Besonders ökologischer Unterhalt und ökologische Pflege von Gewässern dienen der Biodiversität, dem Hochwasserschutz und sorgen für attraktive Erholungsräume. Im Zentrum stehen ingenieurbiologische Massnahmen und die Rücksichtnahme auf Pflanzen und Tiere. Wir unterstützen Sie dabei.
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Ausgangslage
Wir möchten möglichst viele Gemeinden und Private motivieren, ihre Gewässer grundsätzlich nach besonders ökologischen Kriterien zu pflegen und zu unterhalten. Unser Ziel ist, möglichst viele öffentliche Gewässer im Kanton Zürich in eine besonders ökologische Dauerpflege zu überführen.
Gewässerabschnitte, die bereits gemäss den Massnahmenbereichen «Strukturen» oder «Gewässerlandschaften» aufgewertet worden sind, müssen nach der Erstellungspflege weiterhin nach besonders ökologischen Kriterien unterhalten und gepflegt werden. Zusätzlich berücksichtigen wir auch bereits umgesetzte Abschnitte der kommunalen Gewässerrevitalisierung sowie in die Landwirtschaft eingebettete Servitut-Gewässer.
Sie können für die Umsetzung Ihres Vorhabens externe Unternehmen beauftragen. Im Rahmen des Förderprogramms gelten folgende gemittelte Stundenansätze (exkl. MWST):
- Privatpersonen: max. 60 Franken
- Gemeinden: max. 110 Franken
- Planungsbüros: max. 145 Franken
Die Subventionen bewirken keine Änderung der Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden für Unterhalt und Pflege der jeweiligen Gewässerabschnitte (vgl. RRB 377/1993).
Rahmenbedingungen
Beitragsberechtigt sind nur Unterhalts- und Pflegemassnahmen, die gegenüber konventionellen Methoden einen ökologischen Mehrwert für öffentliche Gewässer schaffen. Die Massnahmen müssen somit zwingend über den vorgeschriebenen Unterhalt zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes gemäss Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Wasserbau (SR 721.100) hinausgehen.
Im Förderprogramm beziehen sich die Unterhaltsmassnahmen auf den langfristigen Erhalt der ökologischen oder ingenieurbiologischen Strukturaufwertungen und deren positive Wirkung auf die Biodiversität. Die Pflegemassnahmen berücksichtigen die natürlichen Kreisläufe von Flora und Fauna und verbessern die ökologische Qualität ihrer Lebensräume.
Wir sichern Beiträge jeweils über einen Zeitraum von vier Jahren zu. Voraussetzung für eine Beitragszusicherung ist das Vorhandensein einer besonders ökologisch ausgerichteten Grundlage:
Vorteile:
- Unterhalts- und Pflegekonzept
- Pflegeplan über Gewässer oder Gewässerabschnitt
Falls Sie noch nicht über eine solche Grundlage verfügen und diese erarbeiten möchten, können Sie hier ein Beitragsgesuch stellen:
Dasselbe gilt für die Überarbeitung bestehender Pflegepläne oder -konzepte.
Interessierte Fachpersonen finden hier Möglichkeiten zur Weiterbildung:
Gesuch
Lassen Sie sich von den Gewässerbeauftragten Ihrer Region unterstützen. Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Erstberatung, bevor Sie uns Ihr Gesuch einreichen. Die Gewässerbeauftragten sind erste Anlaufstelle für sämtliche Fragen und können beurteilen, ob Ihr Vorhaben die Rahmenbedingungen erfüllt. Bei Bedarf klären die Gewässerbeauftragten mit unseren Fachstellen ab, ob Ihr Vorhaben bewilligungsfähig ist.
Umsetzung
Massnahmen im Gewässergerinne sind aufgrund der Fischschonzeit auf die Monate Mai bis September zu beschränken. Amphibiengewässer werden in der Regel im Zeitraum von Mitte August bis Ende September trockengelegt. Gehölzrückschnitte erfolgen aus Rücksicht auf Vögel und Pflanzen während der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar. Für weitere Arbeiten im Uferbereich gibt es keine zeitliche Einschränkung.
Teilen Sie im Falle baulicher Massnahmen im Gewässergerinne den Baubeginn den Gewässerbeauftragten und betroffenen Fachstellen rechtzeitig mit. Nach der baulichen Umsetzung ist eine Bauabnahme im selben Personenkreis vorgesehen. Während der Dauerpflege ist eine jährliche Begehung mit den Gewässerbeauftragten vorgesehen.
Die öffentlichen Gewässer sollen langfristig besonders ökologisch gepflegt und unterhalten werden. Für die Dauerpflege können Sie nach Ablauf der vierjährigen Gesuchsperiode jeweils ein weiteres Beitragsgesuch stellen.
Auszahlung
Beachten Sie, dass Sie sämtliche Aufwendungen vorfinanzieren. Die Auszahlung der zugesicherten Beiträge erfolgt in der Regel nach Abschluss der vierjährigen Gesuchsperiode. Da sich die jährlich anfallenden Kosten stark unterscheiden können, gilt folgende Regelung:
- Jährliche Kosten bis 3000 Franken: Auszahlung des Gesamtbetrags nach vier Jahren
- Jährliche Kosten ab 3000 Franken: Zwei Teilauszahlungen nach jeweils zwei Jahren
- Jährliche Kosten ab 6000 Franken: Jährliche Auszahlungen
Nach Absprache kann von der Regelung abgewichen werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Gewässerbeauftragten Ihrer Region. Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Erstberatung, bevor Sie uns Ihr Dossier für die Auszahlung einreichen. Die Gewässerbeauftragten helfen Ihnen, die erforderlichen Beilagen zu erarbeiten.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Praxishilfe Wasserbau PDF | 80 Seiten | Deutsch | 5 MB
- Download Richtig mähen am Gewässer PDF | 4 Seiten | Deutsch | 15 MB
- Download Gehölzpflege am Gewässer PDF | 4 Seiten | Deutsch | 525 KB
- Download Verwendung von Natursteinen im Wasserbau PDF | 4 Seiten | Deutsch | 195 KB
- Download Merkblatt Gewässerunterhalt Fischerei 2024 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 646 KB
- Download Merkblatt Holzschlag an Gewässern PDF | 2 Seiten | Deutsch | 785 KB
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Projektleitung Biodiversität
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