Grundwassernutzung

Grundwasser kann nicht nur als Trinkwasser genutzt werden, sondern auch zu Heiz-, Kühl- und Bewässerungszwecken. Wer Grund- oder Quellwasser nutzen will, braucht eine Konzession oder Bewilligung. Hier erfahren Sie, wie Sie ein entsprechendes Gesuch stellen können.

Grund- und Quellwasser nutzen

Bauverfahrensverordnung (BVV) Ziffer 1.5.2

Wer Grund-, Quell- und Drainagewasser nutzen will, braucht eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung. Dies gilt für die Nutzung als Trink- und Brauchwasser, zum Bewässern von Kulturen, zum Speisen eines Weihers oder für die Energienutzung (Grundwasserwärmenutzung).

Empfehlung:

Erarbeiten Sie das Gesuch zusammen mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung: gewaesserschutz@bd.zh.ch.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 07

Sekretariat


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E-Mail

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