5 Aufgabenteilung

Dieses Kapitel zeigt die Aufgabenteilung aus Sicht des Kantons anhand einer Befragung der kantonalen Direktionen und der Staatskanzlei sowie aus Sicht der Gemeinden anhand der nationalen Gemeindeschreiberbefragung. Zudem wurde die Bevölkerung zur ihrer Wohngemeinde befragt.

Einleitung

Der Bund, die Kantone und die Gemeinden erbringen öffentliche Leistungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Bundesrecht und kantonales Recht regeln, welche Staatsebene für welche Aufgaben zuständig ist. Die Zuständigkeit für Aufgaben hat drei Dimensionen: Rechtsetzung, Vollzug und Finanzierung.

Die Verteilung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden folgt drei Prinzipien:

  • Gemeindeautonomie: Eine Gemeinde ist autonom, wenn sie einen Aufgabenbereich weitgehend selbstständig regeln kann.
  • Subsidiarität: Der Kanton übernimmt eine Aufgabe nur dann, wenn er sie besser erfüllen kann als eine einzelne Gemeinde oder mehrere Gemeinden gemeinsam.
  • Fiskalische Äquivalenz: Die gleiche Staatsebene ist für die Rechtsetzung, den Vollzug und die Finanzierung zuständig.

Diese Prinzipien sollen dafür sorgen, dass die öffentlichen Aufgaben selbstverantwortlich, bürgernah und effizient erbracht werden.

Die tatsächliche Aufgabenteilung im Kanton Zürich weicht regelmässig von diesen drei Prinzipien ab. In diesen Fällen sind für die Politik andere Interessen wichtiger. Der Staat will zum Beispiel auch Chancengleichheit und die Gleichbehandlung fördern. Wenn er dafür einheitliche Regeln bestimmt, verletzt das die Gemeindeautonomie und die fiskalische Äquivalenz. Es ist Aufgabe der Politik, ein gesellschaftlich akzeptierbares Gleichgewicht der unterschiedlichen Prinzipien und Ziele zu finden.

Aufgabenteilung

49 Verbundaufgaben

Insgesamt gab es wenige Veränderungen bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die meisten führen zu einer Verschiebung von Aufgaben zum Kanton.

Gemeindeautonomie

5.54 Autonomiegrad

Auf einer Skala von 1 bis 10 schätzen die Gemeinden ihren Autonomiegrad durchschnittlich mit 5.54 ein. Das ist ein deutlich höherer Wert als in den übrigen Gemeinden in der Schweiz.

Leistungen der Gemeinden

94% Zufriedenheit

Eine grosse Mehrheit der Bevölkerung ist mit den Leistungen ihrer Wohngemeinde zufrieden oder sehr zufrieden. Das zeigt eine repräsentative Befragung.

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