Umweltschutzkontrolle

Um negative Einwirkungen auf die Umwelt zu verhindern, sind auf Baustellen während der Bauphase Umweltschutzkontrollen durchzuführen. Wann es solche Kontrollen braucht, wie diese organisiert sind und welche Anforderungen zu erfüllen sind, erfahren Sie hier.

Wann braucht es eine Kontrolle?

Eine Kontrolle braucht es in der Bauphase bei mittleren oder kleineren Baustellen ohne Umweltbegleitplanung oder ohne ökologische Baubegleitung.
Die Häufigkeit der Kontrolle hängt von der Grösse der Baustelle und deren Umweltrelevanz ab:

  • Klasse I: > 20 Millionen Fr., sehr umweltrelevant - 4x jährlich (oder/und Anordnung einer Umweltbaubegleitung)
  • Klasse II: > 3000 m3 < 20 Millionen Fr. - 1x jährlich
  • Klasse III: < 3000 m3 (wenig umweltrelevant bis Bagatelle: EFH, REH, kleine MFH) - 1x von 10 Baustellen (Stichprobe)

Falls immer möglich werden die Kontrollen auf die besonders umweltgefährdenden Bauphasen abgestimmt:

  • Rückbau
  • Aushub
  • Baumeister-, Maler- oder Gipser- und Umgebungsarbeiten. 

Werden Missstände festgestellt, können jederzeit zusätzliche Kontrollen angeordnet werden.

Organisation

Die Baubehörde bestimmt ihr Kontrollorgan. Das kann das Bauamt, der Gemeinde-Ingenieur, ein privates Büro oder eine regionale Kontrollorganisation sein. Alle Kontrolleure werden für ihre Aufgabe geschult. Zweckmässig ist es, eines der Kontrollorgane der Baupolizei zusätzlich mit den Umweltschutz-Kontrollen zu beauftragen oder diese an eine regional tätige Kontroll-Organisation auszulagern.

Die Baustellen-Umweltschutz-Kontrollen werden von der örtlichen Baubehörde angeordnet. Die Kontrollen erfolgen mit Vorteil während den umweltgefährdenden Bauphasen. Die Umweltschutz-Kontrollen dienen der Überwachung des Baubetriebs und sind keine Kontrollen am Bauwerk, wie sie die Baupolizei durchführt.

Auf den Baustellen überprüfen die Kontrolleure die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften mittels einer einheitlichen Checkliste.
Stellt das Kontrollorgan Mängel fest, nimmt es mit der Baubehörde Kontakt auf. Diese – oder ihre Baupolizei – ordnet zuhanden der Bauherrschaft oder der fehlbaren Unternehmung die erforderlichen Massnahmen an und überprüft ihre Umsetzung.
Die Kosten für die Baustellen-Umweltschutz-Kontrollen werden gemäss Verursacherprinzip verrechnet und gehen somit zu Lasten der Bauherrschaft.

Die Ergebnisse der Kontrollen werden gesammelt und ausgewertet und dienen so der kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes auf Baustellen.

Checkliste

Kontrollen zeigen Verbesserungsbedarf oder wo Missstände sofort zu beheben sind. Eine einheitliche Checkliste stellt sicher, dass alle Unternehmer gleiche Anforderungen zu erfüllen haben.

Ansprechpersonen

Beat Koller

Gruppenleiter Liegenschaftsentwässerung

beat.koller@bd.zh.ch
+41 43 259 31 43

Michael Rigling

Techniker

michael.rigling@bd.zh.ch
+41 43 259 31 58

Jörg Förtsch

Spezialprojekte

joerg.foertsch@bd.zh.ch
+41 43 259 32 77

Alex Gut

Technischer Sachbearbeiter

alex.gut@bd.zh.ch
+41 43 259 32 34

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Abteilung Gewässerschutz

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 07

Sekretariat


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

gewaesserschutz@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: