Bauvorschriften Versickerung
Das Regenwasser muss grundsätzlich versickert werden. Aber nicht jedes Wasser lässt sich beliebig versickern. Welche Einschränkungen bestehen und welche Bewilligungen nötig sind, erfahren Sie auf dieser Seite.
Inhaltsverzeichnis
Zweck
Die Versickerung von Regenwasser ist wichtig für die Schliessung des Wasserkreislaufs. Zudem trägt die Versickerung im Siedlungsgebiet zur Verbesserung des Lokalklimas bei. Der Anteil an versiegeltem Boden nimmt aber stetig zu. Immer häufiger sind deshalb Versickerungsanlagen nötig, um Regenwasser bzw. nicht verschmutztes Abwasser zu versickern.
Schutz des Grundwassers
Bei der Versickerung von Regenwasser hat der Schutz des Grundwassers Vorrang. Deshalb sind Versickerungen in Grundwasserschutzzonen und -arealen sowie im Bereich von belasteten Standorten gemäss Bauverfahrensverordnung (BVV-Ziffer 2.2.) in der Regel nicht zulässig. Abwasser, das zeitweise als verschmutzt zu bezeichnen ist, darf nicht versickert werden (z. B. bei Reinigungsarbeiten von Glasflächen, Balkonen etc.).
Bewilligungsverfahren
Folgende Versickerungsanlagen sind bewilligungspflichtig:
- unterirdische Anlage
- oberirdische Anlage, deren Versickerungsfläche weniger als 20 Prozent der entwässerten Fläche entspricht (Bagatellgrenze: Dach- und Platzflächen bis 20 m²)
- Anlage mit künstlichen Adsorbern
Das Gesuch für die gewässerschutzrechtliche Bewilligung ist zusammen mit dem Baugesuch der örtlichen Baubehörde einzureichen.
Zuständigkeiten
Gemeinden
Die Gemeinden sind zuständig bei:
- Wohn-, Büro- und Dienstleistungsbauten
- Bagatellfällen aus Industrie- und Gewerbe
- Betrieben, die in Branchenlösungen eingebunden sind (zur Zeit nur Auto-, Transport- und Malergewerbe sowie Zahnarztpraxen)
- landwirtschaftlichen Bauten
- Wegen, Erschliessungs- und Sammelstrassen der Gemeinden
Bei rechtsgültig ausgeschiedenen Grundwasserschutzzonen ist die Zuständigkeit im Schutzzonenreglement geregelt. In der Weiteren Grundwasserschutzzone (Zone S3) ist für die oben aufgeführten Objekte in der Regel die Gemeinde für die Bewilligung zuständig.
Kanton
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL)
Die AWEL-Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe ist zuständig für die Bewilligung von Versickerungen von Regen- und Sickerwasser:
- aus umweltrelevanten Betrieben
- aus gemeindeeigenen, umweltrelevanten Betrieben
- aus Spezialfällen.
AWEL, Abteilung Gewässerschutz
Die Sektion Siedlungsentwässerung des Gewässerschutzes ist zuständig für die Bewilligung bei der Versickerung von Regen- und Sickerwasser:
- bei übergeordneten Infrastrukturanlagen (Verbindungs-, Hauptverkehrs- und Hochleistungsstrassen, Eisenbahnen, Flughäfen)
- in Grundwasserschutzzonen und in Grundwasserschutzarealen (mit Reglementen)
- im Bereich von belasteten Standorten
und für für die Versickerung von verschmutztem Abwasser (Bsp. bei Kleinkläranlagen).
Die Sektion Grundwasser und Wasserversorgung des Gewässerschutzes ist zuständig für die Bewilligung bei der Versickerung von Regen- und Sickerwasser:
- in provisorischen Grundwasserschutzzonen und in provisorischen Grundwasser-schutzarealen (ohne Reglemente)
Praxishilfe
Folgende Richtlinie für die Regenwasserentsorgung enthält Anleitungen und Praxisbeispiele für Baubehörden, Planer und Fachleute:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Richtlinie und Praxishilfe Regenwasserentsorgung, AWEL Version 2013 PDF | 44 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Richtlinie und Praxishilfe Regenwasserentsorgung Neuerung 2014 PDF | 13 Seiten | Deutsch | 1000 KB
- Download Gesuch zur Versickerung von Regen- und Sickerwasser PDF | 3 Seiten | Deutsch | 613 KB
- Download Merkblatt Versickerung des Regenwassers PDF | 12 Seiten | Deutsch | 765 KB
- Regenwasserentsorgung - Richtlinie zur Versickerung, Retention und Ableitung von Niederschlagwasser in Siedlungsgebieten, VSA 2002 inkl. Update 2008
- Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen - Wegleitung, BUWAL 2002
- Gewässerschutzkarte Kanton Zürich - GIS-Browser
- Grundwasserschutzkarte (Hochwasserstand) Kanton Zürich - GIS-Browser
- Mustervorlage für Gemeinden (alte Seite)