Erstellung von Wasserversorgungsanlagen
Die Wasserversorgung liefert Wasser in einwandfreier Qualität und in ausreichender Menge zu Trink-, Brauch- und Löschzwecken. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Bau und zur Subvention von Wasserversorgungsanlagen.
Inhaltsverzeichnis
Erstellung von Wasserversorgungsanlagen
Bauverfahrensverordnung (BVV) Ziffer 5.9
- Die Anlagen entsprechen dem Generellen Wasserversorgungsprojekt (GWP).
- Der Stand der Technik ist erfüllt (u.a. Leitsätze und Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches, SVGW).
- Die Bedingungen des Löschschutzes (Richtlinien der Gebäudeversicherung Kanton Zürich, GVZ) sind eingehalten.
Benötigte Unterlagen
Zur Beurteilung sind folgende Unterlagen dem Baugesuch an die örtliche Baubehörde beizulegen:
- Technischer Bericht mit Dimensionierungsnachweis
- Übersichtsplan über die Gesamtanlage in geeignetem Massstab
- Grundrisse und Schnitte in geeignetem Massstab
Anlagen von regionaler und überregionaler Bedeutung mit Gesuch um Subventionen (BVV-Ziffer 5.9.1)
Reservoire (BVV-Ziffer 5.9.2)
Während Seewasseraufbereitungsanlagen und Grundwasserpumpwerke im Konzessionsverfahren geprüft werden, sind Reservoire im Zusammenhang mit dem Baugesuch bei der örtlichen Baubehörde einzureichen. Betreffend Ausführungsvorschriften stehen das GWP und die Richtlinie W6 des SVGW im Vordergrund.
Anlagen, die nicht dem GWP entsprechen (BVV-Ziffer 5.9.3)
Falls eine Anlage nicht dem Generellen Wasserversorgungsprojekt (GWP) entspricht, muss dies in den Baugesuchsunterlagen begründet werden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung
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