Energie aus Grundwasser

Die Energienutzung aus Grundwasser benötigt eine wasserrechtliche Konzession des Kantons. Vorhaben sollten frühzeitig mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung besprochen werden.

Wärme- und Kühlnutzung aus Grundwasser 

Wer Grund-, Quell- und Drainagewasser zu Wärme- und/oder Kühlzwecken nutzen will, braucht eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung. Die Konzession schliesst die baurechtliche Bewilligung ein (§ 309 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz). 

Empfehlung

Erarbeiten Sie das Gesuch zusammen mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).

Hilfsmittel

Für die Planung und Auslegung von Grundwasserwärmenutzungsanlagen stehen Ihnen folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

Thermische Grundwassernutzungen hinterlassen im Grundwasser thermische Fahnen. Sind in einem Grundwasserleiter bereits viele Grundwassernutzungen in Betrieb, beeinflussen sie sich gegenseitig. Deshalb kann heute bei der Konzessionierung nicht mehr jede Anlage einzeln beurteilt werden. Für die drei intensiv genutzten Grundwasserleiter des Limmattals, des Eulachtals und des Tösstals (Abschnitt Winterthur bis Wila) sind Wärmetransportmodelle in Betrieb. Jede potentielle Anlage welche in diesen Gebieten liegt, wird im Rahmen der Voranfrage durch das AWEL modelliert. Details finden Sie hier: 

Erforderliche Unterlagen

Zur Beurteilung von Grundwassernutzungen zu Wärme- und/oder Kühlzwecken ist untenstehendes Gesuch der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) mit den darin zusätzlich aufgeführten, notwendigen Unterlagen einzureichen.

Gebietseinteilung Grund- und Quellwassernutzung

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 51 40

Hotline Erdwärmesonden

Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr 

E-Mail

gewaesserschutz@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: