3.7 Fazit und Ausblick
Gemeinde- und Wirksamkeitsbericht 18.03.2025
Zusammengefasst erfüllt der Finanzausgleich nach wie vor seine Ziele gemäss Kantonsverfassung, indem er die grossen Unterschiede in der Ressourcenausstattung der Gemeinden verringert. Dadurch können alle Gemeinden im Kanton ihre notwendigen Aufgaben erfüllen, ohne dass die Unterschiede bei den Steuerfüssen grösser werden.
Ein langfristig beobachteter Trend setzt sich auch in dieser Berichtsperiode fort. Er unterstreicht die Notwendigkeit des Finanzausgleichs: In finanzstarken Gemeinden wächst die Steuerkraft stärker als in finanzschwachen Gemeinden. Der Finanzausgleich verhindert durch höhere Abschöpfungen, dass die Unterschiede zwischen den Gemeinden grösser werden.
Es gibt keine Anzeichen für Fehlentwicklungen in den finanzschwachen Gemeinden. So ist etwa nicht zu beobachten, dass sie möglichst hohe Steuerfüsse festlegen, um höhere Ressourcenzuschüsse zu bekommen.
Aus Sicht des Regierungsrates sorgt die Verteilwirkung des Finanzausgleichs weiterhin für Stabilität in der finanziellen Ausstattung der Gemeinden. Der Finanzausgleich erwies sich besonders in den Jahren der Pandemie als wichtiger Resilienzfaktor für besonders betroffene Gemeinden wie zum Beispiel die Stadt Kloten.
Den individuellen Sonderlastenausgleich erachtet der Regierungsrat weiterhin als wichtiges Auffangnetz für die Gemeinden. Er begrüsst aber eine Vereinfachung des aufwendigen Verfahrens.
Beim Zentrumslastenausgleich anerkennt der Regierungsrat, dass in den Städten Winterthur und Zürich die Zentrumsleistungen in den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Sicherheit und Kultur einen verhältnismässig grösseren Anteil der Ausgaben einnehmen als bei den anderen Gemeinden. Ausserdem profitieren die umliegenden Gemeinden von Leistungen, welche die Städte in ihrer Zentrumsfunktion anbieten. Dem Regierungsrat ist aber bewusst, dass besonders der Pauschalbetrag im Zentrumslastenausgleich in erster Linie nach politischen und nicht nach rein wirtschaftlichen Kriterien festgelegt wurde.
In der Kantons- und Gemeindelandschaft hat sich seit der letzten Revision des Finanzausgleichs vor rund zwölf Jahren einiges verändert. Der Regierungsrat hält es deshalb für angezeigt, die gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen. Damit will er eine Grundlage für eine breite politische Diskussion über eine Weiterentwicklung des Finanzausgleichs schaffen. Er hat sich daher bereit erklärt, das Postulat KR-Nr. 171/2024 betreffend Braucht der innerkantonale Finanzausgleich eine Auffrischung? entgegenzunehmen. Das Postulat verlangt einerseits eine Überprüfung, ob der Kantonsbeitrag an den Finanzausgleich insgesamt noch gerechtfertigt ist, nachdem es in den letzten Jahren verschiedene Lastenverschiebungen von den Gemeinden zum Kanton gab. Weiter verlangt es eine Prüfung der Frage, «inwiefern der Zentrumslastenausgleich in der geltenden Form die tatsächliche Situation noch abbildet oder ob der Lastenausgleich allenfalls in einen ‹Zentrumsnutzenausgleich› umschlagen kann». Schliesslich soll geprüft werden, ob es für die Gemeinden Anreize zur Stärkung ihrer Steuerkraft gäbe oder es solche braucht.
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