Die Energienutzung aus Grundwasser benötigt eine wasserrechtliche Konzession des Kantons. Vorhaben sollten frühzeitig mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung besprochen werden.
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Wärme- und Kühlnutzung aus Grundwasser
Wer Grund-, Quell- und Drainagewasser zu Wärme- und/oder Kühlzwecken nutzen will, braucht eine wasserrechtliche Konzession oder Bewilligung. Die Konzession schliesst die baurechtliche Bewilligung ein (§ 309 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz).
Empfehlung
Erarbeiten Sie das Gesuch zusammen mit der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).
Hilfsmittel
Für die Planung und Auslegung von Grundwasserwärmenutzungsanlagen stehen Ihnen folgende Hilfsmittel zur Verfügung:
Erforderliche Unterlagen
Zur Beurteilung von Grundwassernutzungen zu Wärme- und/oder Kühlzwecken ist untenstehendes Gesuch der Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) mit den darin zusätzlich aufgeführten, notwendigen Unterlagen einzureichen.
- Download Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für Sondierbohrungen und Pumpversuche, AWEL, 2021 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 84 KB
- Download Konzessionsgesuch zur Wärme- und Kältenutzung von Grund-, Quell- und Drainagewasser PDF | 2 Seiten | Deutsch | 78 KB
- Download Meldung Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage mit Grundwassernutzung PDF | 3 Seiten | Deutsch | 581 KB
- Download Periodischer Kontrollbericht Wärmepumpenanlagen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 576 KB
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung
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