Missstände und Schadenfälle

Bei offensichtlichen Missständen auf Baustellen sind Sofortmassnahmen einzuleiten und Meldung an die Polizei zu erstatten. Hier erfahren Sie, wie dabei vorzugehen ist. Zudem finden Sie Informationen über Strafen, die bei Gewässer- und Bodenverschmutzungen auf Zürcher Baustellen gelten.

Schadenfälle

Wer Missstände auf Baustellen, wie Gewässer-, Boden- oder Luftverschmutzungen entdeckt, feststellt oder diese selbst verursacht hat, muss dies sofort der Polizei (Telefonnummer 117) melden.

Ist es offensichtlich, dass zur Eingrenzung des Schadens Sofortmassnahmen erforderlich sind, ist die Feuer- oder Öl-/Chemiewehr aufzubieten (Telefonnummer 118).

Der Verursacher muss zudem selbst dafür sorgen, dass sich der Schaden nicht weiter ausbreitet oder zu einer dauernden Verschmutzung des Grundwassers, der Oberflächengewässer, der Kanalisation, des Bodens oder der Luft führt.

Unterlässt der Verursacher die Meldung des Schadens bei der Polizei oder lässt er den Schaden bestehen oder sich weiter ausbreiten, wirkt dies strafverschärfend.

Wenn Sie unsicher sind (und nicht gerade eine Anzeige bei der Polizei machen wollen), ob es sich tatsächlich um einen Missstand oder eine Verschmutzung handelt, melden Sie Ihre Befürchtungen oder Beobachtungen der Gemeinde (Bausekretär oder Bauamt), damit diese die Sachlage durch ihr Kontrollorgan abklären lässt.

Strafen bei Gewässerverschmutzungen

Strafen bei Gewässer- oder Bodenverschmutzungen auf Baustellen im Kanton Zürich können zwischen 100 und 2000 Franken und sogar Freiheitsstrafen von 5 bzw. 14 Tagen betragen. Die Verurteilungen gründeten meistens auf Art. 3 (mangelnde Sorgfaltspflicht) sowie Art. 6 (Verbot zur Ablagerung von Stoffen in Gewässern, z. B. Schlamm aus Baustellen).

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Gruppenleiter Liegenschaftsentwässerung

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Techniker

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Spezialprojekte

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Technischer Sachbearbeiter

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Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Siedlungsentwässerung

Adresse

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8090 Zürich
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Telefon

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