3.2 Überblick über Instrumente und Finanzausgleichsmodell
Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 18.03.2025
Der Zürcher Finanzausgleich umfasst fünf Instrumente. Die grössten Beträge werden mit dem Ressourcenausgleich umverteilt. Die anderen vier Instrumente gleichen bestimmte finanzielle Belastungen aus. Man nennt sie deshalb auch Lastenausgleiche. Alle Ausgleichsbeiträge werden grundsätzlich zweckfrei ausgerichtet.
Ressourcenausgleich
Der Ressourcenausgleich ist das zentrale Instrument des Finanzausgleichs. Er vermindert Einnahmenunterschiede zwischen den Gemeinden. Die Berechnung beruht hauptsächlich auf der Steuerkraft der Gemeinden und dem Kantonsmittel der relativen Steuerkraft.
Mit Ressourcenzuschüssen wird sichergestellt, dass die Steuerkraft in jeder Gemeinde mindestens 95 Prozent des Kantonsmittels beträgt. Diesen Wert nennt man Ausgleichsgrenze.
Eine Ressourcenabschöpfung erfolgt bei Gemeinden, deren Steuerkraft das Kantonsmittel um mehr als 10 Prozent übersteigt. Diesen Wert nennt man Abschöpfungsgrenze. Die finanzstarken Gemeinden tragen dadurch zur Finanzierung des Finanzausgleichs bei.
Der Ressourcenausgleich ist das einzige Instrument, das von der Entwicklung der Steuerkraft aller Gemeinden abhängt. Neben der Steuerkraft fliessen auch die Steuerfüsse in die Berechnung ein. Ein höherer Steuerfuss führt zu einem höheren Ressourcenzuschuss, da der Betrag mit dem Steuerfuss multipliziert wird. Auf diese Weise wird eine politisch gewollte Stärkung der Umverteilung erreicht, da finanzschwächere Gemeinden in der Regel deutlich höhere Steuerfüsse haben.
Zentrumslastenausgleich
Der Zentrumslastenausgleich vermindert den Mehraufwand, den Zürich und Winterthur wegen ihrer Zentrumsfunktion haben. Die grossstädtischen Bevölkerungsstrukturen bringen zum Beispiel in den Bereichen Polizei und Soziales zusätzliche Kosten mit sich. Zudem erbringen die Städte auch für Dritte zentrale Leistungen, zum Beispiel in den Bereichen Kultur und Verkehr.
Die Beiträge des Zentrumslastenausgleichs wurden als Pauschalen festgelegt. Sie werden jährlich an die Teuerung angepasst.
Geografisch-topografischer Sonderlastenausgleich
Der geografisch-topografische Sonderlastenausgleich vermindert den Mehraufwand, den eine dünne Besiedelung oder schwierige topografische Verhältnisse verursachen. Diese Lasten führen zu höheren Kosten bei der Erschliessung und Bewirtschaftung.
Beiträge erhalten Gemeinden mit einer Bevölkerungsdichte von weniger als 150 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Quadratkilometer Gemeindefläche oder mit mehr als 15 Prozent steiler Gemeindefläche.
Demografischer Sonderlastenausgleich
Der demografische Sonderlastenausgleich vermindert den Mehraufwand, den ein grosser Anteil an Kindern und Jugendlichen an der Bevölkerung verursacht. Für diese Altersgruppe erbringen die Gemeinden Leistungen im Vorschulalter, im Rahmen der Volksschule und des zwölften Schuljahres sowie im Bereich der Jugendhilfe.
Der demografische Sonderlastenausgleich kommt zum Zug, wenn der Anteil an Kindern und Jugendlichen einer Gemeinde das 1,1-Fache des kantonalen Durchschnitts übersteigt. Für jede zusätzliche Person unter 20 Jahren über diesem Grenzwert erhält eine Gemeinde einen Beitrag von rund 12'000 Franken pro Jahr.
Individueller Sonderlastenausgleich
Der individuelle Sonderlastenausgleich vermindert überdurchschnittliche Kosten in einzelnen Aufgabenbereichen. Das können einmalige Ereignisse wie Sturm- oder Überschwemmungsschäden sein oder länger dauernde Zustände wie hohe Sozialhilfekosten oder umfangreiche Schülertransporte.
Die Sonderlasten werden abgegolten, wenn der Steuerbedarf einer Gemeinde zu einem Gesamtsteuerfuss führt, der das 1,3-Fache des kantonalen Durchschnitts übersteigt. Die Städte Zürich und Winterthur haben keinen Anspruch darauf.
Instrumente des Finanzausgleichs

Das Modell des Zürcher Finanzausgleichs setzt den Schwerpunkt bei der Verminderung der Unterschiede auf der Einnahmenseite an. Bei den finanzstarken Gemeinden werden Ressourcen abgeschöpft und den finanzschwachen Gemeinden Ressourcen zugesprochen. Einerseits heben Abschöpfungen die tiefen Steuerfüsse der finanzstarken Gemeinden an, anderseits senken Zuschüsse die hohen Steuerfüsse der finanzschwächeren Gemeinden.
Detaillierte Informationen zur Methodik des kantonalen Finanzausgleichs sind im Handbuch zum Zürcher Finanzausgleich beschrieben.
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