3.1 Finanzielle Unterschiede
Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 18.03.2025
Finanzielle Unterschiede zwischen den Gemeinden sind in einem föderalen Staat normal. Gewisse Unterschiede in der Versorgung und in der Steuerbelastung sind von der Bevölkerung akzeptiert. Wenn sie aber zu gross werden, kann das zu sozialen und wirtschaftlichen Spannungen führen.
Die finanziellen Unterschiede müssen zudem nachvollziehbar sein. Es gibt viele Gründe, weshalb eine Gemeinde finanzstark oder finanzschwach ist. In vielen Fällen ist nicht das eigene Handeln, sondern es sind äussere Faktoren wie zum Beispiel die Lage entscheidend. In solchen Fällen ist die Akzeptanz für Unterschiede kleiner.
Der Finanzausgleich setzt den finanziellen Unterschieden zwischen den Gemeinden Grenzen. Diese Grenzen wurden politisch ausgehandelt und demokratisch beschlossen.
Gemessen werden die Unterschiede mit dem Nettoaufwand, der Steuerkraft und dem Steuerfuss einer Gemeinde. Für diese Untersuchung werden konsolidierte Gemeindedaten verwendet. Das bedeutet: Wenn es auf dem Gebiet einer politischen Gemeinde eine oder mehrere Schulgemeinden gibt, werden die Zahlen verrechnet.
Unterschiede beim Nettoaufwand pro Kopf
Der durchschnittliche Nettoaufwand pro Kopf ist von 5073 Franken im Jahr 2019 auf 5688 Franken im Jahr 2023 gestiegen. Er ist nicht nur bei einzelnen Gemeinden, sondern auf breiter Ebene grösser geworden. Das jährliche Wachstum betrug von 2020 bis 2023 im Durchschnitt 2,9 Prozent. Am stärksten ist der durchschnittliche Nettoaufwand mit 6,2 Prozent im Jahr 2023 gestiegen.
Das Verhältnis zwischen der Gemeinde mit dem niedrigsten und der Gemeinde mit dem höchsten Nettoaufwand pro Kopf lag 2023 bei rund 1 zu 2. Der Aufwand der am stärksten belasteten Gemeinde (8096 Franken) war somit mehr als doppelt so hoch wie der Aufwand der am wenigsten belasteten Gemeinde (3483 Franken). Dieses Verhältnis ist seit der letzten Berichtsperiode stabil geblieben. 2019 lag der Höchstwert bei 6838 Franken und der Tiefstwert bei 3055 Franken.
Bei 5 Prozent aller Gemeinden im Kanton betrug 2023 der Nettoaufwand pro Kopf 4052 Franken oder weniger (5-Prozent-Quantil). 5 Prozent der Gemeinden hatten einen Nettoaufwand pro Kopf von 5544 Franken oder mehr (95-Prozent-Quantil). Unter den Gemeinden mit den höchsten Nettoaufwänden pro Kopf lagen sowohl Grossstädte als auch Kleinstgemeinden. 90 Prozent der Gemeinden lagen mit ihrem Nettoaufwand zwischen 4052 und 5544 Franken.
Unterschiede bei der relativen Steuerkraft
Die Gemeinden unterscheiden sich in ihren Möglichkeiten, Steuern einzunehmen. Je mehr Einkommen, Vermögen, Gewinn und Kapital die Steuerpflichtigen einer Gemeinde haben, desto mehr Einnahmen kann eine Gemeinde generieren.
Für die Berechnung der absoluten Steuerkraft sind die Einkommens- und Vermögenssteuern, die Gewinn- und Kapitalsteuern und die Quellensteuern relevant. Die Grundstückgewinnsteuer fliesst im Kanton Zürich nicht in die Berechnung der Steuerkraft ein.
Um die Gemeinden vergleichen zu können, werden ihre Steuereinnahmen auf einen einheitlichen Steuerfuss von 100 Prozent umgerechnet. Diesen Wert nennt man absolute Steuerkraft. Die relative Steuerkraft einer Gemeinde ergibt sich, wenn man die absolute Steuerkraft durch die Bevölkerungszahl teilt. Wichtig: Die Steuerkraft ist vom tatsächlichen Gemeindesteuerfuss unabhängig. Damit werden also nicht die effektiven Steuereinnahmen pro Kopf verglichen.
Ob die relative Steuerkraft sinkt oder steigt, hängt vor allem von der Einkommenshöhe natürlicher und juristischer Personen ab. Wenn die Unternehmen grosse Gewinne machen oder die Einwohnerinnen und Einwohner höhere Einkommen haben, steigt die Steuerkraft pro Kopf, unabhängig von der Entwicklung der Bevölkerungszahl und dem festgelegten Steuerfuss.
Angesichts der grossen Unterschiede in der Steuerkraft der Gemeinden im Vergleich zu ihrem Aufwand knüpft der Finanzausgleich an die Steuereinnahmen an. Die relative Steuerkraft ist somit die Grundlage für den Ressourcenausgleich, das Hauptinstrument im Finanzausgleich. Das Kantonsmittel der relativen Steuerkraft gilt als Referenzwert im Finanzausgleich. Die Stadt Zürich ist in der Berechnung des Kantonsmittels nicht berücksichtigt, weil diese einen dominanten Einfluss hätte.
Die relative Steuerkraft ist bei rund zwei Dritteln aller Gemeinden von 2020 bis 2023 gestiegen. Insgesamt ist das Kantonsmittel in diesem Zeitraum um durchschnittlich rund 1,6 Prozent pro Jahr gestiegen. Würde die Stadt Zürich mitberücksichtigt, wären es 2,6 Prozent. Vor dem Hintergrund der Coronapandemie ist die Steuerkraft im Jahr 2020 zwar um 1,9 Prozent gesunken. Der Grund waren teilweise hohe Steuereinbussen in 69 von 162 Gemeinden. Eine besonders betroffene Gemeinde war die Stadt Kloten. Ihre Steuerkraft brach ein, weil unter anderem der Flughafen weniger Gewinn erwirtschaftet hat. Im Folgejahr konnte sie jedoch bereits wieder hohe Steuereinnahmen verzeichnen: 2021 ist ihre Steuerkraft um 113 Prozent gestiegen. Auch gesamthaft betrachtet haben sich die Gemeinden schnell erholt. Gegenüber 2020 ist das Kantonsmittel 2021 um 4,5 Prozent gestiegen.
Im historischen Verlauf ist erkennbar, dass sich das Wachstum der relativen Steuerkraft ungleich verteilt. In Gemeinden mit einer niedrigen Steuerkraft
(5-Prozent-Quantil) ist es deutlich geringer gestiegen als in den Gemeinden mit einer hohen Steuerkraft (95-Prozent-Quantil). Das bedeutet, dass der Wohlstand in finanzstarken Gemeinden in grösseren Schritten steigt als in finanzschwachen Gemeinden.
Der Unterschied zwischen der Gemeinde mit der geringsten und der Gemeinde mit der höchsten Steuerkraft pro Kopf ist im Kanton Zürich beträchtlich. 2023 lag die Spannweite zwischen 1826 und 19'474 Franken. Damit hatte die finanzstärkste Gemeinde eine rund elfmal höhere Steuerkraft pro Kopf als die finanzschwächste Gemeinde. Das Verhältnis ist gleich gross wie 2019. Damals reichte die Spannweite von 1645 bis 17'527 Franken. In beiden Jahren erreichte die Spannweite ihre bisherigen Höchstwerte.
Unterschiede bei der realtiven Steuerkraft und dem Nettoaufwand pro Kopf
Um die Verteilung der Gemeinden innerhalb der Spannweite darzustellen, werden die Gemeinden nach der Höhe ihrer Steuerkraft und ihres Nettoaufwands pro Kopf für das Jahr 2023 aufgereiht. Dadurch wird sichtbar, wie weit voneinander entfernt die Gemeinden innerhalb der jeweiligen Spannweite liegen. Das Bild gleicht dem von 2019.
Am unteren Ende weisen fünf Gemeinden eine Steuerkraft von weniger als 2000 Franken aus (2019: 11 Gemeinden). Im Mittelfeld bewegen sich 130 Gemeinden in einer Spannweite von rund 2000 bis 5000 Franken (2019: 129 Gemeinden). Am oberen Ende weist wie schon 2019 eine Gruppe von sieben Gemeinden eine Steuerkraft von mehr als 10'000 Franken aus.
Beim Nettoaufwand pro Kopf liegen die Gemeinden viel näher beieinander. Wie schon 2019 hat keine Gemeinde einen Nettoaufwand pro Kopf von weniger als 3000 Franken, 130 Gemeinden liegen im Bereich von rund 3000 Franken (Tiefstwert) bis rund 5000 Franken (2019: 150 Gemeinden). 25 Gemeinden haben einen Nettoaufwand pro Kopf zwischen 5000 und 6000 Franken (2019: 11 Gemeinden). Am oberen Ende weisen fünf Gemeinden einen Nettoaufwand pro Kopf von mehr als 6000 Franken aus (2019: 1 Gemeinde).
Unterschiede bei den Steuerfüssen
Ein Ziel des Finanzausgleichs ist, dass die Steuerfüsse der Gemeinden nicht erheblich voneinander abweichen. In der Spannweite der Steuerfüsse widerspiegeln sich Unterschiede zwischen den Gemeinden. Deren Ursachen können sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite liegen.
Die Gemeinden legen ihren Steuerfuss selbst fest. Die Höhe des Steuerfusses hängt von verschiedenen Faktoren ab wie der Finanzlage, der Finanz- und Steuerpolitik, geplanten Investitionen und der Ausgabenstruktur. Gemäss Gemeindegesetz soll der Steuerfuss so festgesetzt werden, dass die Erfolgsrechnung des Budgets grundsätzlich ausgeglichen ist. Bei der Gestaltung der Steuern haben die Gemeinden wenig Freiheit. Im Gegensatz zum Kanton können sie nicht bestimmen, was und wie besteuert wird.
Die Spannweite der Steuerfüsse nach dem Finanzausgleich ist seit 2018 nahezu unverändert geblieben. Der tiefste Steuerfuss lag in dieser Zeit bei 72 Prozent und der höchste bei rund 130 Prozent. Das Verhältnis ist 1 zu 1,8. Damit ist auch das Kantonsmittel der Steuerfüsse (ohne Zürich) nahezu unverändert geblieben. Es liegt seit 2012 bei einem Steuerfuss von rund 100 Prozent.
2023 hatten zehn Gemeinden im Kanton einen Steuerfuss von 79 Prozent oder niedriger (5-Prozent-Quantil). Neun Gemeinden hatten einen Steuerfuss von 123 Prozent oder höher (95-Prozent-Quantil).
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