Der demografische Sonderlastenausgleich machte 2023 0,3 Prozent aller Ausgleichszahlungen des Finanzausgleichs aus.

Individueller Sonderlastenausgleich

Der individuelle Sonderlastenausgleich wurde seit 2019 nur noch von einer Gemeinde beantragt. Er ist in dieser Zeit von 0,5 Millionen Franken auf 0,9 Millionen Franken gestiegen. Das entspricht 0,1 Prozent aller Beitragszahlungen im Finanzausgleich. Der Bedarf beschränkte sich seit seiner Einführung im Jahr 2016 auf kleine Gemeinden. Dass zurzeit nur eine Gemeinde darauf angewiesen ist, ist auf Optimierungen in der Gemeindeorganisation bis hin zu Fusionen zurückzuführen. Ein weiterer Grund ist die gute Einnahmenentwicklung in den Zürcher Gemeinden.

*Im Instrument des Ressourcenausgleichs sind 10 Gemeinden weder Abschöpfungs- noch Zuschussgemeinden. Im Kontext des gesamten Finanzausgleichs hingegen sind nur 8 Gemeinden neutrale Gemeinden, da 2 der 10 Gemeinden bei den Lastenausgleichen Beiträge erhalten.

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