#hallowasser

Flusslandschaft am Bach mit Steinstufen, auf denen Menschen plaudernd und lesend visualisiert worden sind. Im Bach spielen Kinder.

Der Aufenthalt am Wasser ist bei der Zürcher Bevölkerung äusserst beliebt. Um möglichst vielen Menschen Erholungsmöglichkeiten in der Nähe zu bieten, schafft das Projekt #hallowasser neue und besondere Verweilplätze an den Zürcher Flüssen und Bächen.

Neue Zugänge zu Flüssen und Bächen

Heute gibt es im Kanton Zürich verschiedene Orte, an denen Flüsse und Bäche erlebbar und zugänglich sind. Diese Orte erfreuen sich grosser Beliebtheit. Das Projekt #hallowasser verfolgt das Ziel, zusätzliche Gewässerzugänge zu schaffen, welche die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen und gut in die Umgebung passen. Diese Zugänge sollen im ganzen Kanton Zürich entstehen und für die lokale Bevölkerung schnell und einfach zu erreichen sein.

Zugänge sind vielfältig

Zugänge zu Flüssen und Bächen können äusserst vielfältig gestaltet sein. Beliebt sind Sitzgelegenheiten im Uferbereich, etwa Sitzstufen oder Sitzbänke. Aber auch Kiesbänke, Plattformen, Beobachtungsstationen, Grillplätze, Spielplätze oder Lehrpfade ermöglichen ein bewusstes Erleben der Natur. Indirekt tragen auch gut verfügbare Infrastrukturen wie Sanitäranlagen in der Nähe der Fliessgewässer zu einer attraktiven Naherholung bei. Neben diesen gängigen Formen können mit #hallowasser auch neue, überraschende Arten von Zugängen entstehen.

Mehrwert für den Menschen

Leicht zugängliche Flusslandschaften laden Jung und Alt zum Spazieren, Naturbeobachten, Spielen, Verweilen und Durchatmen ein. Sie tragen massgeblich zu unserem Wohlbefinden und zur Lebensqualität bei. Das ist mit ein Grund, warum gut zugängliche Flüsse und Bäche sehr beliebt sind. Solche Erholungsplätze sollen einfach und unkompliziert besucht werden können und liegen deshalb meist im Siedlungsgebiet oder in ihrem unmittelbaren Umfeld. Somit tragen diese Erholungsräume auch zur Standortattraktivität der jeweiligen Siedlungen bei.

Mehrwert für die Natur

Zugänge zu Flüssen und Bächen können auch zur ökologischen Aufwertung und zum Schutz der Natur in der unmittelbaren Umgebung beitragen. Sind keine offiziellen Zugänge vorhanden, suchen sich die Leute oft eigene Wege ans Wasser. Dabei dringen sie häufig unwissentlich in wertvolle Rückzugsräume der Natur ein. Bewusst geschaffene Naherholungsorte am Wasser reduzieren menschliche Störungen in anderen Abschnitten. Sie vermögen sogar einen ökologischen Mehrwert zu schaffen, etwa wenn Kleintiere entlang der baulichen Elemente wandern können, oder wenn Plattformen, die über einen Fluss ragen, gleichzeitig als Fischunterstände dienen. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Der Auftrag für das Projekt #hallowasser basiert auf folgenden Beschlüssen:

Attraktive Flusslandschaften, Erholungs- und Freizeiträume sowie der Auftrag, Zugänge zum Wasser für die Bevölkerung zu schaffen, ist in verschiedenen nationalen und kantonalen Gesetzen verankert:

  • im neuen Wassergesetz des Kantons Zürich (ab 1. Januar 2024 in Kraft, § 1 lit. e, § 22 Abs. 4)
  • im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (Art. 2.1 Bst c)
  • im Bundesgesetz über die Raumplanung (Abs 3.2 Bst c und d)

Im Rahmen ihres 150. Jubiläums hat die Zürcher Kantonalbank (ZKB) eine Jubiläumsdividende von 150 Millionen Franken ausgeschüttet für Projekte, die der Zürcher Bevölkerung einen aussergewöhnlichen Nutzen bringen. Davon gingen 50 Millionen an die Zürcher Gemeinden und 100 Millionen an den Kanton. 45 Millionen Franken verwendet der Kanton Zürich, um bestehende Zugänge zu Fliessgewässern aufzuwerten und neue attraktive Naherholungsorte an Flüssen und Bächen zu gestalten. Die restlichen 55 Millionen wurden hauptsächlich für Massnahmen in Folge der Coronapandemie eingesetzt, sowie für einen jährlichen Zukunftspreis und für einen Weg der Demokratie in den Städten Uster, Winterthur und Zürich.

Der Schwerpunkt der 45 Millionen für die Zugänge zu Fliessgewässern liegt auf besonderen baulichen Massnahmen, die ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht umgesetzt werden könnten. Ein weiteres Teilprojekt soll der Bevölkerung auf besondere Weise die Bedeutung und den Wert des Wassers als Ressource näherbringen.

Einsatzbereiche der finanziellen Mittel

Die finanziellen Mittel werden hauptsächlich für kantonale Wasserbauprojekte verwendet. Hierbei werden Projekte unterstützt, die nicht nur auf die ökologische Aufwertung (Revitalisierung) oder den Hochwasserschutz abzielen, sondern auch die Förderung der Naherholung im Blick haben.

Zusätzlich können auch Projekte finanziert werden, die von Gemeinden oder anderen Organisationen geplant und umgesetzt werden. Diese Organisationen haben die Möglichkeit, ihre Projektideen mit dem Team von #hallowasser zu besprechen und eine Finanzierung zu beantragen. Weitere Details dazu finden Sie unter «Finanzierung beantragen».

Zeitplan

Das Projekt #hallowasser läuft über die nächsten acht bis zehn Jahre. Bis dann sollen die finanziellen Mittel aus dem Rahmenkredit der ZKB-Jubiläumsdividende 2020 auf die einzelnen Projekte verteilt sein. Die Umsetzung der Massnahmen kann auch darüber hinaus erfolgen. 

Finanzierung beantragen

Planen Sie, einen Fluss oder Bach besser zugänglich zu machen? Gemeinden und Organisationen (private oder öffentliche Unternehmen oder private Organisationen ohne Erwerbszweck) aus dem Kanton Zürich können einen finanziellen Beitrag für die Planung und den Bau von Gewässerzugängen beantragen.

Vorgehen

Für einen reibungslosen Ablauf beachten Sie bitte das folgende Vorgehen:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Um attraktive Aufenthaltsbereiche an Fliessgewässern erfolgreich umsetzen zu können und Gelder aus dem Projekt #hallowasser zu erhalten, muss Ihr Projekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

Vorteile:

  • Für alle: Die Zugänge sind für die ganze Bevölkerung nutzbar.
  • Standortgebundenheit: Der Zugang ist zwingend auf den vorgesehenen Standort angewiesen.
  • Öffentliches Interesse: Das Projekt dient dem Wohl der Allgemeinheit und liegt damit im öffentlichen Interesse.   
  • Erreichbarkeit: Die Zugänge sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Langsamverkehr gut erreichbar.
  • Einbezug Anstösser: Für das Projekt werden die Bedürfnisse der Direktbetroffenen berücksichtigt.
  • Barrierefreiheit: Eine barrierefreie Nutzung des Zugangs ist mindestens zum Teil möglich.
  • Konfliktfrei: Die Gestaltung des Zugangs beinhaltet Überlegungen zu möglichen sozialen Konflikten.
  • Mit der Natur gestalten: Der Zugang steht im Einklang mit seiner Umgebung (urbane sowie natürliche Räume). Die ökologischen Werte innerhalb des Projektgebiets werden durch das Projekt im Minimum erhalten.
  • Nachhaltig: Die Objekte sind für eine lange Lebensdauer konzipiert, fest installiert, und für den Bau werden nachhaltige Materialien verwendet.
  • Unterhalt: Für die Objekte ist ein Unterhaltskonzept vorhanden, und die Zuständigkeiten sind geregelt. Die Unterhaltskosten trägt die Gemeinde bzw. die Grundeigentümerschaft.

Die Vorabklärung ist eine erste vertiefte Auseinandersetzung mit dem Standort und der vorgesehenen, zukünftigen Nutzung. Zugänge können nicht an einem beliebigen Bach an einem beliebigen Standort entstehen, sondern nur dort, wo sie sinnvoll sind. Diese erste Abklärung ist die Voraussetzung, dass Sie später ein Gesuch für eine Finanzierung stellen können. Gerne bieten wir Ihnen Hand, Ihre Projektidee zu schärfen und bereits in einer frühen Phase auf eine Bewilligungsfähigkeit zu prüfen.

Das Formular sowie die Grundlagen, die Sie für die Vorabklärung vorbereiten müssen, finden Sie hier:

Im Anschluss an Ihre Anfrage für eine Vorabklärung prüfen wir Ihre Unterlagen und besprechen die Projektidee intern mit verschiedenen Fachstellen aus dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und dem Amt für Landschaft und Natur (ALN). Danach melden wir uns bei Ihnen mit einer Rückmeldung.

Sobald Sie eine positive Rückmeldung auf die Vorabklärung erhalten haben, können Sie mit der Projektierung des Gewässerzugangs beginnen.

Das Ziel dieser Phase ist es, ein bewilligungsfähiges Bauprojekt zu erstellen, das auch eine Kostenschätzung enthält. Das Projektteam von #hallowasser steht Ihnen gerne mit hilfreichen Tipps und Erfahrungen aus bereits erfolgreich umgesetzten Zugängen zur Seite. Während der Projektierung findet ein regelmässiger Informationsaustausch mit den relevanten Fachstellen sowie weiteren beteiligten Personen oder Organisationen statt.

Bitte beachten Sie bei der Projektierung, dass ein Gewässer immer in einem Spannungsfeld unterschiedlichster Interessen liegt. Es ist deshalb wichtig, dass der Zugang sorgfältig geplant wird und alle Anspruchsgruppen (z. B. Anwohnerschaft, lokale Naturschutzverbände und weitere relevante Interessengruppen) von Anfang an miteinbezogen sind.

Sie haben die Unterlagen für das Bauprojekt erstellt? Jetzt können Sie über das Gesuchformular ihr Finanzierungsgesuch einreichen. Bitte laden Sie auch das Dossier des Bauprojekts hoch. 

Nachdem Sie ihr Gesuch für eine Finanzierung übermittelt haben, überprüfen wir Ihre Unterlagen und bewerten das Projekt anhand der Anforderungskriterien aus Punkt 1. Dann bestimmen wir den Betrag, den Sie für die Umsetzung erhalten, basierend auf der geschätzten Kosten und den bereits angefallenen Planungskosten. Diesen Betrag sichern wir Ihnen verbindlich als Kostendach zu.

Gleichzeitig mit der Gesuchstellung für einen Beitrag aus dem Projekt #hallowasser müssen Sie Ihr Projekt für die nötigen Bewilligungen oder für eine allfällige Konzession eingeben.

Sollten Sie Fragen zum anzuwendenden Verfahren haben, können Sie sich bei der Sektion Ufer- und Gewässernutzung beraten lassen. 

Abteilung Wasserbau, Sektion Ufer- und Gewässernutzung

awel@bd.zh.ch
+41 43 259 32 24

Wenn Sie die Bewilligung erhalten haben, können Sie mit dem Bau des Gewässerzugangs starten.

Nach der erfolgreichen Umsetzung des Gewässerzugangs machen wir eine gemeinsame Abnahme des Bauwerks. Gibt es keine Mängel, schicken Sie uns die Bauabrechnung. Die Auszahlung des Beitrags aus dem Projekt #hallowasser erfolgt auf Basis der Bauabrechnung und des definierten Beitragssatzes in der Zusicherungsverfügung.

Ein Zugang zu einem Fluss oder Bach bleibt nur dann attraktiv, wenn er regelmässig unterhalten und gepflegt wird. Die Regelung des Unterhalts, des Betriebs und der Pflege ist im Rahmen der Projektierung zu definieren.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Abteilung Wasserbau

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 24

Sekretariat


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7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

hallowasser@bd.zh.ch