Energie aus Grundwasser

Die Energienutzung aus Grundwasser benötigt eine wasserrechtliche Konzession des Kantons. Vorhaben sollten frühzeitig mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung besprochen werden.

Wärme- und Kühlnutzung aus Grundwasser 

Wer Grund-, Quell- und Drainagewasser zu Wärme- und/oder Kühlzwecken nutzen will, braucht eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung. Die Konzession schliesst die baurechtliche Bewilligung ein (§ 309 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz). 

Empfehlung

Erarbeiten Sie das Gesuch zusammen mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).

Hilfsmittel

Für die Planung und Auslegung von Grundwasserwärmenutzungsanlagen stehen Ihnen folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

Erforderliche Unterlagen

Zur Beurteilung von Grundwassernutzungen zu Wärme- und/oder Kühlzwecken ist untenstehendes Gesuch der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) mit den darin zusätzlich aufgeführten, notwendigen Unterlagen einzureichen.

Gebietseinteilung Grund- und Quellwassernutzung

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 07

Sekretariat


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

gewaesserschutz@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: