Die Ansprüche an die Ressource Wasser sind zahlreich. Die integrale Wasserwirtschaft des Kantons umfasst die nachhaltige Nutzung des Wassers sowie die Bewirtschaftung und den Schutz der Wasserlebensräume.

Neues Wasserrecht per 1. Juni 2026

Das Wassergesetz und die Wasserverordnung modernisieren die bisherigen Regelungen im Wasserbereich. Basis sind die drei Säulen der integralen Wasserwirtschaft: Wasser nutzen, Wasser schützen und Schutz vor dem Wasser.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Eine Wasserstrategie sorgt für ein umfassendes Zielbild.
  • Die Aufgaben von Kanton und Gemeinden in Bezug auf den Hochwasserschutz und Revitalisierungen sind präzisiert und gestärkt.
  • Für den Hochwasserschutz gilt eine neue Schutzzielmatrix.
  • Objektschutzmassnahmen werden neu in den meisten Fällen durch die Gemeinden angeordnet.
  • Die Gebühren für Wassernutzungen (bspw. für Wärmenutzung) sind verursachergerecht angepasst.
  • Die Gebühren für langandauernde Inanspruchnahmen von Gewässern (bspw. für Boots- oder Badhäuser) werden neu berechnet.
  • Bauten und Anlagen im Grundwasserleiter, etwa Fundationsbauteile, sind neu konzessions- und gebührenpflichtig.
  • Aufgaben der Siedlungsentwässerung und der Wasserversorgung können nur unter bestimmten Bedingungen auf juristische Personen wie Genossenschaften oder Aktiengesellschaften ausgelagert werden.

Massnahmenplan Wasser

Die Nutzung und der Schutz der Gewässer stehen in einem empfindlichen Gleichgewicht. Mit dem Leitbild im kantonalen Massnahmenplan Wasser sind die verschiedenen Ansprüche im Gewässer- und Hochwasserschutz mit der Nutzung der Gewässer abgestimmt – von der Trink- und Brauchwassergewinnung, der Abwasserentsorgung, der Wasserkraftnutzung bis hin zur Freizeitnutzung.

Der «Massnahmenplan Wasser» stellt damit eine konkrete Grundlage für die Planung und Koordination dar. Insbesondere bildet er eine Basis für die Richt- und Nutzungsplanung und zeigt die Verbindungen zu weiteren betroffenen Politikbereichen auf.

Ziele des Massnahmenplans

  • Einwandfreies Trinkwasser – Verbesserung der Wasserqualität: Gewinnung von Trinkwasser aus Grund- und Quellwasser ohne Aufbereitung — Zürichsee als grösstes Trinkwasserreservoir erhalten.
  • Haushälterischer Umgang mit Wasser
  • Schutz vor Hochwasser: Die Bevölkerung und die Sachwerte werden mit angemessenen Schutzzielen vor Hochwasser geschützt.
  • Funktionstüchtigkeit der Infrastruktur: Kostengünstige, sichere, ausreichende und benutzeroptimierte Wasserversorgung und Abwasserentsorgung – sichere Hochwasser-Schutzbauten
  • Mehr und bessere Erholungs- und Lebensräume am und im Wasser

Weiterführende Informationen

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