Vielfältige Zürcher Gewässer

Mit dem Programm «Vielfältige Zürcher Gewässer» fördert der Kanton die biologische Vielfalt von Bächen und Weihern und verbessert deren Ökosysteme. Durch eine naturnahe Gestaltung und Pflege sollen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen, die auch der Bevölkerung einen Mehrwert bieten. Möchten Sie mitwirken? Wir unterstützen Sie dabei.

Hintergrund

Der ökologische Zustand unserer Gewässer hat sich in den letzten Jahren zwar etwas verbessert. Der Handlungsbedarf bleibt aber gegeben. Der Bericht «Wasser und Gewässer 2022» zeigt: Die Fischbestände gehen weiter zurück und die Klimakrise beeinträchtigt auch unsere Gewässer.

Flüsse und Bäche sind kanalisiert und haben zu wenig Raum, um ihre Ökosystemleistungen zu erfüllen. Durch zahlreiche Schwellen und Wehre ist die Fischdurchgängigkeit behindert. Auch der Verbund aus Weihern, Tümpeln oder überflutenden Flächen ist unzureichend.

Es braucht mehr naturnahe Gewässer mit dynamischen, strukturreichen Ufer- und Übergangsbereichen. Naturnahe Gewässer bieten unterschiedliche und vernetzte Lebensräume, worin eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt gedeihen kann. 84 Prozent aller in der Schweiz vorkommenden Tier- und Pflanzenarten leben in und an Gewässern. Diese Vielfalt gilt es zu fördern.

Durch naturnah gestaltete Gewässer gewinnen wir mehrfach: Mit einer vernetzten Biodiversität, einem optimalen Hochwasserschutz und einer attraktiven Erholungslandschaft. Zudem sind naturnahe Gewässer besser für den Klimawandel gewappnet.

Das Förderprogramm

Das Programm «Vielfältige Zürcher Gewässer» ist Teil des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Rettet die Zürcher Natur» (Natur-Initiative), den der Zürcher Kantonsrat im November 2020 angenommen hat. Mit dessen Inkrafttreten werden die Gesamteinlagen im Natur- und Heimatschutzfonds (NHF) erhöht. Neu stehen jährlich bis zu fünf Millionen Franken für die Förderung der Biodiversität im Bereich von öffentlichen Gewässern zur Verfügung.

Das neue Förderprogramm unterstützt ökologische Aufwertungsmassnahmen an öffentlichen Oberflächengewässern in Zuständigkeit der Gemeinden im Kanton Zürich. Dabei zielt es primär auf Massnahmen im Rahmen des laufenden Unterhalts und ergänzt die kommunale Gewässerrevitalisierung. Ebenfalls angesprochen sind Private, die Gewässer auf ihrem Grundeigentum oder Pachtland ökologisch aufwerten und langfristig ökologisch pflegen wollen.

Die finanzielle Unterstützung erstreckt sich auf fünf Massnahmenbereiche, die sich gegenseitig positiv beeinflussen:

  • Schaffung, Erhaltung, Gestaltung oder Pflege von Strukturen
  • Aufwertung von Gewässerlandschaften
  • Besonders ökologischer Unterhalt und besonders ökologische Pflege
  • Fachplanungen
  • Weiterbildungen und Öffentlichkeitsarbeit

«Vielfältige Zürcher Gewässer» ist 2022 in die Pilotphase gestartet, in der die organisatorischen Strukturen aufgebaut und die vorgesehenen Fondsgelder schrittweise aufgestockt werden.

Rahmenbedingungen

Beitragsberechtigt sind Gemeinden und Private. Private sind neben Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wie Landwirte oder Holzkorporationen auch Interessensgemeinschaften, Vereine, Stiftungen, KMU, aber auch Pächter und Pächterinnen, z.B. von Fischereigewässern.

Für die Umsetzung konkreter Aufwertungsmassnahmen müssen Beitragsberechtigte nicht zwingend Eigentümerinnen und Eigentümer oder Unterhaltspflichtige des betreffenden Grundstücks sein. Sie sind jedoch verpflichtet, die erforderlichen kantonalen Bewilligungen sowie die Zustimmung der oder des Unterhaltspflichtigen und der Grundeigentümerin bzw. des Grundeigentümers (Gemeinde, Kanton oder Private) einzuholen. 

Es werden nur Massnahmen subventioniert, die sach- und fachgerecht geplant und ausgeführt werden. Beitragsempfängerinnen und -empfänger müssen die langfristige Wirkung ihrer Massnahmen gewährleisten, insbesondere mittels ökologisch ausgerichteten Unterhalts sowie ökologisch ausgerichteter Pflege ihrer Gewässer.

Die Subventionen bewirken keine Änderung der Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden für Unterhalt und Pflege der jeweiligen Gewässerabschnitte (vgl. RRB 377/1993).

Ausschlusskriterien

Aus dem Natur- und Heimatschutzfonds (NHF) werden nur Massnahmen subventioniert, für die es keine andere öffentliche Finanzierungsquelle von Bund und/oder Kanton gibt. Es dürfen keine Doppel- oder Restfinanzierungen mit Beiträgen aus dem NHF erfolgen.

Für folgende Situationen sind keine Subventionen möglich:

  • Unterhalts- und Pflegemassnahmen, die über das AWEL-Budget finanziert werden
  • Hochwasserschutzmassnahmen
  • Gewässerrevitalisierungen (Abschnitte 1. Priorität)
  • Rückbau von Anlagen, zu denen der Inhaber oder die Inhaberin verpflichtet ist
  • Gewässer innerhalb von überkommunalen Naturschutzgebieten
  • Ersatzmassnahmen nach Art. 18 Abs. 1ter Natur- und Heimatschutzgesetz
  • Planung und Ausführung von Ausdolungen
  • Erwerb von Grundstücken

Wasserrechte werden im Einzelfall betrachtet. Für Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte gelten die Programmvereinbarungen im Umweltbereich:

Für Gewässer innerhalb von überkommunalen Naturschutzgebieten gelten folgende Finanzierungsmöglichkeiten:

Für Restfinanzierungen gibt es alternative Finanzierungsquellen:

Vorgehen

Holen Sie die notwendigen Zusagen von Gemeinde und/oder Grundeigentümer ein und stellen Sie Ihr Gesuch. Auf den Seiten der einzelnen Massnahmenbereiche finden Sie das entsprechende Gesuchformular.

Die Projektleitung Biodiversität prüft Ihr Gesuch und die zuständigen Fachstellen erteilen die Bewilligung. Sie erhalten eine Zusicherungsverfügung und können Ihr Vorhaben umsetzen. Nach der Ausführung kontrolliert die Projektleitung Biodiversität Ihre Dokumentation, Abrechnung und Ergebnissicherung und löst dann die Beitragsauszahlung aus.

Lassen Sie sich bei der Gesuchstellung von den Gewässerbeauftragten der Baudirektion unterstützen. Sie sind das Bindeglied zwischen den Gesuchstellenden, der Region und dem Kanton und nehmen eine Koordinationsfunktion wahr. Sie begleiten und kontrollieren die Umsetzung der vielen Massnahmen vor Ort. 

Gewässerbeauftragte Ihrer Region

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Projektleitung Biodiversität

Adresse

Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)

E-Mail

vzg@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: