Gewässerlandschaften

Werden Gewässer aus ihrem Korsett befreit, entstehen mit der Zeit naturnah gestaltete Gewässerlandschaften. Sie vernetzen Lebensräume und sind durchgängig für Fische, Krebse und andere Lebewesen.

Ausgangslage

Gewässerlandschaften entstehen von allein, wenn die Eigendynamik des Gewässers zugelassen wird. Wahlweise werden Gewässerlandschaften durch zahlreiche, zusammenhängende Strukturen oder ökologische Aufwertungen gebildet oder ergänzt. An bestehenden öffentlichen Gewässern ist auch die Schaffung neuer Laichgewässer oder spezifische Lebensräume für gefährdete Arten denkbar.

Gewässerlandschaften beinhalten grössere Abschnitte eines Gewässers, grössere Flächen im Umfeld von Gewässern oder sogar Gewässersysteme. Sie sollen Signalwirkung für künftige Massnahmen haben. Neuartige, innovative Ansätze sind ausdrücklich erwünscht.

Rahmenbedingungen

Bei der Planung von Gewässerlandschaften soll der Nutzen im Verhältnis zum planerischen Aufwand möglichst zu Gunsten der Gewässer ausfallen. 

Aufgewertete Gewässerlandschaften sind während und nach dem Erstellungsjahr über weitere drei Jahre zu begleiten. Diese Initial- und Entwicklungspflege ist Voraussetzung für eine Beitragszusicherung und wird mit einem Pflegeplan abgeschlossen. Auf diesem muss eine Interventionslinie ersichtlich sein. Im meist knapp bemessenen Raum bezeichnet sie den Wendepunkt, wo die Eigendynamik des Gewässers als Schaden betrachtet wird.

Beitragsempfängerinnen und -empfänger müssen den Unterhalt und die Pflege ihrer aufgewerteten Gewässerlandschaft langfristig gewährleisten.

Für die besonders ökologisch ausgerichtete Dauerpflege kann ein separates Beitragsgesuch gestellt werden:

Muster

Ökologische Aufwertungsmassnahmen an Gewässern sind unabhängig ihrer Grösse komplex, weil meist mehrere Akteure involviert sind. Um die Vorgehensweise zu erleichtern, stehen Ihnen Muster für jedes Umfeld zur Verfügung (Wald, Landwirtschaft, Siedlungsgebiet). Die Muster beschreiben die nötigen Abklärungen und Unterlagen sowie das erforderliche Bewilligungsverfahren.

Die Muster werden derzeit entwickelt und zu gegebener Zeit hier bereitgestellt. 

Sie können für die Massnahmenplanung ein Fachbüro beauftragen. Dabei gilt das Paretoprinzip: 80 Prozent der Fördergelder sollen direkt bei den Gewässern ankommen und maximal 20 Prozent für planerischen Aufwand verwendet werden.

Gesuch

Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Erstberatung durch die Gewässerbeauftragten Ihrer Region, bevor Sie Ihr Gesuch einreichen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Projektleitung Biodiversität

Adresse

Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)

E-Mail

vzg@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: