Planung der Abwasserentsorgung

Hier finden Sie Informationen rund um die Entwässerungsplanung (Abwasserentsorgung) zum Umgang mit Regenwasser auf Strassen und Liegenschaften, sowie Hinweise für den Betrieb und den Unterhalt der Kanalisation.

Übersicht

Die Abwasserentsorgung, bestehend aus Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigungsanlagen, bildet ein wichtiges Element des Gewässerschutzes. Sie gewährleistet die Siedlungshygiene und den gewässerschonenden Umgang mit Regenwasser. Im Siedlungsgebiet stellt die Abwasserentsorgung den Schutz von Sachwerten bei Regenereignissen sicher.

Entwässerungsplanung

Die Entwässerungsplanung kann einer Region (Regionaler Entwässerungsplan REP), einem Abwasserverband (Verbands-Entwässerungsplan VGEP) oder einer Gemeinde (Genereller Entwässerungsplan GEP) dienen.

Die Entwässerungsplanung beantwortet die folgenden Fragen:

  • Wie erfolgt die Abwasserentsorgung in der einzelnen Gemeinde?
  • Könnten die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) oder der Kanalnetzbetrieb der Gemeinden optimiert werden?
  • Beeinflussen mehrere Gemeinden durch ihre Abwasserentsorgung das gleiche Gewässer?
  • Welches Regenwasser, das auf Dächer, Plätze und Verkehrsflächen fällt, muss als verschmutzt angenommen werden?
  • Welche Massnahmen sind für den Gewässerschutz in anderen Sachbereichen, wie z. B. der Landwirtschaft, erforderlich?
Aufzeichnung des regionalen Entwässerungsplans. Quelle: Der regionale Enwässerungsplan, VSA 2000

Hinweise zur Entwässerungsplanung

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Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) und dessen Verordnung regeln den thematischen Inhalt einer «Generellen Entwässerungsplanung (GEP)». Das Geoinformationsgesetz (KGeoIG) und dessen Verordnung beschreibt die Geobasisdaten des kantonalen und kommunalen Rechts. 

Das kantonale Geodatenmodell «GEP-ZH» regelt die digitale Beschreibung eines GEP und das offizielle Austauschformat zwischen Gemeinde oder Abwasserverband und der kantonalen Fachstelle.

Das KGDM GEP-ZH umfasst die Geobasisdatensätze

  • ID 129: Kommunale Entwässerungsplanung GEP (inklusive Verbands-GEP)
  • ID 81-ZH: Kataster der Einleitung in Oberflächengewässer
  • ID 82-ZH: Kataster der bewilligten Versickerungsanlagen

Und bildet die Grundlage für ID 93-ZH und ID 94-ZH die Entwässerung von Staatsstrassen

Es setzt sich zusammen aus Informationen zu

  • Kanalnetz (erweiterter Werkleitungskataster) 
  • Teileinzusgebiete inkl. Drainageflächen
  • GEP-Massnahmen
  • Abwasserentsorgung im ländlichen Raum (ALR)
  • Versickerungsanlagen (oft ein separater Kataster)
  • Sonderbauwerke (anhand von Stammkarten)
  • Versickerungskarte

Beim Kanton werden die Daten aggregiert und als Minimales Geodatenmodell (MGDM) ID 129.1 GEP an den Bund weitergeleitet.

Bea Keller

AWEL, Abteilung Gewässerschutz, Sektion Siedlungsentwässerung

bea.keller@bd.zh.ch
+41 43 259 54 02
Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich

Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) schafft mit dem Projekt «Digitaler GEP ZH» die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Aufbau und die nachhaltige Nutzung der GEP-Daten im Kanton Zürich.

Siedlungsentwässerungsverordnung

In den Verordnungen zur Siedlungsentwässerung (SEVO) werden die Rechte und Pflichten von Gemeinden und Privaten bei der Entwässerung von Siedlungen geregelt. Zudem werden die Eckwerte der Abwasserentsorgung sowie die Finanzierung der öffentlichen Abwasseranlagen definiert.

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Die Ausführungsbestimmungen zur SEVO geben Aufschluss über Schnittstellen, Anforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der Abwasserentsorgung sowie über notwendige Kontrollen.

Die Vorlagen für die SEVO enthalten optionale Kapitel, wie z. B. «Förderung von Gewässerschutzmassnahmen» oder «Gewässerunterhalt». Die Gemeinden können wählen, ob sie diese Bestimmungen übernehmen, anpassen oder darauf verzichten. Die im Kapitel «Finanzierung der öffentlichen Siedlungsentwässerung» aufgezeigten Varianten erlauben den Gemeinden, die für sie am besten geeignete Gebührenart auszuwählen.

Die SEVO und die Ausführungsbestimmungen zur SEVO werden durch den Gemeinderat bzw. Stadtrat erarbeitet und danach dem AWEL zur Vorprüfung eingereicht. Die Vorprüfungsexemplare sind digital in der Form von Word-Dokumenten ans AWEL zu versenden (siehe Kontaktangaben). 

Nach abschliessender Bereinigung wird die SEVO dem Souverän zum Beschluss vorgelegt. Die Genehmigung der Ausführungsbestimmungen zur SEVO bestimmt sich nach der Kompetenzenregelung der Gemeindeordnung, i.d.R. erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinde- bzw. Stadtrat. Nach Vorliegen der Rechtskraftbescheinigung durch den Bezirksrat werden die SEVO und die Ausführungsbestimmungen zur SEVO durch das AWEL genehmigt. Dazu sind beide Genehmigungsexemplare (inkl. Unterschrift) sowie die Genehmigungsbeschlüsse (inkl. Unterschrift und Rechtskraftbescheinigungen des Bezirksrates) per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter zu senden.

Betrieb & Unterhalt der Kanalisation

Sowohl öffentliche Kanalisationen als auch private Liegenschaftsentwässerungsanlagen müssen regelmässig überwacht und unterhalten werden. Ungenügend überwachte Abwasseranlagen können durch Rückstau zu Überschwemmungen führen. Durch undichte Abwasseranlagen kann das Grund- bzw. Trinkwasser verschmutzt werden.

Die Lebensdauer von Abwasseranlagen hängt massgeblich von Qualität und Sorgfalt bei der Bauausführung und dem Unterhalt ab.

Strassenabwasser 

Das Strassenabwasser von stark befahrenen Strassen muss vor der Einleitung in Gewässer oder vor der Versickerung in den Untergrund in einer Strassenabwasserbehandlungsanlage (SABA) gereinigt werden.  

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Regenwasser

Aus der Sicht des Gewässerschutzes soll der natürliche lokale Wasserhaushalt möglichst erhalten oder nachgebildet werden. Ziel ist es, einen Grossteil des jährlichen Niederschlags lokal versickern, verdunsten und von Pflanzen aufnehmen zu lassen. 

Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasserbewirtschaftung

Die Richtlinie und Praxishilfe «Regenwasserbewirtschaftung» zeigt den Gemeinden und Städten den zeitgemässen Umgang mit Regenwasser auf Liegenschaften. Als Planungs- und Beurteilungsinstrument ist sie für kommunale Baubehörden, Branchenorganisationen und private Fachpersonen gedacht – also für diejenigen, die Vollzugsaufgaben des Gewässerschutzes wahrnehmen. 

Die vermehrte Versickerung und Verdunstung des Regenwassers auf der Liegenschaft soll nicht nur bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben beachtet werden. Auch bei bestehenden Bauten besteht vielerorts ein grosses Potential für die (freiwillige) nachträgliche Realisierung attraktiver «Schwammstadt-Massnahmen». Der AWEL-Vortrag «Nachträgliche oberflächliche Dachwasser-Versickerung - Einfacher als man denkt!» vom 19. Juni 2023 illustriert dazu einfache Möglichkeiten.

AWEL Regenwasserrechner

Der Rechner zur Regenwasserbewirtschaftung dient dazu, Versickerungs- und Drosselanlagen zu dimensionieren gemäss der Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasserbewirtschaftung. Der AWEL Regenwasserrechner ergänzt, erläutert und illustriert den guten Umgang mit Regenwasser in quantitativer Hinsicht gemäss Kapitel 5 der AWEL Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasserbewirtschaftung und dient für deren Vollzug.

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Regenwasser kann als Brauchwasser genutzt und damit gleichzeitig der Trinkwasserverbrauch reduziert werden.

Besonders einfach ist die Nutzung von Regenwasser für die Gartenbewässerung. Dabei sind oberirdische Systeme nach Möglichkeit zu bevorzugen. Sie sind in der Regel kostengünstiger, einfach zugänglich und lassen sich leichter kontrollieren, reinigen, warten oder bei Bedarf ersetzen. Auch Undichtigkeiten sind rasch erkennbar. Unterirdische Anlagen sind teurer in der Erstellung und aufwändiger in Kontrolle, Reinigung und Unterhalt. Pumpen können den Betriebs- und Wartungsaufwand zusätzlich erhöhen.

Grundsätzlich kann Regenwasser auch für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine genutzt werden. Dafür sind jedoch aufwändigere sanitäre Hausinstallationen erforderlich, weshalb sich solche Systeme wirtschaftlich häufig nicht lohnen. Die Leitungssysteme für Regenwasser (Brauchwasser) und Trinkwasser müssen in jedem Fall strikt voneinander getrennt sein, da Fehlverbindungen zu einer Verunreinigung des Trinkwassers führen können.

Wird das gebrauchte Regenwasser anschliessend als Abwasser der öffentlichen Kanalisation zugeleitet, sind die entsprechenden Abwassermengen zu erfassen und die dafür anfallenden Abwassergebühren zu entrichten.

Die Bewilligung solcher Anlagen liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden.

Die Leitungssysteme von Regenwasser (Brauchwasser) und Trinkwasser müssen in jedem Fall strikt getrennt werden, sonst kann es zur Verschmutzung von Trinkwasser kommen. 

Erdbebenprävention

Für den Schutz der Bevölkerung ist die Erdbebensicherheit von Wasserversorgungsanlagen und Abwasserreinigungsanlagen von existenzieller Bedeutung.

Die Erdbebenprävention durch erdbebensicheres Bauen ist im Kanton Zürich gesetzlich verankert.

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Stärkere Erdbeben sind im Kanton Zürich zwar sehr selten, im Ereignisfall sind aber Gebäude- und Infrastrukturschäden zu erwarten. Die Erdbebensicherheit der Anlagen für die Wasserversorgung (WV-Anlagen) und für die Abwasserreinigung (ARA) ist deshalb von zentraler Wichtigkeit. Denn im Krisenfall, wie er nach einem Erdbeben von erheblicher Stärke eintritt, müssen die wichtigsten Infrastrukturen funktionsfähig bleiben.

Damit die Bevölkerung nach einem Erdbeben so gut wie möglich mit Trinkwasser versorgt und die Siedlungshygiene gewährleistet ist, sollen die Anlagen der Wasserversorgung wie auch der Abwasserreinigungsanlagen vorsorglich auf ihre Erdbebensicherheit überprüft und angepasst werden.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat 2011 die SIA Normen und -Merkblätter zum erdbebensicheren Bauen in der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) als verbindlich erklärt; mit den Normen SIA 260 ff für Neubauten und mit dem Merkblatt SIA 2018 für bestehende Bauten. Damit ist die Erdbebenprävention durch erdbebensicheres Bauen im Kanton Zürich gesetzlich verankert.

Strommangellage

Die drohende Energiemangellage ist für die Schweiz und damit auch für den Kanton Zürich eine grosse Herausforderung. Im ungünstigsten Fall könnte die Strommangellage zu Stromunterbrüchen von mehreren Stunden führen. Dies hätte auch Auswirkungen auf die Anlagen der Siedlungsentwässerung. Nachstehend
sind die wichtigsten Informationen und Empfehlungen zur Strommangellage in der Siedlungsentwässerung zusammengestellt.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Siedlungsentwässerung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
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