Wassernutzung

Die Nutzung der öffentlichen Gewässer und die Inanspruchnahme der Oberflächengewässer steht allen in dem Ausmass zu, wie andere Personen in ihrer Nutzung nicht eingeschränkt werden. Jegliche Nutzungen benötigen eine Bewilligung oder Konzession des Kantons. Dies betrifft Neu- und Umbauten, aber auch kommerzielle Nutzungen und Veranstaltungen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Ansprechpersonen.

Bauen im Gewässer-, Grundwasser- und Hochwasser-Gefahrenbereich

Seen, Fliessgewässer und Grundwasser werden durch den Menschen intensiv beansprucht. Die Grundwasservorkommen bilden zusammen mit dem Zürichsee die Basis für eine sichere Trinkwassergewinnung. Seen und Fliessgewässer nehmen gereinigtes Abwasser und gesammeltes Niederschlagswasser aus dem Siedlungsgebiet, von Strassen und von Landwirtschaftsflächen sowie Hochwasser auf. Zugleich sind sie wichtige Erholungsräume.

Für Bauten in oder an Gewässern sowie im Grundwasserbereich gelten deshalb spezielle Auflagen.

Hier finden Sie Informationen über Verfahren und Auflagen sowie Formulare für eine Bewilligung:

Empfehlung

Besprechen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit der Sektion Ufer- und Gewässernutzung. Die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier:

Nutzung von Oberflächengewässern

Wer im Kanton Zürich die Wasserkraft von Bächen und Flüssen nutzen will, Wasser aus einem öffentlichen Gewässer entnehmen will oder ein Gewässer aufstauen will, braucht dafür eine wasserrechtliche Konzession oder eine Bewilligung durch den Kanton.

Alle Informationen dazu finden Sie hier:

Erstellung von Wasser­versorgungsanlagen

Die Wasserversorgung liefert Wasser in einwandfreier Qualität und in ausreichender Menge zu Trink-, Brauch- und Löschzwecken. Staatsbeitragsberechtigte Wasserversorgungsanlagen von regionaler und überregionaler Bedeutung, Reservoire und weiter Anlagen müssen vom AWEL genehmigt werden.

Die wichtigsten Informationen zum Bau und zur Subvention von Wasserversorgungsanlagen finden Sie hier: 

Grundwassernutzung

Wer Grund-, Quell- und Drainagewasser nutzen will, braucht eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung. Dies gilt für die Nutzung als Trink- und Brauchwasser, zum Bewässern von Kulturen, zum Speisen eines Weihers oder für die Energienutzung.

Alle Informationen zur Gesuchsstellung finden Sie hier: 

Kommerzielle Nutzung Gewässergebiet

Die Nutzung des Gewässergebietes für einen kommerziellen Betrieb benötigt eine Konzession oder Bewilligung.

Für kommerzielle Nutzungen mit mobilem Charakter auf Steh- und Fliessgewässern muss ein Gesuch über das Formular «Gesuch für eine kommerzielle Nutzung auf Gewässergebiet» eingereicht werden. Mobile kommerzielle Nutzungen umfassen beispielsweise:

  • Taxi-Boot-Service
  • Gastronomie- und Erlebnisangebote
  • Betrieb eines Kiosks von einem Boot aus
  • usw.

Für andere Nutzungen (stationäre Angebote, fixe Installationen im Gewässer, Veranstaltungen, ...) bedarf es anderer Verfahren. Die Rahmenbedingungen sind mit der Gemeinde respektive mit dem Kanton abzusprechen.

Veranstaltungen in und an Gewässern

Für Veranstaltungen im und am Gewässer muss die Bewilligung geklärt werden. Dies betrifft alle Veranstaltungen auf und an einem Steh- oder Fliessgewässer, wie beispielsweise:

  • Eventschiffe, Themenfahrten
  • Festivals, Kinos, Open Airs, Konzerte
  • Triathlon, Seeüberquerung

Dabei ist abgesehen vom Kanton zunächst die Standortgemeinde als Bewilligungsbehörde abzuholen.

Die nötigen Bewilligungen können über das Gesuchsformular zur Bewilligung von temporären Sport- und Kulturveranstaltungen angefragt werden.

Empfehlung

Besprechen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit der Standortgemeinde sowie der Sektion Ufer- und Gewässernutzung. Die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier:

Hinweis für die Stadt Zürich

Für die Stadt Zürich gelten im Gewässerbereich betreffend Veranstaltungen zusätzliche Grundlagen, namentlich das Leitbild Seebecken.

Büro für Veranstaltungen


+41 44 411 73 66
Bahnhofquai 5, 8001 Zürich

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Ufer- und Gewässernutzung

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 24

Sekretariat


Bürozeiten vorübergehend


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Medienstelle der Baudirektion

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Walcheplatz 2
8001 Zürich
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Telefon
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E-Mail
media@bd.zh.ch

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