Baustellenentwässerung

Abwasser von Baustellen kann bei unsachgemässer Entwässerung Oberflächengewässer oder das Grundwasser verschmutzen. Hier erfahren Sie, wie Baustellenabwasser vorbehandelt werden kann und welche Kontrollen vor und während der Bauphase nötig sind.

Ausgangslage

Abwasser von Baustellen enthält oft viele mineralische Feinstoffe. Diese Trübstoffe führen zu unerwünschten Ablagerungen in den Kanalisationen und belasten Abwasserreinigungsanlagen (ARA) und Gewässer. Des Weiteren fällt beim Arbeiten mit ungebundenem Zement oder frischem Beton Abwasser an, welches stark alkalisch ist. Wird solches Abwasser direkt (ohne entsprechende Vorbehandlung) in ein Gewässer eingeleitet, wird dieses verschmutzt, was für die darin lebenden Lebewesen (Fische, Krebse, Insekten, etc.) meist den Tod zur Folge hat.

Grundsätze

Die SIA-Norm 431 «Entwässerung von Baustellen» sowie das interkantonale Merkblatt für den Vollzug «Gewässerschutz auf Baustellen» beschreiben die Arbeiten und Massnahmen, welche bei der Planung und Ausführung von Baustellenentwässerungen zum Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer notwendig sind. Bei der Entwässerung von Baustellen und dem Transport, Lagern und Umschlag von wassergefährdenden Flüssigkeiten dürfen weder Boden noch ober- und unterirdische Gewässer oder ARA geschädigt werden.

Kontrolle

Die Baustellenentwässerung ist durch das Kontrollorgan der Gemeinde vor Inbetriebnahme zu kontrollieren. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme durch die Bauherrschaft mit dem Kontrollorgan wird empfohlen. Während der Bauphase sind durch das Kontrollorgan periodische Kontrollen durchzuführen.

Missstände

Ein Verdacht auf mögliche Missstände ist unverzüglich der Gemeindebehörde zu melden. Die Gemeinde oder deren Kontrollorgan hat den Verdacht vor Ort zu überprüfen und ordnet gegebenenfalls Massnahmen an. Gewässerverschmutzungen sind umgehend der Kantonspolizei (Tel.-Nr. 117) zu melden.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Siedlungsentwässerung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 07

Sekretariat


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