Finanzierung und Werterhalt in der Siedlungs­wasserwirtschaft

Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung müssen laufend unterhalten und erneuert werden, damit sie der Bevölkerung auch in Zukunft Komfort bieten. Hier finden Sie Informationen zur Finanzierung, zur Gebührenregelung und zum Vorgehen beim Beantragen von Subventionen.

Finanzielles Führungssystem

In den Bau der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen der öffentlichen Hand sind beachtliche finanzielle Mittel eingeflossen. Werte, die es zu unterhalten und bedarfsgerecht zu erneuern gilt, um das Leistungspotenzial sicherzustellen und die Infrastruktur in gutem Zustand an die nächsten Generationen weitergeben zu können.

Wegleitung für Gemeinden

Seit 2007 sind die Gemeindebetriebe im Kanton Zürich aufgefordert, ihre Ver- und Entsorgungsanlagen finanziell zu bewerten. Zudem sollen sie mittels einer langfristigen Planung die Auswirkungen der Kosten, der notwendigen Unterhaltsarbeiten, Investitionen und Gebühreneinnahmen auf ihre Finanzlage abschätzen können.

Eine Wegleitung des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und des Gemeindeamts unterstützt die Gemeinden bei der Erarbeitung der notwendigen Grundlagen:

Abwasserentsorgung

Grundlage für die Finanzierung der Abwasseranlagen bilden die Instrumente der Finanzbuchhaltung und des Generellen Entwässerungsplanes (GEP). Eine transparente Finanzplanung ist nur mit einer Anlagenbuchhaltung (Anlagenkataster) und einem auf den GEP abgestützten Investitionsplan möglich.

Stefan Schmid

AWEL, Abteilung Gewässerschutz, Siedlungsentwässerung

stefan.schmid@bd.zh.ch
+41 43 259 32 22
Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich

Wasserversorgung

Das Generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP) ist das Planungsinstrument, für den Werterhalt und den Ausbau der Wasserversorgungsanlagen. Ziel ist, die Wasserversorgungsanlagen (WVA) nachhaltig nutzen zu können und sie etappenweise und zielgerichtet den Bedürfnissen entsprechend auszubauen.

Ein seriös ausgearbeitetes, aktuelles GWP ist die beste Voraussetzung für eine zuverlässige und nachhaltige Finanz- und Gebührenplanung unter Berücksichtigung der Werterhaltung der Anlagen. 

Paul Ruckstuhl

AWEL, Abteilung Gewässerschutz, Grundwasser und Wasserversorgung

paul.ruckstuhl@bd.zh.ch
+41 43 259 32 73
Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich

Subventionen

Liegt ein gewichtiges öffentliches Interesse vor, kann der Staat Anlagen oder Massnahmen der Wasserversorgung, Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung mit bis zu 75 Prozent der anrechenbaren Kosten subventionieren. Zusätzlich leistet die Gebäudeversicherung Subventionen an den Unterhalt von Hydranten.

Das öffentliche Interesse ist definiert in:

Subventionen beantragen

Subventionen für Abwasserprojekte und Wasserversorgungsanlagen können beim AWEL eingereicht werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für Abwasserprojekte ist ein Subventionsgesuch (als Brief) zusammen mit dem entsprechenden Kreditbeschluss am besten gleichzeitig mit der Eingabe der Projektgenehmigung dem AWEL einzusenden.

Gemäss §34 des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG) können Massnahmen von Gemeinden und Dritter zugunsten der WV gefördert werden, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse vorliegt.

Das Gesuch um Zusicherung von Subventionen ist spätestens mit der Einreichung des Baugesuches an die Gemeinde direkt der Gruppe Wasserversorgung des AWEL einzureichen. Zusätzlich zu Unterlagen zum Baugesuch sind die folgenden Dokumente einzureichen:

  • Technischer Bericht mit Kostenvoranschlag für die geplante Anlage
  • Kreditbeschluss des zuständigen Organs
  • Projektpläne 

Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) erstattet an die Investitionskosten für die Erstellung von Bodentanks, die Entnahmestelle aus bestehenden Oberflächengewässern und in Ausnahmefällen an Druckerhöhungsanlagen und Wassertürme, soweit diese für das Löschwesen geeignet sind, eine Subvention.

Die Höhe der Subvention wird projektbezogen zugesichert. Die Zusicherung muss vor der Realisierung des Projektes beim AWEL beantragt werden.

Gesuche um die Ausrichtung von Subventionen an Hydranten werden direkt von der Gebäudeversicherung abgewickelt.

Für die Erstellung des Konzepts zur Trinkwasserversorgung in Notlagen (TWN) kann nach dem Kreditbeschluss des Gemeinde-/Stadtrates und der der Auftragserteilung an ein Ingieurbüro ein Subventionsanteil beantragt werden. Die Eingabefrist hat am 31. Dezember  2018 geendet.

Ausrichtung von Subventionen 

Wenn ein Staatsbeitrag (Subvention) zugesichert und die entsprechende Abrechnung genehmigt wurden, können Sie das Gesuch zusammen mit den benötigten Unterlagen (gemäss Gesuchsformular) beim AWEL einreichen. 

Die anrechenbaren Kosten bzw. die Abzüge sind durch den Gesuchsteller auszuweisen. Es sind keine Originalbelege einzureichen. Die Einsichtnahme in die Originalbelege bleibt aber in jedem Fall vorbehalten.

Beilagen zum Ausrichtungsgesuch für Abwasseranlagen (kein Formular):

  • Kostenzusammenstellung
  • genehmigte Bauabrechung (Beschluss des Gemeinderates)
  • Ausführungsplan (Übersichtsplan)

Kostenstruktur

Seit mehr als fünfzehn Jahren lässt das AWEL Auswertungen der Kostenstruktur in der Siedlungswasserwirtschaft erstellen. Dabei ermittelt das AWEL ökonomische Indikatoren, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Beurteilung von Kosten bezüglich Effizienz
  • Vergleichbarkeit zwischen Gemeinden
  • Erkennen von Trends und künftigen Entwicklungen
  • Unterstützung der Gebühren-und Reservenpolitik gemäss Gesetzgebung 
  • Verständnis für Unterschiede fördern

Im «Bericht Finanzmanagement in der Siedlungswasserwirtschaft – Abwasser und Wasserversorgung» sind Kennzahlen von über 40 Gemeinden in anonymisierter Form abgebildet. Der Bericht enthält eine Vielzahl an Informationen wie zum Beispiel den Wiederbeschaffungswert der Anlagen, die Zusammensetzung der jährlichen Kosten, die Angaben zur Kostendeckung sowie die Entwicklung der Gebühren.

Stefan Schmid

AWEL, Abteilung Gewässerschutz, Siedlungsentwässerung

stefan.schmid@bd.zh.ch
+41 43 259 32 22
Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich

Umfang & Wert der Abwasseranlagen im Kanton Zürich

Öffentliche Abwasseranlagen 

  • Die Entwässerungsfläche beträgt ca. 314 Quadratkilometer  (ein Drittel davon sind Verkehrsflächen).
  • Rund ein Viertel der Bauzonenflächen wird nach dem Trennsystem entwässert.
  • Die Kanalnetzlänge beträgt ca. 6600 km, mit ca. 1500 Hochwasserentlastungen und ca. 300 Regenbecken sowie rund 400 grösseren Pumpwerken.
  • Der Wiederbeschaffungswert des öffentlichen Kanalnetzes beträgt rund 11 Milliarden Franken bzw. ca. 9000 Franken pro Einwohner.
  • Die Nutzungsdauer des Kanalnetzes beträgt ca. 100 Jahre.
  • 69 öffentliche Abwasserreinigungsanlagen (ARA), sowie 24 öffentliche Klein-ARA reinigen im langjährigen Mittel rund 250 Millionen Kubikmeter Abwasser pro Jahr.

Private Abwasseranlagen

  • Die Anzahl zu entwässernder Gebäude beträgt ca. 220'000.
  • Die Kanalnetzlänge der privaten Abwasseranlagen beträgt mehr als 14›000 km.
  • Im Jahr 2014 sind 126 private Klein-ARA in Betrieb.
  • Der Wiederbeschaffungswert der privaten Liegenschaftsentwässerung beträgt rund 6 Milliarden Franken bzw. ca. 30'000 Franken pro Gebäude.

Gebühren 

Die Werke für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung führen ihre Rechnung integriert in der Verwaltungsrechnung der Gemeinde. Sie erheben verursachergerechte und kostendeckende Gebühren. Mit den Einnahmen, primär den Gebühren, werden alle Ausgaben für den Bau, Betrieb, Unterhalt, die Verzinsung, Abschreibung und übrigen Kosten gedeckt. Mit dem Spezialfinanzierungskonto können Gebührensprünge über mehrere Jahre geglättet sowie grössere anstehende Aufgaben vorfinanziert werden.

Die Gemeinden erheben in der Regel die folgenden Gebühren und Beiträge:

  • Anschlussgebühren       
  • Benutzungsgebühren unterteilt in Grund- und Mengengebühr
  • Mehrwertsbeiträge (Abwasserentsorgung)
  • Erschliessungsbeiträge (Wasserversorgung)

Werden Grund- und Mengengebühren erhoben, empfiehlt das AWEL bei der Wasserversorgung eine Aufteilung von je 50 Prozent. Der Fixkostenanteil bei der Wasserversorgung ist mit den Anlagen für das Vorhaltewasser für Löschzwecke sehr hoch.

Bei der Abwasserentsorgung empfiehlt das AWEL ungefähr 40 bis 70% der Benutzungsgebühr als Grundgebühr zu erheben.

Finanzierung Abwasserentsorgung und Wasserversorgung

Der Wechsel von HRM 1 zu HRM 2 hat für deutliche Veränderungen bei der Planung der Finanzierung der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung gesorgt. Das Faktenblatt «Finanzierung Abwasserentsorgung und Wasserversorgung» zeigt die Schwierigkeiten dieser Planung auf und gibt Hinweise, wie Gemeinden und Verbände die langfristige Finanzierung der Werke sicherstellen können. 

Reglemente

Die Reglemente der Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung der Gemeinden (bzw. Städte) geben Aufschluss über die Grundsätze der zu finanzierenden Aufgaben und des Gebührensystems. Die Gemeindeversammlung (bzw. der Gemeinderat) beschliesst über das Reglement. Die Gebührenhöhe wird durch den Gemeinderat (bzw. Stadtrat) beschlossen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Siedlungsentwässerung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 07

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13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

gewaesserschutz@bd.zh.ch

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