Gewässerunterhalt

Gewässer müssen unterhalten werden, damit der Hochwasserschutz gewährleistet ist und Mensch und Natur sich gleichermassen wohl fühlen. Für die überkommunalen und bedeutenden regionalen Gewässer übernimmt der Kanton diese Aufgabe. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Zuständigkeiten.

Zuständigkeiten

Der Hochwasserschutz ist eine Aufgabe der Kantone. Gemäss Bundesgesetz über den Wasserbau (Art. 3 Abs. 1) erfolgt dies in erster Linie durch den Unterhalt der Gewässer und raumplanerische Massnahmen.

Das kantonale Wassergesetz (§ 23 WsG) regelt die Zuständigkeiten für den Hochwasserschutz zwischen Gemeinden und Kanton. Der kantonale Gewässerunterhalt pflegt die grösseren Gewässer, deren Einzugsgebiet mehrere Gemeinden umfasst. Die Gewässer von kantonaler und regionaler Bedeutung sind in Anhang 1 der Wasserverordnung (WsV) aufgeführt. 

Ziele

Die Sektion Gewässerunterhalt des Kantons Zürich ermöglicht durch den baulichen Unterhalt und die ökologische Pflege des Gewässerraums einen optimalen Hochwasserschutz und sorgt für attraktive Erholungsräume.

Der Gewässerunterhalt setzt dabei auf folgende Schwerpunkte:

  • Hochwasserschutz: Wir verhindern mittels Pflege- und Unterhaltsmassnahmen Überschwemmungen durch Hochwasser.
  • Ökologie: Wir erhalten und fördern die einheimische Flora und Fauna durch einen ökologischen Gewässerunterhalt.
  • Erholung: Wir sorgen für Erholungsräume an und im Wasser.

Aufgaben

Der Gewässerunterhalt pflegt die Böschungen und Gehölze und mäht Wiesen am Ufer von Gewässern in kantonaler Zuständigkeit. Daneben hält er Bauwerke in und am Gewässer instand.

Bereich Hochwasserschutz:

Das regelmässige Mähen von Bach- und Flussböschungen stabilisiert die Grasnarbe und stärkt dadurch die Böschungen und Dämme. Es
verhindert das Verbuschen des Gewässerraums und vermindert die Ablagerungen von Sand und Schlamm. So bleibt die Abflusskapazität von Bächen und Flüssen bei Hochwasser gewährleistet.

Auch durch das gezielte Ausholzen sichert der Gewässerunterhalt die Abflusskapazität für eventuelle Hochwasser und hält Uferwege frei. Die fachgerechte Pflege führt zu einem stabilen Ufer mit einem artenreichen, mehrstufigen Gehölzsaum.

Dämme und Ufer werden regelmässig kontrolliert und wenn nötig in Stand gestellt. Auflandungen von Sand und Kies, welche die Abflusskapazität verringern, werden abgetragen. Geschiebesammler werden periodisch und bei Bedarf entleert.

Starker Pflanzenbewuchs begünstigt Auflandungen und verringert die Abflusskapazität. Bei Bedarf werden Wasserpflanzen mit der Sense geschnitten und das Schnittgut abgeführt und kompostiert.

Hochwasserrückhalteräume ermöglichen einen wirkungsvollen, zuverlässigen und robusten Hochwasserschutz. Der Unterhalt und die Pflege von Hochwasserrückhalteräumen stellt ihre Funktionstüchtigkeit sicher.

Bereich Ökologischer Gewässerunterhalt:

Die Unterhaltsteams mähen Böschungen entlang von Gewässern abschnittsweise ab Mitte Juni. Ein Teil der hohen Wiesenvegetation wird stehen gelassen, um Tieren und Pflanzen Schutz, Nahrung und Rückzugsmöglichkeiten zu sichern.

Bei der Gehölzpflege werden einheimische Arten gefördert. Alte und abgestorbene Bäume bleiben stehen, solange sie kein Sicherheitsrisiko sind,
denn sie bieten Kleintieren Nahrung und Schutz.

Wenn Verbauungswerke saniert oder repariert werden, kommen möglichst Lebendverbau oder Mischbauweise anstelle von harten Verbauungen zum Zug. Das schafft Unterschlupf- und Wanderungsmöglichkeiten für Kleintiere und
Fische.

Durch gezielte Pflege der Fluss- und Bachufer wird die Ausbreitung von invasiven Neophyten verringert, weil diese die Infrastruktur, die
Biodiversität oder die menschliche Gesundheit bedrohen.

Regelmässiges Mähen der Schilfflächen und Zurückschneiden der Stockausschläge hält die Uferriedflächen offen. Mit dem Bau und Unterhalt
von Zäunen und Lahnungen werden Schilfflächen vor Wellenschlag, Schwemmholz und Tierverbiss geschützt.

Grünflächen in Hochwasser-Rückhaltebecken, die von der Landwirtschaft nicht genutzt werden, entwickeln sich häufig zu wertvollen Feuchtgebieten. Mit gezielter Pflege fördert und schafft der Gewässerunterhalt selten gewordene Lebensräume für Pflanzen und Tiere.

Bereich Erholung:

Der Gewässerunterhalt unterhält und repariert Ufer-, Rad- und Wanderwege, Sitzbänke und Feuerstellen. Mit baulichen Massnahmen ermöglicht er Erholungssuchenden den Zugang zum Wasser. Im Frühjahr werden die Wiesenränder entlang der Ufer-, Wander- und Radwege gemäht. Die Bäume und Sträucher, die den Wegraum hineinwachsen, werden im Winter zurückgeschnitten, im Herbst das Laub auf den Uferwegen entfernt. Die Seen und ihre Ufer werden nach Hochwasserereignissen von gefährlichem Treibgut (etwa Baumstämmen) befreit. 

Werkhöfe und Gewässer

Zuständigkeiten Gewässerunterhalt

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Der Betrieb Sihl ist zuständig für die Sihl ab der Kantonsgrenze Schwyz bis zum Hauptbahnhof Zürich.

David Buholzer

Betriebsleiter

david.buholzer@bd.zh.ch
+41 43 258 82 64
Sihlstrasse 17, 8134 Adliswil

Der Betrieb Reuss/Limmat ist zuständig für:

  • Limmat und ihre Altläufe
  • Teilstrecken Reuss
  • Reppisch
  • Teilstrecken Lorze
  • Haselbach
  • Jonenbach
  • Fischbach / Wüeribach
  • Rückhaltebecken Bäckental (Maschwanden)
  • Rückhaltebecken Jonental (Affoltern)

Erich Hess

Betriebsleiter

erich.hess@bd.zh.ch
+41 43 257 96 20
Bachstrasse 43, 8912 Obfelden

Der Betrieb Glatt ist zuständig für:

  • Glatt
  • Altbach
  • Chiemlibach
  • Chriesbach/Altbach
  • Fischbach
  • Furtbach
  • Himmelbach
  • Landbach
  • Surb
  • Rückhaltebecken Gheid (Buchs)
  • Rückhaltebecken Landbach

Christopher Keusch

Betriebsleiter, Stv Sektionsleiter

christopher.keusch@bd.zh.ch
+41 43 257 97 30
Rohrstrasse 45, 8152 Glattbrugg

Der Betrieb Töss (inkl. Magazin Rämismühle) ist zuständig für:

  • Töss
  • Eulach
  • Wildbach
  • Lützelmurg
  • Chatzenbach
  • Steinenbach
  • Hochwasserrückhaltebecken Hegmatten, Winterthur
  • Hochwasserrückhaltebecken Chälhof, Turbenthal

Thomas Hofmann

Betriebsleiter

thomas.hofmann@bd.zh.ch
+41 43 257 96 60
Riethofstrasse 5, 8442 Hettlingen

Magazin Rämismühle


+41 43 257 96 63
Tösstalstrasse 4, 8487 Rämismühle

Der Betrieb Thur/Rhein ist zuständig für:

  • Rhein (exkl. Konzessionsstrecken Kraftwerke)
  • Thur 
  • Thurauen 
  • Mederbach 
  • Mühlibach 
  • Kefikerbach 
  • Schwarzbach 
  • Ellikerbach 
  • Flaacherbach 
  • Chrebsbach 
  • Näfbach 
  • Rückhaltebecken Marthalen 
  • Rückhaltebecken Rickenbach

Kilian Ott

Betriebsleiter

kilian.ott@bd.zh.ch
+41 43 257 96 70
Neugutstrasse 29, 8450 Andelfingen

Der Betrieb Oberland/Seen (inkl. Magazin Oberrieden) ist zuständig für:

  • Ganzer Zürichsee bis Kantonsgrenze (ohne Stadt Zürich)
  • Greifensee
  • Pfäffikersee
  • Jona
  • Wildbach Wetzikon
  • Aabach Uster
  • Chämptnerbach
  • Lupmen-Kempt Fehraltorf
  • Grünigerbach
  • Aabach Mönchaltorf
  • Rückhaltebecken Esslingen
  • Rückhaltebecken Grosswies (Wetzikon)

Ruedi Bänninger

Betriebsleiter

rudolf.baenninger@bd.zh.ch
+41 43 257 96 81
Affeltrangerstrasse 4, 8340 Hinwil

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft – Sektion Gewässerunterhalt

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 24

Sekretariat


Bürozeiten


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7.30 bis 12.00 Uhr und
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Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

+41 43 259 32 25

Kontaktperson Andreas Keller

E-Mail

wasserbau@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: