Energie aus Grundwasser
Die Energienutzung aus Grundwasser benötigt eine wasserrechtliche Konzession des Kantons. Vorhaben sollten frühzeitig mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung besprochen werden.
Inhaltsverzeichnis
Wärme- und Kühlnutzung aus Grundwasser
Wer Grund-, Quell- und Drainagewasser zu Wärme- und/oder Kühlzwecken nutzen will, braucht eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung. Die Konzession schliesst die baurechtliche Bewilligung ein (§ 309 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz).
Empfehlung
Erarbeiten Sie das Gesuch zusammen mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).
Hilfsmittel
Für die Planung und Auslegung von Grundwasserwärmenutzungsanlagen stehen Ihnen folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
- Planungshilfe Energienutzung aus Untergrund und Grundwasser
- Wärmenutzungsatlas im GIS-Browser
- Gewässerschutzkarte im GIS-Browser
- Grundwasserkarte im GIS-Browser
Erforderliche Unterlagen
Zur Beurteilung von Grundwassernutzungen zu Wärme- und/oder Kühlzwecken ist untenstehendes Gesuch der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) mit den darin zusätzlich aufgeführten, notwendigen Unterlagen einzureichen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung
8090 Zürich
Sekretariat
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